Völkermord hat viele Namen.
Im 20. Jahrhundert sind mehr Menschen durch Völkermord und Massenverbrechen als durch Kriege ums Leben gekommen. Dennoch werden nach wie vor werden jeden Tag tausende unschuldige Zivilisten das Opfer von Mord, Gewalt und Vertreibung. So hat zum Beispiel der Völkermord in Darfur seit dem Jahr 2003 allein schon mindestens 400.000 Menschenleben gekostet. In der Demokratischen Republik Kongo sind seit Kriegsbeginn im Jahr 1998 schätzungsweise 5,6 Millionen Menschen der Gewalt zum Opfer gefallen. Laut UN-Menschenrechtsrat sind allein im Jahr 2008 schätzungsweise 100.000 Frauen in der Region vergewaltigt worden. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind in den meisten bewaffneten Konflikten der Gegenwart an der Tagesordnung.
Dabei handelt es sich bei solchen Verbrechen um menschengemachte Katastrophen. Schwerste Menschenrechtsbrüche sind das Ergebnis mutwilliger Entscheidungen politischer Verantwortungsträger, entweder unschuldige Menschen zu ermorden oder ihrer Ermordung tatenlos zuzusehen. Aus diesem Grund müssen die Täter vor Gericht gestellt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, auch wenn es sich bei ihnen um Regierungsmitglieder oder Staatschefs handelt. Jeder Staat hat eine Verantwortung zum Schutz seiner Bürger vor Massenverbrechen. Sollte ein Staat diese Verantwortung nicht erfüllen können oder wollen, dann ist es die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, einen wirksamen Schutz vor Massenverbrechen bereitzustellen. Nur mit einer Politik konsequenter Prävention und entschlossener Reaktion auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene kann das Ziel einer Welt ohne Völkermord erreicht werden.








