von Stina Nölken
Die Kriege in Nahost, in der Ukraine und im Sudan dauern an, es erreichen uns Bilder und Berichte unvorstellbarer Gewalt. Die Diskussion über die Entwicklung und Wirksamkeit des Völkerrechts ist dabei aktueller denn je. Bereits im Frühjahr hat Genocide Alert in diesem Zusammenhang die Fortschritte bei der Ausarbeitung eines Vertrags über die Prävention und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit begrüßt. Die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen hatte diesen Prozess im Jahr 2019 auf den Weg gebracht, um Verbrechen wie diejenigen, die derzeit die Schlagzeilen bestimmen, wirksam zu verhindern und zu verfolgen.
Im Gegensatz zu Völkermord und Kriegsverbrechen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht in einem eigenen völkerrechtlichen Vertrag verankert. Wir finden sie hauptsächlich in den Statuten internationaler Strafgerichtshöfe. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten für deren Bestrafung und Prävention. Denen soll nun eine eigene Konvention entgegenwirken.
Deutschland und seine europäischen Partner unterstützen diesen Prozess. Heute, am 10. Oktober 2024, tritt der Rechtsausschuss der UN-Generalversammlung erneut zusammen, um über den Vertragsentwurf zu diskutieren. Dabei sollte Deutschland darauf hinwirken, dass entscheidende Lücken im Entwurf geschlossen werden. Insbesondere möchten wir anregen, dass die Bundesregierung sich stärker für die Entwicklung eines wirksamen, präzisen und angemessenen Vertrags engagiert. Nur so kann dessen Potenzial zum Schutz betroffener und besonders marginalisierter Gruppen und Personen voll ausgeschöpft werden.
Unsere konkreten Empfehlungen hierzu haben wir in einem Policy Brief zusammengetragen.