Beiträge

Haftbefehl gegen Omar al-Bashir

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Mittwoch, 4. März 2009, Haftbefehl gegen Sudans Präsident Omar al-Baschir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen. Es ist das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlässt. Dies ist vor allem ein Zeichen dafür, dass solche Verbrechen nicht weiterhin ungestraft bleiben.

Der Anschuldigung wegen Völkermordes wurde nicht stattgegeben. Völkermord wird als willkürliche und systematische, teilweise oder vollständige  Vernichtung von ethnischen, rassischen, religiösen oder nationalen Gruppen definiert. Der Hauptankläger, Luis Moreno-Ocampo, beschuldigte al-Bashir, eine Kampagne zur Auslöschung der afrikanischen Stämme Fur, Masalit und Zaghawa gelenkt zu haben. Zwei der drei Richter des Untersuchungsausschusses befanden die Indizien dafür als nicht ausreichend, da sie die drei afrikanischen Stämme als auch andere Gruppen in der Region als sudanesische Staatsangehörige ansehen, die der gleichen Rasse und Religion angehören. Für eine Anklage wegen Völkermordes wird jedoch ein einstimmiges Urteil benötigt. Moreno-Ocampo führte des Weiteren an, dass die Unterbindung von humanitären Hilfeleistungen, der Lieferung von Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern durch die sudanesische Regierung als ein Indiz für Völkermord verstanden werden kann, was jedoch für zwei Richter nicht ausreichend war. Moreno-Ocampo kann jedoch die Völkermordanklage zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen, wenn er neue Beweise dafür vorlegen kann.
Unabhängig davon, welche Verbrechen zur Anklage geführt haben: Das Urteil des Strafgerichtshofs bedeutet für viele Opfer in Darfur Hoffnung auf Gerechtigkeit. Moreno-Ocampo betonte in seiner Anklage vom Juni 2008, dass die Mobilisierung des gesamten Staatsapparates, inklusive Militär, Geheimdienst, diplomatische und öffentliche Ämter sowie Rechtssystem die unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung dieser Verbrechen war. Al Bashir ist schon der dritte Sudanese, gegen den ein Haftbefehl verhängt wurde. Die sudanesische Regierung hat sich bis jetzt geweigert, den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib nach Den Haag auszuliefern, obwohl sie nach Resolution 1593 der Vereinten Nationen rechtmäßig dazu verpflichtet ist. Der Internationale Strafgerichtshof kann zwar die Festnahme von al-Bashir im Sudan nicht erzwingen. Die beteiligten Richter wiesen jedoch darauf hin, dass alle Vertragsparteien des Rom-Statuts sowie auch alle Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Kooperation bei der Festnahme und Auslieferung aufgefordert sind.
Katharina Zechner

Weitere Humanitäre Organisationen von Ausweisung bedroht

Das Regime des Sudan erwägt, weitere humanitäre Hilfsorganisationen des Landes zu verweisen, nachdem gegen den amtierenden Präsidenten, Omar Al-Bashir, ein Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshofes erlassen worden ist. Als Reaktion auf die Entscheidung des IStGH wurden bereits mehrere humanitäre Hilfsorganisationen ausgewiesen, darunter, Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, Save the Children, Refugee Council, Care, Actions Contre La Faim, International Rescue Committee und Mercy Corps. Der IStGH erliess den Haftbefehl wegen des Verdachts für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur.

Die Repressalien gegen Hilfsorganisationen als Reaktion auf eine solche Entscheidung wurden von Analysten vorhergesehen (vgl. Genocide Alert Policy Brief 5/2009). Sie entsprechen dem bekannten Verhaltensmuster des Regimes in Khartoum, unter Druck die Grenzen des Willens der internationalen Gemeinschaft auszuloten. Dazu unterbindet das Regime bewusst die humanitäre Versorgung für Millionen Zivilisten im Sudan, um die internationale Gemeinschaft zur Rücknahme ihrer Maßnahmen zu zwingen.

Das Vorgehen des Regimes wird von abenteuerlich anmutenden Behauptungen begleitet. Präsident Bashir bezeichnete den Haftbefehl als Ergebnis eines „zionistischen Komplotts“ und „Neokolonialismus“, während Hassabo Mohammed Abdel Rahman, Vorsitzender der „Kommission für humanitäre Angelegenheiten“ der sudanesischen Regierung, den Hilfsorganisationen Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof vorwarf. Er ging so weit zu behaupten, die Organisationen hätten Beweismaterial gegen die sudanesische Regierung gefälscht und dem IStGH zugespielt.

Teilweise wurden Mitarbeiter der Hilfsorganisationen vorübergehend eingesperrt, während andere aufgefordert wurden, das Land innerhalb von 24 Stunden zu verlassen. Es wurde Arbeitsmaterial der Organisationen, wie Computer und Fahrzeuge, beschlagnahmt. Die internationalen Helfer weisen die Vorwürfe zurück. Oxfam erklärt hierzu, „keine Meinung“ zu den Aktivitäten des IStGH zu haben und betont sein ausschließlich humanitäres Interesse an der Linderung der Not der Menschen.

Die 6500 Ausgewiesenen machen 40% der humanitären Helfer im Sudan aus. Obwohl sechs Untergliederungen der Vereinten Nationen den Sudan zur Rücknahem der Entscheidung aufriefen, bekräftigte Mutrif Siddig, ein hoher außenpolitischer Beamter, die Entscheidung und nannte sie „unwiderruflich“.

Währenddessen warnt Genocide Alert davor, angesichts des Verhaltens Khartums den politischen und strafrechtlichen Druck einzustellen. Bisherige Haftbefehle internationaler Tribunale hätten in der Vergangenheit, flankiert von politischem Druck, bereits Völkerrechtsbrecher wie Slobodan Milosevic vor Gericht und damit zur verdienten Verurteilung gebracht. Auch in diesem Fall könne konzertiertes Handeln der internationalen Gemeinschaft zum Erfolg führen und langfristig die Grundlage für Gerechtigkeit und Frieden schaffen.

Daniel Fallenstein

Gewalt gegen Frauen in Darfur

Die sudanesische Regierung und ihre verbündeten Milizen, die Dschandschawid, setzen sexuelle Gewalt als ein Mittel zur Kriegsführung ein. Frauen in Darfur leben in ständiger Angst vor neuen Attacken, wobei die Übeltäter in fast allen Fällen ungestraft davonkommen. Allerdings haben auch die Afrikanische Union,die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft dabei versagt, Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen und den überlebenden Opfern behilflich zu sein sowie die Übeltäter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die größte Gefahr für Frauen besteht beim Verlassen der Flüchtlingslager zur Nahrungs- und Feuerholzsuche. Nicht nur die sudanesische Polizei und die Dschandschawid beteiligen sich mittlerweile an systematischen Vergewaltigungen, sondern auch bewaffnete Zivilisten inner- und außerhalb der Lager. Dies beeinträchtigt die allgemeine Sicherheitslage und trägt zu Unruhen in der Region bei.Die bis Ende 2007 als Friedenstruppen in Darfur dienenden  Soldaten der Afrikanischen Union (AMIS) waren nicht adäquat ausgestattet und konnten deshalb die Region nicht ausreichend überwachen und die Bevölkerung schützen. Die danach von der Afrikanischen Union (A.U.) und den Vereinten Nationen (U.N.) gestellte Friedenstruppe für Darfur, UNAMID (= United  Nations  African Union Mission in Darfur) soll über 26,000 Soldaten verfügen, von denen bis jetzt jedoch nur ein Drittel stationiert wurden. UNAMID führt zwar vermehrt Kontrollen inner- und außerhalb der Lager durch, doch die fehlende Unterstützung vor allem in den Bereichen Ausrüstung und Logistik sorgt für Einschränkungen bezüglich der Länge, der Häufigkeit und des Umfangs der Patrouillen. Die spärliche Ausstattung behindert auch eine angemessene Reaktion auf Angriffe durch die sudanesische Regierung,die oftmals systematische Vergewaltigungen beinhalten. Desweiteren wird der Einsatz der UNAMID durch Angriffe auf die Soldaten erheblich beeinträchtigt.

Im April 2007 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlickkeit unter anderem auch wegen systematischen Vergewaltigungen und der Anwendung von sexueller Gewalt. Beide wurden bis jetzt noch nicht verhaftet. Im Juli 2008 stellte der Chefankläger des InternationalenStrafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er begründete sein Gesuch unter anderem damit, dass die sudanesische Regierung Vergewaltigungen in Darfur gezielt einsetzt, um den Willen, die Seele und das Leben selbst zu zerstören („to kill the will, the spirit, and life itself“). Bedauerlicherweise werden im Sudan derzeit Menschen, die eine Vergewaltigung melden, eher verfolgt als diejenigen, die ein solches Verbrechen begangen haben: Gegen Mitglieder des Militärs, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und des Grenzschutzes werden im Sudan keine gerichtlichen Schritte eingeleitet. Da dies die meisten Mitglieder der Dschandschawid miteinschließt, kommen auch sie ungestraft davon.

Was muss getan werden, um Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen?

Da die sudanesische Regierung nicht dazu bereit ist, ihre bisherige Taktik zu ändern, muss die internationale Staatengemeinschaft verschärfte Maßnahmen ergreifen und der Reaktion auf sexuelle Gewalt höchste Priorität geben. Eine durchgreifende Verbesserung der Situation in Darfur – insbesondere für Frauen – ist nur durchdie Umsetzung einer Gesamt-Strategie möglich. Hierzu zählen vor allem die nachstehend genannten Maßnahmen:

  1. Schnellstmögliche Vollstreckung der Haftbefehle gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir und den sudanesischen Minister Ahmed Haroun sowie den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib.
  2. Unverzügliche Aufstockung der UNAMID-Truppenstärke auf die vorgesehenen 26,000 Soldaten.
  3. Umfassende Verbesserung der Ausrüstung und Ausbildung der UNAMID zur Durchführung effektiver Patrouillen.
  4. Spezielles Training für Soldaten und Polizeieinheiten, um sexuelle Gewalt zu verhindern und um mit Vergewaltigungsopfern angemessen umgehen zu können.
  5. Stationierung von weiblichen Soldaten, Ermittlern und Übersetzern in jedem Flüchtlingslager, um Opfern zu assistieren.
  6. Ahndung von Gewalttaten im Rahmen der UN Null-Tolleranz-Politik.
  7. Größere finanzielle Unterstützung für humanitäre Organisationen vor Ort, unter anderem zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt.
  8. Sanktionen seitens der europäischen Union und anderer Staaten, um vermehrten Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben.
Autorin: Katharina Zechner

Omar al-Bashir – Einer der schlimmsten Diktatoren unserer Zeit

Der Internationale Strafgerichtshof schreibt in diesen Tagen Geschichte indem er ein Staatsoberhaupt noch während seiner Amtszeit anklagt. Doch wer ist eigentlich Omar al-Bashir und was macht ihn „anklagenswert“? Ein Portrait.

Omar al-Bashir gilt als der schlimmste Diktator der Post-Weltkrieg Ära. Er hat sowohl die meisten Toten zu verantworten  (geschätzte 2,5 Millionen in Darfur und im Süd-Sudan), die meisten Vertriebenen (7 Millionen) und die meisten niedergebrannten Dörfer (allein in Darfur sind es mindestens 1500).

In einem durch ethnische, religiöse und sozio-ökonomische Unterschiede gespaltenen Land, das Christen, Animisten, Muslime, Araber, Schwarzafrikaner, arme Regionen und durch Ölförderungen reich gewordene Regionen vereint, war es al-Bashirs zentrale Position in der Armee zu verdanken, dass er 1989 die demokratisch gewählte Sadeq al-Mahdi-Regierung stürzen konnte – „um das Land vor verdorbenen politischen Parteien zu schützen“, wie er später sagte. Konsequenterweise löste er daraufhin das Parlament auf, verbot alle politischen Parteien und stellte die Presse kalt. Das Verbot von politischen Parteien sicherte seine Wiederwahlen, die Opposition wurde erfolgreich gespalten und al-Bashir muss daher nicht wirklich um seine Position fürchten. Jeder Kritiker muss fürchten, als Agent des Imperialismus und Zionismus diffamiert zu werden, denn wie viele andere seiner Kollegen im Nahen Osten beharrte al-Bashir wiederholt auf einer Weltverschwörung des globalen Judentums. Auch den Protest gegen seine Politik in Darfur in den USA sieht er in diesem Licht: So sagte er auf Nachfrage von Journalisten während einer Pressekonferenz mit Südafrikas Präsidenten Thabo Mbeki im Juni 2006, dass es eindeutig eine Absicht hinter der „immensen Propaganda und den Medienkampagnen“ zugunsten einer internationalen Intervention im Darfur gäbe. „Wenn wir uns die letzten Demonstrationen in den USA und die Gruppen, die sie organisiert haben, anschauen, so sehen wir, dass sie alle jüdische Organisationen sind.“ Bashir spielte hierbei auf Demonstrationen in Washington, New York und Philadelphia, bei denen unter anderem der Schauspieler George Clooney, der ehemalige Basketballspieler Manute Bol, ein Sudanese, und jüdische Persönlichkeiten wie der Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel auftraten.

Das Hauptziel al-Bashirs ist einzig und allein sein Machterhalt. Um diesen zu sichern wendet er eine „Teile und Erobere“-Strategie an, die inter-ethnische Konflikte herauf beschworen hat. Der heute 64jährige Präsident gilt als ein Geheimniskrämer und widersprüchliche Figur. Auf der einen Seite hat er einige Elemente der Scharia eingeführt, auf der anderen Seite aber auch Liberalisierungen der Wirtschaft in die Wege geleitet, insbesondere da, wo die Förderung von Öl betroffen ist. Die Abhängigkeit des Sudans vom Export seines Öls könnte sich als al-Bashirs größter Schwachpunkt erweisen. Seine Nervosität bezüglich einer Anklageerhebung durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Menschenrechtsverbrechen in Darfur wurde schon durch seine Drohungen deutlich, dass dies „blutigen Konsequenzen“ und „verheerende“ Folgen haben würde, wie Die Welt in ihrer Ausgabe des 14. Juli berichtete.

Zurzeit gibt es innerhalb des Sudans keine Kräfte, die al-Bashir zwingen könnten, sich dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Und doch steht Sudans dynamische Wirtschaft auf unsicheren Füßen, denn sie ist auf die Kooperation derjenigen Länder angewiesen, die ihm bei der Ölförderung helfen. Dies ist insbesondere China. Es bleibt zu hoffen, dass durch die Anklage der internationale Druck auf das Regime zunimmt und die Regierung des Sudans entgegenkommender werden könnte.

Die Autorin Johanne Kübler ist Policy Analyst für Genocide Alert.

„Weil die Kinder der Fur zu Rebellen geworden sind, sind alle Fur und alles, was sie besitzen Kriegsbeute geworden.“

Ein Zitat eines Mannes, der aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist. Der Haftbefehl wurde durch die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 2. Mai 2007 erlassen. In welch groteskem Zusammenhang steht dieser Satz jedoch, wenn man weiß, dass es sich bei diesem Mann um den Minister für humanitäre Angelegenheiten handelt?!

Die Rede ist von Ahmed Mohammed Harun, der ungefähr 1964 als Mitglied des Bargou Stammes in der Provinz Nord-Kordofan im Sudan geboren wurde, an der Cairo University studierte, zum Richter ausgebildet und nach 1990 in den sudanesischen Geheim- und Sicherheitsdienst (Intelligence and Security Service) berufen wurde, wo er bis ca. 2005 aktiv war. 1995 ernannte man Harun offiziell zum Chief of Staff des Gouverneurs der Provinz Nord-Kordofan. Zu seinen Aufgaben in dieser Position gehörte es unter anderem, lokale Stämme zu mobilisieren und diese in die sogenannte Popular Defence Forces (PDF) zu integrieren. PDF bezeichnen Reserveeinheiten, die zur Bekämpfung von Aufständen eingesetzt wurden und letztlich der Niederschlagung eines internen Aufstandes in der Provinz dienten- eine Taktik, die nun auch in Darfur angewendet wird.

Als Mitglied der regierenden National Party war Harun sudanesischer Innenstaatssekretär und wurde 2003 zum Leiter des „Darfur Security Desk“ ernannt. In dieser Position organisierte er sowohl die Rekrutierung, Finanzierung als auch die Bewaffnung der Janjaweed Milizen (die von der sudanesischen Regierung im Kampf gegen die Rebellengruppen Sudan Liberation Movement/Army und des Justice and Equality Movement eingesetzt wurden) und führte diese laut Zeugenaussagen auch selbstständig durch. Er setzte sie in vollem Wissen über sämtliche Gräueltaten ein oder war sogar selbst aktiv an Angriffen beteiligt. Die Janjaweed Milizen begingen regelmäßig und oft zusammen mit Einheiten der sudanesischen Armee Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, insbesondere an Zivilisten. Ahmed Harun sah sich als Leiter des „Darfur Security Desk“ in der Verantwotung „im Interesse von Frieden und Sicherheit in Darfur zu töten und zu vergeben“. Sprich er sah sich in der Position, die Macht und die Autorität zu besitzen willkürlich Vergewaltigungen, Tötungen, Verfolgung, Folter, Vertreibungen, Zerstörung von Privateigentum, Plünderungen, unmenschliche Handlungen, Beeinträchtigung der persönlichen Würde, Angriffe auf die Zivilbevölkerung und schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit zu begehen. All diese schwerwiegenden Verbrechen -begangen an Personen, die nicht am bewaffneten Konflikt teilnahmen- sah er dadurch als gerechtfertigt an, als dass diese dazu dienten, die Zivilisten von einer allfälligen Unterstützung der Rebellen abzuhalten. Anders formuliert sind seiner Meinung nach sowohl Kriegsverbrechen als auch jegliche Verbrechen gegen die Menschenwürde –durchgeführt an unschuldigen Zivilisten- lediglich eine präventive Maßnahme, um eine mögliche Unterstützung der Rebellen  vorzubeugen.

Trotz des Haftbefehls am 2. Mai 2007 weigert sich der Sudan jedoch, Harun zu überstellen und anerkennt die Zuständigkeit des IstGH nicht. Stattdessen wurde Harun vier Monate nach diesem Haftbefehl zum Co-Präsidenten des Nationalkommittees ernannt, welches mit der Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen im Sudan und besonders in Darfur beauftragt wurde. Diese Absurdität  kann und darf man nicht verstehen und sollte auch all diejenigen endlich wachrütteln, die sich bis jetzt noch nicht so sehr mit dem Konflikt in der im Westsudan gelegenen Provinz Darfur beschäftigt haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie unter:
Kein Frieden ohne Gerechtigkeit: Kriegsverbrecher hinter Gitter!

Autorin dieses Artikels, Jana Becks, ist Mitglied bei Genocide Alert.