Podiumsdiskussion zum Thema Schutzverantwortung (Responsbility to Protect) in Köln

 „Afghanistan, Libyen, Syrien, Mali: Wann soll die internationale Gemeinschaft zum Schutz der Bevölkerung eingreifen – Wenn überhaupt?“

Unter diesem provokanten Titel findet am Mittwoch, 30. Januar 2013 um 19.30 Uhr im Forum Volkshochschule im Rautenstrauch-Joest Museum, Cäcilienstr. 29-33, eine weitere Veranstaltung der Gesprächsreihe „Köln und die Welt“ statt.

Außenpolitik-Experten und Menschenrechtler diskutieren über die deutsche Verantwortung für den Schutz bedrohter Zivilbevölkerungen wie zum Beispiel derzeit in Syrien.

Nachrichten über 60.000 Tote, anhaltende Flüchtlingsströme und Menschenrechtsverletzungen wie Massenhinrichtungen erreichen uns täglich aus Syrien. Und Syrien ist nur eines der Länder, in den Menschen durch ihre Regierung keinen Schutz finden: Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2011 eine Beteiligung Deutschlands an der NATO-geführten Intervention in Libyen abgelehnt hatte, stellt sich mit dem bestehenden Einsatz in Afghanistan und der eskalierenden Situation in Syrien, Mali und auch wieder im Kongo erneut die Frage: Wann und wo hat die Bundesrepublik eine Schutzverantwortung gegenüber bedrohten Zivilbevölkerungen, und wann sollte sie sich überhaupt an militärischen Auslandseinsätzen beteiligen – wenn überhaupt?

Über die Verantwortung der deutschen und internationalen Politik für die von systematischen Menschenrechtsverbrechen betroffenen Zivilbevölkerungen diskutieren MdB Dr. Rolf Mützenich (Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Prof. Claus Kreß (Institute for International Peace and Security Law, Universität zu Köln) und Robert Schütte (Vorsitzender von Genocide Alert e.V.).

Moderatorin ist Babs Mück vom Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“.

Der Eintritt ist frei.

Veranstalter sind das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“, die Menschenrechtsorganisation Genocide Alert, die Volkshochschule, sowie das Rautenstrauch-Joest-Museum.

Afghanistan, Libyen, Syrien, Mali: Wann soll die internationale Gemeinschaft zum Schutz der Bevölkerung eingreifen – Wenn überhaupt?

Unter diesem provokanten Titel findet am Mittwoch, 30. Januar 2013 um 19.30 Uhr im Forum Volkshochschule im Rautenstrauch-Joest Museum, Cäcilienstr. 29-33, eine weitere Veranstaltung der Gesprächsreihe „Köln und die Welt“ statt.

Außenpolitik-Experten und Menschenrechtler diskutieren über die deutsche Verantwortung für den Schutz bedrohter Zivilbevölkerungen wie zum Beispiel derzeit in Syrien.

Nachrichten über 60.000 Tote, anhaltende Flüchtlingsströme und Menschenrechtsverletzungen wie Massenhinrichtungen erreichen uns täglich aus Syrien. Und Syrien ist nur eines der Länder, in den Menschen durch ihre Regierung keinen Schutz finden: Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2011 eine Beteiligung Deutschlands an der NATO-geführten Intervention in Libyen abgelehnt hatte, stellt sich mit dem bestehenden Einsatz in Afghanistan und der eskalierenden Situation in Syrien, Mali und auch wieder im Kongo erneut die Frage: Wann und wo hat die Bundesrepublik eine Schutzverantwortung gegenüber bedrohten Zivilbevölkerungen, und wann sollte sie sich überhaupt an militärischen Auslandseinsätzen beteiligen – wenn überhaupt?

Über die Verantwortung der deutschen und internationalen Politik für die von systematischen Menschenrechtsverbrechen betroffenen Zivilbevölkerungen diskutieren MdB Dr. Rolf Mützenich (Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Prof. Claus Kreß (Institute for International Peace and Security Law, Universität zu Köln) und Robert Schütte (Vorsitzender von Genocide Alert e.V.).

Moderatorin ist Babs Mück vom Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“.

Der Eintritt ist frei.

Veranstalter sind das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“, die Menschenrechtsorganisation Genocide Alert, die Volkshochschule, sowie das Rautenstrauch-Joest-Museum.

Möglichkeiten von RtoP-Einsätzen durch Deutschland unterhalb der Schwelle militärischen Eingreifens

Die derzeitige Situation in Syrien zeigt erneut, wie schnell Zivilisten Opfer von breit angelegter, extremer Gewaltanwendung werden können. Doch ist es weder möglich noch wünschenswert, der Gewalt immer durch ein direktes militärisches Eingreifen Einhalt zu gebieten. Deshalb ist eine stärkere Auseinandersetzung mit jenen Instrumenten erforderlich, mit welchen Zivilisten auch unterhalb der Schwelle eines direkten militärischen Eingreifens effektiv vor Gewalt geschützt werden können. Andernfalls drohen schwerwiegende Konsequenzen; nicht nur für die betroffene Bevölkerung sondern auch für die Glaubwürdigkeit der internationalen  Gemeinschaft.

Deutschland steht mit seinen wiederholten Bekenntnissen zur Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“), seinen Kapazitäten und seinen ausgezeichneten diplomatischen Beziehungen in einer besonderen Verantwortung.

Genocide Alert e.V. gibt in diesem Papier einen Überblick über Maßnahmen, welche zu einem besseren Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten ergriffen werden können.

Diplomatische Maßnahmen

Diplomatische Instrumente wirken zumeist indirekt und versuchen den beteiligten Parteien gewaltfreie Optionen der Konfliktaustragung zu eröffnen. Die Wirksamkeit der diplomatischen Instrumente hängt maßgeblich davon ab, ob die Gewaltakteure staatlich sind, sowie von ihrer Relevanz innerhalb der Staatengemeinschaft. Je höher die Eskalationsstufe eines Konfliktes, desto geringer die Erfolgschancen diplomatischer Maßnahmen.

–    Mediation: Internationale Vermittlungsgruppen können Konfliktparteien zusammenbringen und Möglichkeiten eines Waffenstillstandes oder Interessenausgleichs verhandeln.

–    Direkte Gespräche: Fernab der Öffentlichkeit können Konsequenzen angedroht und Sicherheiten in Aussicht gestellt werden (bilateral oder im Rahmen einer internationalen oder regionalen Organisation).

–    Internationale Isolation: Durch die Aussetzung von Mitgliedschaften des betroffenen Landes in regionalen und internationalen Organisationen oder die Ausweisung von Botschaftern kann deutlich gemacht werden, dass die Verletzung der Schutzverantwortung von der Staatengemeinschaft nicht hingenommen wird.

–    Sanktionen: Erfahrungen zeigen, dass Sanktionen keineswegs unproblematisch sind. Gezielte, sogenannte „smart sanctions“, können jedoch Wirkung entfalten, ohne die Situation der Zivilbevölkerung unmittelbar zu verschlechtern. Hierzu zählen bspw. Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von Regierungsmitgliedern. Umfassende Waffenembargos müssen ebenfalls frühzeitig durchgesetzt werden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass kein militärisches Kräfteverhältnis festgesetzt wird, in dem die Verwundbarkeit einer Gruppe fortbesteht. Handelsembargos können dazu dienen, dass eine Regierung, die Gewalt gegen Teile ihrer Bevölkerung ausübt, an Unterstützung verliert. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation kann den Konflikt jedoch zusätzlich verschärfen und die Mehrheitsbevölkerung stärker an die Staatsführung binden.

–    Internationale Strafverfolgung: Durch die Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofes kann klar gemacht werden, dass Gewaltakteure bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht mit einer späteren Verurteilungen rechnen müssen.

Nachrichtendienstliche und technische Möglichkeiten:

Instrumente aus dem Bereich der Telekommunikation können eingesetzt oder den gefährdeten Zivilisten zur Verfügung gestellt werden. Durch geheimdienstliche Erkenntnisse können Informationen weitergegeben und Verbrechen zur strafrechtlichen Verfolgung dokumentiert werden.

–    Überwachung und Weitergabe von Informationen: Durch nachrichtendienstliche Methoden gewonnene Informationen können Aufschluss über Ziele und Pläne der Gewaltakteure geben. Erkenntnisse, z.B. über Truppenbewegungen oder geplante Massaker können an gefährdete Gruppen weitergegeben werden.

–    Einsatz von Satellitentechnik: Satellitenbilder können ausgewertet und die Erkenntnisse veröffentlicht werden, um Beweise für Massenverbrechen und Truppenbewegungen zu liefern und eine vorwarnende und dokumentarische Funktion einnehmen. Dieses Instrument findet seit Ende 2010 als „Satellite Sentinel Projekt“ im Sudan erfolgreiche Anwendung.

–    Dokumentation der Verbrechen: Je nach den jeweiligen Gegebenheiten der Krisensituation können der Bevölkerung Foto-, Video- oder Handykameras bereitgestellt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige und umfassende Dokumentation der Verbrechen und ermöglicht es, der staatlichen Propaganda entgegenzuwirken.

–    Bereitstellung von Internetverbindungen: Während des Arabischen Frühlings wurde die Bedeutung der Internetkommunikation deutlich. In Fällen, in denen das Internet gezielt abgeschaltet wird, sollte eine Verbindung – per Satellit oder externe Funksignale, wieder hergestellt werden.

Gewaltfreie militärische Maßnahmen:

Unterhalb der Schwelle eines breiten Engagements können militärische Maßnahmen ergriffen werden. Manche stellen völkerrechtlich Eingriffe in der Souveränität des Zielstaates ein und müssten vom VN-Sicherheitsrat mandatiert werden.

–    Vorbereitung einer internationalen Mission: Vorbeugende Aufstellung von militärischem, polizeilichem und zivilem Personal durch die VN, regionale Organisationen oder einer Koalition von Staaten, um eine Drohkulisse aufzubauen und schnell eingreifen zu können.

–    Unterbindung von Propaganda- und Kommunikationskanälen: Gewaltanheizende Radiosender oder Fernsehstationen sowie Kommunikationsnetzte können, beispielsweise per Störsender, ausgeschaltet werden. Gewaltakteure können hierdurch in ihrer Schlagkraft eingeschränkt werden.

–    Cyberkriegsführung: Vorhandene Fähigkeiten können zu Sabotage- und Spionagezwecken gegenüber den Gewaltakteuren eingesetzt werden.

–    Immaterielle und materielle Unterstützung: Demokratiebewegungen oder Minderheiten können durch finanzielle und materielle Mittel (z.B. durch die Bereitstellung von nichttötlichen Materialien), sowie Trainings und Informationsweitergaben unterstützt werden. Die Bereitstellung von Waffen ist äußerst kritisch zu bewerten, da deren Verbleib nach Ende des Konfliktes nicht weiter verfolgt werden kann.

Auch vor der Anwendung von nicht-militärischen oder gewaltfreien militärischen Maßnahmen muss geprüft werden, ob diese den Konflikt eskalieren lassen oder einer eventuellen Konfliktbearbeitung entgegenlaufen. Hinsichtlich des Einsatzes der diplomatischen, technischen, nachrichtendienstlichen und nichtmilitärischen Maßnahmen muss jedoch immer der Schutz der Zivilbevölkerung im Zentrum der Überlegungen gestellt werden. Ziel dieser Maßnahmen sollte neben dem Schutz der Zivilbevölkerung auch immer die diplomatische Lösung des Konfliktes sein, ein permanenter Kontakt zu allen Konfliktparteien ist daher unerlässlich.

Christoph Schlimpert
stellvertretender Vorsitzender Genocide Alert e.V.

Zum Dokument als PDF: Möglichkeiten von RtoP-Einsätzen durch Deutschland unterhalb der Schwelle militärischen Eingreifens