Völkermord hat viele Namen.
Im 20. Jahrhundert sind mehr Menschen durch Völkermord und Massenverbrechen als durch Kriege ums Leben gekommen. Dennoch werden nach wie vor werden jeden Tag tausende unschuldige Zivilisten das Opfer von Mord, Gewalt und Vertreibung. So hat zum Beispiel der Völkermord in Darfur seit dem Jahr 2003 allein schon mindestens 400.000 Menschenleben gekostet. In der Demokratischen Republik Kongo sind seit Kriegsbeginn im Jahr 1998 schätzungsweise 5,6 Millionen Menschen der Gewalt zum Opfer gefallen. Laut UN-Menschenrechtsrat sind allein im Jahr 2008 schätzungsweise 100.000 Frauen in der Region vergewaltigt worden. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind in den meisten bewaffneten Konflikten der Gegenwart an der Tagesordnung.
Dabei handelt es sich bei solchen Verbrechen um menschengemachte Katastrophen. Schwerste Menschenrechtsbrüche sind das Ergebnis mutwilliger Entscheidungen politischer Verantwortungsträger, entweder unschuldige Menschen zu ermorden oder ihrer Ermordung tatenlos zuzusehen. Aus diesem Grund müssen die Täter vor Gericht gestellt und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, auch wenn es sich bei ihnen um Regierungsmitglieder oder Staatschefs handelt. Jeder Staat hat eine Verantwortung zum Schutz seiner Bürger vor Massenverbrechen. Sollte ein Staat diese Verantwortung nicht erfüllen können oder wollen, dann ist es die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, einen wirksamen Schutz vor Massenverbrechen bereitzustellen. Nur mit einer Politik konsequenter Prävention und entschlossener Reaktion auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene kann das Ziel einer Welt ohne Völkermord erreicht werden.



Vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2010 fand in der ugandischen Hauptstadt Kampala die erste ?berpr?fungskonferenz des R?mischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) statt. Der wichtigste Verhandlungsgegenstand war die Definition des ?Verbrechens der Aggression?, sowie die Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit des IStGH in diesem Bereich.
12.7.2010 - Heute hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den
Haag einen internationalen Haftbefehl wegen V?lkermordes gegen den
sudanesischen Pr?sidenten, Omar al-Bashir, erlassen. Hiermit revidieren
die Richter des Gerichtshofs ihre Entscheidung vom 4. Februar 2009,
gegen die Luis Moreno-Ocampo, Chefankl?ger des IStGH, Revision eingelegt
hatte. Der Vorsitzende der deutschen Menschenrechtsorganisation
"Genocide Alert", Robert Sch?tte, erkl?rt hierzu:
New York, 13. Oktober 2010 - Deutschland wurde am Dienstag von der Vollversammlung der Vereinten Nationen zu einem der nicht-st?ndigen Mitglieder des Sicherheitsrates gew?hlt und wird somit im Januar 2011 seine zweij?hrige Mitgliedschaft im m?chtigsten Gremium der Vereinten Nationen antreten. Die deutsche Menschenrechtsorganisation Genocide Alert begr??te die gestrige Wahl Deutschlands in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Gleichzeitig betonte Genocide Alert, dass der Sitz im Sicherheitsrat f?r Deutschland eine gro?e Verantwortung mit sich bringt.
22.07.2010 - Von der ?ffentlichkeit weitgehend unbeachtet geht der Konflikt in Darfur weiter. In Darfur sind trotz eines bestehenden Haftbefehls zwei Haupt- Kriegsverbrecher weiterhin auf freiem Fu?. Dies berichtete Luis Moreno-Ocampo, Chefankl?ger des Internationalen Strafgerichthofs (IStGH), am 11. Juni auf dem Treffen des UN-Sicherheitsrats. Die Verhaftung der beiden Sudanesen h?lt dieser f?r entscheidend wichtig auf dem Weg zur L?sung des Darfur-Konflikts. 
