04.09.2010 - 03:55 Uhr
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Auschwitz, Ruanda, Srebrenica:

Völkermord hat viele Namen.

Im 20. Jahrhundert sind mehr Menschen durch Völkermord und Massenverbrechen als durch Kriege ums Leben gekommen. Dennoch werden nach wie vor werden jeden Tag tausende unschuldige Zivilisten das Opfer von Mord, Gewalt und Vertreibung. So hat zum Beispiel der Völkermord in Darfur seit dem Jahr 2003 allein schon mindestens 400.000 Menschenleben gekostet. In der Demokratischen Republik Kongo sind seit Kriegsbeginn im Jahr 1998 schätzungsweise 5,6 Millionen Menschen der Gewalt zum Opfer gefallen. Laut UN-Menschenrechtsrat sind allein im Jahr 2008 schätzungsweise 100.000 Frauen in der Region vergewaltigt worden. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind in den meisten bewaffneten Konflikten der Gegenwart an der Tagesordnung.


Dabei handelt es sich bei solchen Verbrechen um menschengemachte Katastrophen. Schwerste Menschenrechtsbrüche sind das Ergebnis mutwilliger Entscheidungen politischer Verantwortungsträger, entweder unschuldige Menschen zu ermorden oder ihrer Ermordung tatenlos zuzusehen. Aus diesem Grund müssen die Täter vor Gericht gestellt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, auch wenn es sich bei ihnen um Regierungsmitglieder oder Staatschefs handelt. Jeder Staat hat eine Verantwortung zum Schutz seiner Bürger vor Massenverbrechen. Sollte ein Staat diese Verantwortung nicht erfüllen können oder wollen, dann ist es die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, einen wirksamen Schutz vor Massenverbrechen bereitzustellen. Nur mit einer Politik konsequenter Prävention und entschlossener Reaktion auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene kann das Ziel einer Welt ohne Völkermord erreicht werden.

   News
Deutschland und das Konzept der Schutzverantwortung

Zahlreiche schwerste Menschenrechts- verletzungen in der Vergangenheit, sei es der Völkermord in Ruanda 1994, das Massaker in Srebenica 1995, die ethnischen Säuberungen im Kosovo 1999 oder auch der Holocaust, haben die Menschheit auf härteste Weise über die Gefahren ungezügelter und unverantwortlicher Herrschaftsgewalt belehrt.   mehr ›

Die Konferenz von Kampala und das „Verbrechen der Aggression“

Vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2010 fand in der ugandischen Hauptstadt Kampala die erste Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) statt. Der wichtigste Verhandlungsgegenstand war die Definition des „Verbrechens der Aggression“, sowie die Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit des IStGH in diesem Bereich.   mehr ›

Pressemitteilung: Genocide Alert begrüßt die Anklage Bashirs wegen Völkermord als überfälligen Schritt

12.7.2010 - Heute hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag einen internationalen Haftbefehl wegen Völkermordes gegen den sudanesischen Präsidenten, Omar al-Bashir, erlassen. Hiermit revidieren die Richter des Gerichtshofs ihre Entscheidung vom 4. Februar 2009, gegen die Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des IStGH, Revision eingelegt hatte. Der Vorsitzende der deutschen Menschenrechtsorganisation "Genocide Alert", Robert Schütte, erklärt hierzu:  mehr ›

Internationaler Strafsgerichtshof drängt auf Verhaftung von Kriegsverbrechern    

22.07.2010 - Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet geht der Konflikt in Darfur weiter. In Darfur sind trotz eines bestehenden Haftbefehls zwei Haupt- Kriegsverbrecher weiterhin auf freiem Fuß. Dies berichtete Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des Internationalen Strafgerichthofs (IStGH), am 11. Juni auf dem Treffen des UN-Sicherheitsrats. Die Verhaftung der beiden Sudanesen hält dieser für entscheidend wichtig auf dem Weg zur Lösung des Darfur-Konflikts.  mehr ›