Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Antworten der CDU/CSU

Hier finden Sie die Antworten der CDU/CSU Fraktion auf die Anfragen von Genocide Alert zum Thema der Verhinderung und Bestrafung schwerster Menschenrechtsverbrechen:

  1. Welchen Stellenwert hatte das Konzept der Schutzverantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik Ihrer Bundestagsfraktion in der derzeitigen Legislaturperiode?

CDU und CSU bekennen sich zu der vom Weltgipfel von 2005 proklamierten Schutzverantwortung als ganzheitliches Konzept mit allen seinen Elementen. Deutschland gehört am VN-Standort New York zur Freundesgruppe der Schutzverantwortung und hat sich intensiv an der Diskussion zur Ausgestaltung des Konzepts beteiligt, die EU-Position zur Schutzverantwortung aktiv mitgestaltet, das Thema im bilateralen Dialog mit Schlüsselstaaten aufgegriffen und die Arbeit des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs zur Schutzverantwortung aktiv und materiell unterstützt. Wegen des erprobten Instrumentariums der unionsgeführten Bundesregierung zur Krisenprävention liegen für uns die Schwerpunkte bei den präventiven Aspekten der Schutzverantwortung.

  1. Welche Initiativen hat Ihre Fraktion ergriffen, um die Umsetzung der Schutzverantwortung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene voranzutreiben?

Als größte Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützen CDU und CSU die Aktivitäten der Bundesregierung. Deutschland hat, wie mehrere andere Staaten auch, einen nationalen Ansprechpartner für die Schutzverantwortung ernannt. Dieser befasst den Ressortkreis und den Beirat Zivile Krisenprävention mit grundsätzlichen Fragen der Schutzverantwortung, beobachtet Krisensituationen unter dem Gesichtspunkt der Schutzverantwortung, pflegt den Austausch mit vergleichbaren Stellen in anderen Regierungen und hat Projekte präventiver Natur angestoßen.  Bei der Erstellung des Berichts der unabhängigen Arbeitsgruppe zu Stärken und Schwächen der EU bei der Verhinderung von Massenverbrechen konnte der nationale Ansprechpartner wichtige Impulse geben, insbesondere zu institutionellen und Verfahrensfragen. Beim ersten Treffen europäischer nationaler Ansprechpartner im April 2013 in Laibach hat der nationale Ansprechpartner den europäischen Partnern mehrere konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter einen ständigen Informationsaustausch über Maßnahmen der zweiten Säule der Schutzverantwortung, gemeinsame Aktivitäten in Drittländern, um dort die Schutzverantwortung gegenüber Stellen des Gastlandes zu thematisieren und die Einrichtung nationaler Ansprechpartner im Gastland zu fördern. Eine weitere deutsche Anregung gegenüber den europäischen Partnern war, die Aufnahme von Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung in das Überprüfungsverfahren vor dem VN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review/UPR) zu prüfen und sich gegebenenfalls gemeinsam hierfür einzusetzen.  Zusammen mit der Hanns-Seidel-Stiftung und der Konrad-Adenauer-Stiftung hat die Deutsche Botschaft Pretoria im Juni 2012 mit Vertretern aus Südafrika, Brasilien und Indien ein Seminar zur Schutzverantwortung ausgerichtet, das vor allem dem Ziel diente, ein gemeinsames Verständnis der Schutzverantwortung zu fördern.

  1. Welche Initiativen hat Ihre Bundestagsfraktion zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und zur Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches auf nationaler Ebene ergriffen?

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hebt den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als ein unentbehrliches Instrument im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen hervor und nennt als Zielsetzung die Schließung von Strafbarkeitslücken des Rom-Statuts. Letzteres ist auch durch das intensive Bemühen der unionsgeführten Bundesregierung im Vorfeld und während der Überprüfungskonferenz in Kampala gelungen. Das Ergebnis wurde daraufhin in nationales Recht umgesetzt.  Deutschland hat am 3. Juni 2013 als sechster Vertragsstaat – und damit als einer der ersten Vertragsstaaten – des Römischen Statuts alle auf der ersten Überprüfungskonferenz 2010 in Kampala beschlossenen Änderungen des Römischen Statuts (Normierung des Aggressionstatbestandes; Änderung des Artikels 8 Absatz 2 e des Römischen Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen) ratifiziert. Die Einigung in Kampala stellt einen historischen Durchbruch für die Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts dar. Insbesondere die Normierung des Aggressionstatbestandes im Römischen Statut schließt eine Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit und markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganze betreffen. Das Auswärtige Amt fördert auf der Grundlage der Bestimmungen im Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 (Kapitel V, Ziff. 6: „Wir unterstützen die Bestrebungen, in Nürnberg ein Institut zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht einzurichten.”) seit 2010 u. a. mit finanziellen Mitteln die Bemühungen, in Nürnberg eine „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“ zu gründen. Zur Erörterung des Projekts hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Ende Oktober 2012 den Holocaust-Überlebenden und ehemaligen Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH), Thomas Buergenthal, zu einem Gespräch getroffen.  Die in einer Projekt-und Machbarkeitsstudie formulierten drei Aufgabenfelder der Akademie im Bereich des Völkerstrafrechts werden sein:

  • Interdisziplinäre Forschung
  • Zielgruppenspezifische Trainings-und Beratungsangebote
  • Menschenrechtsbildung/Civic Education.

Gerade auf dem Feld der praktischen Fort- und Weiterbildung im Völkerstrafrecht bestehen derzeit national und international noch große Defizite. Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien wird deshalb mit ihren Angeboten auf großes Interesse und entsprechende Nachfrage stoßen. Deutschland war an der Ausarbeitung und Ratifikation des Römischen Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof maßgeblich beteiligt und ist einer der wichtigsten Förderer, nicht nur in finanzieller Hinsicht, des im Jahr 2002 eingerichteten Internationalen Strafgerichtshofs. Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien wird dieses Engagement wirkungsvoll ergänzen.  Die Haushaltsmittel für eine weitere Vollstreckungsübernahme für den IStGH wurden in den ersten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 aufgenommen.  „Für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshof und dessen Unterstützung durch die Staatengemeinschaft machen wir uns stark.“ Dazu bekennen sich CDU und CSU im Regierungsprogramm 2013 – 2017„Gemeinsam erfolgreich für Deutschland“.

» Hier gibt es mehr zum Genocide Alert Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl 2013.