19.05.2012 - 00:06 Uhr
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Schutzverantwortung - Responsibility to Protect (R2P)

Das Schlagwort "Responsibility to Protect" oder "R2P" bezeichnet ein Konzept in der internationalen Politik. Es stellt eine Schutzverantwortung eines Staates gegenüber seinen Bürgern fest und verpflichtet die internationale Gemeinschaft, im Falle eines Versagens des Staates zum Wohle der gefährdeten Bevölkerung Maßnahmen zu ergreifen.

Das Konzept „Responsibility to Protect“ erschien das erste Mal in dem damit betitelten Bericht der International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) von 2001. Diese Kommission wurde auf die Initiative der kanadischen Regierung ins Leben gerufen, die damit einem Aufruf Kofi Annan's folgten, der bei der UN-Vollversammlung 1999 und erneut 2000 (im Gefolge des Kosovo-Konfliktes und des nachfolgenden NATO-Einsatzes) an die internationale Gemeinschaft appeliert hatte: "... wenn humanitäre Intervention tatsächlich einen inakzeptablen Anschlag auf das Souveränitätsprinzip darstellt, wie sollen wir dann auf ein Ruanda, auf ein Srebrenica reagieren - auf schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen, die jegliches Prinzip unserer gemeinsamen Menschlichkeit tangieren?"

Nach einem Jahr Konferenzen in der ganzen Welt definierte die ICISS, bestehend aus hochklassigen internationalen Experten, das Grundprinzip der Schutzverantwortung folgendermaßen: Jeder Staat ist verpflichtet,für den Schutz seiner eigenen Bevölkerung zu sorgen. Falls ein Staat aber infolge eines internen Krieges, eines Aufstandes, von Unterdrückung oder wegen Staatsversagens nicht in der Lage oder nicht willens ist, seine Bevölkerung vor schwerwiegendem Schaden zu schützen, ist im Gegenzug die internationale Gemeinschaft in der Pflicht (International Responsibility to Protect). Das Prinzip der Staatssouverainität wird daraufhin zweitrangig.  

Zwar legt der Bericht der internationalen Gemeinschaft eine Pflicht zur Reaktion auf Krisen auf, aber eine militärische Intervention ist nur eine Option, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Besonderen Wert legt der Bericht auf Verhütung von Konflikten. Militärisches Eingreifen ist geboten bei massenhaftem Verlust von Menschenleben (large scale loss of life) oder bei großangelegten ethnischen Säuberungen (large scale ethnic cleansing). Als Träger von Interventionen wird UN-Institutionen Priorität eingeräumt, wenn nötig können aber auch Regionalorganisationen anstelle des Sicherheitsrates eingreifen.

Im Jahre 2005 wurde das Prinzip der "Responsibility to Protect" instimming von der UN-Generalversammlung angenommen. Noch bestimmen aber vor allem Missverständnisse über seine Tragweite und Grenzen die Debatten. Wir stehen somit nicht am Ende, sondern erst am Anfang: um die Schutzverantwortung fest in politische Prozesse zu verankern, muss noch weiter um politische Unterstützung geworben und institutionnelle Kapazitäten geschaffen werden. Genocide Alert hat sich zur Aufgabe gemacht, dieses Konzept an politische Entscheidungsträger heranzutragen, damit das Versprechen "Nie wieder Völkermord" endlich Wirklichkeit werden kann.

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