Der Völkermord an den Armenier*innen (1915-1916)

„Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig, ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht.“

Das war die Reaktion des damaligen Reichskanzlers Theobald von Bethmann Hollweg im Dezember 1915 auf einen Bericht der deutschen Botschaft in Konstantinopel über die Verbrechen der osmanischen Regierung an den Armenier*innen.[1]

Armenier werden im April 1915 von osmanischen Soldaten aus Karphert in ein Gefangenenlager im nahen Mezireh geführt ([Public domain], via Wikimedia Commons)

Armenier*innen werden im April 1915 von osmanischen Soldaten aus Karphert in ein Gefangenenlager im nahen Mezireh geführt ([Public domain], via Wikimedia Commons)

Das Osmanische Reich wurde von 1913 bis 1918 von einem jungtürkischen „Komitee für Einheit und Fortschritt“ regiert. An dessen Spitze standen der Innenminister Mehmet Talat Pascha, der Kriegsminister Damad Ismail Enver Pascha und der Marineminister Ahmet Djemal Pascha.[2] Deren Ziel war es, das vom Zerfall bedrohte Osmanische Großreich und die eigene Macht zu sichern. Innenpolitisch verfolgte die Regierung die Ideologie des Türkismus. Das zu der Zeit multikulturelle Osmanische Reich sollte zukünftig rein türkisch und muslimisch sein. Zielscheibe dieser Politik waren Christ*innen und vor allem die armenische Bevölkerung im Südosten des Landes. Innenminister Talat Pascha sprach in einem Telegramm an Provinzgouverneure vom 24. April 1915 von einem organisierten armenischen Widerstand in der von Armenier*innen dominierten Stadt Van, nahe der Kriegsfront zu Russland. Obwohl Armeeberichte die Lage anders einschätzten nahm Talat Pascha dies zum Anlass um in der Nacht zum 25. April Mitglieder der armenischen Elite in Istanbul festnehmen zu lassen. In den folgenden Woche kam es zu weiteren Festnahmen und Verschleppungen von armenischen Intellektuellen in Provinzstädten des Reichs. Die Verhafteten wurden verhört, gefoltert und anschließend getötet. Ab Ende Mai begann die systematische Vertreibung der restlichen Armenier*innen. Diese sollten in die syrische Wüste, jenseits von Aleppo umgesiedelt werden. Vertriebene aus dem Osten mussten den Weg dabei zu Fuß, die aus dem Westen in Viehwagen der Bagdadbahn bewältigen. In den Provinzen Diyabarkir, Bitlis und Van wurde ein Großteil der Christ*innen vor Ort getötet. Schätzungen zu folge kamen vor Aufbruch und auf dem Weg eine halbe Millionen Armenier*innen ums Leben. Zum Täter*innenkreis zählten neben Angehörigen der türkischen Streitkräfte und Polizei auch Mitglieder einer bewaffneten Organisation die der jungtürkischen Regierung nahestand, sowie Kriminelle, die straffrei blieben.[3]

Vertriebene, die es in die syrische Wüste schafften, wurden in Lagern interniert. Hier starben täglich tausende an Hunger, Durst und den sich ausbreitenden Krankheiten. Im Juli 1916 beschloss der Gouverneur Salih Zeki die Lager zu schließen. Es kam zu einem Massaker an den verbleibenden 100.000-200.000 Armenier*innen. Banden von Freischärler*innen ermordeten anschließend die letzten Überlebenden im Auftrag der Regierung.[4]

Etwa 1,5 Mio. Menschen fielen dem Genozid im Osmanischen Reich zum Opfer. Darunter Armenier*innen, aramäisch-syrische und chaldäische Christ*innen, sowie Pontosgriech*innen.

Deutschland und der Genozid an den Armenier*innen

Das Deutsche Kaiserreich und das Osmanische Reich waren enge Verbündete. Militärisch und wirtschaftlich war das Bündnis für Deutschland vorteilhaft. Das Deutsche Reich entsandte eine stetig wachsende Zahl an Militärberatern ins Osmanische Reich, welche ab 1913 auch aktive Posten im osmanischen Heer übernahmen. Vom Osmanischen Reich aus wollte das Kaiserreich Großbritannien in Ägypten und in Persien angreifen, sowie der russischen Marine die Durchfahrt durch das Mittelmeer erschweren. Außerdem sollte mit dem Bau der Bagdadbahn eine durchgehende Bahnlinie von Berlin bis zum Persischen Golf geschaffen werden, um insbesondere Rohstoffe in das Kaiserreich zu transportieren.[5]

Im Bilde über die Verbrechen der jungtürkischen Regierung war die Reichsleitung spätestens mit dem Bericht des damalige Botschafters in Konstantinopel, Hans Freiherr von Wangenheim im Juli 1915 an Reichskanzler Bethmann Hollweg, der schrieb: „Die Umstände und die Art, wie die Umsiedlung durchgeführt wird [zeigten], dass die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten“.[6] Folglich kann rückblickend davon ausgegangen werden, dass die deutsche Reichsleitung ab Juli 1915 von den Verbrechen an den Armenier*innen wusste. Die Handlungen, die dieser Bericht beschreibt, stellen zweifelsohne einen Völkermord dar – selbst wenn dieser Begriff erst 1944 geprägt wurde. Dafür spricht bereits, dass Raphael Lemkin, der Vater des Völkermord-Begriffs, diesen insbesondere unter dem Eindruck der Massaker an den Armenier*innen formulierte.

Bis dato war offiziell von Seiten der Osmanischen Regierung davon gesprochen worden, die armenische Bevölkerung aus kriegswichtigen Regionen zu deportieren. Begründet wurden die Deportierungen damit, dass die armenische Minderheit sich dem Feind anschließen könnte.[7] Botschaftsberichte aus Konsulaten im Süden und Osten des Osmanischen Reiches hatten bereits im Mai auf die Verbrechen die mit den Deportationen einhergingen hingewiesen. Doch bis auf zwei Protestnoten des Botschafters Wangenheim unternahm die Reichsleitung nichts. Im Gegenteil: ranghohe deutsche Militärs befürworteten den Genozid sogar. So bezeichnete der deutsche Marine Attaché Hans Humann die Vorgehensweise gegen die Armenier*innen aus militärischer Sicht als „hart aber nützlich“.[8]

Freiherr von Wagenheim verstarb im Oktober 1915 überraschend an einem Schlaganfall. Als sein Nachfolger Paul Graf von Metternich in einem Bericht nach Berlin darauf drängte, die deutsche Öffentlichkeit über die Machenschaften der jungtürkischen Regierung aufzuklären und diese unter Druck zu setzen lehnte Reichskanzler Bethmann Hollweg dies mit den eingangs zitierten Worten kategorisch ab. Um einem Bruch mit dem Verbündeten aus dem Weg zu gehen, duldete die Reichsleitung den Genozid an den Armenier*innen. Wegen der zur Zeit des Ersten Weltkrieges herrschenden Pressezensur gab es keine Berichterstattung zu den Verbrechen an den Armenier*innen.[9]

Nach Ende des Ersten Weltkriegs konnte das Istanbuler Kriegsgericht beweisen, dass die Verbrechen an den Armenier*innen zentral und systematisch vorbereitet wurden. 17 angeklagte Haupttäter wurden zum Tode verurteilt. Weil die meisten aber ins Ausland geflohen waren wurden nur drei Todesurteile vollstreckt. Der damalige Innenminister Talat wurde 1921 von einem überlebenden Armenier in Berlin erschossen.[10]

Die Bundesrepublik und der armenische Genozid

Bis heute lehnt es die Türkei als Rechtsnachfolger des Osmanischen Reichs ab, die Verbrechen an den Armenier*innen als Völkermord zu bezeichnen. Diese Form der Genozid-Leugnung ist unter anderem auch die offizielle Position der Regierung von Aserbaidschan. Neben Armenien erkennen derzeit über 30 Staaten die Ereignisse aus den Jahren 1915/16 als Genozid an (Stand: 2023), darunter Frankreich, Russland, Kanada und die Schweiz. Auf solche Anerkennungen folgte teils heftiger Protest von Seiten der türkischen Regierung. Die Türkei argumentiert, dass die Armenier*innen Opfer von Bürgerkriegswirren und Hungersnot wurden.[11]

Der Völkermord an den Armenier*innen und die Rolle des deutschen Kaiserreichs wurden in Deutschland lange nicht thematisiert. Da das deutsche Kaiserreich die Verbrechen an den Armenier*innen geduldete hatte, wurde es zum Mittäter. Erst nach über 100 Jahren konnte sich der Deutsche Bundestag zu einer gemeinsamen Resolution durchringen, welche die damaligen Geschehnisse als Völkermord einstufte. Auch medial wurde das Thema erst in den letzten Jahren aufgegriffen. Das Auswärtige Amt verfügt heute über die einzig zugängliche Sammlung an Dokumenten zu den Verbrechen von 1915/16.

Als erstes deutsches Staatsoberhaupt hat Bundespräsident Joachim Gauck am 23. April 2015 bei der Gedenkfeier zum hundertsten Jahrestag die Verbrechen an den Armenier*innen als Völkermord bezeichnet. Er führte an: „In diesem Falle müssen auch wir Deutschen insgesamt uns noch der Aufarbeitung stellen, wenn es nämlich um eine Mitverantwortung, unter Umständen sogar Mitschuld, am Völkermord an den Armeniern geht.“[12]

Seit dem Jahr 1999 hat sich der deutsche Bundestag immer wieder mit dem Völkermord an den Armenier*innen beschäftigt. Doch erst im Juni 2016 bezeichnete das deutsche Parlament die Verbrechen an den Armenier*innen, in einem Fraktionen übergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und den Grünen, als Völkermord, und stellte hierbei das Wegschauen des deutschen Kaiserreichs klar heraus. Die Resolution wurde mit großer Mehrheit angenommen.[13] Kanzlerin Angela Merkel und ranghohe Kabinettsmitglieder wie Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Vizekanzler Sigmar Gabriel blieben der Abstimmung jedoch fern. Medial erfuhr die Armenien Resolution viel Aufmerksamkeit. Der Fokus lag hier weniger auf inhaltlichen Einzelheiten als auf den Gesamtumständen. So hatten elf türkischstämmige Bundestagsabgeordnete vor der Abstimmung Morddrohungen erhalten, nachdem der Oberbürgermeister der türkischen Hauptstadt Ankara bei Twitter ein Bild von Ihnen geteilt hatte. Der türkische Präsident Erdogan warf ihnen vor, mit der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei zusammenzuarbeiten.[14] Es kam daraufhin zu monatelangen Spannungen mit der türkischen Regierung.

Die türkische Regierung zog nach der Abstimmung ihren Botschafter aus Berlin ab. Nach Gesprächen mit der türkischen Regierung erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am 2. September 2016, dass die Bundestagsresolution nicht rechtsverbindlich sei. Er betonte aber gleichzeitig, dass diese Erklärung keine Distanzierung der Bundesregierung darstelle. Dieses „Zeichen“ reichte aus um die türkischen Regierung versöhnlich zu stimmen. Der außenpolitische Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion bezeichnete die Vorgehensweise der Bundesregierung als „schlimm, würdelos und ein[en] Kniefall vor Erdogan“.[15]

Quellen

Weitere Beiträge von Genocide Alert zum Thema

» Völkermord an den Armeniern: Diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen

» Deutschland und die Umsetzung der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)

Verweise im Text

[1] Wolfgang und Sigrid Gust (o. D.) „Dokument 11.6. Bericht des Botschafters in außerordentliches Mission in Konstantinopel, Wolff-Metternich“. Online verfügbar unter http://www.armenocide.de/armenocide/schoolbook.nsf/ed49fa0b6d8283d6c1257cdc00669bf4/c4987aa967c7e345c1257c3b000476b3!OpenDocument.

[2] Wolfgang Gust (2016) „Der Völkermord an den Armeniern 1915/16 in deutschen Akten“. Online verfügbar unter http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/genozid-an-den-armeniern/224092/der-voelkermord-1915-16-in-deutschen-akten.

[3] Hans-Lukas Kieser (2016) „Der jungtürkische Genozid im ersten Weltkrieg“. Online verfügbar unter http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/genozid-an-den-armeniern/218601/der-jungtuerkische-genozid-im-ersten-weltkrieg.

[4] Hans-Lukas Kieser (2016)

[5] Jürgen Gottschlich (2016) „Die Deutschen und der Völkermord. Osmanisch deutsche Allianzen“. Online verfügbar unter http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/genozid-an-den-armeniern/218106/deutschlands-rolle.

[6] Jürgen Gottschlich (2016)

[7] Jürgen Gottschlich (2016)

[8] Hans-Lukas Kieser (2012) „Deutschland und der Völkermord an den Armeniern“. Online verfügbar unter http://www.deutscharmenischegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/04/ADK155-Kieser-Deutschland-und-der-Völkermord-an-den-Armeniern.pdf.

[9] Wolfgang Gust (o. D.) „Magisches Viereck“. Online verfügbar unter http://www.armenocide.de/armenocide/armgende.nsf/GuidesView/MagischesViereckDe?OpenDocument.

[10] Deutsche Welle (2005) „Der Völkermord an den Armeniern“. Online verfügbar unter http://www.dw.com/de/der-völkermord-an-den-armeniern/a-1560190.

[11] Deutsche Welle (2005); Die Presse (2015) „Diese Staaten erkennen den armenischen Genozid an“. Online verfügbar unter http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4715137/Diese-Staaten-erkennen-den-armenischen-Genozid-an.

[12] Frabrizio Bensch (2015) „Bundespräsident nennt Massaker an den Armeniern Völkermord“. Online verfügbar unter http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/armenien-joachim-gauch-voelkermord-genozid.

[13] Protokoll der Plenarsitzung vom 02.06.2016. Online verfügbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18173.pdf.

[14] Die Zeit (2016) „Mordaufrufe gegen Bundestagsabgeordnete“. Online verfügbar unter http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/tuerkei-recep-tayyip-erdogan-armenien-resolution-morddrohungen.

[15] Susanne Klaiber und Tobias Lill (02.09.2016) „Historiker über Armenien-Resolution: „Eine Distanzierung wäre ein Skandal“. Online verfügbar unter http://www.huffingtonpost.de/2016/09/02/armenien-resolution-distanzierung_n_11829582.html.


Autorin: Nina Sudholt; aktualisiert von Paul Stewens (Stand: 2023)