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Genozid in Darfur: Internationaler Strafgerichtshof macht Weg frei für Völkermord-Haftbefehl gegen sudanesischen Präsidenten

3.2.2010
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Die Menschenrechtsorganisation Genocide Alert begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), eine Anklage des amtierenden sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermordes neu zu prüfen. Der Vorsitzende von Genocide Alert, Robert Schütte, erklärt hierzu:

"Die Entscheidung des Gerichtshofs ist ein Zeichen der Hoffnung für die Menschen in Darfur. Ich bin zuversichtlich, dass die Beweise für eine Anklage gegen Präsident Bashir wegen Völkermordes ausreichen werden. Viel zu lange ist das Ausmaß der Verbrechen in Darfur ignoriert und heruntergespielt worden. Ich hoffe sehr, dass eine Anklage wegen Völkermordes die internationale Gemeinschaft wachrüttelt. Die bisherige Appeasement-Politik gegenüber Khartum sollte ein Ende haben und Präsident Bashir endlich vor Gericht gestellt werden."

Hintergrund zur Entscheidung des IStGH:
Die Berufungskammer des IStGH hat am 3. Februar 2010 entschieden, dass die Zurückweisung des Straftatbestands des Völkermordes durch die Vorverfahrenskammer des Gerichts aus dem Jahr 2009 gegen Präsident Omar al-Bashir ungültig ist. Die Vorverfahrenskammer hatte einen zu hohen Beweismaßstab angelegt, so dass nun neu entschieden werden muss, ob die vom Chefankläger vorgelegten Beweise für die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls wegen Völkermordes ausreichen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Genocide Alert hat in der Vergangenheit intensiv für eine konsequentere Haltung Deutschlands und der Europäischen Union gegenüber der Regierung in Khartum geworben und immer wieder auf die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung hingewiesen. Sollte es nun tatsächlich zu einem Haftbefehl wegen Völkermordes gegen den sudanesischen Präsidenten kommen, ergeben sich hieraus für Deutschland gewichtige völkerrechtliche Implikationen, wie Genocide Alert in einem Policy Paper darstellt.




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