Den Genocide Alert Policy Brief 2/2008 "Sanktionen mit Biss:Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen gegen die sudanesischeZentralregierung" können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Zusammenfassung:
Der vorliegende Genocide Alert Policy Brief 2/2008 setzt sich mit derFrage auseinander, wie der aktuelle Stand der Sanktions- undDivestmentpolitik gegenüber der sudanesischen Zentralregierung ist, undwie deren Effektivität im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahrebewertet werden kann. Darüber hinaus analysiert das vorliegende Papier,über welche Möglichkeiten die deutsche Bundesregierung verfügt, um denökonomischen Druck auf die Regierung des Sudan zu erhöhen, und wie diezur Verfügung stehenden Maßnahmen bewertet werden können. Angesichtsder bereits bestehenden bilateralen Sanktionen gegen den Sudan sowieerfolgreichen Divestment-Kampagnen kommt das Papier zu dem Schluss,dass gezielte ökonomische Strafmaßnahmen gegen die Zentralregierung desSudan eine realistische Aussicht auf Erfolg haben. Angesichts der fürden Sudan erheblichen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der EUund dem Sudan im Allgemeinen, sowie Deutschland und dem Sudan imSpeziellen, würden gezielte wirtschaftliche Strafmaßnahmen gegenKhartum signifikante ökonomische und politische Kosten verursachen,welche Khartum zu einer Korrektur ihrer Darfur-Politik bewegen könnte.Die deutsche Bundesregierung sollte in diesem Rahmen auf europäischerEbene auf die Verhängung personenbezogener Sanktionen drängen, und aufnationaler Ebene mit einer „schwarze Liste“ alle Unternehmen vonöffentlichen Aufträgen ausschließen, die menschenrechtspolitischanstößige Geschäftsbeziehungen zu Khartum pflegen.
Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung:
Die Bundesregierung sollte…
- alle Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen, die mit (A) der Zentralregierung des Sudan, (B) Firmen, an denen die Zentralregierung des Sudan direkt oder indirekt Rechte hat, (C) von der sudanesischen Zentralregierung beauftragte Konsortien oder Projekte, oder (D) Firmen, die jenen Konsortien oder Projekten beteiligt sind, Geschäfte pflegen. Ausgenommen werden sollten hiervon Unternehmen, deren Hauptanliegen im Sudan darin besteht, humanitäre Hilfsgüter oder Dienste zu leisten - darunter fallen Medikamente oder Medizinische Gerätschaften, landwirtschaftliche Güter, Hilfen zur Infrastruktur oder Bildung, Informationen oder Informationsmaterial, Dienste von strikt kirchlicher oder berichtender Natur, Nahrungsmittel und Kleidung, sowie Geschäfte mit der Süd-sudanesischen Regionalregierung.
- weitere europäische Staaten sowie alle Bundesländer und Kommunen dazu auffordern, ähnliche Regelungen zu erlassen.
- auf europäischer Ebene darauf dringen, dass Unternehmen, die sich als Reaktion auf der obengenannten Vergaberestriktion aus ihren Geschäftsbeziehungen mit der Zentralregierung des Sudan zurückziehen, keine rechtlichen Schritte zu befürchten haben.
- auf eine Verhängung gezielter Sanktionen durch die EU gegen die politischen und militärischen Verantwortlichen der schweren Menschenrechtsverbrechen in Darfur dringen.
- darauf dringen, dass die EU – in Kooperation mit den USA - alle in Euro notierten finanziellen Transaktionen durch die sudanesische Regierung bis auf weiteres unterbindet.
- sich innerhalb der EU für ein vollständiges Einfrieren der Visa-Erteilung an sudanesische Regierungsmitglieder und deren Familien einsetzen.
Politische Mandatsträger und Funktionäre sollten…
- die Thematik innerhalb ihrer Ausschüsse und Fraktions-, Partei- und Verbandsstrukturen einbringen, um auf Beschlusslagen zu drängen, die ausschließen, dass deutsche Steuergelder dem Regime in Khartum zu Gute kommen.
- Missetäter-Unternehmen zu einer Änderung ihres Geschäftsgebarens auffordern, und diese gegebenenfalls öffentlich für ihr Verhalten kritisieren.
- die Bundesregierung um detaillierte und veröffentlichbare Informationen und Zahlen bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge an Missetäter-Unternehmen ersuchen.



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