Über den Monitor
Millionen von Menschen starben im 20. Jahrhundert durch Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach dem Schrecken der während des Ersten und Zweiten Weltkrieges vor allem von Deutschen verübten Verbrechen, wurden erstmals bei den Nürnberger und Tokioter Prozessen Verbrechen gegen die Menschlichkeit juristisch definiert und geahndet. Im Jahr 1948 wurde Völkermord als Straftatbestand des Internationalen Rechts aufgenommen.
Fast 60 Jahre später beschlossen die Vereinten Nationen einen entscheidenden Schritt zur Verhinderung künftiger Massenverbrechen: Auf dem UN-Milleniumsgipfel 2005 wurde das Prinzip der sogenannten Schutzverantwortung einstimmig verabschiedet, mit der sich alle Staaten der Welt dazu verpflichteten, ihre Bevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Sollte ein Staat unfähig oder unwillig sein, dieser Schutzverantwortung nachzukommen, muss die internationale Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen.
Aktuelle Entwicklungen wie in Syrien, im Irak und in Nigeria zeigen, dass wir auch im 21. Jahrhundert noch weit von einer Welt ohne Massenverbrechen entfernt sind. Zahlreiche Regierungen kommen ihrer Schutzverantwortung nicht nach und die internationale Gemeinschaft engagiert sich sowohl bei vorliegenden als auch bei drohenden Massenverbrechen oft nur zögerlich. Dabei ist nicht eine umfassendere Prävention nicht nur aus humanitären und moralischen Gründen unabdingbar, sondern auch aufgrund der oftmals enormen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Massenverbrechen sinnvoll.
Die Prävention von Massenverbrechen ist möglich
Prävention ist immer besser als ein Eingreifen zur Beendigung von Massenverbrechen. Sie ist völkerrechtlich und ethisch unproblematischer, effektiver und kostengünstiger. Aufgrund des systematischen Charakters von Massenverbrechen sind eine frühzeitige Erkennung von Risikosituationen und eine flächendeckendere Prävention realisierbar. Leider wird bisher fast immer erst dann über Fälle von Massenverbrechen diskutiert, wenn Gräueltaten bereits begangen werden und Menschen sterben. Diese Lücke will der Monitor schließen. Durch seine Fokussierung auf Fälle drohender Gräueltaten soll die Öffentlichkeit informiert und politischer Handlungsdruck aufgebaut werden. Zudem soll er die Aufmerksamkeit auf Fälle wie Darfur oder den Kongo richten, in denen seit Jahren Massenverbrechen begangen werden und die ungerechtfertigterweise aus dem politischen und medialen Rampenlicht verschwunden sind.
Dafür fasst der Monitor Berichte und Einschätzungen Analysen renommierter NGOs und Think Tanks zusammen und präsentiert diese der deutschsprachigen Öffentlichkeit und Politik. Indem der Monitor auch Fälle drohender, aber noch nicht laufender Massenverbrechen aufnimmt, soll der Problematik begegnet werden, dass mediale Berichterstattung und öffentliche Aufmerksamkeit regelmäßig erst dann geschaffen werden, wenn Massenverbrechen bereits ausgebrochen sind. Hierdurch soll auch die Möglichkeit der Politik verbessert werden, präventive Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu spät ist.
Länderfälle werden aus dem R2P Monitor des Global Centre for the Responsibility to Protect sowie dem Expert Opinion Pool des Early Warning Project übernommen und in die drei Kategorien Notstand, Krise und Warnung eingeordnet.
Fälle, die der R2P Monitor als „Current Crisis“ listet, werden als Notstand aufgenommen. Die übrigen Fälle des R2P Monitors werden auf erhebliche Verletzungen des humanitären Völkerrechtes überprüft. Liegen sie vor, wird der jeweilige Fall als Krise eingestuft. Alle übrigen Fälle werden als Warnung verzeichnet. Die Kategorien Krise und Warnung werden ergänzt durch die Top-10 Risikofälle aus dem Expert Opinion Pool vom Early Warning Project, wenn sie nicht bereits im R2P Monitor enthalten waren. Auch diese Fälle werden auf erhebliche Verletzungen des humanitären Völkerrechtes überprüft und entsprechend als Warnung oder Krise eingeordnet.
Sollte der R2P Monitor einen klar als Notstand zu bezeichnenden Fall nicht erfassen, wird dieser mit fundierter Begründung ausnahmsweise aufgenommen.
Die Kategorisierung von Fällen als Notstand, Krise und Warnung ermöglicht es, frühzeitig kritische Entwicklungen zu erkennen. Sie verlagert den Fokus auf die Prävention, anstatt ausschließlich auf stattfindende Massenverbrechen zu verweisen. Das soll politischen Entscheidungsträgern dabei helfen, besser auf gefährliche Situationen zu reagieren.
Um das Augenmerk auf die größten Notfälle zu legen, erfasst der Monitor ausschließlich Fälle schwerster systematischer Menschenrechtsverletzungen, d.h. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Sinne des Internationalen Strafgerichtshof. Er legt damit einen sehr hohen Maßstab an Krisensituationen an, den nur extreme Fälle erfüllen. Andere Formen von Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel Einschränkungen der Pressefreiheit, Diskriminierung oder die Verletzung von Bürgerrechten, werden im Rahmen des Monitors nicht abgebildet.
Der Monitor zeigt für jeden Fall einen Trend an, ob es in den vergangenen drei Monaten zu einer Verbesserung, Verschlechterung oder keiner Veränderung der Situation kam.