Für einen intersektionalen, umfassenden Vertrag über Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Ein Genocide Alert Policy Brief

Bei den Verhandlungen zum Vertrag über die Prävention und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss sich Deutschland für einen Intersektionalität und Inklusivität einsetzen.

Lehren aus dem Völkermord in Ruanda – Genocide Alert in der Diskussion mit Politik und Wissenschaft

Genocide Alert unterstützt die Entwicklung eines internationalen Vertrags über Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Stellenausschreibung: Genocide Alert e.V. sucht Studentische Hilfskraft (5h/Woche)

Die deutsche Menschenrechtsorganisation Genocide Alert e.V. sucht ab sofort und befristet für zunächst sechs Monate mit Möglichkeit zur Verlängerung  eine*n studentische*n Mitarbeiter*in (5h/Woche)  zur Unterstützung ihrer Menschenrechtsarbeit.  Die Arbeit kann zeitlich und örtlich flexibel gestaltet werden, ein regelmäßiger Telefon- und Internetzugang ist jedoch erforderlich.   Genocide Alert e.V. ist eine deutsche Menschenrechtsorganisation, die sich für […]

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Unterscheidung und Überlappung

Worin unterscheiden und ähneln sich die Kernverbrechen des Rom-Status – Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und das Verbrechen der Aggression?

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Verbrechen der Aggression

Das Verbrechen der Aggression nimmt eine Sonderrolle unter den Kernverbrechen ein. Dass Verantwortliche heute individuell für das Führen eines Angriffskrieges bestraft werden können, ist revolutionär, zugleich aber nicht ohne Hürden und Einschränkungen möglich.

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Völkermord

Das Verbrechen des Völkermordes hat den Rang des “crime of crimes” inne. Doch was versteht man rechtlich unter dem Begriff? Und gibt es eine Hierarchie zwischen den Kernverbrechen?

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Kriegsverbrechen

Auch, wenn es in gegenwärtigen Konflikten oft nicht so scheint, ist im Krieg nicht alles erlaubt. Genau dafür sorgt das Humanitäre Völkerrecht.

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verschiedene Tathandlungen, wie Tötung, Versklavung, Folter oder Vergewaltigung müssen nicht zwangsläufig Kriegsverbrechen darstellen, sondern können unter Umständen auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Entscheidend ist dabei ihr Kontext.