Gewalt gegen Frauen in Darfur

Die sudanesische Regierung und ihre verbündeten Milizen, die Dschandschawid, setzen sexuelle Gewalt als ein Mittel zur Kriegsführung ein. Frauen in Darfur leben in ständiger Angst vor neuen Attacken, wobei die Übeltäter in fast allen Fällen ungestraft davonkommen. Allerdings haben auch die Afrikanische Union,die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft dabei versagt, Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen und den überlebenden Opfern behilflich zu sein sowie die Übeltäter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die größte Gefahr für Frauen besteht beim Verlassen der Flüchtlingslager zur Nahrungs- und Feuerholzsuche. Nicht nur die sudanesische Polizei und die Dschandschawid beteiligen sich mittlerweile an systematischen Vergewaltigungen, sondern auch bewaffnete Zivilisten inner- und außerhalb der Lager. Dies beeinträchtigt die allgemeine Sicherheitslage und trägt zu Unruhen in der Region bei.Die bis Ende 2007 als Friedenstruppen in Darfur dienenden  Soldaten der Afrikanischen Union (AMIS) waren nicht adäquat ausgestattet und konnten deshalb die Region nicht ausreichend überwachen und die Bevölkerung schützen. Die danach von der Afrikanischen Union (A.U.) und den Vereinten Nationen (U.N.) gestellte Friedenstruppe für Darfur, UNAMID (= United  Nations  African Union Mission in Darfur) soll über 26,000 Soldaten verfügen, von denen bis jetzt jedoch nur ein Drittel stationiert wurden. UNAMID führt zwar vermehrt Kontrollen inner- und außerhalb der Lager durch, doch die fehlende Unterstützung vor allem in den Bereichen Ausrüstung und Logistik sorgt für Einschränkungen bezüglich der Länge, der Häufigkeit und des Umfangs der Patrouillen. Die spärliche Ausstattung behindert auch eine angemessene Reaktion auf Angriffe durch die sudanesische Regierung,die oftmals systematische Vergewaltigungen beinhalten. Desweiteren wird der Einsatz der UNAMID durch Angriffe auf die Soldaten erheblich beeinträchtigt.

Im April 2007 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlickkeit unter anderem auch wegen systematischen Vergewaltigungen und der Anwendung von sexueller Gewalt. Beide wurden bis jetzt noch nicht verhaftet. Im Juli 2008 stellte der Chefankläger des InternationalenStrafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er begründete sein Gesuch unter anderem damit, dass die sudanesische Regierung Vergewaltigungen in Darfur gezielt einsetzt, um den Willen, die Seele und das Leben selbst zu zerstören („to kill the will, the spirit, and life itself“). Bedauerlicherweise werden im Sudan derzeit Menschen, die eine Vergewaltigung melden, eher verfolgt als diejenigen, die ein solches Verbrechen begangen haben: Gegen Mitglieder des Militärs, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und des Grenzschutzes werden im Sudan keine gerichtlichen Schritte eingeleitet. Da dies die meisten Mitglieder der Dschandschawid miteinschließt, kommen auch sie ungestraft davon.

Was muss getan werden, um Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen?

Da die sudanesische Regierung nicht dazu bereit ist, ihre bisherige Taktik zu ändern, muss die internationale Staatengemeinschaft verschärfte Maßnahmen ergreifen und der Reaktion auf sexuelle Gewalt höchste Priorität geben. Eine durchgreifende Verbesserung der Situation in Darfur – insbesondere für Frauen – ist nur durchdie Umsetzung einer Gesamt-Strategie möglich. Hierzu zählen vor allem die nachstehend genannten Maßnahmen:

  1. Schnellstmögliche Vollstreckung der Haftbefehle gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir und den sudanesischen Minister Ahmed Haroun sowie den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib.
  2. Unverzügliche Aufstockung der UNAMID-Truppenstärke auf die vorgesehenen 26,000 Soldaten.
  3. Umfassende Verbesserung der Ausrüstung und Ausbildung der UNAMID zur Durchführung effektiver Patrouillen.
  4. Spezielles Training für Soldaten und Polizeieinheiten, um sexuelle Gewalt zu verhindern und um mit Vergewaltigungsopfern angemessen umgehen zu können.
  5. Stationierung von weiblichen Soldaten, Ermittlern und Übersetzern in jedem Flüchtlingslager, um Opfern zu assistieren.
  6. Ahndung von Gewalttaten im Rahmen der UN Null-Tolleranz-Politik.
  7. Größere finanzielle Unterstützung für humanitäre Organisationen vor Ort, unter anderem zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt.
  8. Sanktionen seitens der europäischen Union und anderer Staaten, um vermehrten Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben.
Autorin: Katharina Zechner