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Joint NGO Statement on Iraq to Commemorate International Day for Victims of Acts of Violence Basedon Religion or Belief, 22 August 2020

On this day set aside to commemorate victims of acts of violence based on religion or belief around the world, we stand together as civil society actors to honour those who have been persecuted and killed in Iraq for their religion or beliefs. Since the 2003 US-led invasion, Iraq has suffered internecine conflict and state collapse, degrading a once rich cradle of ancient ethno-religions and cultures. The Christian population, including ethnic Assyrians, which numbered around 1.5 million at the start of this century, has been reduced to a mere 200,000 today. Other minority communities such as Yazidis, Sabean-Mandaeans, Turkmen, Kak’ais, and Shabaks have faced existential threats in recent years.

ISIS exploited the concomitant deterioration of religious freedoms as part of their genocidal campaign against ethno-religious minorities across the Sinjar region and the Nineveh plains. The targeted violence sought to erase the presence of religious minorities in Iraq altogether, and particularly of the Yazidis, decried by ISIS as devilworshippers. ISIS executed those who refused religious conversion, and destroyed countless shrines, churches, temples, and other cultural sites. The effects of religious discrimination against minorities are widespread and intergenerational, as many of the displaced are reluctant to return to their ancestral lands for fear of religious persecution. This situation is compounded by the presence of militia groups in the Sinjar region and Nineveh plains and failures to meaningfully address governance concerns.

We welcome the efforts already taken to safeguard religious freedom and to counter narratives of violent extremism in Iraq, such as the Interfaith Statement on the Victims of ISIL endorsed by religious leaders from the Christian, Sunni, Shia and Yazidi communities, and supported by the UN Investigative Team to Promote Accountability for Crimes Committed by Da’esh/ISIL (UNITAD) and the UN Office on Genocide Prevention and the Responsibility to Protect. However, without justice and accountability for past atrocities, religious communities will continue to face persecution and the threat of repeated violence. Improving religious freedom is linked to holding perpetrators of genocide accountable, to providing secure conditions of return for minority communities, and to supporting those who have experienced the trauma of religious violence that drove them from their homeland.

We urge the Government of Iraq, the Kurdistan Regional Government, the United Nations, and the wider international community to take the following steps:

  1. To adopt legislation that ensures reparations for survivors and delivers justice for victims of genocide, war crimes, and crimes against humanity.
  2. To empower groups working towards social cohesion such as the Yazidi Survivor Network and the Iraq Religious Freedom Roundtable to advocate for their own interests.
  3. To promote religious education across Iraq by means of cultural events and activities that inform the population about minority communities; integrate education about religious minorities in the Iraqi school curriculum to combat misinformation.
  4. To implement innovative approaches to promote religious and cultural diversity, including community-based approaches using art and virtual reality technology, such as the Nobody’s Listening exhibition.
  5. For UNITAD and the UN Office on Genocide Prevention and the Responsibility to Protect to facilitate a follow-up conference to broaden the endorsement for the Interfaith Statement by other religious communities. The international community should expand its support for the investigative activities of UNITAD.

Signatories:

1. Aegis Trust (Rwanda/United Kingdom)
2. Air Bridge Iraq – Luftbrücke Irak (Germany)
3. AlRafidain Peace Organization (Iraq)
4. American Islamic Congress (United States of America)
5. Asia-Pacific Centre for the Responsibility to Protect (Australia)
6. Assyrian Policy Institute (United States of America)
7. AdvanceUSA (United States of America)
8. Central Council of Yazidi in Germany – Zentralrats der Êzîden in Deutschland (Germany)
9. Citizen Power Initiatives for China (United States of America)
10. CSW (United Kingdom)
11. Coalition for Genocide Response (United Kingdom)
12. Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience (France)
13. Défense sans frontière Avocats solidaires (France)
14. European Interreligious Forum For Religious Freedom (France)
15. Eyzidi Organization for Documentation (Iraq)
16. Ezidis Worldwide – Eziden Weltweit e.V (Germany)
17. Genocide Alert (Germany)
18. Ghasin Alzaiton Organization for Youth (Iraq)
19. Global Jothoor Foundation (United States of America)
20. International Christian Foundation for Democracy (United States of America)
21. International Coalition for the Responsibility to Protect (United States of America)
22. International Dialogue Research and Awareness Centre (Pakistan)
23. International Organization to Preserve Human Rights (United States of America)
24. Institute for Global Engagement (United States of America)
25. Iraq Religious Freedom Religious Roundtable (Iraq)
26. Iraqi National Center for Counter Hatred (Iraq)
27. Jiyan Foundation for Human Rights (Germany/Iraq)
28. Jubilee Campaign (United States of America)
29. Masarat (Iraq)
30. Minority Rights Group International (United Kingdom)
31. Montreal Institute for Genocide and Human Rights Studies (Canada)
32. Nadia’s Initiative (Iraq/United States of America)
33. Nineveh Center for Minority Rights (Iraq)
34. Nuhanovic Foundation (The Netherlands)
35. Operation Hope (Australia)
36. Panaga Organization for Education (Iraq)
37. Project Abraham (Canada)
38. RASHID International e.V.
39. Refcemi (United Kingdom)
40. Religious Freedom Coalition (United States of America)
41. Religious Freedom Institute (United States of America)
42. Roads of Success (United States of America)
43. Shlomo Organization for Documentation (Iraq)
44. Sunrise Organization for Civil Society Development (Iraq)
45. TAJDID Iraq Foundation for Economic Development (Iraq)
46. Trauma Treatment International (United Kingdom)
47. World Federalist Movement – Institute for Global Policy (United States of America)
48. Voice Of Ezidis (France)
49. Yazda (Iraq/United States of America)
50. Yazidi Legal Network (The Netherlands)
51. Yezidi Emergency Support (United Kingdom)
52. Youth Bridge Development Organization (Iraq)
53. Zarok e. V. (Germany/Iraq)

Enquiries:
info@nobodys-listening.com
media@yazda.org

25 Jahre Srebrenica: Damaliges Versagen der UN ist bis heute eine Mahnung

Die bosnische Stadt Srebrenica ist bis heute ein Mahnmal des Scheiterns der Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft im Angesicht eines Völkermordes. Im Juli 1995 ermordeten dort bosnisch-serbische Truppen mehr als 8.000 muslimische Bosniaken. Es ist das schwerste Kriegsverbrechen auf europäischem Boden seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Die in Srebrenica stationierten UN-Blauhelmsoldaten hatten den bosnisch-serbischen Truppen nichts entgegenzusetzen, die unter der Führung von Ratko Mladić im Juli 1995 in die Stadt einmarschierten. Zwar wurden die damaligen Geschehnisse international juristisch und politisch aufgearbeitet. Die Erinnerung an Srebrenica muss aber weiter als Mahnung verstanden werden: Auch heute noch kommt es zu ethnisch motivierter Gewalt sowie einseitiger Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten. Trotz aller politischen Bekenntnisse könnten sich Grausamkeiten wie 1995 in Srebrenica auch heute noch wiederholen. Wir müssen uns fragen: Sollten unsere Regierungen und die UN sich nicht intensiver und früher engagieren, um Menschen zu schützen?  

Die Probleme der UN-Mission UNPROFOR in Bosnien-Herzegowina 

In Folge der Unabhängigkeitserklärung Bosnien-Herzegowinas vom Vielvölkerstaat Jugoslawien im Februar 1992 brach ein Bürgerkrieg aus, mit christlichen bosnischen Serben und muslimischen Bosniaken als Hauptkonfliktparteien. Angesichts der eskalierenden Gewalt beauftragte der UNSicherheitsrat im Juni 1992 zunächst die vor Ort stationierte UN-Mission UNPROFOR damit, bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe zu leisten. Er erteilte aber nicht das Mandat, Gewalt zum Schutz von Zivilisten anzuwenden. Dies ergänzte er ab Oktober 1992 durch eine von der NATO durchgesetzte Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina. Diese änderte jedoch wenig an der Lage. Die Kämpfe und Übergriffe eskalierten weiter.  

Im April und Mai 1993 verlangte der UNSicherheitsrat schließlich die Schaffung „sicherer Zonen” (safe areas“) um die bosnischen Städte Srebrenica, Sarajevo, Gorazde, Zepa, Tuzla und Bihac, die von serbischen Truppen belagert wurden. Im Juni 1993 beschloss er unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen eine weitere Erweiterung des Mandats der UNPROFOR. Die Mission sollte so in die Lage versetzt werden, Angriffe auf diese in Deutschland meist als Schutzzonen bezeichneten Gebiete zu verhindern und einen Rückzug bosnisch-serbischer Einheiten zu überwachen.  

Hierbei sahen sich die Blauhelme jedoch mit einem grundlegenden Problem konfrontiert. Die Rahmenbedingungen des Mandats basierten auf den klassischen Prinzipien des UN-Peacekeeping: Zustimmung der Konfliktparteien, Unparteilichkeit und minimaler Gewalteinsatz zur Selbstverteidigung. Die Aufgaben der UNPROFOR Mission, einschließlich der Absicherung humanitärer Hilfe und der Abschreckung von Angriffen auf die errichteten Schutzzonen, gingen jedoch weit über das hinaus, was die üblicherweise nur leicht bewaffneten Blauhelmsoldaten mit ihrer kleinen Truppenstärke leisten konnten.  

Statt der eigentlich von UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali für die Sicherung der Schutzzonen geforderten 34.000 UN-Soldaten bewilligte der UN-Sicherheitsrat lediglich 7.600 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten. Zudem war unklar, inwiefern sie überhaupt Gewalt einsetzen durften, um das Mandat zu erfüllen. Gleichzeitig konnten sich die Vereinten Nationen und die NATO lange nicht auf den Umfang des Mandats der NATO in der Verteidigung der Flugverbotszone sowie der Erlaubnis für Luftangriffe auf bosnisch-serbische Truppen einigen.  

Nachdem die NATO ab 1994 begann vereinzelt bosnisch-serbische Truppen am Boden zu bombardieren, um deren Rückzug aus vereinbarten Schutzzonen zu erzwingen, zeigte sich die Verwundbarkeit der UN-Truppen deutlich. Immer wieder nahmen bosnisch-serbische Truppen UN-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sowie Blauhelme als Geiseln, um Luftangriffe der NATO abzuschrecken.  

Die Eroberung Srebrenicas und die Ermordung von mehr als 8.000 Menschen 

Srebrenica lag damals inmitten serbisch kontrollierter Gebiete und wurde jahrelang belagert. Die serbische Seite erkannte eine Zugehörigkeit von Srebrenica und anderen Schutzzonen zum bosniakischen Gebiet nicht an.  

Der Präsident der bosnisch-serbischen Republika Srpska, Radovan Karadžić, befahl im März 1995, in der Schutzzone Srebrenica und in anderen Schutzzonen gezielt Unsicherheit durch Militäroperationen zu schaffen. Die Eingeschlossenen sollten die Hoffnung auf einen Ausweg verlieren. Im Sommer 1995 begannen die bosnisch-serbischen Truppen dann die sicheren Zonen anzugreifen. Die unerfahrenen und unzureichend ausgerüsteten UNPROFOR-Blauhelme standen zahlenmäßig überlegenen, entschlossenen serbischen Truppen gegenüber, die die Schutzzonen erobern wollten.  

Ab dem 6. Juli rückten die bosnisch- serbischen Truppen unter der Führung von General Mladić auf die Schutzzone um Srebrenica vor und griffen Posten der UNPROFOR an. Blauhelm-Kommandeur Thomas Karremans forderte mehrfach Luftunterstützung im UNPROFOR-Hauptquartier an. Dort war man jedoch überzeugt, Mladić wolle lediglich strategisch wichtige Positionen erobern und nicht Srebrenica an sich angreifen. Zudem fürchteten UN und NATO um das Leben niederländischer Blauhelmsoldaten, die zuvor als Geiseln genommenen worden waren. Hinzu kamen Befürchtungen, dass ein zu entschiedenes Vorgehen gegen die bosnischen Serben die Konfliktlösung für ganz Jugoslawien erschweren könnte. Weitere Kontrollposten der Blauhelme vor Ort wurden überrannt. Als die bosnisch-serbischen Truppen erkannten, dass die UNPROFOR-Truppen nicht in der Lage oder nicht willens waren ihren Vormarsch zu stoppen, rückten sie endgültig auf Srebrenica vor.  

Ratko Mladić und seine Truppen marschierten schließlich am 11. Juli in Srebrenica ein. Rund 20.000 Menschen suchten indessen im Verlauf des Vormarsches Schutz im UN-Truppenhauptquartier in Potočari, einem Vorort von Srebrenica. Die meisten davon Frauen und Kinder, jedoch auch rund 300 Männer. Die rund 400 niederländischen Soldaten vor Ort konnten jedoch nichts unternehmen, um die Menschen zu verteidigen. Ein Fluchtversuch einer Kolonne von rund 10.000 Menschen scheiterte. Als Mladic auch in Potočari einrückte, stimmten die Blauhelme aus Angst vor den Angreifern seinen Forderungen zu.   

Erst am 12 Juli 1995 verurteilte der UNSicherheitsrat den Angriff auf Srebrenica und forderte Mladić zum Rückzug auf. Die Resolution blieb aber wirkungslos. Mladić Truppen begannen damit, die Bevölkerung zu selektieren: Frauen und Kinder wurden in Bussen abtransportiert und in die Nähe muslimisch-kontrollierter Gebiete gebracht. Männer und Jungen im wehrfähigen Alter wurden gefangen genommen, in die umliegenden Wälder gebracht und in den folgenden Tagen dort erschossen. Ihre Leichen wurden in Massengräbern verscharrt. Später wurden die Gräber wieder geöffnet und die Leichen auf weitere Gräber verteilt, um den Massenmord zu vertuschen.  

Innerhalb weniger Tage wurden somit über 8.000 Bosniaken, meist Jungen und Männer, ermordet. 

Internationale Aufarbeitung und Lehren aus Srebrenica  

Das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) arbeitete die Geschehnisse später umfassend auf und stufte die Geschehnisse als Völkermord ein. Insgesamt wurden bislang 15 Offiziere und Offizielle der bosnischen Serben für ihre Beteiligung am Massaker von Srebrenica verurteilt. Der Anführer der bosnischen Serben Radovan Karadžić und auch der damalige General Ratko Mladić wurden als Hauptverantwortliche für den Völkermord zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch Slobodan Milošević, der damalige Präsident Serbiens, war vor dem ICTY wegen einer Mitverantwortung am Massaker in Srebrenica angeklagt. Er starb jedoch 2006 noch vor Abschluss des Verfahrens. 

Auch in den Niederlanden wurden die Ereignisse umfassend aufgearbeitet. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission kam in ihrem Abschlussbericht 2002 zu dem Urteil, dass die niederländischen Blauhelme in Srebrenica in eine aussichtslose Mission geschickt worden seien. Später strebten Hinterbliebene der Opfer, organisiert im Verein „Mütter von Srebrenica“ eine Zivilklage gegen den niederländischen Staat an. Ihr Vorwurf: Die Blauhelmsoldaten hätten nicht genug getan, um die Männer vor Ort vor den Truppen von Mladić zu schützen. Nach mehreren Instanzen erging hierzu 2019 das finale Urteil: Die UNBlauhelmsoldaten hätten zwar kaum eine Chance auf Erfolg gehabt, sie hätten aber mehr tun müssen, um die 300 Männer im Blauhelmquartier in Potočari zu schützen. Die Niederlande müsse den Angehörigen daher eine Entschädigung zahlen. 

Die Erfahrungen der UN-Missionen in Bosnien sowie Somalia und Ruanda führten zu einem Umdenken im UNSicherheitsrat. Ein Anfang der 1990er Jahre existenter Glaube an die Möglichkeiten des UN-Peacekeeping wich einer Ernüchterung über die Erfolgsaussichten in Situationen, in denen es gar keinen Frieden zu schützen gibt. Es wurde deutlich, dass unangemessene und vage Mandate, die etwa nur leichte Bewaffnung vorsehen, unklare Einsatzvorgaben und Zielsetzungen und unzureichende materielle und personelle Ressourcen das schlechteste aller Szenarien für die Blauhelme bedeuteten.  

Hinzu kam, auch im Falle Srebrenica, ein fehlender politischer Wille im Sicherheitsrat robustere Maßnahmen zu autorisieren sowie organisatorische Probleme, sowohl vor Ort zwischen den verschiedenen Truppenstellern als auch auf der Planungs- und Kommunikationsebene zwischen UN und Mitgliedstaaten und im UN-Sekretariat selbst. Wie ein späterer Bericht der UN zu den Geschehnissen in Srebrenica zeigt, flossen die Informationen zwischen dem Balkan und dem UN-Hauptquartier sehr langsam. Später zeigte sich zudem, dass die Geheimdienste Großbritanniens und der USA schon im Juni 1995 ahnten, dass Angriffe auf einige der Schutzzonen bevorstehen. Sie teilten diese Information jedoch nicht mit den Niederländern. Bereits im Frühjahr 1995 wurde im Sicherheitsrat diskutiert, dass die Truppen zu schwach seien, um die Schutzzonen zu verteidigen. Die USA befürchteten jedoch, dass die UNPROFOR ihre Positionen auch mit zusätzlichen Kräften nicht halten würden können. Der Sicherheitsrat stockte die Truppen infolgedessen nicht auf. 

Die Debatte über Srebrenica und den Krieg in Bosnien-Herzegowina floss Ende der 1990er prägend in die Diskussion über eine Reform des UNPeacekeeping sowie über die internationale Schutzverantwortung, die sogenannte Responsibility to Protect, ein. Ab 1999 begann die UN damit, den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten zum Kernbestandteil vieler Blauhelmmissionen zu machen. Rund 90 Prozent der seit 1999 beschlossenen neuen Peacekeeping-Missionen haben ein Mandat zum Schutz von Zivilisten. Heutige Friedensmissionen mit einem solchen Mandat haben den Auftrag, den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten nicht nur durch Präsenz und Dialog mit den Konfliktparteien, sondern auch durch die Beförderung eines sicheren Umfelds, etwa durch Unterstützung von Sicherheitssektorreformen, sowie durch notfalls gewaltsamen physischen Schutz sicherzustellen. Auch wenn dies aus unterschiedlichen Gründen – wie oftmals mangelnder Ausrüstung, geringer Truppenstärke und unterschiedlichen Regelauslegungen durch die truppenstellenden Staaten – häufig nicht wie beabsichtigt funktioniert, ist dies doch eine deutliche Veränderung im Vergleich zu den UN-Missionen wie einst in Bosnien-Herzegowina. 

Srebrenica ist bis heute eine Mahnung 

Srebrenica ist bis heute eine Mahnung dafür was passieren kann, wenn nicht rechtzeitig auf Warnungen vor möglichen Massenverbrechen reagiert wird. Auch heute noch sind viele der großen Gewaltkonflikte durch schwere Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten geprägt. Gesundheitseinrichtungen, werden angegriffen, ganze Dörfer zerstört, sexualisierte Gewalt wird immer wieder als Kriegstaktik angewandt. Dies zeigt nicht zuletzt die hohe Zahl an Menschen, die tagtäglich vor Krieg und Gewalt fliehen. Und auch wenn sich die UN-Blauhelmmissionen besser aufgestellt haben und effektiver geworden sind: In vielen Situationen, wie etwa in Mali, Südsudan oder der Demokratischen Republik Kongo, drohen auch heute noch Friedensmissionen an ihren Aufgaben zu scheitern. 

Gleichzeitig kommt es auch heute noch zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermorden in Friedenszeiten. Das jüngste Beispiel ist Myanmar. Eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates wirft den dortigen Behörden vor, in ihrem Vorgehen gegen mutmaßliche Terroristen ab August 2017 eine genozidäre Absicht verfolgt zu haben, d.h. das Ziel verfolgt zu haben die Rohingya-Gemeinschaft in Myanmar zu zerstören. Der UN-Sicherheitsrat reagierte jedoch nicht darauf. 

Angesichts dessen muss der 25. Jahrestag des Völkermordes in Srebrenica auch als Anlass gesehen werden, die Prioritätensetzung in der UN, aber auch in der deutschen und europäischen Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit kritisch zu prüfen. Können wir mehr tun, um Menschen vor Massenverbrechen zu schützen und können wir es nicht früher tun, bevor es überhaupt zu Gewaltausbrüchen kommt?  

Gerade in der Erinnerung an Srebrenica sollte dabei auch die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung von UN-Friedensmissionen verbessert werden. Dort wo diese angemessen ausgestattet sind, so die einschlägige Forschung, nimmt die einseitige Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten ab und die Risiken für ein Wiederausbrechen von Gewalt nach Konflikten sinken. 

 

Autor: Gregor Hofmann

Syrische Staatsfolter vor deutschen Gerichten – das Weltrechtsprinzip und seine Bedeutung für die Verfolgung schwerster Verbrechen

In zwei kürzlich eröffneten Gerichtsverfahren müssen sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker wegen Völkermordes verantworten – und das vor deutschen Gerichten in Frankfurt und in Koblenz. Erstmals weltweit werden damit die Gräueltaten des Assad-Regimes und der Völkermord an den Jesiden vor Gericht verhandelt. Wie ist das möglich? Das Weltrechtsprinzip gibt die Antwort: Ihm zufolge hat jeder Staat das Recht, schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen.
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25 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Ist solches Versagen heute immer noch möglich?

Der Völkermord in Ruanda jährt sich in diesen Tagen zum 25. Mal. Vor einem Vierteljahrhundert ermordeten radikale Hutu in nur etwa 100 Tagen über 800.000 Tutsi, moderate Hutu und Twa. Dieser im April 1994 begonnene Völkermord war keine spontane Gewalteskalation. Er folgte einer detaillierten Vorbereitung. Ihm gingen jahrelange Warnsignale und zahlreiche Eskalationen und Angriffe voraus. Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland im Speziellen haben versagt, Risiken richtig zu analysieren, Warnungen zu berücksichtigen und Schritte zur Prävention zu ergreifen. Selbst als das massenhafte Morden begann, stand die Welt lange tatenlos daneben. Trotz ausgiebiger Diskussion des damaligen Versagens bleibt es fraglich, ob die Weltgemeinschaft und Deutschland heute ein “erneutes Ruanda” präventiv verhindern würden.

Beitrag von Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck

Der Ausbruch des Völkermordes

Am Abend des 06. April 1994 wurde die Maschine des ruandischen Präsidenten Habyarimana im Landeanflug auf Kigali abgeschossen. Innerhalb von Minuten nach dem Abschuss griffen radikale Hutus systematisch und gezielt Tutsis und weitere Zivilisten an, die als gemäßigt oder Tutsi-Unterstützer betrachtet wurden. Die Interahamwe Miliz, unterstützt u.a. durch das ruandische Militär, den Propaganda-Radiosender RTLM, aber auch durch einfache Bürger, machte gezielt Jagd. Die Täter gingen koordiniert vor. Sie nutzten vorbereitete Namens- und Adresslisten, zogen von Haus zu Haus und errichteten Straßensperren, an denen die Opfer auf brutale Weise und in aller Öffentlichkeit getötet wurden. Im ganzen Land wurden mit einfachen Waffen und Macheten in nur etwa drei Monaten über 800.000 Menschen ermordet.

Versagen bei der Früherkennung und Prävention des Völkermordes

Trotz des vermeintlichen klaren Auslösers – dem Abschuss der Präsidentenmaschine -, war der Völkermord kein spontanes Ereignis. Aus heutiger Sicht gab es im Vorfeld zahlreiche Hinweise, an denen eine effektive Früherkennung und Prävention hätte ansetzen können. Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen reichten bereits Jahrzehnte zurück. Zum Teil hatten sie bereits ihren Ursprung in der deutsch-belgischen Kolonialherrschaft. In den Jahren vor 1994 war eine zunehmende Polarisierung erkennbar und es gab bereits Pogrome und Massaker. Die detaillierte Vorbereitung des Massenmordes belegen die Erstellung von Tutsi-Namens bzw. Tötungslisten, die Existenz von Ausbildungslagern für radikale Hutu-Milizen oder eine Verdopplung der Machetenimporte nach Ruanda. Auch öffentliche Hassreden und zahlreiche ignorierte Hinweise von lokalen Politikern und Militärs an die UN-Mission vor Ort unterstreichen die genaue Planung. Spätestens ab Herbst 1993 erreichten die Warnungen auch das vor Ort engagierte Deutschland, fanden allerdings kein Gehör.

Die International Gemeinschaft war u.a. durch die in Ruanda stationierte UN-Mission UNAMIR vor Ort. Die Mission sollte ein in 1993 geschlossenes Friedensabkommen zwischen der Hutu-dominierten Regierung und der oppositionellen Tutsi-geprägten Ruandischen Patriotischen Front (RPF) überwachen. Das Mandat der Blauhelme erlaubte jedoch kein militärisches Eingreifen. Im Vorfeld des Völkermords berichtete UNAMIR-Kommandant Roméo Dallaire, basierend auf zahlreichen Meldungen und einem hochrangigen lokalen Informanten, über Vorbereitungen für einen möglichen Völkermord an die UN-Zentrale in New York. Der UN-Sicherheitsrat beschäftigte sich jedoch nicht mit diesen Hinweisen. Der dringende Appell Dallaires, vom Informanten genannte Waffenlager sofort zu untersuchen und die Waffen zu konfiszieren bevor sie von den Hutu-Milizen eingesetzt werden würden, wurde abgelehnt.

Die Rolle Deutschlands

Auch die Bundesregierung ignorierte die Warnsignale. Dabei war die die Bundesrepublik in Ruanda sehr präsent und pflegte diverse Kontakte: Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ; heute GIZ) war im Land aktiv, Rheinland-Pfalz pflegte eine Länderpartnerschaft und auch deutsche politische Stiftungen waren präsent. Deutschland war so aktiv, dass es in 1993 – dem Jahr vor dem Völkermord – zum größten Geber des Landes für Entwicklungshilfe aufstieg. Seit 1978 beriet die Bundeswehr bei der Ausbildung des ruandischen Militärs und bildete einige spätere génocidaires an der Hamburger Führungsakademie aus. Angesichts dieser langjährigen Beziehungen zwischen Deutschland und Ruanda, hätte die Bundesregierung über das sich anbahnende Grauen informiert sein können.

Deutsche Berater berichteten bereits im Sommer 1993 über die sich abzeichnenden Ereignisse und die Mobilisierung der Interahamwe. Die Berichte verschwanden jedoch in den bürokratischen Abläufen des Verteidigungs- und des Entwicklungsministeriums in Bonn. Die deutsche Botschaft tat den Bericht eines Oberst der Bundeswehr-Beratergruppe über Trainingslager für Hutu-Milizen und drohende Massaker als Panikmache ab und leitete diese nicht an die Berliner Zentrale weiter. Im Vorfeld des Völkermords nutzten ruandische Soldaten den Fuhrpark eines GTZ-Projektes, um Waffen zu verteilen und die Interahamwe-Milizen auszurüsten. Ein GTZ-Mitarbeiter ließ sich versetzen, da er die Situation nicht verantworten könne. Noch im September 1993 vertrat die deutsche Botschaft die Ansicht, die Habyarimana-Regierung arbeite daran, die Menschenrechtslage zu verbessern.

Versagen bei der Reaktion auf den Völkermord

Im Angesicht des Völkermordes hätte der UN-Sicherheitsrat den Forderungen Romeo Daillaires nach mehr Truppen und einem aktiven Mandat folgen können, um die öffentlichen massiven Gewalttaten und Massaker zu unterbinden. Stattdessen reduzierte der UN-Sicherheitsrat nach Ausbruch des Völkermordes die Truppenstärke von UNAMIR von 2.500 auf 270 Mann. Freiwillig blieben 450 Blauhelme in der Hauptstadt Kigali, um wenigstens einige Menschen zu retten. Ein robustes Mandat, mit welchem Sie Waffengewalt zum Schutz von Zivilisten hätten einsetzen können, blieb ihnen allerdings verwehrt.

Während der Völkermord bereits stattfand, wurde in Deutschland und auch in anderen Staaten lange nicht von einem Genozid gesprochen. Medien und Politik beschrieben die Situation als einen Bürgerkrieg, den man von außen nicht beeinflussen könne. Auch ein Staatsminister im Auswärtigen Amt erklärte, “dass Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar sind.” Praktische Hilfe wurde versagt: Eine konkrete Anfrage der Vereinten Nationen nach 100 Sanitätssoldaten und einem Transportflugzeug lehnte die Regierung Kohl mit Verweis auf die Sicherheitslage vor Ort ab. Im Bundestag gab es während der drei Monate des Völkermordes keine eigene Debatte dazu. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte sich nur ein einziges Mal: Als er begrüßte, dass alle Deutschen erfolgreich aus dem Land evakuiert wurden.

Erst am 17. Mai 1994 beschloss der UN-Sicherheitsrat, UNAMIR wieder auf 5.500 Mann aufzustocken und das Mandat zu erweitern. Er erlaubte jedoch weiterhin keinen Gewalteinsatz zum Schutz von Zivilisten. Die Truppen, die einige afrikanische Staaten zugesagt hatten, besaßen zudem keine ausreichende Ausrüstung. Staaten im Westen wollten selbst kaum Ausrüstung und Soldaten stellen, auch deren Finanzierung sagten sie nicht zu. Die Bundesregierung stellte damals klar, „deutsche Soldaten [würden] auf keinen Fall nach Ruanda geschickt.“ Lediglich deutsche Staatsbürger wurden ausgeflogen. Ende Juni errichtete Frankreich eine sogenannte “humanitäre Sicherheitszone” im Südwesten Ruandas. Zu diesem Zeitpunkt war der Völkermord allerdings bereits durch die Machtübernahme der RPF so gut wie beendet.

Aufarbeitung und Lehren aus dem Völkermord

Rückblickend beschrieben zahlreiche Überlebende, Zeugen und Wissenschaftler das Versagen der Internationalen Gemeinschaft. Doch welche Lehren wurden auf politischer Ebene aus dem damaligen Scheitern gezogen? In der Tat wurden in den vergangenen 25 Jahren zahlreiche Dinge verändert. Aufbauend auf dem sogenannten “Brahimi-Report” ist beispielsweise der Schutz von Zivilisten mittlerweile fundamentaler Bestandteil von UN-Blauhelmmandaten. Während es zur juristischen Aufarbeitung des ruandischen Völkermords noch eines internationalen ad-hoc Gericht bedurfte, nahm 2002 der permanente Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Auch rückte die Früherkennung von Massenverbrechen wie Völkermorden stärker in den Fokus. Unter anderem als Reaktion auf Ruanda und den ein Jahr später verübten Völkermord in Srebrenica, wurde außerdem das Konzept der Schutzverantwortung (englisch: Responsibility to Protect, R2P) entwickelt. Auf dem UN-Weltgipfel 2005 wurde das Konzept von sämtlichen Staaten angenommen. Damit bekannten sich alle Staaten zur Verantwortung, ihre eigene Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Außerdem vereinbarten sie, sich gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Für den Fall, dass ein Staat nicht fähig oder willens ist seiner Schutzverantwortung nachzukommen, erklärten sie,  dass die Staatengemeinschaft eine Verantwortung zur Reaktion habe. Besonders der UN-Sicherheitsrat steht dann in der Pflicht und kann hierfür auch Zwangsmaßnahmen beschließen.

Trotz dieser Veränderungen ist es fragwürdig, ob Deutschland und die internationale Gemeinschaft heute ein “erneutes Ruanda” verhindern oder unterbinden würden. In der Praxis fehlt es in konkreten Fällen oftmals am Willen und politischer Einigkeit. Es fehlt aber auch insbesondere in Deutschland an einer Institutionalisierung der Krisenfrüherkennung, die schon in Ruanda hätte effektiver funktionieren können und müssen. Eine konkrete Aufarbeitung des deutschen Versagens bei der Prävention des Völkermordes in Ruanda wurde jüngst erneut im Bundestag vorgeschlagen, aber nie durchgeführt.

Der UN-Sicherheitsrat ist unterdessen in vielen aktuellen Situationen von Massenverbrechen blockiert oder unwillig zu handeln. In Syrien werden seit acht Jahren durch die Regierung und andere Kriegsparteien schwerste Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen begangen. In Myanmar führte das Militär kürzlich ethnische Säuberungen gegen bis zu einer Millionen muslimischer Rohingya durch. Im Südsudan und im Jemen kosten blutige Bürgerkriege Hunderttausenden das Leben. In all diesen Fällen hat es die internationale Gemeinschaft nicht vermocht, Massenverbrechen zu verhindern.

Strategie notwendig

Der UN-Untergeneralsekretär und Sonderberater für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, unterstützt daher die Etablierung von nationalen Mechanismen zur Früherkennung und Prävention von Massenverbrechen. Im Januar 2019 riefen Adama Dieng und der Geschäftsführer von Genocide Alert, Jens Stappenbeck, im Bundestag-Unterausschuss “Zivile Krisenprävention, Konfliktprävention und Vernetztes Handeln” zur Erstellung eines ressortübergreifenden Bestandsberichts auf. Dieser sollte in allen relevanten Ministerien die Kapazitäten zur Prävention von Massenverbrechen sowie Optimierungspotenziale erfassen und zu einem nationalen Präventionsmechanismus führen. Eine solche Bestandsaufnahme ist wichtig, um in Zukunft im Angesicht drohender Massenverbrechen die verfügbaren außenpolitischen Instrumente, eingebettet in eine fundierte Strategie, zielgerichtet zur Anwendung bringen zu können.

Deutschland und die Welt dürfen nie wieder so hilflos daneben stehen wie damals in Ruanda. Es liegt an der Politik und dem Regierungsapparat die notwendigen Schritte zu ergreifen und eine Strategie zu entwickeln, damit auf Frühwarnung auch eine frühzeitige Reaktion folgt. Doch auch die Medien, die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit müssen diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit schenken und immer wieder fragen: Tun wir genug, damit sich solch schreckliche Verbrechen nie mehr wiederholen?

Autoren: Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck (Genocide Alert)


Genocide Alert hat 2014 im Rahmen des Projektes “20 Jahre nach Ruanda” zahlreiche Interviews und Podiumsdiskussionen sowie einen Essaywettbewerb durchgeführt, um an den Völkermord 1994 zu erinnern und Lehren für die heutige Politik zu ziehen. Das Projekt wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Ergebnisse sind auf einer Projektseite dokumentiert:

» 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?

 


Als Teil des Projektes erstellte Genocide Alert e.V. zudem einen Twitter-Account namens @Ruanda1994, der die Geschehnisse vor und während des Völkermordes “live” 20 Jahre später wiedergab.

» Ruanda-Timeline ’94 (Twitter)

 

Ruanda-Veranstaltungsankündigung: GA bei Fachgespräch der Grünen, 01.04.2019 15-19 Uhr (Bundestag)

Unter dem Titel „25 Jahre seit dem Völkermord in Ruanda – Genozidprävention damals und heute“ wird die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen am 1. April 2019 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr ein Fachgespräch zu Lücken und Lehren der Aufarbeitung in Deutschland und in der Weltgemeinschaft abhalten. Als Geschäftsführer von Genocide Alert e.V. wird Jens Stappenbeck am Panel zu „Internationale und Europäische Genozidprävention – wie geht es weiter?“ teilnehmen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist für den Zugang zum Bundestag erforderlich.

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„Nie wieder“? Ein Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen

Fast 2/3 aller Flüchtlinge weltweit stammen aus nur 12 von Massenverbrechen betroffenen oder bedrohten Staaten. Allein in zehn ihrer Herkunftsstaaten wurden im Jahr 2017 über 147.000 Menschen getötet, darunter über 28.400 Zivilisten. Obwohl sich nur eine sehr kleine Minderheit der Flüchtlinge in Deutschland aufhält, löste ihr Ankunft eine der intensivsten Debatten um Flüchtlinge und Fluchtursachen in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Gefühlter Kontrollverlust und diffuse Ängste haben aber auch zum Aufschwung von Rechtspopulisten beigetragen, die für nationale Abschottung und einen Rückzug aus internationalem Engagement plädieren. Angesichts anhaltender Notstände und zahlreicher Krisensituationen wäre dies nicht nur moralisch, wirtschafts- und sicherheitspolitisch verantwortungslos, sondern auch aufgrund der Mobilität von Flüchtlingen nicht durchsetzbar.

Das Verhindern von Massenverbrechen, d.h. von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischen Kriegsverbrechen, stellt eine moralische und historische Verantwortung Deutschlands dar und liegt im Hinblick auf ihre katastrophalen wirtschafts- und sicherheitspolitischen Auswirkungen im ureigenen Interesse der Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat das Verhindern von Massenverbrechen im Juni 2017 in den Leitlinien zur Krisenprävention entsprechend zur deutschen Staatsraison erklärt.

 

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Um die Staatsraison in praktische Schritte zu übersetzen und Massenverbrechen tatsächlich effektiver zu verhindern, ist eine außenpolitische Schwerpunktsetzung und Konzeptentwicklung in der Prävention von Massenverbrechen notwendig. Wie dieses Policy Paper illustriert, besitzt die Bundesrepublik einen Blinden Fleck bei der frühzeitigen Erkennung und der gezielten Prävention von Massenverbrechen. Zur Behebung ist die Erstellung eines Bestandsberichtes zur Prävention von Massenverbrechen erforderlich, der von Parlamentariern angestoßen und vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegeben werden sollte.

Das frühzeitige Verhindern der schwersten Menschenrechtverletzungen weltweit darf kein politisches Randthema bleiben. Die Möglichkeiten parlamentarischen Engagements gehen weit über den Anstoß eines Bestandsberichtes hinaus. Zugeschnitten auf spezifische Ausschüsse und Tätigkeitsfelder entwirft dieses Paper anhand von 27 konkreten Handlungsvorschlägen eine Strategie zur Prävention von Massenverbrechen. Es basiert auf Ergebnissen eines mit dem Auschwitz Institute for Peace and Reconciliation durchgeführten Parlamentarierprojektes sowie dem Global Parliamentarians – Treffen zu Atrocity Prevention.

 

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GA Policy Paper – Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen

Panel bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015

„Aghet und Shoah“ in Berlin: Genozide als Gegenstand unterschiedlicher Forschungsfelder – Ein Konferenzbericht

Die Wilhelmstraße liegt zwischen den beiden Ortsteilen Mitte und Kreuzberg. Unter den Nazis war diese Straße das Zentrum der Macht. Heute befindet sich dort das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, das über die Gräueltaten im Dritten Reiches aufklärt: ein passender Ort, für die vom Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam, dem Lepsiushaus Potsdam und der Stiftung Topographie des Terrors veranstaltete internationale Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015. Weiterlesen

Dr. Daniel Bultmann bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015 in Berlin

Interview mit Dr. Daniel Bultmann über die Roten Khmer in Kambodscha: „Vielmehr sucht man nach exzessiver Gewalt, nach Blut an der Machete“

Dr. Daniel Bultmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Asien- und Afrikawissenschaften der HU Berlin und hat im Rahmen der Tagung „Aghet und Shoah“ im Dokumentationszentrum Topographie des Terrors in Berlin einen Vortrag zu den Gräueltaten der Roten Khmer im Kambodscha der 70er Jahre gehalten, indem er vor allem die zahlreichen Gefängnisse in den Fokus rückte, in denen jegliche Feinde der Roten Khmer unter anderem gefoltert wurden. Das Interview wurde von Timo Leimeister im November 2015 via Email geführt. Weiterlesen

Dr. Gerd Hankel bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015 in Berlin

Siegerjustiz in Ruanda und Genozidbegriff – Dr. Gerd Hankel im Interview

Dr. Gerd Hankel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialforschung in Hamburg. Im Rahmen der Genozidtagung „Aghet und Shoah“ im Dokumentationszentrum Topographie des Terrors hielt er einen Vortrag über die postgenozidale Gesellschaft in Ruanda und insbesondere die im Anschluss folgende justiziellen Aufarbeitung. Laut Hankel stellt diese Aufarbeitung eine Siegerjustiz dar, die zwar die Taten der Hutu verfolgte, jedoch eigene Gräueltaten zu verdecken versuchte. Das Interview wurde von Timo Leimeister im November 2015 via E-Mail geführt. Weiterlesen

Völkermordkonvention (Quelle: Corinna Krauß http://genozidblogger.de)

Der Begriff „Völkermord“ in der aktuellen Debatte

In den letzten Wochen und Monaten konnte man beobachten, wie der Begriff „Völkermord“ wieder eine stärkere Verwendung im politischen Diskurs erfuhr. Rechtspopulisten und –extremisten warnen davor, dass die Flüchtlingskrise ein „Völkermord an der weißen Rasse“ sei (sog. „White Genocide“).  Daher haben sich Genocide Alert und #GeŸnoŸzidŸblogger dazu entschieden ein gemeinsames Statement gegen Diskriminierung und Rassismus zu veröffentlichen und gleichzeitig über das Thema Völkermord aufzuklären.

von Corinna Krauß und Matthias Winkler Weiterlesen