Das vorliegende Genocide Alert Policy Brief 4/2009 beschäftigt sich mit der Frage, auf welche Weise die Bundesrepublik Deutschland die durch die Vereinten Nationen im Jahr 2005 beschlossene Norm der Schutzverantwortung auf nationaler und europäischer Ebene umsetzen kann. Genocide Alert schlägt in diesem Zusammenhang drei Maßnahmen vor:
Erstens sollte die Auslösung der Schutzverantwortung eng mit der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag verknüpft werden.
Zweitens sollte die Bundesregierung den Posten eines Staatsekretärs zur Verhinderung von Massenverbrechen im Auswärtigen Amt etablieren.
Drittens sollte in Abstimmung mit der EU ein Instrumentarium gezielter wirtschaftlicher Sanktionen für Fälle der Schutzverantwortung konzipiert werden. Die in diesem Papier enthaltenen Empfehlungen sollen Anregungen für eine breitere Debatte um die Operationalisierung der Schutzverantwortung durch Deutschland geben.


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