Beiträge

Politische Karte der Ukraine mit Flagge hinterlegt | Quelle: publicdomainvectors.org

Stellungnahme von Genocide Alert zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Der Krieg ist zurückgekehrt nach Europa. Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen und Massenverbrechen auf dem Balkan in den 1990er Jahren führt die Russische Föderation seit wenigen Tagen einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dieser verstößt fundamental gegen das Völkerrecht und die ihm zugrundeliegenden Werte der Souveränität und territorialen Integrität sowie das Gewaltverbot der UN-Charta. Genocide Alert verurteilt diesen Angriff auf das Schärfste und warnt vor Massenverbrechen im Kontext dieses Krieges. Der Straftatbestand eines angeblichen Völkermordes im Donbas ist nicht erfüllt – der des Verbrechens der Aggression dagegen schon. Dass diese Aggression von der russischen Führung, nicht von der russischen Bevölkerung ausgeht, darf dabei nicht aus dem Blick verloren werden. 

Der Angriffskrieg gegen die Ukraine verkörpert all das, was die internationale Gemeinschaft mit dem Briand-Kellogg-Pakt (1928), dem Internationalen Militärtribunal von Nürnberg (1945), der UN-Charta (1949) und nicht zuletzt auch dem Römischen Statut für den Internationalen Strafgerichtshof (2002) zu beenden versucht hat. Es steht zu befürchten, dass es im Kontext dieses Krieges zu Massenverbrechen kommen wird. Anlass hierzu gibt die Rhetorik des russischen Präsidenten Wladimir Putin, der behauptet, Russinnen und Russen in der Ukraine vor einem behaupteten Völkermord durch eine angeblich aus “Drogensüchtigen” und “Nazis” bestehende Regierung “schützen” zu wollen. Dieser unverhohlene ethnische Nationalismus, gepaart mit der Leugnung der souveränen Staatlichkeit der Ukraine, bereitet gezielt den Grund für eine militärische Gewaltanwendung jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeitskategorien. Die Erfahrungen mit der Skrupellosigkeit der russischen Streitkräfte in Tschetschenien und Syrien sorgen für tiefe Besorgnis bei Genocide Alert. Diese Sorge gilt vor allem der Zivilbevölkerung. Die Pflicht, im bewaffneten Konflikt zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden, ist ein Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts. Die unzugängliche Faktenlage lässt eine abschließende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu, doch eine reale Gefahr von exzessiven Kriegsverbrechen besteht, wie bereits jetzt russische Raketenangriffe auf Wohnhäuser oder der Einsatz von unterschiedslos tötender Streumunition zeigen. 

Genocide Alert verurteilt den russischen Verweis auf einen angeblich stattfindenden Völkermord im Donbas als Rechtfertigung des Angriffskrieges. Auch wenn es in der Vergangenheit einzelne Berichte über Fälle von Diskriminierungen gegenüber Russischsprachigen in der Ukraine gab, entbehrt die Behauptung eines Genozides jeder faktischen Grundlage. Sie repräsentiert vielmehr eine zynische Perversion zentraler Argumente im Einsatz gegen Massenverbrechen. Ohne explizit auf die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) Bezug zu nehmen, bemächtigt sich die russische Führung doch ihrer Logik, die alle Staaten dazu verpflichtet, Bevölkerungen vor Massenverbrechen zu schützen. Diese Logik pervertiert die russische Föderation, indem sie die Schutzverantwortung in das Korsett des ethnischen Nationalismus zwängt und zur Rechtfertigung des “Schutzes” von ethnischen Russinnen und Russen im Ausland missbraucht. Die Schutzverantwortung gerät zu einer Art militärischem Schutzrecht mit Herrschaftsanspruch, das trotz fehlender Bedrohung und Schutzbedürftigkeit ausgeübt wird. Der Schein von Moralität, den diese Argumentation dem Angriffskrieg verleihen soll, ist nicht mehr als das, ein Schein – und das muss klar benannt werden. 

Genocide Alert weist außerdem darauf hin, dass die Ukraine ein multiethnischer Staat ist, in dem nicht nur eine ukrainische Mehrheitsbevölkerung und eine große russische Minderheit leben, sondern auch zahlreiche weitere ethnische und nationale Minderheiten wie die polnische, rumänische, ungarische oder die belarussische. Genocide Alert fordert deswegen alle Beteiligten auf, die Rechte dieser Minderheiten zu achten und die Ukraine als multiethnischen Staat zu bewahren.  

Mit der Behauptung, die Ukraine werde von “Nazis” geführt, versucht die russische Führung, sich in die Tradition der Kämpferinnen und Kämpfer gegen den Nationalsozialismus zu stellen und aus einer scheinbaren Nähe zum Großen Vaterländischen Krieg der Sowjetunion gegen Hitlerdeutschland Legitimität und Mobilisierung für ihren Angriffskrieg zu gewinnen. Besonders aus einer deutschen Perspektive muss dieser Missbrauch des antifaschistischen Erbes der Völker der Sowjetunion scharf zurückgewiesen und als solcher benannt werden. 

Der Angriff auf die Ukraine ist ein Krieg der russischen Führung. Zahllose Russinnen und Russen haben sich gegen diesen Krieg ausgesprochen, im Ausland wie auch bei mutigen Protesten in Russland selbst, unter Gefährdung ihrer persönlichen Freiheit und körperlichen Unversehrtheit. Genocide Alert fordert alle Beteiligten dazu auf, sich diese Unterscheidung bewusst zu machen und ihr im Laufe dieses Konfliktes bewusst zu bleiben. Unsere Solidarität gilt den Menschen vor Ort, die nun unter der Gewalt leiden und allen Menschen in Russland und Ukraine, die sich für Frieden, Völkerverständigung und gegen diesen nicht zu rechtfertigenden Akt der Gewalt einsetzen. 

Zum 200. Geburtstag: Wie Bismarck die deutsche Außenpolitik des 21. Jahrhunderts sehen würde

Otto von Bismarck hätte den russischen Präsidenten Putin verstanden. Im Gegensatz zu Bundeskanzlerin Merkel wäre Bismarck dem Kreml in der Ukraine-Frage wohl weit weniger ablehnend begegnet als dies die heutige Bundesregierung tut. Das ist wenig verwunderlich, wird Moskau doch regelmäßig ein Politikverständnis des 19. Jahrhunderts attestiert.

Weiterlesen