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Völkerrecht: Warum der Sudan mit dem IStGH kooperieren muss

19. 06. 2008
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Trotz vielfacher Kritik lässt sich die Regierung des Sudan nicht dazu bewegen, die beiden Angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushayb an den IStGH auszuliefern. Begründung: Der Sudan sei nicht Vertragsstaat des IStGH und daher nicht zur Kooperation verpflichtet. Warum dies nicht stimmt und warum auch die internationale Staatengemeinschaft zur Verantwortung zu ziehen ist, zeigt dieser Artikel.

Zusammenarbeit der sudanesischen Regierung dem Internationalen Strafgerichtshof

Vor einem Jahr erließ der Internationale Strafgerichthof (IStGH) Haftbefehle gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb, die wegen diverser Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt sind.

Der IStGH hat Gerichtsbarkeit über die im Römischen Statut festgehaltenen Verbrechen – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. An das Statut gebunden sind allerdings in erster Linie solche Staaten, die es unterzeichnet haben. Bis zum heutigen Tag sind dies 106 Länder, wobei auffällt, dass so wichtige und große Staaten wie die USA, Indien, China und Russland dies bisher nicht getan haben. Mit der Begründung, dass der Sudan nicht Mitgliedsstaat sei, lehnt der sudanesische Präsident Bashir die Kooperation mit dem IStGH ab. Artikel 13 des Römischen Statuts bestimmt jedoch, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, im Rahmen des Kapitel VII der UN-Charta dem IStGH die Gerichtsbarkeit über die oben genannten Verbrechen auch bei Ocampo, der Chefankläger des IStGHNicht-Mitgliedsstaaten überweisen kann, wenn er der Auffassung ist, dass die Situation den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen. Mit Resolution 1593/2005 hat der Sicherheitsrat die in Darfur begangen Verbrechen an den IStGH überantwortet und gleichzeitig den Sudan zur Kooperation verpflichtet, d.h. die beiden Angeklagten an den IStGH auszuliefern.

Der IStGH ist darauf angewiesen, dass die Staaten, in denen sich Angeklagte befinden, kooperieren, weil er über keine Polizeikräfte verfügt, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Die einzige Möglichkeit Angeklagte zu überführen ist daher die Mitarbeit der jeweiligen Staaten.

Die Staaten, denen die Angeklagten angehören, haben allerdings den Vorrang, wenn es darum geht, eine Gerichtsverhandlung durchzuführen. Fehlt dem betreffenden Staat die Möglichkeit oder ist er nicht willens das angeklagte Verhalten angemessen vor eigenen Gerichten zu verhandeln, so geht die Gerichtsbarkeit gemäß Artikel 17 der Römischen Statuten an den IStGH über.

Der Chefankläger des IStGH, Luis Moreno-Ocampo, hat in seiner Rede vom 5. Juni vor dem Sicherheitsrat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den letzten drei Jahren keinerlei Untersuchungen seitens des Sudans gegen die Angeklagten Harun und Kushayb unternommen worden sind. In einer Erklärung vom 16. Juni fordert der Sicherheitsrat den Sudan erneut auf, mit dem IStGH und seinem Chefankläger vollständig zu kooperieren.

Der Sudan hingegen, erwägt eher den Chefankläger wegen terroristischer Aktivitäten anzuklagen, als mit ihm zusammenzuarbeiten. Anfang Juni hatte Moreno-Ocampo berichtet, dass Ahmed Harun, der mit einem gefälschten Pass in ein anderes Land fliegen wollte, festgenommen werden sollte. Haruns Flugzeug sollte umgeleitet werden, sodass der Minister für humanitäre Angelegenheiten festgenommen werden könnte. Bevor Harun das Flugzeug bestieg, erfuhr er jedoch von diesem Plan und blieb im Sudan. Die sudanesische Regierung ist über dieses Vorgehen empört und verlangt den Rücktritt von Moreno-Ocampo. Der Chefankläger genießt nach Artikel 48 der Römischen Statuten Immunität vor gerichtlicher Verfolgung. Er kann auch nach Ende seiner Amtszeit nicht wegen eines Verhaltens angeklagt werden, das im Rahmen seiner Amtsausübung begangen wurde.

Trotz der Resolution des Sicherheitsrates und der Ermittlungen Moreno-Ocampos bleibt der Sicherheitsrat und die EU weitestgehend untätig. Statt Sanktionen durchzusetzen und den IStGH aktiv zu unterstützen, wird gelegentlich das Verhalten des Sudans kritisiert und dessen Regierung aufgefordert zu kooperieren. Wie bereits geschildert, bislang ohne Erfolg.

Man muss sich vor Augen halten, dass der Sudan auf Grund von Resolution 1593/2005 dazu verpflichtet ist mit dem IStGH zusammenzuarbeiten. Dass er dies nicht tut, und dadurch dass die Staatengemeinschaft nicht aktiv dagegen vorgeht, läuft der IStGH Gefahr, dass seine Autorität untergraben wird.

Die Weltgemeinschaft hat sich 1998 gegen die schlimmsten Verbrechen der Menschheit ausgesprochen. 106 Länder haben den Vertrag unterschrieben und die Statuten ratifiziert. Wie glaubwürdig ist ein Internationaler Strafgerichthof, der nicht einmal von seinen eigenen Mitgliedern unterstützt und gefördert wird? Der Sicherheitsrat muss Sanktionen gegen den Sudan aussprechen und die Weltgemeinschaft muss mitziehen.

In Darfur wurden bis zum heutigen Tag mindestens 400.000 Zivilisten getötet und 2,5 Millionen Menschen vertrieben und befinden sich nun in ständiger Gefahr, getötet zu werden oder zu verhungern. Um ein solches Verbrechen zu ermöglichen ist es nicht nur erforderlich, dass der gesamte sudanesische Staatapparat mobilisiert wird, sondern auch, dass das Militär, die Gerichte, die Presse, die Ministerien und die Nachrichtendienste des Sudans koordiniert werden – wofür Beweise vorliegen. Die wichtigste Voraussetzung aber ist, dass der Rest der Welt wegsieht und nichts tut.

Janine Kaspar ist Policy Analyst für Genocide Alert.




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