Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht

Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27. Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion auf die Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen.

Dessen ungeachtet wird mit der, durch die UN-Resolution 2188 beschlossenen, Vernichtung der Chemiewaffen eine gefährliche Komponente des Bürgerkrieges in Syrien entschärft. Das war vor Kurzem noch undenkbar. Angesichts der Interventionsvorbereitungen der USA kam es zur ersten bindenden Sicherheitsratsresolution seit zweieinhalb Jahren Bürgerkrieg. Es ist fraglich, ob dies ohne Androhung militärischer Gewalt geschehen wäre. In der UN-Resolution aber einen Durchbruch der UN-Diplomatie zu sehen, ist verfrüht. Zumindest hinsichtlich einer politischen Lösung des Konflikts und der Wahrnehmung der Schutzverantwortung, nach der Zivilisten vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen sind. Dazu zählen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen. Menschenrechtsverletzungen werden in Syrien vor allem mit konventionellen Waffen verübt. Wenn die UN-Resolution keine Ablenkung davon, sondern einen Schritt zur Lösung darstellen soll, gilt es, den Moment zu nutzen und Verhandlungen zu initiieren. Ansonsten hat dies mit einer Lösung des Konflikts und der gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk bisher wenig zu tun. Was genau bedeutet also die Arbeit der OPCW, als auch der Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention für den syrischen Bürgerkrieg?

Die UN-OPCW-Mission in Syrien

Bis zum 1. November 2013 sollen zunächst alle Produktions- und Anreicherungsstätten und bis Mitte 2014 das gesamte chemische Waffenarsenal abgerüstet werden. Die OPCW hat nach eigenen Angaben 5.000 Inspektionen in 86 Staaten abgeschlossen und etwa 58.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe vernichtet. Rund 100 ihrer Mitarbeiter sollen in Syrien die Abrüstung des Chemiewaffenarsenals überwachen. Ein viel zitierter französischer Geheimdienstbericht schätzte das Arsenal auf etwa 1.000 Tonnen VX und mehrere hundert Tonnen Sarin. Ihre Zerstörung wäre ein historisches Novum, sowohl bezüglich ihres Umfangs als auch ihrer Durchführung inmitten eines Bürgerkrieges. Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die OPCW ist konsequent, aber eher Versprechung als Belohnung für die Arbeit in Syrien. Der Generalsekretär der OPCW, Ahmet Üzümcü, erklärte auf einer Pressekonferenz zu Syrien, der Zeitplan sei eng, bei Kooperation aller Parteien aber erreichbar.

Ob tatsächlich alle Akteure im syrischen Bürgerkrieg an einer Vernichtung des gesamten Chemiewaffenarsenals interessiert sind, ist schon hinsichtlich Assad und mindestens dschihadistisch-salafistischer Terrororganisationen wie der ‚al-Nusra-Front‘ und der ‚Islamischer Staat im Irak und der Levante‘ (ISIS) fraglich. Dies bedeutet nicht, dass gezögert werden sollte. Im Gegenteil: Eine der Hauptsorgen der internationalen Gemeinschaft war das Szenario, dass derartige Terrororganisationen im syrischen Bürgerkrieg chemische Massenvernichtungswaffen erobern könnten. Es bedeutet aber, dass die gemeinsame Mission der OPCW und der UN logistisch abgesichert werden muss. Diese Aufgabe wird die UN übernehmen.

Syriens Beitritt zur Chemiewaffenkonvention

Die 1997 in Kraft getretene Chemiewaffenkonvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen ist mit dem Beitritt Syriens einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Assad wird durch die Zusammenarbeit bei der Zerstörung seines Chemiewaffenarsenals zu einem Partner. Politisch schwächt dies die Opposition, deren Exilregierung der Nationalen Koalition von über 100 Staaten als die legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt wurde. Diese Legitimitätsaufwertung Assads ist aber schlicht alternativlos, da Assad die Kontrolle über das Chemiewaffenarsenal besitzt.

Das Angebot zu ignorieren hätte dem Grundsatz der Schutzverantwortung widersprochen, demzufolge der Einsatz von Gewalt ein proportionales Mittel zum Erreichen des Zieles darstellen müssen. Auch hinsichtlich begrenzter Luftschläge zu Abschreckung weiterer Chemieangriffe war dies nicht unumstritten. Letztlich vernichtet worden wären die Bestände und deren Einsatzmöglichkeiten zudem nicht. Die Frage steht im Raum, ob die Androhung von Gewalt damit das erreicht hat, was zuvor nicht erreicht wurde: Eine friedliche Einigung und die Verabschiedung einer UN-Sicherheitsratsresolution. Der deutsche Außenminister Westerwelle kommentierte, der UN-Sicherheitsrat habe seine „jahrelange Lähmung überwunden und Handlungsfähigkeit im Umgang mit der Krise in Syrien gezeigt“, UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach von einer „historischen“, der britische Außenminister Hague von einer „bahnbrechenden“ Resolution. Der amerikanische Außenminister Kerry sagte: „Wir haben zu unserer Verantwortung zurückgefunden, die Wehrlosen zu verteidigen“.

Die UN-Resolution kommt der Schutzverantwortung nicht nach

Doch die Verabschiedung der UN-Resolution täuscht. Der Stillstand der internationalen Gemeinschaft bezüglich des syrischen Bürgerkrieges wurde nicht durchbrochen. Denn zum einen kam sie nur zu Stande, da niemand ein ernsthaftes Interesse an einer erneuten Intervention im Nahen Osten hatte, selbst Obama nicht. Zum anderen zeigt eine Analyse der Resolution, dass für die Einigung nicht die Norm der Schutzverantwortung maßgeblich war, sondern vielmehr, dass kein UN-Sicherheitsratsmitglied ein Interesse an einer Schwächung der Chemiewaffenkonvention oder gar der Verbreitung von Chemiewaffen an Terroristen hat. Mit einer gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk hat dies nur indirekt zu tun. Mit einer Einigung auf eine gemeinsame Position bezüglich des syrischen Bürgerkrieges gar nichts.

Chemische Waffen haben in diesem Bürgerkrieg bisher keine entscheidende Rolle gespielt. Die Giftgaseinsätze waren zweifellos schrecklich. Dennoch wurden über 100.000 Menschen nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen getötet. Strategisch dürfte Assad der Verzicht also kaum treffen. Die überwältigende Mehrheit der Massaker wurde mit konventionellen Waffen verübt. Die Zerstörung der Chemiewaffen allein wird den jetzigen Stand des Bürgerkrieges insgesamt weder beeinflussen, noch zukünftige Massaker und Kriegsverbrechen verhindern. Sie wird jedoch einen drohenden künftigen Gebrauch solcher Waffen verhindern.

Die UN-Resolution bedeutet auch, dass eine Intervention zumindest so lange nicht wieder zur Debatte steht, wie sich die Mitarbeiter der OPCW in Syrien aufhalten. Wenn dies für Assad im Umkehrschluss aber nicht bedeuten soll, dass er bis zum Ende des Einsatzes Mitte 2014 den Krieg wie bisher mit konventionellen Mitteln und Kriegsverbrechen weiter fortführen kann, dann müssen die Sicherheitsratsmitglieder eine gemeinsame Position hinsichtlich des syrischen Bürgerkrieges und der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk entwickeln. Dass dies bisher nicht geschehen und das Verhältnis der Sicherheitsratsmitglieder weiterhin von Misstrauen und Eigeninteressen geprägt ist, zeigt auch die Abschwächung der Resolution durch Russland, durch die Assad bei Nichtbefolgung keine automatischen Sanktionen drohen. Bezüglich einer politischen Lösung verweist zudem lediglich Artikel 16 auf das Genfer Kommuniqué, das bereits im Juni 2012 ausgearbeitet wurde und nie in Kraft getreten ist. Artikel 17 fordert daran anknüpfend eine neue Syrien-Konferenz in Genf einzuberufen. Zwar muss man sich hierfür noch auf die Teilnehmer geeinigt werden. Sollte dies aber gelingen, rückt zumindest die Chance auf eine politische Lösung näher. Für einen Erfolg von Genf II muss sich die internationale Gemeinschaft aber bis zum geplanten Termin Mitte November 2013 den veränderten Realitäten in Syrien und den Anforderungen der Schutzverantwortung stellen.

Die Schutzverantwortung ernst nehmen

Wenn weitere schwere Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen, müssen Eigeninteressen der Sicherheitsratsmitglieder und auch ihr Misstrauen untereinander überwunden werden. Dazu gehört auch, sich mit der Zersplitterung und dem Extremismus weiter Teile der syrischen Opposition auseinander zu setzen, die sich zunehmend entlang von ethnisch-konfessionellen Konfliktlinien sowie Exil- und Lokalorganisationen aufspaltet. Die bisherige Praxis zwischen Parteilichkeit und Tatenlosigkeit führte dementgegen zu einer Radikalisierung, durch die in der Opposition gut vernetzte und finanziell sowie waffentechnisch hochgerüstete islamistische Verbände die Oberhand gewinnen. Terrorangriffe, Massaker und andere Menschenrechtsverbrechen derartiger Gruppen erfüllen inzwischen das Narrativ Assads, mit dem er die gesamte gemäßigte Opposition zu Beginn des Konfliktes diffamierte, als diese demokratische Reformen und ein Ende der Korruption forderte.

Zur Linderung der humanitären Tragödie sind zudem die sofortige Intensivierung humanitärer Hilfe sowie die Etablierung sicherer Hilfskorridore in Syrien dringend erforderlich. Zu den Hilfsbedürftigen innerhalb Syriens zählen inzwischen über 6,8 Millionen Syrer, darunter 4,25 Millionen Binnenflüchtlinge. Das Programm der UN zur Hilfe der Bevölkerung innerhalb Syriens (SHARP) ist mit veranschlagten 1,14 Milliarden US-Dollar bisher erst zu etwa 56% finanziert. Hinzu kommen über zwei Millionen Flüchtlinge, die vor allem von Syriens Nachbarstaaten Jordanien, dem Libanon, der Türkei, dem Irak und von Ägypten aufgenommen wurden. Dies zu ignorieren wäre nicht nur menschenrechtlich unverantwortlich, sondern würde auch die gesamte Region weiter destabilisieren. Hier gilt es, auch für Deutschland und die Europäische Union, der Verantwortung zur Aufnahme von Flüchtlingen intensiver nachzukommen und Aufnahmeprozesse zu erleichtern.

Letztlich gilt es zu verhindern, dass die zweite syrische Tragödie – neben dem Bürgerkrieg selbst – darin liegt, dass die internationale Gemeinschaft wieder dahin zurückfällt, bei schweren Menschenrechtsverletzungen tatenlos zuzusehen.

Jens Stappenbeck

Offener Brief an die UN Generalversammlung: Entwicklung und menschliche Sicherheit

Anlässlich des 68. Treffens der UN Generalversammlung wendet sich Genocide Alert zusammen mit weiteren NGOs in einem offenen Brief an die versammelten Staats- und Regierungschefs der Welt mit der Forderung, das Konzept der menschlichen Sicherheit als integralen Bestandteil der künftigen Entwicklungsagenda zu verankern.

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