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den Monat ist es so weit. Der neue Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wird gewählt. Vom 12. – 21. Dezember 2011 wird der Nachfolger von Luis Moreno Ocampo ermittelt. Dieser ist bereits seit der Entstehung des IStGH im Amt. Es ist also das erste Mal, dass seit 2003 ein neuer Chefankläger gewählt wird. Auch Ocampos Nachfolger erwartet grundsätzlich eine neun jährige Amtszeit. Der neue Chefankläger wird daher von entscheidender Bedeutung für laufende und zukünftige Verfahren des IStGH sein. Sein Grad an Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen wird den IStGH maßgeblich prägen.
Um einen geeigneten Kandidaten für den frei werdenden Posten zu finden, hat die Versammlung der Vertragsstaaten einen Ausschuss gebildet. In seinem Bericht vom 25. Oktober 2011 hat der Ausschuss folgende vier Kandidaten vorgeschlagen:
Fatou B. Bensouda (The Gambia):
Bensouda ist die einzige Frau, die vom Ausschuss vorgeschlagen wurde. Sie war zuvor beim ICTR (International Criminal Tribunal for Rwanda) als Rechtsberaterin tätig und ist seit 2004 stellvertretende Chefanklägerin des IStGH.
Andrew T. Cayley (Vereinigtes Königreich):
Cayley ist Co-Ankläger des ECCC (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia). Zuvor war er Verteidiger von Charles Taylor vor dem Sondergericht für Sierra Leone (SCSL) und von Ivan Cermak vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Als Senior-Ankläger des ICTY von 2001-2005 leitete er auch die Untersuchungen gegen Ratko Mladic. In seiner Eigenschaft als Senior-Ankläger des IStGH von 2005 - 2007 war er für die Dafur Untersuchung verantwortlich.
Mohamed Chande Othman (Tansania):
Othman ist Oberster Richter in Tansania. Zu seinen vorherigen Aufgaben zählen unter anderem Chefankläger des ICTR und unabhängiger Experte für die Menschenrechtslage im Sudan.
Robert Petit (Kanada):
Petit ist derzeit Berater der Abteilung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Kanada. Er war zuvor Co-Ankläger des ECCC und Senior-Ankläger des SCSL.
Genocide Alert e. V. fordert eine unabhängige und durchsichtige Wahl frei von politischen Machtspielen. Eine vorherige informelle Einigung über den Kandidaten sollte daher nicht um jeden Preis von der Versammlung der Vertragsstaaten erzwungen werden. Das Römische Statut sieht schließlich eine geheime Abstimmung vor, die nur mit absoluter Mehrheit gewonnen werden kann. Es sollte der Kandidat gewählt werden, der objektiv die Voraussetzungen am besten erfüllt – nicht hingegen der beliebteste oder der, der sich in zukünftigen Verfahren möglicherweise als „weniger unbequem“ erweist. Den Forderungen, einen afrikanischen Chefankläger zu wählen, um die Unvoreingenommenheit des IStGH gegenüber Afrika unter Beweis zu stellen, sollte daher nicht ohne Weiteres nachgegangen werden. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind Voraussetzungen, die der neue Chefankläger in jedem Fall, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, erfüllen muss.
Art. 42 IStGH-Statut:
Der Ankläger und die Stellvertretenden Ankläger müssen ein hohes sittliches Ansehen genießen sowie ein Höchstmaß an Sachverstand und umfangreiche praktische Erfahrung in der Strafverfolgung oder der Verhandlung von Strafsachen besitzen.
Der Ankläger wird in geheimer Abstimmung von der absoluten Mehrheit der Mitglieder der Versammlung der Vertragsstaaten gewählt.
Esther Iglesias Gonzalez



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