Balance-Akt der afrikanischen Mitgliedstaaten des IStGH

Die Nachrichtenagentur Reuters meldete vor kurzem, dass die Afrikanischen Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) trotz der Anklage des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir ihre Mitgliedschaft nicht beenden würden.

Vom 8. bis 9. Juni trafen sich die Vertreter der 30 afrikanischen Mitgliedstaaten des IStGH, um ihre Reaktion auf die Anklage des sudanesischen Präsidenten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu diskutieren. Die allgemeine Haltung war, vom UN Sicherheitsrat einen Aufschub des Verfahrens unter Artikel 16 des Römer Statuts zu verlangen. Der von einigen Beobachtern befürchtete Rückzug der 30 afrikanischen Mitgliedsstaaten vom IStGH fand keinen Konsens. Lediglich Libyen, Senegal, Djibouti und die Komoren hatten sich dafür stark gemacht. Die afrikanischen Mitgliedsstaaten scheinen mehrheitlich die Position zu vertreten, dass der UN Sicherheitsrat das Verfahren um ein Jahr aufschieben solle. Diese Position hatte sich schon anlässlich eines Treffens der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) im Februar diesen Jahres herauskristalisiert. Die Argumentation der AU ist, dass eine Strafverfolgung al-Bashirs einen Friedensprozess gefährden könne und deshalb Alternativen zur Lösung des Darfur Konflikts gefunden werden müssten. Gemäss einem Artikel der Sudan Tribune hatten die 19 Mitgliedsstaaten des COMESA (Market for Eastern and Southern Africa) diese Position auf ihrem Gipfeltreffen in Simbabwe vom 7. Juni erneut bestätigt. Im Vorfeld des Treffens der 30 Mitgliedstaaten haben 40 Vertreter der afrikanischen Zivilgesellschaft eine Erklärung herausgegeben. In dieser so genannten Kapstadt Erklärung teilen die Vertreter der Zivilgesellschaft einerseits die Bedenken der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die westliche Dominanz und Politisierung der internationalen Strafgerichtsbarkeit, gleichzeitig fordern sie diese aber auch auf, den IStGH aktiv zu unterstützen und zu dessen gesteigerten Legimität beizutragen und gleichzeitig nationale und regionale Justizmechanismen zu stärken.

Khartum lehnt die Position der afrikanischen Mitgliedsstaaten mit der Argumentation ab, dass ein Bezug auf Artikel 16 des Römer Statuts die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkennen würde. Der Sudan hat das Statut nicht ratifiziert und hat bisher versucht den massiven Menschenrechtsverletzungen mit nationalen Justizmechanismen zu begegnen. Das Regime in Khartum nutzt diese beiden Gründe als Vorwand, um nicht mit dem Gerichtshof kooperieren zu müssen und eine mögliche Verurteilung al-Bashirs abzuwehren. Diese nationalen Bestrebungen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die im Darfur begangenen Gräueltaten zu schaffen sind höchst unzureichend und müssen deshalb als Abwehrstrategie gegenüber dem Strafgerichtshof bezeichnet werden.

Seit der IStGH im März 2009 einen internationalen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten erlassen hat, hat al-Bashir mehrere Auslandsreisen in Länder getätigt, die allesamt keine Mitglieder des IStGH sind. Mit diesen Reisen in befreundete Staaten scheint al-Bashir einerseits Unterstützung von Verbündeten zu suchen und andererseits die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs untergraben zu wollen. Genocide-Alert hat diese Thematik an anderer Stelle in einem Artikel  analysiert.

Das kürzliche Treffen der 30 Mitgliedstaaten des IStGH und die dabei eingenommene Mittelposition zeigen, dass diese Staaten ihre eigenen Interessen und Agenden verfolgen. Eine Desavouierung des IStGH durch einen allgemeinen Rückzug der Mitgliedschaft wurde auf der einen Seite vermieden. Die Gründe dafür mögen vielschichtig sein. Die meisten afrikanischen Mitgliedsstaaten wollen sich bestimmt keinen Affront gegenüber den westlichen Mitgliedstaaten des IStGH leisten. Dazu kommt, dass für viele dieser Staaten ein Image-Verlust aufgrund eines Rückzugs vom IStGH zu verkraften wäre. Des Weiteren haben sie auch ein genuines Interesse an der Umsetzung des IStGH-Mandats, da die Beendigung einer Kultur der Straflosigkeit mittel- und langfristig zur inneren Stabilität beitragen kann. Sie setzen voraus, dass ihre Souveränität respektiert und nicht ungleiche Maßstäbe zwischen afrikanischen und westlichen Ländern angelegt werden. Auf der anderen Seite können die afrikanischen Staaten das Wirken des Gerichtshofs im Fall al-Bashirs jedoch nicht ohne weiteres gutheissen. Zum einen wollen sie einen Präzedenzfall vermeiden, in welchem ein amtierender Präsident verurteilt würde und zum anderen wollen sie einer befürchteten Politisierung der internationalen Strafgerichtsbarkeit entgegenwirken.

Angesichts dieser verschiedenen Beweggründe ist die eingenommene Mittelposition zu deuten. In welche Richtung sich dieser Balance-Akt der afrikanischen Mitgliedstaaten bewegt, bleibt abzuwarten. Die Tatsache, dass diese Staaten mit ihrer „Artikel 16“-Mittelposition einen solchen Balance-Akt vollführen, macht sie empfänglich für Überzeugungsversuchen derjenigen Staaten und zivilgesellschaftlichen Vertreter, welche al-Bashir entweder politisch zu isolieren oder diesen zu verhaften und nach Den Haag zu überstellen versuchen. Es gilt nun die afrikanischen Mitgliedstaaten von der politischen Neutralität der internationalen Strafgerichtsbarkeit zu überzeugen, wobei diese Bekenntnisse auch durch eine entsprechende Praxis des UN Sicherheitsrates und Chef-Anklägers unterstrichen werden müssen. Der Strafgerichtshof muss von allen Mitgliedstaaten als legitimes und komplementäres Instrument zu nationalen und regionalen Justizmechanismen angesehen werden, welches die staatliche Souveränität nicht bedroht, sondern diese mittel- und langfristig zu stärken vermag. Gelingt dies, ist es wahrscheinlich, dass die Skepsis der afrikanischen Mitgliedstaaten beseitigt, der Gerichtshof gestärkt und al-Bashir ein für allemal isoliert und womöglich verhaftet werden kann.

Christoph Bleiker

Omar al-Bashir zu Gast bei Freunden

Der sudanesische Präsident Omar al-Bashir wird seit Anfang März als erstes Staatsoberhaupt im Amt mit einem internationalen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen als Anführer der sudanesischen Kampagne gegen Aufständische in Darfur durch den Internationalen Strafgerichthof (IStGH) verfolgt. Theoretisch müsste nun jeder Staat, der das Statut von Rom unterzeichnet hat, al-Bashir verhaften, wenn er sich in diesem Staat aufhielte. Kurz nach der Veröffentlichung hatten sudanesische Politiker Bashir von internationalen Reisen abgeraten. Mittlerweile ist er aber wieder unterwegs.

Von der Weltöffentlichkeit unbeachtet ist Präsident Omar al-Bashir am 21. April nach Äthiopien zu Gesprächen gereist. Verhaftet zu werden brauchte Bashir nicht zu fürchten, schließlich gehört Äthiopien nicht zu den Unterzeichnern des Status des IStGH, wie auch Außenamtssprecher Wahide Belay in Addis Abeba betonte.Seitdem hat Al Bashir Eritrea, Ägypten, Katar, Saudi-Arabien und Libyen unbehelligt besucht.

Als Reaktion auf den Haftbefehl hatten religiöse Führer Bashir noch vor Reisen ins Ausland abgeraten. Dabei hatten sie vor allem den Besuch des Gipfels der Liga der arabischen Staaten in Doha, Katar, im Visier. Der Präsident gibt sich über alle Zweifel erhaben und deutete an, dass der Haftbefehl seine Position gestärkt habe. So sagte er laut AFP, dass er an der heimischen Front im Sudan gesehe habe „wie das sudanesische Volk spontan auf die Straßen ging um den Präsidenten des Sudans zu unterstützen“ und „wir haben einen sehr starken Rückhalt von regionalen Organisationen und der Liga arabischer Staaten gefunden“. 

In der Tat ist es so, dass Omar al-Bashir seit Veröffentlichung des Haftbefehls sein Land sogar häufiger verlassen hat als zuvor. Die Afrikanische Union (AU) hat sich schon vor Bekanntgabe des Haftbefehls gegen eine derartige strafrechtliche Verfolgung Bashirs ausgesprochen und den UN-Sicherheitsrat in dieser Frage um Beistand gebeten. Laut AU gefährdeten die Bemühungen des IStHGH den – bisher nirgendwo sichtbaren – Friedensprozess im Sudan und einen Erfolg der gemeinsamen AU-UN-Mission für die sudanesische Krisenregion Darfur (UNAMID). Auch die Arabische Liga hat Bashir auf dem Gipfel in Doha ihre „Solidarität“ zugesichert.

Al-Bashir scheint es allen beweisen zu wollen, dass ihm der Haftbefehl mehr Unterstützung gebracht hat als je zuvor. Allerdings hat es wählte er seine Reiseziele mit Bedacht gewählt. So meint auch der Chefankläger des IStGH, Luis Moreno-Ocampo in einem Interview mit der Basler Zeitung, Bashir sei verzweifelt und ein Präsident auf der Flucht. Er versuche zu demonstrieren, dass er sich frei bewegen könne, und doch habe er durch die Wahl seiner Reiseziele deutlich gemacht, dass ihm der IStGH auf den Fersen sei. So erfreut sich Bashir außsserhalb der arabischen Welt weniger Freunde. Dies wurde deutlich, als sich der Präsident Brasiliens, Lula da Silva, sich beim arabisch-süd-amerikanischen Gipfel nicht neben Bashir setzen wollte. Und doch bleibt die Frage warum Bashir für die arabischen Staaten noch kein ausreichendes Imageproblem ist um zu einer Distanzierung zu führen.

Wenn Äthiopien einen  wegen schwerster Menschenrechtsverbrechen per Haftbefehl gesuchten Staatsmann mit vollen Ehren empfängt und die Arabische Liga sich hinter Bashir stellt, so hat das vor allem einen Grund: Diese Staatschefs haben zwar nicht imminent eine Verfolgung durch den IStGH zu fürchten, da ihre Staaten das Rom Statut nicht unterzeichnet haben, doch sind ihnen unabhängige internationale Gerichtsbarkeiten nicht geheuer. Von den Mitgliedern der Arabischen Liga haben bisher lediglich Jordanien, Djibuti und die Komoren das Statut ratifiziert. Aus diesem Lager hört man nun vor allem den Vorwurf, bei der Verfolgung durch den IStGH handele es sich um Neo-Kolonialismus. Bashir hat es verstanden, die real existierenden Erblasten aus dem Kolonialismus propagandistisch für seine Zwecke zu instrumentalisieren und angebliche Araber gegen angebliche Afrikaner aufzuhetzen.

Wenn also die westlichen Diplomaten und Gesandten das Staatsessen in Addis Abeba boykottieren ist das ein mehr als nötiges diplomatisches Zeichen des Protests. Bisher haben es die Unterstützer des IStGH in Europa allerdings versäumt, den Worten Taten folgen zu lassen. Denn die gemeinsame Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur zählt nur 15 000 Soldaten und Polizisten, obwohl 26 000 vorgesehen waren, und obwohl die Reaktion Bashirs auf den Haftbefehl abzusehen war. Und nach wie vor ist die Europäische Union der zweitgrößte Handelstpartner des Sudan (EUROSTAT). Über mangelnden Einfluss kann sich die EU also nicht beklagen.

Omar al-Bashir scheint sich also momentan zu Recht in Sicherheit zu wiegen. Innenpolitisch hat es ihm sicher gefallen, als einige Tausend Sudanesen in die Hauptstadt Karthoum gefahren worden sind, um ihm zuzujubeln und gegen den Haftbefehl zu demonstrieren. Momentan schaffen es interne Kritiker Bashirs auch noch nicht, sich gegen Bashirs Getreuen durchzusetzen. Bis dahin kann sich al-Bashir noch vor seinen „Freunden“ als Widerstandskämpfer gegen die angeblichen westlichen Kolonisatoren profilieren. Nach wie vor scheint Solidarität mit dem Täter, nicht mit den Opfern, Trumpf zu sein.

Johanne Kübler ist stellvertr. Vorsitzende von Genocide Alert.

Der Stand des Darfur Friedensprozesses – Oberflächliche Fortschritte, immense Hürden, und mangelnder Wille

Die Friedensgespräche zwischen der sudanesischen Regierung und einer Rebellengruppe aus Darfur haben  in Doha, Qatar zur Unterzeichnung einer Absichtserklärung für einen Friedensprozess geführt. Die politischen und operativen Hürden sind jedoch so groß, dass die Friedensbekundungen der Beteiligten als Lippenbekenntnissen bezeichnet werden müssen. Wenn der Friedensprozess in Gang kommen soll, muss die internationale Gemeinschaft und insbesondere auch die Europäischen Union kritische Unterstützung leisten und gezielten Druck ausüben.

Am 17. Februar, nach einer Woche Verhandlungen in der Qatarischen Hauptstadt Doha, haben die Vertreter des Justice and Equality Movement (JEM) und der sudanesischen Regierung eine Absichtserklärung unterzeichnet. Das Dokument drückt den Willen der Parteien aus, den Darfur Konflikt mit ‘vereinten Kräften’ friedlich zu lösen und dabei einen umfassenden Ansatz zu wählen, welcher auch die zugrundeliegenden Konfliktursachen berücksichtigen würde.

Um gegenseitiges Vertrauen zu bilden und ein positives Klima für die geplanten Friedensverhandlungen zu schaffen, haben beide Seiten Zugeständnisse gemacht und beschlossen die Zivilbevölkerung Darfurs zu beschützen, den Zugang von humanitärer Hilfe zu erleichtern sowie Gefangene auszutauschen.

Am 4. März hatten drei Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einem Haftantrag gegen den sudanesisch Präsidenten Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stattgegeben. In dessen Folge hatte die sudanesische Regierung 13 humanitäre Hilfsorganisationen des Landes verwiesen und damit vertrauensbildende Kerngehalte der Absichtserklärung verletzt. Dennoch haben sich beide Parteien zur Weiterführung der Friedensgespräche bereit erklärt. Das JEM hatte jedoch angedroht seine Position zu überdenken, würde die sudanesische Regierung nicht mit dem IStGH kooperieren und Al-Bashir nach Den Haag ausliefern.

Seit dem Beginn des Darfurkonflikts im Jahre 2003 gab es eine Serie von Waffenstillstandsvereinbarungen, Erklärungen zur Beendigung von Feindseligkeiten und Bekenntnisse zur friedlichen Konfliktlösung. Keine Initiative war bislang vom Erfolg gekrönt.

Die Gründe für die fehlgeschlagenen Friedensbemühungen sind seit Jahren dieselben und müssen auf politischer wie auch auf operativer Ebene gesucht werden.

Politische Ebene

Auf politischer Ebene gibt es verschieden Faktoren, warum die erneuten Friedensgespräche als halbherzig betitelt werden müssen und wenig Aussicht auf Erfolg haben. Die Friedensgespräche zwischen den JEM Rebellen und der sudanesischen Regierung waren alles andere als umfassend, da zwei weitere wichtige Rebellen Gruppen nicht teilnahmen und auch die weitere darfurische Zivilgesellschaft nicht repräsentiert wurde. Die beiden Gesprächsparteien versäumten es ausserdem, klare Verhandlungsziele zu formulieren. Es wäre angebracht gewesen, eine Einstellung der bewaffneten Auseinandersetzungen zu vereinbaren und die Grundlage für ein stabiles Waffenstillstandsabkommen zu schaffen. In diesem Sinne muss die gemeinsame Absichtserklärung als ein zwar begrüßenswertes, jedoch insgesamt mageres Resultat bezeichnet werden.

In der Theorie ist klar, welche Elemente für einen erfolgreichen Friedensprozess berücksichtigt werden müssen. Die meisten Analysten betonen die Wichtigkeit von umfassenden Friedensgesprächen, an denen alle relevanten Konfliktparteien ohne Vorbedingungen teilnehmen. Des Weiteren betonen Darfur Experten drei Faktoren, welche zentral für die Stabilität und Glaubwürdigkeit eines Friedensabkommens sind: (1) Stop bewaffneter Konfrontationen und die Schaffung minimaler Sicherheit durch gegenseitige Sicherheitsgarantien und deren Überwachung durch Friedenstruppen; (2) die Lösung von Landrechtsstreitigkeiten und die Etablierung eines fairen Landrechtssystems; (3) Reparationsleistungen des Staates zur Entschädigung der Opfer.

Sudan-Experte David Reeves vertritt die Meinung, dass die derzeitigen Friedensgespräche nur deshalb soweit gediehen seien, weil die Mitglieder der Arabischen Liga und das JEM momentan überlappende Interessen hätten. Die JEM profitiert von diesen bilateralen Gesprächen, indem es sich als einziger Gesprächspartner unter den Darfur-Rebellengruppen etabliert und seiner politischen Agenda Gehör verschafft. Verschiedene Mitgliedstaaten der Arabischen Liga verfolgen ihre eigenen Interessen und unterstützen das Regime in Khartum, ohne sich um die Bedürfnisse der nicht-arabischen Bevölkerung Darfurs zu kümmern. Während Qatar sich als Vermittler hervortun möchte, ist Ägypten vor allem an der Stabilität und territorialen Integrität des Sudans interessiert. Auch Libyen und Saudi Arabien haben bisher eine wenig konstruktive Rolle gespielt. Die sudanesische Regierung selbst sieht die Friedensgespräche als ein Mittel, der internationalen Gemeinschaft ihren guten Willen zu beweisen. Mit den Gesprächen riskiert das Regime jedoch wenig, da nur eine Rebellengruppe daran teilnimmt und die zahlreichen anderen Rebellengruppen Darfurs so sehr gespalten sind, dass ein Friedensprozess mit Machtteilungsmechanismen in weiter Ferne liegt.

Angesichts des Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Bashir dient die Gesprächsbereitschaft vor allem dazu, den Sicherheitsrat von einem Haftaufschub gemäss Artikel 16 des Romstatuts zu überzeugen. Dem Sicherheitsrat soll eine Entscheidung zwischen Frieden und Gerechtigkeit aufgezwungen werden.  Das Regime in Khartum möchte der internationalen Gemeinschaft glauben machen, dass die strafrechtliche Verfolgung Bashirs Friedensgespräche untergraben und zu zusätzlichen gewalttätigen Unruhen in Darfur führen könnte. Im Gegenteil dazu würde ein Haftaufschub die Verbesserung der katastrophalen humanitären Situation erlauben und es ermöglichen, die laufenden Friedensgespräche erfolgreich fortzuführen.

Dieser Argumentation können jedoch die Erfahrungen der letzten 20 Jahre entgegen gehalten werden. In dieser Zeit hat die Regierungspartei – National Islamic Front (NIF), heute NCP – nicht eine einzige Vereinbarung mit anderen innerstaatlichen Konfliktparteien eingehalten. Ein Beispiel der jüngsten Vergangenheit war der einseitig erklärte Darfur Waffenstillstand der Regierung vom 12. November 2008, welcher innerhalb von 24 Stunden mit Luftangriffen auf zivile Ziele gebrochen wurde. Dass es die Regierung diesmal ernster meint, ist deshalb zu bezweifeln. Das Justice and Equality Movement seinerseits hat seine alleinige Teilname an den Gesprächen sowohl seiner militärischen Stärke als auch der ablehnenden Haltung einer weiteren Rebellengruppe – Sudan Liberation Army, SLA – zu verdanken. Diese exklusive Verhandlungsposition ist ganz im Sinne der JEM, welche sich als alleinige legitime Oppositionsgruppe im Darfur zu etablieren versucht.

Die genannten politischen Gründe sind große Hürden auf dem Weg zu einem umfassenden und aufrichtigen Friedensprozess. Sie machen schon den ersten Schritt eines Waffenstillstandsabkommens zu einer schwierigen Aufgabe. Dieser notwendige erste Schritt wird durch operative und technische Hindernisse noch zusätzlich erschwert.

Operative Ebene

Die Friedensgespräche in Doha lassen weltweit Hoffnungen auf einen baldigen Waffenstillstand aufkeimen. In einem kürzlich erschienen Artikel nennt Sudan-Experte Alex de Waal jedoch verschiedene operative und technische Gründe, aus denen ein Waffenstillstandsabkommen nicht in unmittelbarer Reichweite liegt und schwierig umzusetzen ist.

Erstens, erfordert ein effektives Waffenstillstandsabkommen die Beteilung aller relevanten Konflitkparteien. Bislang wurden aber, wie oben beschrieben, verschiedene Gruppen nicht berücksichtigt, während andere es vorziehen weiter zu kämpfen.

Zweitens, gehen die meisten Verhandlungsführer fälschlicherweise davon aus, dass ein Waffenstillstand oder eine Einstellung der Feindseligkeiten rasch und einfach ausgehandelt werden könne. Aus operativen Gründen ist dies jedoch nicht möglich. Ein Waffenstillstandsabkommen ist ein komplexes militärisches Unterfangen, das umfassende Vorbereitungen und ein entsprechendes Training erfordert. Die militärischen Entscheidungsträger aller Konfliktparteien müssen in den Regeln und Verfahren eines Waffenstillstandes ausgebildet und für verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten eines solchen Waffenstillstandes sensibilisiert werden. Diese Ausbildung muss vor den Waffenstillstandsverhandlungen stattfinden und dauert gemäss Expertenschätzungen mindestens sechs Monate. Dazu kommen noch einmal mindestens drei Monate für die eigentlichen Verhandlungen. Einen Waffenstillstand auszuhandeln und erfolgreich zu implementieren ist demnach ein langwieriges Unterfangen, welches gut vorbereitet werden muss.

Drittens, ist es entscheidend, die Kombattanten während eines Waffenstillstandes zu versorgen. In einer komplexen Konfliktsituation wie der in Darfur versorgen sich insbesondere die Rebellengruppen durch konfliktnahe Aktivitäten wie Handelssteuern, Diebstahl und andere kriminelle Aktivitäten sowie Überfälle auf gegnerische Truppen und deren Infrastruktur. Es ist deshalb wichtig, die Konfliktparteien logistisch und materiell zu unterstützen. Die Anreize müssen so gesetzt werden, dass die Konfliktparteien in ihrem Entscheid bestätigt und ihnen die Einhaltung des Abkommens materiell ermöglicht wird. Ein weiteres Hindernis für einen stabilen Waffenstillstand im Darfur zeigt sich in der Natur des Konflikts und den Eigenschaften der Rebellengruppen. Eine erfolgreiche Aushandlung und Implementierung eines Waffenstillstandes erfordert die Identifikation von Truppenstandorten und die Zuteilung von Zuständigkeitsgebieten. Diese Vorgehensweise ist nur sehr schwierig auf die JEM Rebellen anzuwenden, da diese mit ihren ‚Technicals‘ hoch mobil sind und ihre Operationsbasis nicht an einen bestimmten Territorium festmachen, wie dies konventionelle Streitkräfte tun.
Als letzter Grund ist die Komplexität des Konflikts an sich zu nennen. Der Darfur Konflikt besteht aus mehreren überlappenden Konflikten, welche eine Vielzahl an Akteuren und Interessen beinhalten und es so äußerst schwierig machen, das Ausmaß der Gewalt zu reduzieren und bewaffnete Auseinandersetzungen zu überwachen. Wenn das Ausmaß der Gewalt nicht ausreichend reduziert werden und Gewaltausbrüche nicht eindeutig identifiziert und analysiert werden können, ist es unmöglich, das nötige Vertrauen zwischen den Konfliktparteien zu schaffen und einen stabilen Waffenstillstand zu erreichen. Dazu braucht es eine effektive Friedenstruppe. Jedoch ist die hybride AU/UN Friedensmission aus Mangel an Personal und Material (noch immer) nicht in der Lage, diese Aufgaben zu erfüllen.

Schlussfolgerungen

Wenn die Friedensgespräche in Doha zu einem stabilen Waffenstillstand führen und in einen erfolgreichen Friedensprozess münden sollen, müssen die politischen Hindernisse reduziert und die operativen Hürden aus dem Weg geräumt werden. Dies ist kein Ding der Unmöglichkeit, erfordert jedoch das aufrichtige Engagement der Konfliktparteien, der Staaten der Arabischen Liga, der Afrikanischen Union und vor allem die zusätzliche Unterstützung und den gezielten Druck durch die internationale Gemeinschaft. Die folgenden Empfehlungen könnnen den Weg zu einem potenziellen Friedensprozess weisen:

Der Sicherheitsrat muss den Sondergesandten der UN und der Afrikanischen Union, Bassolé, in dessen Verhandlungsbemühungen uneingeschränkte unterstützen.
Die Europäische Union muss die Staaten der Arabischen Liga, die Afrikanische Union und die Konfliktparteien zu aufrichtigen Friedensverhandlungen aufrufen. Sie muss ausserdem einen umfassenden Friedensprozess fordern, welcher zusätzliche Konfliktparteien mit einbezieht und die Konfliktursachen berücksichtigt.
Der Sicherheitsrat sollte zu diesem Zeitpunkt keinen Haftaufschub gemäß Artikel 16 des Romstatuts beschließen, da dies weder Frieden noch Gerechtigkeit bringen und lediglich die Strategie der sudanesischen Regierung bestätigen würde.
Der Friedensprozess und die erfolgreiche Aushandlung eines Waffenstillstandes erfordert die Unterstützung einer glaubwürdigen und einflussreichen Drittpartei. Diese Rolle könnte von der EU übernommen werden. Die EU muss hierbei auf einen umfassenden und integrativen Ansatz drängen. Sie sollte notwendige langfristige Vorbereitungen treffen und sich nicht zu raschen Resultaten gedrängt fühlen. Sie muss vor allem auch die notwendige Ausbildung und Versorgung der Konfliktparteien garantieren.
Die internationale Gemeinschaft muss ausserdem die Darfur-Friedenstruppe UNAMID stärken, damit diese in eine Lage versetzt wird, den Schutz der Zivilbevölkerung in Darfur sowie die Einhaltung eines zukünftigen Waffenstillstandes garantieren zu können.

 Christoph Bleiker, Policy Analyst Genocide Alert

Haftbefehl gegen Omar al-Bashir

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Mittwoch, 4. März 2009, Haftbefehl gegen Sudans Präsident Omar al-Baschir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen. Es ist das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlässt. Dies ist vor allem ein Zeichen dafür, dass solche Verbrechen nicht weiterhin ungestraft bleiben.

Der Anschuldigung wegen Völkermordes wurde nicht stattgegeben. Völkermord wird als willkürliche und systematische, teilweise oder vollständige  Vernichtung von ethnischen, rassischen, religiösen oder nationalen Gruppen definiert. Der Hauptankläger, Luis Moreno-Ocampo, beschuldigte al-Bashir, eine Kampagne zur Auslöschung der afrikanischen Stämme Fur, Masalit und Zaghawa gelenkt zu haben. Zwei der drei Richter des Untersuchungsausschusses befanden die Indizien dafür als nicht ausreichend, da sie die drei afrikanischen Stämme als auch andere Gruppen in der Region als sudanesische Staatsangehörige ansehen, die der gleichen Rasse und Religion angehören. Für eine Anklage wegen Völkermordes wird jedoch ein einstimmiges Urteil benötigt. Moreno-Ocampo führte des Weiteren an, dass die Unterbindung von humanitären Hilfeleistungen, der Lieferung von Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern durch die sudanesische Regierung als ein Indiz für Völkermord verstanden werden kann, was jedoch für zwei Richter nicht ausreichend war. Moreno-Ocampo kann jedoch die Völkermordanklage zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen, wenn er neue Beweise dafür vorlegen kann.
Unabhängig davon, welche Verbrechen zur Anklage geführt haben: Das Urteil des Strafgerichtshofs bedeutet für viele Opfer in Darfur Hoffnung auf Gerechtigkeit. Moreno-Ocampo betonte in seiner Anklage vom Juni 2008, dass die Mobilisierung des gesamten Staatsapparates, inklusive Militär, Geheimdienst, diplomatische und öffentliche Ämter sowie Rechtssystem die unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung dieser Verbrechen war. Al Bashir ist schon der dritte Sudanese, gegen den ein Haftbefehl verhängt wurde. Die sudanesische Regierung hat sich bis jetzt geweigert, den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib nach Den Haag auszuliefern, obwohl sie nach Resolution 1593 der Vereinten Nationen rechtmäßig dazu verpflichtet ist. Der Internationale Strafgerichtshof kann zwar die Festnahme von al-Bashir im Sudan nicht erzwingen. Die beteiligten Richter wiesen jedoch darauf hin, dass alle Vertragsparteien des Rom-Statuts sowie auch alle Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Kooperation bei der Festnahme und Auslieferung aufgefordert sind.
Katharina Zechner

Weitere Humanitäre Organisationen von Ausweisung bedroht

Das Regime des Sudan erwägt, weitere humanitäre Hilfsorganisationen des Landes zu verweisen, nachdem gegen den amtierenden Präsidenten, Omar Al-Bashir, ein Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshofes erlassen worden ist. Als Reaktion auf die Entscheidung des IStGH wurden bereits mehrere humanitäre Hilfsorganisationen ausgewiesen, darunter, Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, Save the Children, Refugee Council, Care, Actions Contre La Faim, International Rescue Committee und Mercy Corps. Der IStGH erliess den Haftbefehl wegen des Verdachts für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur.

Die Repressalien gegen Hilfsorganisationen als Reaktion auf eine solche Entscheidung wurden von Analysten vorhergesehen (vgl. Genocide Alert Policy Brief 5/2009). Sie entsprechen dem bekannten Verhaltensmuster des Regimes in Khartoum, unter Druck die Grenzen des Willens der internationalen Gemeinschaft auszuloten. Dazu unterbindet das Regime bewusst die humanitäre Versorgung für Millionen Zivilisten im Sudan, um die internationale Gemeinschaft zur Rücknahme ihrer Maßnahmen zu zwingen.

Das Vorgehen des Regimes wird von abenteuerlich anmutenden Behauptungen begleitet. Präsident Bashir bezeichnete den Haftbefehl als Ergebnis eines „zionistischen Komplotts“ und „Neokolonialismus“, während Hassabo Mohammed Abdel Rahman, Vorsitzender der „Kommission für humanitäre Angelegenheiten“ der sudanesischen Regierung, den Hilfsorganisationen Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof vorwarf. Er ging so weit zu behaupten, die Organisationen hätten Beweismaterial gegen die sudanesische Regierung gefälscht und dem IStGH zugespielt.

Teilweise wurden Mitarbeiter der Hilfsorganisationen vorübergehend eingesperrt, während andere aufgefordert wurden, das Land innerhalb von 24 Stunden zu verlassen. Es wurde Arbeitsmaterial der Organisationen, wie Computer und Fahrzeuge, beschlagnahmt. Die internationalen Helfer weisen die Vorwürfe zurück. Oxfam erklärt hierzu, „keine Meinung“ zu den Aktivitäten des IStGH zu haben und betont sein ausschließlich humanitäres Interesse an der Linderung der Not der Menschen.

Die 6500 Ausgewiesenen machen 40% der humanitären Helfer im Sudan aus. Obwohl sechs Untergliederungen der Vereinten Nationen den Sudan zur Rücknahem der Entscheidung aufriefen, bekräftigte Mutrif Siddig, ein hoher außenpolitischer Beamter, die Entscheidung und nannte sie „unwiderruflich“.

Währenddessen warnt Genocide Alert davor, angesichts des Verhaltens Khartums den politischen und strafrechtlichen Druck einzustellen. Bisherige Haftbefehle internationaler Tribunale hätten in der Vergangenheit, flankiert von politischem Druck, bereits Völkerrechtsbrecher wie Slobodan Milosevic vor Gericht und damit zur verdienten Verurteilung gebracht. Auch in diesem Fall könne konzertiertes Handeln der internationalen Gemeinschaft zum Erfolg führen und langfristig die Grundlage für Gerechtigkeit und Frieden schaffen.

Daniel Fallenstein

Gewalt gegen Frauen in Darfur

Die sudanesische Regierung und ihre verbündeten Milizen, die Dschandschawid, setzen sexuelle Gewalt als ein Mittel zur Kriegsführung ein. Frauen in Darfur leben in ständiger Angst vor neuen Attacken, wobei die Übeltäter in fast allen Fällen ungestraft davonkommen. Allerdings haben auch die Afrikanische Union,die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft dabei versagt, Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen und den überlebenden Opfern behilflich zu sein sowie die Übeltäter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die größte Gefahr für Frauen besteht beim Verlassen der Flüchtlingslager zur Nahrungs- und Feuerholzsuche. Nicht nur die sudanesische Polizei und die Dschandschawid beteiligen sich mittlerweile an systematischen Vergewaltigungen, sondern auch bewaffnete Zivilisten inner- und außerhalb der Lager. Dies beeinträchtigt die allgemeine Sicherheitslage und trägt zu Unruhen in der Region bei.Die bis Ende 2007 als Friedenstruppen in Darfur dienenden  Soldaten der Afrikanischen Union (AMIS) waren nicht adäquat ausgestattet und konnten deshalb die Region nicht ausreichend überwachen und die Bevölkerung schützen. Die danach von der Afrikanischen Union (A.U.) und den Vereinten Nationen (U.N.) gestellte Friedenstruppe für Darfur, UNAMID (= United  Nations  African Union Mission in Darfur) soll über 26,000 Soldaten verfügen, von denen bis jetzt jedoch nur ein Drittel stationiert wurden. UNAMID führt zwar vermehrt Kontrollen inner- und außerhalb der Lager durch, doch die fehlende Unterstützung vor allem in den Bereichen Ausrüstung und Logistik sorgt für Einschränkungen bezüglich der Länge, der Häufigkeit und des Umfangs der Patrouillen. Die spärliche Ausstattung behindert auch eine angemessene Reaktion auf Angriffe durch die sudanesische Regierung,die oftmals systematische Vergewaltigungen beinhalten. Desweiteren wird der Einsatz der UNAMID durch Angriffe auf die Soldaten erheblich beeinträchtigt.

Im April 2007 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlickkeit unter anderem auch wegen systematischen Vergewaltigungen und der Anwendung von sexueller Gewalt. Beide wurden bis jetzt noch nicht verhaftet. Im Juli 2008 stellte der Chefankläger des InternationalenStrafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er begründete sein Gesuch unter anderem damit, dass die sudanesische Regierung Vergewaltigungen in Darfur gezielt einsetzt, um den Willen, die Seele und das Leben selbst zu zerstören („to kill the will, the spirit, and life itself“). Bedauerlicherweise werden im Sudan derzeit Menschen, die eine Vergewaltigung melden, eher verfolgt als diejenigen, die ein solches Verbrechen begangen haben: Gegen Mitglieder des Militärs, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und des Grenzschutzes werden im Sudan keine gerichtlichen Schritte eingeleitet. Da dies die meisten Mitglieder der Dschandschawid miteinschließt, kommen auch sie ungestraft davon.

Was muss getan werden, um Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen?

Da die sudanesische Regierung nicht dazu bereit ist, ihre bisherige Taktik zu ändern, muss die internationale Staatengemeinschaft verschärfte Maßnahmen ergreifen und der Reaktion auf sexuelle Gewalt höchste Priorität geben. Eine durchgreifende Verbesserung der Situation in Darfur – insbesondere für Frauen – ist nur durchdie Umsetzung einer Gesamt-Strategie möglich. Hierzu zählen vor allem die nachstehend genannten Maßnahmen:

  1. Schnellstmögliche Vollstreckung der Haftbefehle gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir und den sudanesischen Minister Ahmed Haroun sowie den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib.
  2. Unverzügliche Aufstockung der UNAMID-Truppenstärke auf die vorgesehenen 26,000 Soldaten.
  3. Umfassende Verbesserung der Ausrüstung und Ausbildung der UNAMID zur Durchführung effektiver Patrouillen.
  4. Spezielles Training für Soldaten und Polizeieinheiten, um sexuelle Gewalt zu verhindern und um mit Vergewaltigungsopfern angemessen umgehen zu können.
  5. Stationierung von weiblichen Soldaten, Ermittlern und Übersetzern in jedem Flüchtlingslager, um Opfern zu assistieren.
  6. Ahndung von Gewalttaten im Rahmen der UN Null-Tolleranz-Politik.
  7. Größere finanzielle Unterstützung für humanitäre Organisationen vor Ort, unter anderem zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt.
  8. Sanktionen seitens der europäischen Union und anderer Staaten, um vermehrten Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben.
Autorin: Katharina Zechner

Wir brauchen unabhängige Beobachter in Darfur!

Am 24. September hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Mandat der Sonderberichtserstatterin Sima Samar um sechs Monate SimaSamar verlängert. Der Menschenrechtsrat hat sich so selbst die Chance genommen, eine eindeutige Position gegen Völkermord zu beziehen. Er droht sich durch eine solche Haltung mittelfristig überflüssig zu machen.

Abdel Daiem Zumrawi, Untersekretäaer des sudanesischen Justizministeriums, hatte sich zuvor mit der Forderung an den UN Menschenrechtsrat gewandt, das bestehende Mandat der derzeitigen Sonderermittlerin Sima Samar, nach dessen Ablauf im Dezember, nicht zu erneuern. Dieser Schritt wurde von ihm damit begründet, dass Sima Samar „terroristische Attacken“ der Rebellengruppen nicht verurteilt habe. Weiterhin hatte Zumrawi die Sonderermittlerin als „Agentin der Europäischen Union“ bezeichnet. Dies kann nur als weiterer Versuch des Sudan gewertet werden, Kritik an seinen Handlungen in Darfur abzuwenden. Samar war stellvertretende Premierministerin in Afghanistan und wirkt seit 2005 als UN Menschenrechtsberichterstatterin im Sudan. In einem Bericht vom 9. September 2008 erklärte sie, dass die Situation in Darfur weiterhin düster sei. Unbeteiligte Zivilisten würden sowohl von der Regierung als auch von Rebellengruppen getötet. Außerdem fänden willkürliche Festnahmen und Folter statt. Frau Samar hebt in ihrem Bericht insbesondere die willkürliche und unverhältnismäßige Bombardierung, sowie das Verschwinden von Zivilisten durch sudanesische Kräfte hervor.

Seit 2003 wurden ca. 400.000 Menschen in Darfur getötet und weitere 2,5 Millionen aus ihren Heimatstäaetten vertrieben. Im vergangen Jahr hat sich der UN Menschenrechtsrat dazu überreden lassen, den Bericht einer von der amerikanischen Friedensnobelpreistraegerin Jody Williams geleiteten Kommission zur Menschenrechtslage in Darfur zu ignorieren. Auf die Mitarbeit des Sudans bei der Verbesserung und Kontrolle der Menschenrechtslage zu hoffen, scheint in Anbetracht dieser Umstände und dem bisherigen hinderlichen Verhalten des Sudans nicht angebracht.

In diesem Sinne fordert Genocide Alert die Bundesregierung dazu auf, vor dem Geschehen in Darfur nicht die Augen zu verschließen und sich im UN Menschenrechtsrat aktiv dafür einzusetzen, dass die Menschenrechtslage weiterhin unabhängig beobachtet wird.

Zwar ist das Mandat Frau Samars verlängert worden, jedoch auf Druck des Sudan hin nur für sechs Monate. Dies ist eine große Enttäuschung. Die Lage in Darfur ist nachwievor außerordentlich ernst. Jeden Tag sterben Zivilisten sowohl durch das Verhalten der sudanesischen Regierung und als auch das der Rebellen. Die Welt darf sich nicht einfach umdrehen und die Augen verschließen, nur weil eine für Verbrechen verantwortliche Regierung dies wünscht. Es müssen deutliche Maßnahmen gegen die von Sima Samar berichteten Gräueltaten ergriffen werden.

Frau Samar als unabhängige Beobachterin vor Ort zu haben, kann so nur als erster Schritt verstanden werden, um die Gewalt einzudämmen und die Situation zu stabilisieren. Wenn aber bereits dieser erste Schritt nicht ernstgenommen wird, bleibt die Situation für viele Menschen hoffnungslos. Der Sudan war bislang nicht zur Kooperation bereit. Die Weltgemeinschaft darf nicht blind darauf hoffen, dass sich die Situation wie von Zauberhand von selbst lösen wird, der Sudan guten Willen beweisen wird, solange nur seinen Forderungen nachgegeben und Beobachter aus dem Land abgezogen werden. Das Mandat nur um sechs Monate zu verlängern, setzt deshalb ein falsches Signal. Der Menschenrechtsrat hätte eine deutliche Position einnehmen müssen. Der Menschenrechtsrat hat sich so selbst die Chance genommen, eine eindeutige Position gegen Völkermord zu beziehen. Er droht sich durch eine solche Haltung mittelfristig überflüssig zu machen.

Trotz der Aufforderung von Genocide Alert und vielen weiteren Organisationen hat sich Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede an die UNO Generalversammlung nicht explizit für eine Verbesserung der Situation in Darfur ausgesprochen. Es bleibt zu wünschen, dass die Bundesrepublik gerade im Hinblick auf ihre eigene Geschichte, deutlich Position gegen den Sudan bezieht.

Omar al-Bashir – Einer der schlimmsten Diktatoren unserer Zeit

Der Internationale Strafgerichtshof schreibt in diesen Tagen Geschichte indem er ein Staatsoberhaupt noch während seiner Amtszeit anklagt. Doch wer ist eigentlich Omar al-Bashir und was macht ihn „anklagenswert“? Ein Portrait.

Omar al-Bashir gilt als der schlimmste Diktator der Post-Weltkrieg Ära. Er hat sowohl die meisten Toten zu verantworten  (geschätzte 2,5 Millionen in Darfur und im Süd-Sudan), die meisten Vertriebenen (7 Millionen) und die meisten niedergebrannten Dörfer (allein in Darfur sind es mindestens 1500).

In einem durch ethnische, religiöse und sozio-ökonomische Unterschiede gespaltenen Land, das Christen, Animisten, Muslime, Araber, Schwarzafrikaner, arme Regionen und durch Ölförderungen reich gewordene Regionen vereint, war es al-Bashirs zentrale Position in der Armee zu verdanken, dass er 1989 die demokratisch gewählte Sadeq al-Mahdi-Regierung stürzen konnte – „um das Land vor verdorbenen politischen Parteien zu schützen“, wie er später sagte. Konsequenterweise löste er daraufhin das Parlament auf, verbot alle politischen Parteien und stellte die Presse kalt. Das Verbot von politischen Parteien sicherte seine Wiederwahlen, die Opposition wurde erfolgreich gespalten und al-Bashir muss daher nicht wirklich um seine Position fürchten. Jeder Kritiker muss fürchten, als Agent des Imperialismus und Zionismus diffamiert zu werden, denn wie viele andere seiner Kollegen im Nahen Osten beharrte al-Bashir wiederholt auf einer Weltverschwörung des globalen Judentums. Auch den Protest gegen seine Politik in Darfur in den USA sieht er in diesem Licht: So sagte er auf Nachfrage von Journalisten während einer Pressekonferenz mit Südafrikas Präsidenten Thabo Mbeki im Juni 2006, dass es eindeutig eine Absicht hinter der „immensen Propaganda und den Medienkampagnen“ zugunsten einer internationalen Intervention im Darfur gäbe. „Wenn wir uns die letzten Demonstrationen in den USA und die Gruppen, die sie organisiert haben, anschauen, so sehen wir, dass sie alle jüdische Organisationen sind.“ Bashir spielte hierbei auf Demonstrationen in Washington, New York und Philadelphia, bei denen unter anderem der Schauspieler George Clooney, der ehemalige Basketballspieler Manute Bol, ein Sudanese, und jüdische Persönlichkeiten wie der Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel auftraten.

Das Hauptziel al-Bashirs ist einzig und allein sein Machterhalt. Um diesen zu sichern wendet er eine „Teile und Erobere“-Strategie an, die inter-ethnische Konflikte herauf beschworen hat. Der heute 64jährige Präsident gilt als ein Geheimniskrämer und widersprüchliche Figur. Auf der einen Seite hat er einige Elemente der Scharia eingeführt, auf der anderen Seite aber auch Liberalisierungen der Wirtschaft in die Wege geleitet, insbesondere da, wo die Förderung von Öl betroffen ist. Die Abhängigkeit des Sudans vom Export seines Öls könnte sich als al-Bashirs größter Schwachpunkt erweisen. Seine Nervosität bezüglich einer Anklageerhebung durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Menschenrechtsverbrechen in Darfur wurde schon durch seine Drohungen deutlich, dass dies „blutigen Konsequenzen“ und „verheerende“ Folgen haben würde, wie Die Welt in ihrer Ausgabe des 14. Juli berichtete.

Zurzeit gibt es innerhalb des Sudans keine Kräfte, die al-Bashir zwingen könnten, sich dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Und doch steht Sudans dynamische Wirtschaft auf unsicheren Füßen, denn sie ist auf die Kooperation derjenigen Länder angewiesen, die ihm bei der Ölförderung helfen. Dies ist insbesondere China. Es bleibt zu hoffen, dass durch die Anklage der internationale Druck auf das Regime zunimmt und die Regierung des Sudans entgegenkommender werden könnte.

Die Autorin Johanne Kübler ist Policy Analyst für Genocide Alert.

„Weil die Kinder der Fur zu Rebellen geworden sind, sind alle Fur und alles, was sie besitzen Kriegsbeute geworden.“

Ein Zitat eines Mannes, der aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist. Der Haftbefehl wurde durch die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 2. Mai 2007 erlassen. In welch groteskem Zusammenhang steht dieser Satz jedoch, wenn man weiß, dass es sich bei diesem Mann um den Minister für humanitäre Angelegenheiten handelt?!

Die Rede ist von Ahmed Mohammed Harun, der ungefähr 1964 als Mitglied des Bargou Stammes in der Provinz Nord-Kordofan im Sudan geboren wurde, an der Cairo University studierte, zum Richter ausgebildet und nach 1990 in den sudanesischen Geheim- und Sicherheitsdienst (Intelligence and Security Service) berufen wurde, wo er bis ca. 2005 aktiv war. 1995 ernannte man Harun offiziell zum Chief of Staff des Gouverneurs der Provinz Nord-Kordofan. Zu seinen Aufgaben in dieser Position gehörte es unter anderem, lokale Stämme zu mobilisieren und diese in die sogenannte Popular Defence Forces (PDF) zu integrieren. PDF bezeichnen Reserveeinheiten, die zur Bekämpfung von Aufständen eingesetzt wurden und letztlich der Niederschlagung eines internen Aufstandes in der Provinz dienten- eine Taktik, die nun auch in Darfur angewendet wird.

Als Mitglied der regierenden National Party war Harun sudanesischer Innenstaatssekretär und wurde 2003 zum Leiter des „Darfur Security Desk“ ernannt. In dieser Position organisierte er sowohl die Rekrutierung, Finanzierung als auch die Bewaffnung der Janjaweed Milizen (die von der sudanesischen Regierung im Kampf gegen die Rebellengruppen Sudan Liberation Movement/Army und des Justice and Equality Movement eingesetzt wurden) und führte diese laut Zeugenaussagen auch selbstständig durch. Er setzte sie in vollem Wissen über sämtliche Gräueltaten ein oder war sogar selbst aktiv an Angriffen beteiligt. Die Janjaweed Milizen begingen regelmäßig und oft zusammen mit Einheiten der sudanesischen Armee Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, insbesondere an Zivilisten. Ahmed Harun sah sich als Leiter des „Darfur Security Desk“ in der Verantwotung „im Interesse von Frieden und Sicherheit in Darfur zu töten und zu vergeben“. Sprich er sah sich in der Position, die Macht und die Autorität zu besitzen willkürlich Vergewaltigungen, Tötungen, Verfolgung, Folter, Vertreibungen, Zerstörung von Privateigentum, Plünderungen, unmenschliche Handlungen, Beeinträchtigung der persönlichen Würde, Angriffe auf die Zivilbevölkerung und schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit zu begehen. All diese schwerwiegenden Verbrechen -begangen an Personen, die nicht am bewaffneten Konflikt teilnahmen- sah er dadurch als gerechtfertigt an, als dass diese dazu dienten, die Zivilisten von einer allfälligen Unterstützung der Rebellen abzuhalten. Anders formuliert sind seiner Meinung nach sowohl Kriegsverbrechen als auch jegliche Verbrechen gegen die Menschenwürde –durchgeführt an unschuldigen Zivilisten- lediglich eine präventive Maßnahme, um eine mögliche Unterstützung der Rebellen  vorzubeugen.

Trotz des Haftbefehls am 2. Mai 2007 weigert sich der Sudan jedoch, Harun zu überstellen und anerkennt die Zuständigkeit des IstGH nicht. Stattdessen wurde Harun vier Monate nach diesem Haftbefehl zum Co-Präsidenten des Nationalkommittees ernannt, welches mit der Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen im Sudan und besonders in Darfur beauftragt wurde. Diese Absurdität  kann und darf man nicht verstehen und sollte auch all diejenigen endlich wachrütteln, die sich bis jetzt noch nicht so sehr mit dem Konflikt in der im Westsudan gelegenen Provinz Darfur beschäftigt haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie unter:
Kein Frieden ohne Gerechtigkeit: Kriegsverbrecher hinter Gitter!

Autorin dieses Artikels, Jana Becks, ist Mitglied bei Genocide Alert.