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Genocide Alert Monitor

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Massenverbrechen

DEFINITION

Der aus dem englischen „mass atrocity crimes“ entlehnte Begriff „Massenverbrechen“ bezeichnet Völkermord, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Der Monitor erfasst diese Massenverbrechen gemäß ihrer Definition im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).

Massenverbrechen charakterisieren sich durch die Anwendung extensiver Gewalt. Zu den einzelnen Straftatbeständen zählen u.a. gezielte Tötungen und Folter im Rahmen und in Kenntnis eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung. » FAQ

  • Römisches Statut

    Das im Juli 2002 in Kraft getretene Römische Statut des IStGHs definierte Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (inkl. ethnischer Säuberungen) und Kriegsverbrechen erstmals als die Kernstrafbestände des Völkerstrafrechts und stellt einen Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit dieser Verbrechen dar.

  • Schutzverantwortung

    Auf dem auf dem UN-Millenniumsgipfel im September 2005 bekannten sich sämtliche Staaten explizit zu ihrer sogenannten Schutzverantwortung (engl. Responsibility to Protect), gemäß der sie ihre Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen und derartige Gräueltaten durch geeignete Maßnahmen und gegenseitige Hilfe zu verhindern haben.

    » Informationsportal zur Schutzverantwortung

Ausmaß und Akteure

Die Task Force on the EU Prevention of Mass Atrocities identifiziert für den Zeitraum zwischen 1945 und 2010 über 103 Fälle von Massenverbrechen. Nach den niedrigsten Schätzungen wurden über 19 Millionen Zivilisten getötet.[i]

Anfang des 20. Jahrhunderts begangen Staaten die Mehrzahl der Massenverbrechen. Seit dem Ende des Kalten Krieges 1989 bis 2004 wurden etwa 2/3 der Massenverbrechen von nicht-staatlichen Akteuren verübt.[ii]

103

Fälle von Massenverbrechen zwischen 1945 und 2010.

2/3

der Täter zwischen 1989 und 2004 waren nicht-staatlichen Akteure.

19000000

getötete Zivilisten zwischen 1945 und 2010.

(Eine Episode von Massenverbrechen wurden quantitativ über mindestens 5.000 getötete Zivilisten definiert.)

Massenverbrechen und bewaffnete Konflikte

Die Task Force beruft sich u.a. auf eine Analyse von Alex J. Bellamy, dem Direktor des Asia Pacific Centre for the Responsibility to Protect, der Massenverbrechen über eine Gesamtzahl von mindestens 5.000 getöteten Zivilisten definiert. Von den 103 durch Bellamy erfassten Fällen von Massenverbrechen wurden 69 (67%) innerhalb bewaffneter Konflikte und 34 (33%) außerhalb bewaffneter Konflikte verübt. Seit 1980 fanden sogar nur noch 5 (15%) Episoden von Massenverbrechen außerhalb bewaffneter Konflikte statt.[iii]

Barbara Harff identifiziert auf Grundlage anderer Definitionen und einem stärkeren Fokus auf Genozide und Politizide zwischen 1945 und 2008 46 relevante Fälle.[iv] Mit Ausnahme der Massenverbrechen der syrischen Regierung an den Muslimbrüdern zwischen 1982 und 1982, traten sämtliche Fälle während oder in unmittelbarer Folge eines bewaffneten Konfliktes oder nach einem Putsch auf.Auch die Mitglieder der Muslimbruderschaft hatten zuvor aber eine Rebellion zumindest angedroht.[v]


Interaktive Grafik: Episoden von Massenverbrechen nach dem Jahrzent ihres Ausbruchs

ZUSAMMENHANG

Die starke Korrelation zwischen bewaffneten Konflikten und Massenverbrechen deutet auf einen Zusammenhang hin, der sich seit 1980 und mit dem Ende des Kalten Krieges verstärkt hat:

Ernsthafte politische Krisen, etwa bewaffnete Konflikte, Kriege oder Putsche, wirken oft als Katalysator für das Begehen von Massenverbrechen, indem sie eine Gelegenheit liefern und die benötigten organisatorischen oder materiellen Fähigkeiten drastisch senken.

Im Kontext geschwächter Sicherheitsorgane, zusammenbrechender Staatlichkeit oder verlagerter Aufmerksamkeit internationaler Akteure wird es ggf. auch mit einfachsten Mitteln möglich, Massenverbrechen zu begehen.


Interaktive Grafik: Episoden von Massenverbrechen 1945-2010

Kenntnisse über Massenverbrechen

Angesichts der starken Korrelation von Massenverbrechen und bewaffneten Konflikten ist eine Prävention von Massenverbrechen ohne eine Inklusion der klassischen Konfliktprävention nicht denkbar. Orientiert an der Task Force, Bellamy und anderen gilt jedoch auch:

  • Massenverbrechen sind immer unrechtmäßig und müssen verhindert werden,

    während es legitime Gründe für die Anwendung von Gewalt zwischen und innerhalb Staaten geben kann.

  • Massenverbrechen können auch außerhalb eines bewaffneten Konflikts oder gerade nach dessen Beendigung stattfinden.

    Die Prävention von Massenverbrechen ist somit auch in Situationen notwendig, in denen die klassische Konfliktprävention es nicht ist. Beispiele hierfür sind die systematische Verfolgung politisch Andersdenkender in Nordkorea und die Massensäuberungen unter den Roten Khmer in Kambodscha Anfang der 1970er Jahre (1,2-2,2 Millionen Tote), die gerade nach der Beendigung des bewaffneten Konfliktes erfolgten.[vii] Bei einem Ende eines bewaffneten Konfliktes gilt es somit auch, das Risiko von Racheakten an der Zivilbevölkerung zu adressieren, die u.a. wahrscheinlich werden, wenn Gruppen der Zivilbevölkerung der Kollaboration mit dem besiegten Akteur verdächtigt werden. Dies führte etwa in der Zentralafrikanischen Republik nach dem Sieg der christlichen Anti-Balaka über die muslimischen Séléka-Rebellen Ende 2013 in Bangui zu Massenverbrechen an muslimischen Zivilisten.

  • Auch wenn die Konfliktprävention gescheitert ist, muss es für die Prävention von Massenverbrechen noch nicht zu spät sein.

    Verglichen mit der Gesamtzahl bewaffneter Konflikte kommt es nur selten zu Massenverbrechen, selbst wenn die Akteure die Mittel und die Möglichkeit dazu besitzen. Für den Zeitraum zwischen 1946 und 2010 listet das Uppsala Conflict Data Program 2022 bewaffnete Konflikte mit mindestens einem involvierten staatlichen Akteur und allein seit dem Ende des Kalten Krieges 1989 bis 2010 zusätzlich 433 bewaffnete Konflikte zwischen nicht-staatlichen Akteuren.[viii]. Gemäß Alex J. Bellamys Zählung kam es zwischen 1945 und 2010 zu 103 Episoden von Massenverbrechen. Die wenigsten Akteure eines bewaffneten Konfliktes greifen also zu derart massiven Gräueltaten. Dass dieser Trend beibehalten und der Schutz von Zivilisten gestärkt wird, kann auch nach gescheiterter Konfliktprävention noch erreicht werden.

  • Die Motivationen von Akteuren Massenverbrechen zu begehen variieren und sind außerhalb des jeweiligen Kontextes kaum generalisierbar.

    Vor allem in bewaffneten Konflikten und in Abwesenheit eines funktionierenden Rechtssystems, tragen der Glaube an Straflosigkeit und der Eindruck, dass alle Mittel legitim seien, zur Verübung von Massenverbrechen aus militärischen oder persönlichen Motivationen bei. In bewaffneten Konflikten scheinen Massenverbrechen nach Bellamy und der Task Force insbesondere dann zu einer Option zu werden, wenn das Bedrohungsszenario für einen Akteur zu groß wird und es ihm nicht gelingt, den Konflikt mit konventionellen Mitteln zu gewinnen. Eine Aussicht, die Gaddafi nach der Eroberung Bengasis durch die Rebellen am 20. Februar 2011 zur Androhung von Gräueltaten und Assad zum Giftgaseinsatz und zahlreichen anderen Massenverbrechen im syrischen Bürgerkrieg seit März 2011 bewegte. Die Motivation nicht-staatlicher Akteure zu Massenverbrechen in bewaffneten Konflikten scheint speziell von ihrem Verhältnis zur lokalen Gesellschaft geprägt. Rebellenbewegungen sind im besonderen Maße von der Unterstützung der Zivilgesellschaft abhängig. Gelingt es ihnen nicht, lokale Unterstützung zu finden und/oder exkludieren sie Teile der Zivilgesellschaft aufgrund von politischen, religiösen oder ethnischen Gruppenzuschreibungen, werden Massenverbrechen wahrscheinlicher.

  • Die Vorhersage, Erkenntnis, Prävention und Beendigung von Massenverbrechen erfordert spezifische Kapazitäten und Vorgehensweisen, die sich von den Ansätzen für politische Instabilität und bewaffnete Konflikte unterscheidet.

    Konfliktprävention konzentriert sich auf die Herstellung von Konsens und die Vermittlung von Abkommen zwischen mehreren Akteuren. Für die Prävention und Beendigung von Massenverbrechen muss der verantwortliche Akteur gezielt von Gräueltaten abgeschreckt oder abgehalten werden. Als die internationale Gemeinschaft sich im Bosnienkrieg 1992-1995 auf die Vermittlung von Waffenstillstandsabkommen konzentrierte, berücksichtigte sie die Parteien gleich. Unterdessen wurden Massenverbrechen aber überwiegend von Serben verübt und deren Opfer durch das Entwaffnungsprogramm teils schutzlos zurück gelassen. In Ruanda versperrte der Fokus auf die Aufrechterhaltung des Arusha-Friedensabkommens die Sicht auf die Planung von Massenverbrechen durch Hutu-Extremisten. Ansätze der Prävention und Verhinderung von Konflikten senken somit nicht zwingend das Risiko für Massenverbrechen. Vielmehr können umfassende Vermittlungsansätze sogar einen Anreiz für Massenverbrechen darstellen, wenn der Eindruck entsteht, dadurch als Akteur an Relevanz gewinnen und eine Beteiligung an Verhandlungen erreichen zu können. Indikatoren für Massenverbrechen müssen daher separat analysiert und ggf. motivierte Akteure über spezifische Maßnahmen gezielt adressiert werden.

Eine separate Analyse von Risiken für Massenverbrechen ist daher notwenig, auch wenn sich viele Indikatoren für bewaffnete Konflikte und Massenverbrechen gleichen. Wie auch bei bewaffneten Konflikten gilt bei Massenverbrechen, dass sie sich nur selten linear entwickeln, was ihre Vorhersage erschwert. Eine Ausnahme stellt der spezifische Fall des Völkermordes dar, der systematisch und vergleichsweise langfristig vorbereitet werden muss – und gerade deshalb auch systematisch verhindert werden kann. Voraussetzungsvolle und starre Vorhersagemodelle wie das „10-Stufen-des-Genozids“-Modell von Gregory Stanton[ix] laufen dennoch Gefahr, konkrete Dynamiken und die Spezifität der Situationen vor Ort zu ignorieren.

Situationsspezifische Analysen eigenen sich für die Analyse von Massenverbrechen damit eher als starre Vorhersagemodelle, vor allem bei Situationen drohender Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei kann die Analyse von Motivationen, Befähigungen und Gelegenheiten von Akteuren zum Verüben von Massenverbrechen eine Risikobestimmung ermöglichen, denn: Selbst in Situationen des Staatszusammenbruchs und gerade in bewaffneten Konflikten entstehen Massenverbrechen nicht gänzlich zufällig. Bewaffnete Akteure planen ihre Strategien und Vorgehensweisen, wenn sie entsprechend organisiert sind, oft möglichst akribisch – auch oder insbesondere, wenn beschlossen wird, Massenverbrechen zu begehen.[x]

Verweise

[i] Die im Herbst 2011 durch das Budapest Centre for the International Prevention of Genocide and Mass Atrocities gegründete Task Force on the EU Prevention of Mass Atrocities untersuchte die Reaktionskapazitäten der Europäischen Union auf Massenverbrechen und erarbeite entsprechende Politikempfehlungen u.a. in Kooperation mit der dem Memorial de la Shoah, der SWP, dem Käte Hamburger Kolleg und der International Coalition for the Responsibility to Protect. Internetauftritt auf: http://massatrocitiestaskforce.eu/Home.html; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

[ii] Task Force on the EU Prevention of Mass Atrocities 2013: The EU and the Prevention of Mass Atrocities –An Assessment of Strengths and Weaknesses, S. 32, The Stanley Foundation, Policy Analysis Brief, auf: http://www.massatrocitiestaskforce.eu/Report_files/The%20EU%20and%20the%20prevention%20of%20mass%20atro
cities%20-%20an%20assessment%20of%20strenghts%20and%20weaknesses.pdf
; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

[iii] Bellamy, Alex J. 2011: Mass Atrocities and Armed Conflict: Links, Distinctions, and Implications for the Responsibility to Protect, S. 2-3, The Stanley Foundation, Policy Analysis Brief, auf: http://www.stanleyfoundation.org/publications/pab/BellamyPAB22011.pdf; zuletzt abgerufen am 01.02.2015.

[iv] Harff, Barabra 2009: Genocides, Politicides, and Other Mass Murder Since 1945, With Stages in 2008, auf: http://gpanet.org/content/genocides-politicides-and-other-mass-murder-1945-stages-2008; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

[v] Harff, Barbara 2009: How to Use Global Risk Assessments to Anticipate and Prevent Genocide, S. 73, in: Politorbis 47 (2), S. 71-79.

[vi] Bellamys verwendeter Datensatz zu Massenverbrechen ist als PDF einsehbar unter: http://www.stanleyfoundation.org/publications/pab/BellmayAppendices22011.pdf; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

[vii] International Peace Institute 2009: „Conflict Prevention and the Responsibility to Protect“, IPI Blue Paper No. 7, Task Force on Strengthening Multilateral Security Capacity, auf: https://globalsolutions.org/files/public/documents/CivPro_IPI_Blue_Paper.pdf; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

[viii] UCDP setzt einen Schwellenwert von mindestens 25 Toten innerhalb eines Kalenderjahres für die Einstufung einer Situation als bewaffneten Konflikt; UCDP/PRIO Armed Conflict Dataset v.4-2011, 1946-2010, auf: www.pcr.uu.se/research/ucdp/datasets/ucdp_prio_armed_conflict_dataset/; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015; UCDP Non-State Conflict Dataset v. 2.3-2011, 1989-2010, auf: http://www.pcr.uu.se/research/ucdp/datasets/ucdp_non-state_conflict_dataset_/; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

[ix] Stanton, Gregory H.: 10 Stages of Genocide, auf: http://genocidewatch.net/genocide-2/8-stages-of-genocide/; zuletzt abgerufen am 01.02.2015.

[x] Task Force on the EU Prevention of Mass Atrocities 2013: The EU and the Prevention of Mass Atrocities – An Assessment of Strengths and Weaknesses, S. 1, auf: http://www.massatrocitiestaskforce.eu/Report_files/The%20EU%20and%20the%20prevention%20of%20mass%20atrocities%20-%20an%20assessment%20of%20strenghts%20and%20weaknesses.pdf; zuletzt abgerufen am: 01.02.2015.

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