Der erste Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland verliert sich in absurden Diskussionen über Übersetzungen und Befangenheitsanträgen.
Das zentrale Problem der Anklage bleibt bestehen: Es muss nachgewiesen werden, dass der Präsident der Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni die Massaker, Massenvergewaltigungen und Plünderungen, die die FDLR-Miliz 2008 und 2009 im Osten des Kongos verübt hat, direkt befohlen haben oder/und auch in der Lage gewesen wären, sie zu verhindern.
Zu Prozessbeginn Anfang dieses Jahres äußert sich der Journalist, Markus Frenzel, auf dessen Interview mit Murwanashyaka die Anklage maßgeblich fußt, im Deutschlandradio sehr zuversichtlich. Ein Funkspruch, der lautete „Richtet eine humanitäre Katastrophe unter der Zivilbevölkerung an“ wurde von den Vereinten Nationen abgefangen. Er ging dem Massaker in Busurungi 2009 direkt voraus und wird im Ursprung Murwanashyaka zugeschrieben.
Dass Murwanashyaka in regem Austausch mit Kämpfern der FDLR im Kongo stand, lässt sich allein anhand des Emailverkehrs zeigen. Die Anklage stützt sich neben Email- und Handyverkehr und Zeugenaussagen maßgeblich auf das Interview, das von Frenzel geführt wurde und das Gerichtsverfahren ins Rollen brachte. In dem Interview beschreibt Murwanashyaka die FDLR als straff organisiert, weshalb er als Präsident über alles was geschieht, informiert sei. Trotz der scheinbaren Eindeutigkeit und der Grausamkeit der Verbrechen, ist nach ca. 30 Prozesstagen der Ausgang nicht abzusehen. Das Verfahren zeigt, dass der Verlauf juristischer Prozesse sehr viel stärker durch die Details der Beweisführung und die strategische Suche nach Verfahrensfehlern bestimmt sein kann als allgemeinhin angenommen.
Während der Verhandlung nehmen Auseinandersetzungen über vermeintliche Übersetzungsfehler, welche die kriegerischen Absichten der FDLR belegen, großen Raum ein. Ein immer wiederkehrender, absurder Streitpunkt ist das Wort „vita“, das auf in der gesamten Region gängigen Swahili „Krieg“ bedeutet, aber von der Verteidigung mit dem lateinischen „Leben“ übersetzt wird – was die FDLR weniger gewaltsam und kriegerisch erscheinen lässt. Die Mehrdeutigkeit des Kinyaruandas lässt ebenfalls Raum für unterschiedliche Interpretationen und Übersetzungen und erschwert die Rekonstruktion von Inhalten.
Die Verteidigung versucht den Prozess als politisch motiviert und durch das ruandische Unrechtsregime befördert darzustellen. Dolmetscher, Staatsanwälte und Richter werden als befangen dargestellt. Die explizit vorgesehene Vernehmung von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft in Ruanda und dem Kongo, nahm die Verteidigung ebenfalls zum Anlass einen Antrag auf Befangenheit zu stellen.
Genocide Alert begrüßt, dass das Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland zum ersten Mal Anwendung findet. Trotz aller Schwierigkeiten, die sich durch die Strafverfolgung ergeben, ist es unbedingt relevant, dass die deutschen Behörden diejenigen zur Verantwortung zu ziehen suchen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anordnen und koordinieren. Wer Kriegsverbrechen nachweislich anordnet, darf in Deutschland nicht unbehelligt leben.
Carla Schraml



Mehr als 100 Millionen Zuschauer,
die vorher noch nie etwas von Joseph Kony und den Gräueltaten der LRA gehört
haben, vereinen sich im Kampf gegen ihn! Was für ein...
Schlüsselaussagen des Interviews:
Viel spricht dafür, dass in Syrien Verbrechen gegen die
Menschlichkeit begangen werden. Deshalb ist die Krise in Syrien ein Fall für
die...
Die Beobachtermission der Arabischen Liga in Syrien hat Ende Januar dem Ministerrat der Liga ihren Bericht vorgelegt. Dieser wurde allerdings nicht veröffentlicht und war auch nicht Gegenstand der Berichterstattung in den europäischen und nordamerikanischen Medien, was im Internet zu Spekulationen über westliche Kriegspropaganda und Kritik an der Berichterstattung der Medien führte.
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