18.05.2012 - 22:38 Uhr
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Haftbefehle gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb müssen vollstreckt werden!


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Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs haben am 27. April 2007 Haftbefehl gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb erlassen. Die Anklage: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs haben am 27. April 2007 Haftbefehl gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb erlassen. Das Recht darf nicht misachtet werden. Als der UNO Sicherheitsrat den Fall Darfur an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen hat, erkannte dieser an, dass nachhaltiger Frieden Gereichtigkeit erfordert. Die internationale Gemeinschaft muss eine konsequente Vorgehensweise beibehalten und Recht und Gesetz in einer umfassenden Lösung einplanen.

Darüber hinaus müssen die internationale Gemeinschaft, der UNO Sicherheitsrat, die UNO Funktionäre, regionale Organisationen und individuelle Staaten konsequent bleiben und den Sudan auffordern die Haftbefehle durchzusetzen. Sie dürfen nicht weiterhin schweigen. Es ist an der Zeit der Straflosigkeit in Darfur ein Ende zu setzen.

Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mit allen Mitteln bei seiner Arbeit zu helfen. Deutschland verfügt über nachrichtendienstliche, wirtschaftliche, diplomatische und technische Handhaben, um den Sudan zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu überzeugen. Genocide Alert fordert Bundeskanzlerin Merkel auf, diese Mittel zu nutzen.

Für weitere Informationen:

Haftbefehl des IStGH für Ahmad Harun

Haftbefehl des IStGH für Ali Kushayb

Internationale Haftbefehle von INTERPOL

Deklaration des Strafverfolgers des IStGH, Luis Moreno Ocampo, vor dem UN Sicherheitsrat nach UNSCR 1593 (2005)

Fünfter Bericht des Strafverfolgers des IStGH vor dem UN Sicherheitsrat nach UNSCR 1593 (2005)




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