Das vorliegende Policy Brief analysiert, welche völkerrechtlichen Konsequenzen der internationalen Gemeinschaft sowie der Bundesrepublik Deutschland durch den Haftantrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den sudanesischen Präsidenten Bashir gemäß der Völkermordkonvention von 1948 erwachsen.
Zusammenfassung:
Der aktuellen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Fall Bosnien-Herzegowina vs. Serbien-Montenegro zur Folge sind die Unterzeichnerstaaten der Völkermordkonvention verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Völkermorde zu verhindern. Hierfür ist bereits der Verdachtsfall eines Völkermordes ausreichend, welcher durch den Haftantrag des Chefanklägers des IStGH bzgl. der Verbrechen in der Region Darfur gegeben ist. Staaten, welche die in ihrer Macht stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung eines Genozids nicht nutzen, können sich laut IGH der Beihilfe zum Völkermord schuldig machen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche völkerrechtlichen Handlungsverpflichtungen sich für die Bundesrepublik Deutschland ergeben, insbesondere weil sie für den Sudan ein wichtiger Wirtschaftspartner ist. Da die Bundesregierung bisher keine nennenswerten Schritte unternommen hat, ihren wirtschaftlichen Einfluss auf Khartum zum Zwecke politischer oder humanitärer Konzessionen seitens der Regierung des Sudan zu nutzen, kann man wohl kaum davon sprechen, dass alle in ihrer Macht stehenden Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Deutschland läuft somit Gefahr, den Tatbestand der Beihilfe zum Völkermord zu erfüllen.



Vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2010 fand in der ugandischen Hauptstadt Kampala die erste ?berpr?fungskonferenz des R?mischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) statt. Der wichtigste Verhandlungsgegenstand war die Definition des ?Verbrechens der Aggression?, sowie die Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit des IStGH in diesem Bereich.
12.7.2010 - Heute hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den
Haag einen internationalen Haftbefehl wegen V?lkermordes gegen den
sudanesischen Pr?sidenten, Omar al-Bashir, erlassen. Hiermit revidieren
die Richter des Gerichtshofs ihre Entscheidung vom 4. Februar 2009,
gegen die Luis Moreno-Ocampo, Chefankl?ger des IStGH, Revision eingelegt
hatte. Der Vorsitzende der deutschen Menschenrechtsorganisation
"Genocide Alert", Robert Sch?tte, erkl?rt hierzu: 
