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Was ist die Schutzverantwortung bzw. die „Responsibility to Protect“?

Nach den schockierenden Völkermorden in Ruanda und in Srebrenica sowie der umstrittenen Intervention im Kosovo in den neunziger Jahren, führte die internationalen Gemeinschaft eine intensive Debatte über die Prävention massiver Menschenrechtsverletzungen. Nach dem offenkundigen Versagen beim Schutz von Zivilisten wurde nach Wegen gesucht, Massenverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen künftig zu verhindern. Wie können Menschenleben geschützt werden, wenn ein Staat unfähig oder unwillens ist, dies zu tun? Wer trägt die Verantwortung für den Schutz von Zivilisten und wie ist dieser zu gewährleisten? Ab wann kann ein Eingriff von außen gerechtfertigt sein und wie ist dies mit der Staatensouveränität vereinbar? Diese Diskussionen mündeten in der Entwicklung des Konzeptes der „Responsibility to Protect“ (R2P), zu Deutsch „Schutzverantwortung“.

Im Jahr 2001 wurde von einer internationalen Kommission mit dem Prinzip der Schutzverantwortung ein neues Konzept zur Verhinderung von Massenverbrechen entwickelt. Das Ziel: Staatliche Souveränität und Menschenrechtsschutz sollten miteinander in Einklang gebracht und die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen festgeschrieben werden. Nur vier Jahre später wurde das Konzept der Schutzverantwortung auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen von ausnahmslos allen Mitgliedsstaaten im Jahr 2005 anerkannt.

Die Schutzverantwortung beinhaltet folgende Prinzipien:
  1. Jeder Staat hat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen.
  2. Die internationale Gemeinschaft hat die Aufgabe, Staaten bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterstützen.
  3. Wenn ein Staat zum Schutz seiner Bevölkerung nicht fähig oder willens ist, oder gar selbst Massenverbrechen verübt, geht die Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft über. Sie ist dann in der Pflicht, angemessene diplomatische, humanitäre oder andere friedliche Mittel zum Schutz von Zivilisten zu ergreifen. Erst wenn derartige Maßnahmen aussichtslos erscheinen, darf und muss die internationale Gemeinschaft bereit sein, auch Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Neben Sanktionen können hierzu auch durch den UN-Sicherheitsrat mandatierte Interventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung zählen.

„Ich habe nicht nur gelernt: Nie wieder Krieg. Ich habe auch gelernt: Nie wieder Auschwitz.“

Joschka FischerDeutscher Außenminister (Bündnis 90/Die Grünen), 1999

„The tragedy of Srebrenica will forever haunt the history of the United Nations.“

Kofi AnnanUN-Generalsekretär, 2000

 „Kein Mensch auf der Welt ist mehr wert als ein anderer. In Ruanda wurde das vergessen.“

Romeo Dallaireehem. UNAMIR Force Commander, 2004

„Let us do our utmost to ensure that when we are tested again, as we surely will be, we will honor the solemn pledge made by Heads of State and government in New York last month.”

Ban Ki-MoonUN-Generalsekretär, 2005

„Für uns Deutsche bleibt die quälende Frage nach dem „Warum“. Warum konnte so etwas geschehen, warum konnte so etwas von Deutschland über Europa und die Welt gebracht werden? Uns Deutschen bleibt der unbedingte Wille, alles zu tun, dass so etwas nie wieder geschieht.“

Angela MerkelDeutsche Bundeskanzlerin (CDU), 2009

„This is a critical moment in the life of the Responsibility to Protect. In the six short years since its endorsement by the World Summit, this doctrine has gone from crawling to walking to running.”

Ban Ki-MoonUN-Generalsekretär, 2011

„Wer wirksamen Schutz vor Völkermord will, darf sich vor unbequemen Entscheidungen nicht drücken. Dazu gehört auch, die UN-Missionen nicht nur zaghaft zu unterstützen und die Hauptarbeit und vor allem das Risiko anderen zu überlassen, sondern selbst Verantwortung zu tragen.“

Tom KoenigsBundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen), 2012

„And finally, ’never again‘ is a challenge to nations.  It’s a bitter truth — too often, the world has failed to prevent the killing of innocents on a massive scale.  And we are haunted by the atrocities that we did not stop and the lives we did not save.“

Barack ObamaUS-Präsident, 2012

„Die eine Lehre, die an einem Gedenktag wie heute zu ziehen ist, die wir ziehen müssen, heißt: Niemals wieder! Ja, niemals wieder. Doch viel schwieriger ist die Frage, wie wir dieser Verantwortung des „Niemals wieder!“ eigentlich gerecht werden. Seien wir ehrlich: Wir haben schon einmal „Niemals wieder!“ gerufen. Das war 1948, nach dem Holocaust.“

Frank-Walter Steinmeierdeutscher Außenminister (SPD), 2014
Zum Weiterlesen:
Die Entwicklung der Schutzverantwortung
Die Große Halle der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Die Schutzverantwortung beim Weltgipfel 2005
Die drei Säulen der Schutzverantwortung
Die Umsetzung der Schutzverantwortung

Über Schutzverantwortung.de

Mit diesem Informationsportal verfolgt Genocide Alert das Ziel, das Konzept der Schutzverantwortung der deutschsprachigen Öffentlichkeit näher zu bringen. Die Seite soll über die Ursprunge und Ausgestaltung der Schutzverantwortung informieren und auf diesem Weg zu ihrer Stärkung und Umsetzung beitragen.

Zudem soll das Portal als eine überparteiliche Plattform eine Übersicht zur Diskussion der Schutzverantwortung in Deutschland bieten. Abgebildet werden einzelne Debatten aus der Politik sowie Positionierungen der Bundesregierung und der Bundestagsparteien zur Schutzverantwortung.

Darüber hinaus bietet ein Glossar kurze Definitionen zentraler Begriffe in der Debatte sowie Hinweise auf weiterführende deutsche Literatur zum Thema Schutzverantwortung.

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