Ohne die Auslieferung der gesuchten Kriegsverbrecher Harun und Kushayb wird es keinen dauerhaften Frieden in Darfur geben, denn Frieden braucht Gerechtigkeit. Die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinschaft steht auf dem Spiel bei der Frage, ob schwerste Menschenrechtsverletzungen ungestraft bleiben.
Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs haben am 27. April 2007 Haftbefehl gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb erlassen. Die Anklage: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs haben am 27. April 2007 Haftbefehl gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb erlassen. Das Recht darf nicht misachtet werden.
Als der UNO Sicherheitsrat den Fall Darfur an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen hat, erkannte dieser an, dass nachhaltiger Frieden Gereichtigkeit erfordert. Die internationale Gemeinschaft muss eine konsequente Vorgehensweise beibehalten und Recht und Gesetz in einer umfassenden Lösung einplanen.
Darüber hinaus müssen die internationale Gemeinschaft, der UNO Sicherheitsrat, die UNO Funktionäre, regionale Organisationen und individuelle Staaten konsequent bleiben und den Sudan auffordern die Haftbefehle durchzusetzen. Sie dürfen nicht weiterhin schweigen. Es ist an der Zeit der Straflosigkeit in Darfur ein Ende zu setzen.
Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mit allen Mitteln bei seiner Arbeit zu helfen. Deutschland verfügt über nachrichtendienstliche, wirtschaftliche, diplomatische und technische Handhaben, um den Sudan zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu überzeugen. Genocide Alert fordert Bundeskanzlerin Merkel auf, diese Mittel zu nutzen.
Zeitleiste: Der ICC untersucht Kriegsverbrechen in Darfur
Der erste Chefankläger des IStGH (Internationaler Strafgerichtshof), Luis Moreno Ocampo, wird den UN Sicherheitsrat am Donnerstag, 6. Dezember, über die Fortschritte seiner Untersuchungen der Situation Darfurs informieren. Ocampo wird dem Sicherheitsrat voraussichtlich melden, das der Sudan nicht mit Resolution 1593 kooperiert, welche die Regierung anwies die Darfur-Kriese an den IStGH zu übergeben.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
September 2004 -- Der UN Sicherheitsrat bildet einen internationalen Untersuchungsausschuss, der Nachforschungen über viel berichtete Menschenrechtsverletzungen in Darfur anstellen soll. Die Leitung übernimmt Antonio Cassese, der frühere Präsident des internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien.
Januar 2005 -- Der Internationale Untersuchungsausschuss über die Region Darfurs empfiehlt, die Causa wegen möglicher schwerer Brüche des humanitären Völkerrechts an den Internationalen Strafgerichtshof weiterzuleiten. Der Ausschuss identifiziert 51 potenzielle Verdächtige, deren Namen jedoch nach wie vor geheim gehalten werden. Nach Angaben des Sudan-Experten Gerard Prunier werden auf dieser Liste auch höchste Funktionsträgers des sudanesischen Regimes benannt, unter anderem Sudans Präsident Omar al-Bashir.
März 2005 -- Der UN Sicherheitsrat fasst die Resolution 1593, in der die Situation in Darfur rückwirkend ab 1. Juli 2002 an den IStGH zur Untersuchung weitergeleitet wird. Die ist der erste Beschluss dieser Art, der vom Sicherheitsrat mit 11 Fürstimmen und 4 Enthaltungen (Algerien, Brasilien, China und die USA) angenommen wird. Trotz der Tatsache, dass der Sudan kein Unterzeichner des Statuts von Rom ist, verpflichtet die Verweisung des Sicherheitsrat Khartum völkerrechtlich zur vollen Zusammenarbeit mit und Auslieferung von Beschuldigten an den IStGH.
April 2005 -- Dem ersten Chefankläger des IStGH Louis Moreno-Ocampo wird der versiegelte Umschlag mit den Ergebnissen des internationalen Untersuchungsausschusses und den Namen der Verdächtigen überreicht. Geöffnet wird der Umschlag in Anwesenheit von 4 leitenden Amtsträgern des IStGH und dann wieder versiegelt.
Juni 2005 -- Der erste Chefankläger des IStGH kündigt seine Entscheidung an, über die Situation in Darfur eine Untersuchungen durchzuführen.
Dezember 2005 -- Der erste Chefankläger des IStGH wählt einige der vermeintlichen Straftatbestände in Darfur zur genaueren Untersuchung aus.
Juni 2006 -- Der erste Chefankläger des IStGH informiert den UN Sicherheitsrat darüber, dass er die Untersuchung nur außerhalb der Kriesenregion führen wird, da innerhalb des Sudans die Sicherheit der Zeugen nicht gewährleistet werden könne.
Dezember 2006 -- Der erste Chefankläger des IStGH kündigt an, dass die Untersuchungen einiger der schlimmsten Verbrechen in Darfur fast abgeschlossen sind.
Februar 2007 -- Der erste Chefankläger des IStGH ersucht die Erteilung einer gerichtlichen Vorladung an Ahmad Muhammad Harun, dem früheren Innenminister und amtierenden Staatssekretär für humanitäre Angelegeneheit der sudanesischen Regierung, und Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, auch bekannt als Ali Kushayb, vermutlicher Anführer der Reitermiliz Janjaweed. Die Regierung des Sudan weist die Zuständigkeit des IStGH zurück.
April 2007 -- Der erste Chefankläger des IStGH schickt der sudanesischen Regierung einen Brief, in dem er um Klärung ihrer Position bezüglich der freiwilligen Auslieferung der in Bezug auf die Darfur-Kriese genannten Verdächtigen bittet. Khartum ignoriert den Brief.
Mai 2007 -- Die Richter des IStGH fordern einen Haftbefehl anstelle der vom ersten Chefankläger geforderten Vorladung gegen Harun und Kushayb.
Juni 2007 -- Der IStGH schickt einen formelle Antrag auf Auslieferung der zwei wegen Kriegsverbrechen in Darfur verdächtigten Personen. Ähnliche Forderungen werden zur gleichen Zeit an die Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats, die vertragschließenden Staaten des IStGH und Ägypten, Libyen, Äthiopien und Eritrea gesendet.
Juni 2007 -- Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) erlässt einen Haftbefehl (Red Notice) gegen Harun
September 2007 -- Interpol erlässt einen Red Notice gegen Kushayb.
Oktober 2007 -- Der Außenmister des Sudan kündigt an, dass seine Regierung Kushayb, der seit November 2006 in Untersuchungshaft saß, wegen mangelnder Beweise freigelassen habe.
Dezember 2007 -- Der erste Chefankläger des IStGH kündigt an, dass er zwei neue Verfahren eröffnen will, die sich unter anderem mit Angriffen auf UN-Blauhelme und auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen befassen.
Für weitere Informationen:
Haftbefehl des IStGH für Ahmad Harun
Haftbefehl des IStGH für Ali Kushayb
Internationale Haftbefehle von INTERPOL
Deklaration des Strafverfolgers des IStGH, Luis Moreno Ocampo, vor dem UN Sicherheitsrat nach UNSCR 1593 (2005)
Fünfter Bericht des Strafverfolgers des IStGH vor dem UN Sicherheitsrat nach UNSCR 1593 (2005)



Mehr als 100 Millionen Zuschauer,
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haben, vereinen sich im Kampf gegen ihn! Was für ein...
Schlüsselaussagen des Interviews:
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Menschlichkeit begangen werden. Deshalb ist die Krise in Syrien ein Fall für
die...
Die Beobachtermission der Arabischen Liga in Syrien hat Ende Januar dem Ministerrat der Liga ihren Bericht vorgelegt. Dieser wurde allerdings nicht veröffentlicht und war auch nicht Gegenstand der Berichterstattung in den europäischen und nordamerikanischen Medien, was im Internet zu Spekulationen über westliche Kriegspropaganda und Kritik an der Berichterstattung der Medien führte.
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