Afrikanische Union: Bashir verhaften oder nicht?
Die Afrikanische Union (AU) sendet zurzeit widersprüchliche Signale bezüglich der Vollstreckung des Haftbefehls gegen Sudan’s Präsidenten Omar al-Bashir. So zitierten am 11. Juli Nachrichtenagenturen wie Reuters und AFP Thabo Mbeki, ehemaliger Präsident Südafrikas und Vorsitzender einer Arbeitsgruppe der AU zum Thema Darfur, mit der Aussage, dass sicherlich alle vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagten in Den Haag erscheinen sollten. Allerdings setze sich in der achtköpfigen Kommission die Erkenntnis durch, dass die Herstellung von Gerechtigkeit auf andere Weise angegangen werden müsse, da die Verfolgung al-Bashirs durch den IStGH die Friedensbemühungen im Sudan behindern würde.
Schon am 4. Juli, während des Gipfels der Afrikanischen Union in Sirte, Libyen, hatte der Revolutionsführer Ghadafi verkündet, dass die afrikanischen Mitglieder des IStGHs al-Bashir nicht ausliefern würden. Dies wäre im Gegensatz zu ihren Verpflichtungen als Unterzeichner des Statuts des IStGHs. Am 4. März 2009 hatte ein unabhängiges Tribunal des IStGHs, bestehend aus Richtern ghanischer, litauischer und brazillianischer Herkunft, den Haftbefehl gegen Bashir erlassen. Der Haftbefehl wirft ihm Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, der Anklagepunkt des Völkermords wurde fallengelassen. Chefankläger Luis Moreno Ocampo hält jedoch an diesem Anklagepunkt fest und bekräftigt, genügend Beweise zu haben, um al-Bashir Völkermord an Darfurern nachzuweisen. Zuvor waren auch Haftbefehle gegen x und y wegen xy erlassen worden.
Nachdem Reuters von einem Beschluss des Gremiums berichtet hatte, den internationalen Haftbefehl gegen Sudan’s Präsident Omar al-Bashir zu ignorieren und Bashir nicht an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszuliefern, wurde dies tags darauf vehement bestritten. Reuters publizierte daraufhin eine korrigierte Version seiner Mitteilung, ohne jedoch die Aussagen Mbekis zu verändern. Laut Quellen von Sudan Tribune hat Mbeki stark gegen den Vorschlag Libyens militiert, da dieser die Arbeit der vom ihm angeführten Kommission untergrabe. Auf der anderen Seite befürchten Kritiker, dass die Kommission al-Bashir vor seiner gerichtlichen Verfolgung beschützen wolle.
Die Diskussion ist bei weitem nicht beendet und vollzieht sich sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Afrikanischen Union. So kündigte Uganda am 13. Juli an, dass al-Bashir möglicherweise während seines Besuchs des Landes ihm Rahmen einer internationalen Konferenz am Ende des Monats verhaftet werden könnte. Chefankläger Ocampo unterstrich während einer Pressekonferenz, dass Uganda als Unterzeichner des Status des IStGHs zur Kooperation verpflichetet wäre. Die Möglichkeit einer Verhaftung hatte al-Bashir schon davon abgehalten, Jacob Zuma’s Vereidigung in Südafrika zu besuchen. 30 afrikanische Staaten haben das Statut des Internationalen Gerichtshofes unterzeichnet und sind somit verpflichtet, ihn bei Besuchen in ihren Ländern festzunehmen.
Johanne Kübler