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Genocide Alert Pressemitteilung "Anklage Bashirs wegen Völkermord überfälliger Schritt!" Völkermord-Anklage hat schwerwiegende völkerrechtliche Konsequenzen für Deutschland

12.07.2010

12.7.2010 - Heute hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den 
Haag einen internationalen Haftbefehl wegen Völkermordes gegen den 
sudanesischen Präsidenten, Omar al-Bashir, erlassen. Hiermit revidieren 
die Richter des Gerichtshofs ihre Entscheidung vom 4. Februar 2009, 
gegen die Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des IStGH, Revision eingelegt 
hatte. Der Vorsitzende der deutschen Menschenrechtsorganisation 
"Genocide Alert", Robert Schütte, erklärt hierzu:
"Die Anklage wegen Völkermordes ist ein historischer und längst 
überfälliger Schritt. Für die Opfer in Darfur ist der Haftbefehl ein 
Zeichen, dass ihr Leiden nicht straflos bleiben wird. Deutschland und 
die internationale Gemeinschaft können sich nun nicht mehr hinter leeren 
Versprechungen verstecken. Bashir sollte sich nun endlich dem 
Gerichtshof stellen."
Für Deutschland und die internationale Gemeinschaft hat der 
Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten erhebliche 
völkerrechtliche Auswirkungen. Robert Schütte erklärt hierzu:
"Als Unterzeichner der Völkermordkonvention von 1948 ist Deutschland 
verpflichtet, alle notwendigen Mittel zur Verhinderung und Bestrafung 
von Völkermorden zu ergreifen. Deutschland muss jetzt handeln und sich 
für gezielte Sanktionen gegen Bashir und sein Umfeld einsetzen. Laut 
aktueller Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshofs im Fall 
Bosnien-Herzegowina vs. Serbien-Montenegro ist nicht ausgeschlossen, 
dass sich Deutschland ansonsten der Beihilfe zum Völkermord schuldig 
machen könnte."
Der aktuellen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im 
Fall Bosnien-Herzegowina vs. Serbien-Montenegro zur Folge sind die 
Unterzeichnerstaaten der Völkermordkonvention verpflichtet, alles in 
ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Völkermorde zu verhindern. 
Hierfür ist bereits der Verdachtsfall eines Völkermordes ausreichend, 
welcher durch den heutigen Haftbefehl des IStGH gegeben ist. Staaten, 
welche die in ihrer Macht stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung eines 
Genozids nicht nutzen, können sich laut IGH der Beihilfe zum Völkermord 
schuldig machen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche 
völkerrechtlichen Handlungsverpflichtungen sich für die Bundesrepublik 
Deutschland ergeben, insbesondere weil sie und die Europäische Union für 
den Sudan ein wichtiger Wirtschaftspartner sind. Da weder die 
Bundesregierung noch die EU nennenswerte Schritte unternommen haben, 
ihren wirtschaftlichen Einfluss auf Khartum zu nutzen, kann man wohl 
kaum davon sprechen, dass alle in ihrer Macht stehenden Mittel und 
Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Deutschland läuft somit Gefahr, den 
Tatbestand der Beihilfe zum Völkermord zu erfüllen.
Das Gutachten zu dieser Frage findet sich hier. 
 
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