Für einen intersektionalen, umfassenden Vertrag über Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Ein Genocide Alert Policy Brief

Bei den Verhandlungen zum Vertrag über die Prävention und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss sich Deutschland für einen Intersektionalität und Inklusivität einsetzen.

Lehren aus dem Völkermord in Ruanda – Genocide Alert in der Diskussion mit Politik und Wissenschaft

Genocide Alert unterstützt die Entwicklung eines internationalen Vertrags über Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Stellenausschreibung: Genocide Alert e.V. sucht Studentische Hilfskraft (5h/Woche)

Die deutsche Menschenrechtsorganisation Genocide Alert e.V. sucht ab sofort und befristet für zunächst sechs Monate mit Möglichkeit zur Verlängerung 

eine*n studentische*n Mitarbeiter*in (5h/Woche) 

zur Unterstützung ihrer Menschenrechtsarbeit. 

Die Arbeit kann zeitlich und örtlich flexibel gestaltet werden, ein regelmäßiger Telefon- und Internetzugang ist jedoch erforderlich.  

Genocide Alert e.V. ist eine deutsche Menschenrechtsorganisation, die sich für eine wirksame Verhinderung und Bestrafung schwerster Menschenrechtsverbrechen wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einsetzt. Seit der Gründung im Jahr 2007 betreibt Genocide Alert aktive Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Deutschland und die Europäische Union zu einer verantwortungsbewussten, solidarischen und menschenrechtsbasierten Außenpolitik zu bewegen. Genocide Alert ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und aktiven Mitgliedern in ganz Deutschland. Die Vereinsarbeit wird durch monatliche Sitzungen über MS Teams koordiniert. 

Zu den Aufgaben gehören u.a. 

  • Mitarbeit bei der Entwicklung von Projekten, insb. bei der Erarbeitung eines Veranstaltungskonzepts 
  • Recherche und Beantragung möglicher Förderoptionen 
  • Pflege der Website und der Social Media-Kanäle 
  • Allgemeine administrative und organisatorische Tätigkeiten  

Dein Profil

  • Immatrikulierte*r Student*in, vorzugsweise in einer Sozial- oder Geisteswissenschaft 
  • Organisatorische und administrative Kompetenz, vorzugsweise Erfahrung mit MS Office/365 
  • Erfahrung in der Pflege von Websites mit WordPress und Social Media (Instagram, X) 
  • Hohe Kommunikations- und Schreibkompetenz 
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Lust auf eigenständiges Arbeiten  
  • Interesse an den Inhalten der Arbeit von Genocide Alert 
  • Vorzugsweise Erfahrung im Bereich Fundraising 
  • Vorzugsweise Erfahrung mit Videobearbeitung 

Was wir bieten

  • Gehalt in Höhe von 13 Euro die Stunde 
  • Flexible Arbeitszeiten 
  • Flache Hierarchie und großes Gestaltungspotential 
  • Arbeit mit einem jungen, interdisziplinären ehrenamtlichen Team 

Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. weitere relevante Unterlagen) im .pdf-Format an sekretariat@genocide-alert.de bis zum 31.01.2024. 

Die Vorstellungsgespräche finden ab Mitte Februar 2024 per Videokonferenz statt.  

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wende Dich gerne an unseren Vorsitzenden Gregor Hofmann unter der genannten Adresse. 

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Unterscheidung und Überlappung

Worin unterscheiden und ähneln sich die Kernverbrechen des Rom-Status – Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und das Verbrechen der Aggression?

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Verbrechen der Aggression

Das Verbrechen der Aggression nimmt eine Sonderrolle unter den Kernverbrechen ein. Dass Verantwortliche heute individuell für das Führen eines Angriffskrieges bestraft werden können, ist revolutionär, zugleich aber nicht ohne Hürden und Einschränkungen möglich.

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Völkermord

Das Verbrechen des Völkermordes hat den Rang des “crime of crimes” inne. Doch was versteht man rechtlich unter dem Begriff? Und gibt es eine Hierarchie zwischen den Kernverbrechen?

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Kriegsverbrechen

Auch, wenn es in gegenwärtigen Konflikten oft nicht so scheint, ist im Krieg nicht alles erlaubt. Genau dafür sorgt das Humanitäre Völkerrecht.

Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verschiedene Tathandlungen, wie Tötung, Versklavung, Folter oder Vergewaltigung müssen nicht zwangsläufig Kriegsverbrechen darstellen, sondern können unter Umständen auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Entscheidend ist dabei ihr Kontext.