Der Völkermord in Ruanda (1994)

Für einen ostafrikanischen Staat sind die Verbindungen zwischen Ruanda und Deutschland außergewöhnlich eng. Ruanda, das heute in der Entwicklungszusammenarbeit gewissermaßen als „Musterschüler“ gilt, ist ein Schwerpunktland deutschen Engagements. Über die Länderpartnerschaft Ruanda–Rheinland-Pfalz bestehen unzählige langjährige Schul- und Kirchenkontakte, die auf „Graswurzel-Basis“ den interkulturellen Austausch fördern.

„Das stand gar nicht zur Debatte“:
Deutsches Versagen vor, während und nach dem Völkermord in Ruanda
Altar der Ntrama Kirche, Ruanda, in der 5000 Menschen ermordet wurden (By Scott Chacon [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Altar der Ntrama Kirche, Ruanda, in der 5000 Menschen ermordet wurden (By Scott Chacon [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Doch Ruanda und Deutschland, die zwei Länder, in denen die in der öffentlichen Wahrnehmung wohl bekanntesten Völkermorde verübt wurden, verbanden bis 1994 jedoch nicht nur lobenswerte Projekte. Das kleine „Land der tausend Hügel“ in der Region der Afrikanischen Großen Seen birgt eine Geschichte deutschen Versagens vor, während und nach dem Völkermord in Ruanda.

Eine Beratergruppe der Bundeswehr unterstützte bis zum Beginn des Mordens vor Ort die ruandische Armee, die den Genozid von langer Hand mitplante und in 100 Tagen ausführte. Spätere Völkermörder genossen an der Führungsakademie der Bundeswehr eine Offiziersausbildung ersten Ranges. Selbst zu den Hetzern des berüchtigten Radiosenders RTLM bestanden nicht bloß flüchtige Verbindungen.

Hätte Deutschland – insbesondere aufgrund seiner eigenen Geschichte – hier nicht hellhörig werden sollen? Die ernüchternde Antwort lautet, dass Deutsche in Ruanda durchaus Alarm schlugen, diese Warnungen in Bonn und anderswo aber auf taube Ohren stießen.

Zu dieser deutschen Ignoranz vor Beginn des Völkermordes kam ein politischer Widerwille während des Völkermordes hinzu. Weder auf eigene Faust noch innerhalb der Vereinten Nationen oder der EU bemühte sich Deutschland um humanitäre Lösungen oder gar eine Aufstockung der Blauhelmmission in Ruanda.

Nach der Ankunft der letzten deutschen Bürger aus Ruanda am 14. April 1994 verkündete Bundeskanzler Helmut Kohl, dass die Rettungsaktion „nach all den tragischen Ereignissen in Ruanda […] eine sehr gute Nachricht“ sei. Dies war die letzte Äußerung des Bundeskanzlers zum Völkermord in Ruanda (1). Auf gewisse Weise dauert das Schweigen der Bundesregierung bis heute an: selbst 22 Jahre nach dem Völkermord hat sich die BRD noch nicht um eine offizielle Aufarbeitung der eigenen Rolle im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda bemüht.

Vorboten des Völkermordes

Als Teil Deutsch-Ostafrikas war Ruanda 1885–1918 eine deutsche Kolonie. Praktisch bedeutete dies, dass etwa zehn deutsche Beamte ab 1897 den Hof des ruandischen Mwami berieten und dass sich die römisch-katholischen Weißen Väter bemühten, ihren Glauben im Land zu verbreiteten.

Es ist umstritten, ob es sich bei der Unterscheidung zwischen Hutu und Tutsi um soziale oder ethnische Gruppen handelt. Belegt ist jedoch, dass die deutsche Kolonialverwaltung diese Differenzierung als eine Art Kastensystem förderte und auf Basis der Rassentheorie und -lehre festschrieb. Ebenso zementierte die neue Kolonialmacht Belgien ab 1918 im Völkerbunds-Mandatsgebiet Ruanda-Urundi die gesellschaftliche Trennung, insbesondere durch die Einführung eines strikten Ausweissystems Mitte der 1930er Jahre. Hutu machten etwa 85% der ruandischen Bevölkerung aus, Tutsi 14% und die Gruppe der Twa etwa 1%. Alle Gruppen sprachen dieselbe Sprache und lebten im kleinen Ruanda jahrhundertelang gemeinsam auf engem Raum.

Als Ruanda 1962 in die Unabhängigkeit entlassen wurde stand die Polarisierung der Gesellschaft auf ihrem damaligen Höhepunkt. Im sogenannten „Wind der Zerstörung“ wurden zwischen 1959 und 1961 Hunderttausende ermordet. Viele Tutsi, die Opfer von Pogromen waren, flohen nach Uganda. Erster ruandischer Präsident wurde Grégoire Kayibanda, Autor des sogenannten „Bahutu Manifests.“ Er schürte den Rassenhass im ostafrikanischen Land weiter und errichtete rasch ein Einparteienstaat. Als Kayibanda 1973 von seinem Verteidigungsminister Juvénal Habyarimana gestürzt wurde änderte dies wenig am autoritären und zentralisierten politischen System Ruandas. Zunehmend fanden Anhänger der „Hutu Power“-Ideologie, die ihren Ursprung mitunter in Kayibandas Schriften hatte, bei Habyarimana ein offenes Ohr. Eine kleine Gruppe von Hardlinern etablierte sich als „Macht hinter dem Thron“, darunter einflussreiche Offiziere und wohlhabende Geschäftsleute.

Als eine Rebellengruppe, die hauptsächlich aus Exil-Tutsi aus Uganda bestand, im Oktober 1990 im Norden des Landes einen Guerillakrieg aufnahm, trat der Machtzirkel um den Präsidenten eine nahezu beispiellose Hasskampagne los. War das politische System des Landes auf äußeren Druck hin in den späten 1980er Jahren geöffnet worden, so bedeutete die Auslegung „demokratischer“ Prinzipien durch die Hardliner eine kompromisslose Herrschaft der Mehrheit ohne Minderheitenschutz für Tutsi oder Twa. Ähnliches galt für die Presse- und Rundfunkfreiheit – im Namen der freien Meinungsäußerung konnten nun Rassenhass und Verleumdung unreguliert verbreitet werden.

Schulungen für Propagandisten, Lehrgänge für Peiniger

Im Anschein der politischen Stabilität der frühen Habyarimana-Jahre hatte die Bundesrepublik ihre Kontakte zu Ruanda verstärkt, unter anderem durch Besuche von Bundestagsdelegationen und die Präsenz der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ, heute GIZ) im Land. Die Länderpartnerschaft zwischen Ruanda und Rheinland-Pfalz bildete einen weiteren Baustein dieser internationalen Zusammenarbeit. Von 1963 bis 1986 förderte die deutsche Entwicklungszusammenarbeit Projekte in Höhe von rund 600 Millionen DM in Ruanda (1). Die Konrad-Adenauer-, Friedrich-Naumann- und Friedrich-Ebert-Stiftung hatten allesamt Initiativen in Ruanda. Besonders in der Journalistenförderung engagierte sich die Naumann-Stiftung. Jahrelang kooperierte sie mit dem staatlichen Presseamt, das vom späteren Hutu Power-Chefpropagandisten Ferdinand Nahimana geleitet wurde (2).

Neben dieser fragwürdigen zivilen Kooperation unterstützte ab 1978 eine Beratergruppe der Bundeswehr die Ausbildung des ruandischen Militärs – angesichts der prekären Situation im Land durchaus schon damals ein problematisches Programm. Ruandische Soldaten nutzten den Fuhrpark der Bundeswehr regelmäßig, um 1993 und 1994 im Land Waffen zu verteilen und die brutale Interahamwe-Bürgerwehr auszustatten. Und nicht nur in Ruanda profitierten die génocidaires von deutscher Hilfe in Sachen Militär. An der höchsten Ausbildungsstätte deutscher Offiziere, der Führungsakademie der Bundeswehr, wurden über Jahre hinweg künftige hochrangige Peiniger von 1994 fortgebildet. Darunter auch Tharcisse Renzaho, der 2009 vom UN-Tribunal für Ruanda zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde und heute in Mali inhaftiert ist (3).

Durch diese vielen langjährigen Beziehungen zählte Deutschland ohne Frage zu den Geberländern, die am besten über das sich anbahnende Grauen hätten informiert sein sollen. Tatsächlich war dies auch so. Bereits im Sommer 1993 erstatteten deutsche Berater Bericht über die Ereignisse und das sich abzeichnende Desaster, darunter auch genaue Erläuterungen zur Struktur der Interahamwe. Die Berichte versickerten in den Aktenschränken der Bonner Verteidigungs- und Entwicklungsministerien.

Als katastrophal wird von Zeitzeugen auch das Agieren der deutschen Botschaft in Kigali eingeschätzt, welche von einem Diplomaten geleitet wurde, der wenige Monate vor seiner Pensionierung stand. Noch im September 1993 vertrat die Botschaft die Meinung, die Habyarimana-Regierung sei um die Achtung der Menschenrechte bemüht. Ende 1993 wurde die Ermordung ruandischer Wächter der GTZ von den Entwicklungshelfern an die Botschaft und an das Entwicklungsministerium gemeldet. Anders als ihre kanadischen Kollegen, die nach ähnlichen Fällen unter öffentlichem Protest abzogen, erhielten die GTZler die Anweisung durchzuhalten. Die deutsche Linie war es, gemeinsam mit europäischen Staaten wie Frankreich zu agieren – obwohl Frankreich sich an der Ausbildung der Interahamwe beteiligte und offensichtlich das Hutu-Regime stützte. Eine Auswertung deutscher Botschaftsunterlagen ergab, dass der Begriff „Interahamwe“ erst zu Beginn des Völkermordes in der amtlichen Korrespondenz fiel (4).

Das Auswärtige Amt, das Entwicklungsministerium, das Verteidigungsministerium: alle erhielten aus verschiedenen Quellen spätestens ab Herbst 1993 deutliche Warnungen vor der drohenden Katastrophe.

„Auf keinen Fall nach Ruanda“: Der Völkermord und die deutsche Reaktion

In der Nacht zum 7. April 1994 begann das Morden in Ruanda. Innerhalb von nur 100 Tagen wurden über 800.000 Tutsi und moderate Hutu zerhackt, geköpft und erschossen. Unmittelbar nach dem bis heute ungeklärten Abschuss der Präsidentenmaschine im Landeanflug auf Kigali zogen die Interahamwe-Banden und die Armee mit Namenslisten durch die Straßen Kigalis.

Durch den Radiosender RTLM angefeuert verbreitete sich das gezielte Morden innerhalb von Stunden und Tagen im Rest des Landes. Es stellte sich heraus, dass ein „Krisenkomitee“ um Oberst Théoneste Bagosora die Todesschwadrone koordinierte. Der in Hamburg ausgebildete Tharcisse Renzaho erstattete dem Stab regelmäßig über die „Arbeit“ seiner Soldaten Bericht.

In diesen Tagen sprach die deutsche Botschaft laut eines Berichts von GTZ-Mitarbeitenden wiederholt die Anweisung aus, Ruandern keinen Schutz in eigenen Häusern zu gewähren. Während der deutsche Botschafter als einziger Deutscher von französischen Soldaten außer Landes gebracht wurde, koordinierten GTZ-Mitarbeiter unterdessen den Abzug ihrer Landsleute selber. In einem späteren Interview äußerte der Botschafter sein Erstaunen über den Ausbruch der Gewalt und beklagte, kein Abschiedsessen in Kigali gehabt zu haben (4).

Zurück in Bonn entfaltete sich im Frühjahr 1994 die Debatte um out-of-area-Einsätze der Bundeswehr. Fraglich war, ob das Grundgesetz Einsätze außerhalb des NATO-Gebiets erlaube und welche Rolle dabei dem Bundestag zukam. Das Karlsruher Urteil im Juli 1994 (BVerfGE 90, 286) bestätigte, dass Bundeswehreinsätze im Rahmen eines „kollektiven Sicherheitssystems“ – wie etwa die NATO oder die UN – zulässig seien und dass ein Parlamentsvorbehalt zur Entsendung gelte. Das Urteil wurde von der FAZ als „historische Zäsur ersten Ranges” eingeschätzt und machte den Weg für deutsche Blauhelm-Beteiligungen frei. Vor und nach dem Urteil wurden von Politik und Medien jedoch kaum Parallelen zum ruandischen Völkermord gezogen, der sich in vollem Gange befand. Am 20.05. stellte die Bunderegierung klar, dass „deutsche Soldaten auf keinen Fall nach Ruanda geschickt [würden]“ (5). In einer weiteren Stellungnahme durch Verteidigungsminister Volker Rühe am 14.07. schloss dieser „einen Einsatz in Ruanda (…) grundsätzlich aus“ (6).

Ende April lehnte der Staatsminister des Auswärtigen Amtes (AA) Helmut Schäfer im Bundestag den Plan eines Friedens-Appells durch Bundeskanzler Helmut Kohl ab, weil „Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar [seien]“. Harald Ganns, von 1993–1998 Afrika-Beauftragter des Auswärtigen Amtes, schätze 2014 die Bereitwilligkeit der Bundesregierung während des Völkermordes als gering ein. „Dass wir da jetzt als Deutschland irgendwas unternehmen, das stand eigentlich gar nicht zur Debatte. Die Frage war: Kann die internationale Gemeinschaft insgesamt da etwas tun, vertreten durch die UNO?“ Doch auch der UN verwehrte die Bundesregierung während des Völkermordes Hilfeleistungen, die konkret angefragt wurde – gar logistische Hilfe durch die Bundeswehr wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken bis Ende Juli 1994 vertagt, als längst fast eine Million Ruander ermordet worden waren. Selbst als eine Neusser Pfadfindergruppe im April 1994 47 Visa für Ruander aus ihrem Partnerverband beantragten und sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtete sämtliche Kosten zu tragen, erhielten sie von der Innenministerkonferenz eine Absage (1).

Die deutsche Aufarbeitung der eigenen Rolle

Jeden Frühling seit 2014 berät der Deutsche Bundestag im Plenum und in den Ausschüssen über die unabhängige offizielle Aufarbeitung der deutschen Politik um den Völkermord. Treibende Kraft hierbei ist Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen), die selber vor 1994 in Ruanda für die GTZ und den DED tätig war. Regelmäßig werden die Anträge der Grünen und Der Linken von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

22 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda besteht in der deutschen Politik kaum Interesse an einer genaueren, offiziellen Beleuchtung des eigenen Versagens vor, während und nach dem Völkermord in Ruanda.

Quellen (zuletzt eingesehen am 13.11.2016)

Weitere Beiträge von Genocide Alert zum Thema

» 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?

» Podiumsdiskussionsreihe – 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?

» Deutschland und die Umsetzung der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)

Verweise im Text

Bedeutende Recherchen und Aufklärungsarbeit auf diesem Gebiet betrieben u.a. die Journalisten Markus Frenzel und Arndt Peltner sowie die Wissenschaftler Gerd Hankel und Sarah Brockmeier auf ihre jeweils eigenen Weisen.

Im September 2016 wurden außerdem auf eine Anfrage gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes zwei interne Gutachten des Entwicklungsministeriums veröffentlicht, die zum ersten Mal die internen Schlussfolgerungen aus dem ruandischen Völkermord offenlegen (Wolff & Mehler 1998, 1998/1999, s.u.).

Zur Übersicht:

Brockmeier, Sarah (2014): Deutschland und der Völkermord in Ruanda. Heinrich-Böll-Stiftung.

https://www.boell.de/de/2014/04/07/deutschland-und-der-voelkermord-ruanda

Zur militärischen und zivilen Kooperation (u.a.):

Wolff, Jürgen H.; Mehler, Andreas (1998): Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Ruanda – Normalität in einem nichtnormalen Land.
Wolff, Jürgen H.; Mehler, Andreas (1998/1999): Hauptbericht zur Evaluierung „EZ-Wirkungen in Konfliktsituationen“ – Fallstudie Ruanda.

http://blog.fragdenstaat.de/2016/ruanda-gutachten/

Zur militärischen Kooperation:

Frenzel, Markus (ARD FAKT) (2014): Bundeswehr hatte Hinweise auf Vorbereitung zu Völkermord, 08.04.2014.

http://www.mdr.de/fakt/ruanda102-downloadFile.pdf

Zum Agieren der deutschen Botschaft (u.a.):

Peltner, Arndt (SWR) (2013): „Dass es knallte, bekam man mit.“ Die Deutschen und der Genozid in Ruanda, 03.07.2013.

http://www.swr.de/-/id=11486604/property=download/nid=659934/1holrhm/swr2-feature-20130703.pdf

Exemplarisch zur Ablehnung historischer Aufarbeitung im Bundestag:

Bundestags-Drucksache 18/7905: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss). Der Völkermord in Ruanda und die deutsche Politik 1990 bis 1994 ‒ Unabhängige historische Aufarbeitung, 16.03.2015.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/079/1807905.pdf

Quellenverzeichnis

(1)    Brockmeier, Sarah (2014): Deutschland und der Völkermord in Ruanda. Heinrich-Böll-Stiftung.

https://www.boell.de/de/2014/04/07/deutschland-und-der-voelkermord-ruanda

(2)    Wolff, Jürgen H.; Mehler, Andreas (1998): Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Ruanda – Normalität in einem nichtnormalen Land.

(3)    Frenzel, Markus (ARD FAKT) (2014): Bundeswehr hatte Hinweise auf Vorbereitung zu Völkermord, 08.04.2014.

http://www.mdr.de/fakt/ruanda102-downloadFile.pdf

(4)    Peltner, Arndt (SWR) (2013): „Dass es knallte, bekam man mit.“ Die Deutschen und der Genozid in Ruanda, 03.07.2013.

http://www.swr.de/-/id=11486604/property=download/nid=659934/1holrhm/swr2-feature-20130703.pdf

(5)    taz (20.05.1994): „Transall bringt Pillen.“

(6)    taz (14.07.1994): „Keine deutschen Blauhelme für Ruanda.“


Autor: Anton Peez