12.7.2010 - Heute hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den
Haag einen internationalen Haftbefehl wegen Völkermordes gegen den
sudanesischen Präsidenten, Omar al-Bashir, erlassen. Hiermit revidieren
die Richter des Gerichtshofs ihre Entscheidung vom 4. Februar 2009,
gegen die Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des IStGH, Revision eingelegt
hatte. Der Vorsitzende der deutschen Menschenrechtsorganisation
"Genocide Alert", Robert Schütte, erklärt hierzu:
"Die Anklage wegen Völkermordes ist ein historischer und längst
überfälliger Schritt. Für die Opfer in Darfur ist der Haftbefehl ein
Zeichen, dass ihr Leiden nicht straflos bleiben wird. Deutschland und
die internationale Gemeinschaft können sich nun nicht mehr hinter leeren
Versprechungen verstecken. Bashir sollte sich nun endlich dem
Gerichtshof stellen."
Für Deutschland und die internationale Gemeinschaft hat der
Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten erhebliche
völkerrechtliche Auswirkungen. Robert Schütte erklärt hierzu:
"Als Unterzeichner der Völkermordkonvention von 1948 ist Deutschland
verpflichtet, alle notwendigen Mittel zur Verhinderung und Bestrafung
von Völkermorden zu ergreifen. Deutschland muss jetzt handeln und sich
für gezielte Sanktionen gegen Bashir und sein Umfeld einsetzen. Laut
aktueller Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshofs im Fall
Bosnien-Herzegowina vs. Serbien-Montenegro ist nicht ausgeschlossen,
dass sich Deutschland ansonsten der Beihilfe zum Völkermord schuldig
machen könnte."
Der aktuellen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im
Fall Bosnien-Herzegowina vs. Serbien-Montenegro zur Folge sind die
Unterzeichnerstaaten der Völkermordkonvention verpflichtet, alles in
ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Völkermorde zu verhindern.
Hierfür ist bereits der Verdachtsfall eines Völkermordes ausreichend,
welcher durch den heutigen Haftbefehl des IStGH gegeben ist. Staaten,
welche die in ihrer Macht stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung eines
Genozids nicht nutzen, können sich laut IGH der Beihilfe zum Völkermord
schuldig machen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche
völkerrechtlichen Handlungsverpflichtungen sich für die Bundesrepublik
Deutschland ergeben, insbesondere weil sie und die Europäische Union für
den Sudan ein wichtiger Wirtschaftspartner sind. Da weder die
Bundesregierung noch die EU nennenswerte Schritte unternommen haben,
ihren wirtschaftlichen Einfluss auf Khartum zu nutzen, kann man wohl
kaum davon sprechen, dass alle in ihrer Macht stehenden Mittel und
Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Deutschland läuft somit Gefahr, den
Tatbestand der Beihilfe zum Völkermord zu erfüllen.
Das Gutachten zu dieser Frage findet sich hier.