Die Schutzverantworung als Element des Friedens -
Policy Brief der Stiftung Entwicklung und Frieden
In einem aktuellen Policy Paper der Stiftung
Entwicklung und Frieden (www.sef-bonn.org) setzt sich Sabine von
Schorlemer mit dem Konzept der sog. Schutzverantwortung auseinander.
Dieses Konzept bedeutet, dass staatliche Souveränität eine Verantwortung
der Regierung für die Sicherheit der auf ihrem Territorium befindlichen
Menschen impliziert, wobei der internationalen Gemeinschaft eine
subsidiäre Verantwortung zum Schutz von Zivilbevölkerungen zukommt für
den Fall, dass ein Staat nicht willens oder nicht fähig ist, seiner... mehr ›
Deutschland und das Konzept der Schutzverantwortung
Zahlreiche schwerste Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit, sei es der Völkermord in Ruanda 1994, das Massaker in Srebenica 1995, die ethnischen Säuberungen im Kosovo 1999 oder auch der Holocaust, haben die Menschheit auf härteste Weise über die Gefahren ungezügelter und unverantwortlicher Herrschaftsgewalt belehrt.
Betrachtet man die andauernden Konflikte im Sudan, im Kongo oder auch in Myanmar, so bleiben Völkermorde, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit immer noch zu häufig auftretende Phänomene. mehr ›
Die Schutzverantwortung und die humanitäre Lage in Darfur
Die Schutzverantwortung („responsibility to protect“) wurde im Jahr 2005 einstimmig von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) zur Prävention von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschlossen. Wie ist sie in Bezug auf die derzeitige humanitäre Lage in Darfur zu interpretieren? mehr ›
Eine Welt ohne Völkermord trotz UNO-Sicherheitsrat
15 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda muss festgestellt werden: Der UNO-Sicherheitsrat ist nach wie vor nicht Willens, die Welt vor Völkermord und Massenverbrechen zu schützen. Zu oft blockieren China und Russland mit ihrem Vetorecht eine entschlossene Reaktion der Weltgemeinschaft, wie der Fall Darfur illustriert. In Fällen von Völkermord ist jedoch eine rasche militärische Intervention legitim und wünschenswert, selbst wenn diese kein Mandat eines defekten Sicherheitsrates erhält.
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Die Responsibility to Protect umsetzen: Zusammenfassung des UN-Berichts zur Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss im Jahr 2005 einstimmig die Schutzverantwortung („responsibility to protect“) zur Prävention von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, veröffentlichte im Januar 2009 einen Bericht zur Umsetzung dieser Verantwortung, der auf drei Säulen basiert und insbesondere die Bedeutung einer rechtzeitigen Erkennung und Einleitung von Maßnahmen bei derartigen Verbrechen hervorhebt. Eine öffentliche Verabschiedung der Schutzverantwortung wird für das erste Quartal dieses Jahres erwartet. Nichtregierungsorganisationen bereiten sich bereits auf die kommende Sitzung der UNO-Generalversammlung vor.
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Responsibility to Protect
- Pure Machtpolitik oder echte Menschenrechtspolitik?
Die Internationalen Kommission zu Intervention und staatlicher Souveränität (ICISS) veröffentlichte im Jahre 2001 einen Bericht, der mit der benennung der Schutzverantwortung oder "Responsibility to Protect" die Debatte über die sogenannte humanitäre Intervention neu entfacht. Robert Schütte und Johanne Kübler haben in einem Occasional Paper der Human Security Research Unit der Universität Marburg den Hintergrund der Kontroverse rund um Souveränität und Intervention analysiert und gängige Kritiken des Konzepts mithilfe von Theorien der Internationalen Beziehungen erklärt. mehr ›