Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Antworten der FDP

Hier finden Sie die Antworten der FDP auf die Anfragen von Genocide Alert zum Thema der Verhinderung und Bestrafung schwerster Menschenrechtsverbrechen:

  1. Welchen Stellenwert hatte das Konzept der Schutzverantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik Ihrer Bundestagsfraktion in der derzeitigen Legislaturperiode?

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt eine Anwendung des Prinzip der „responsibility to protect“ (r2p  bzw. Schutzverantwortung) unter Einbeziehen aller drei Säulen „to prevent, to react und to rebuild“ mit  Fokus auf die Säule der Prävention. Denn r2p ist nicht identisch mit „humanitärer Intervention“. In der 17.  Wahlperiode  hat  das  Konzept  der  Schutzverantwortung  zunehmend  an Bedeutung  für  die  Außenpolitik  Deutschlands  gewonnen.  Das  Auswärtige Amt  und das Bundesministerium  für  wirtschaftliche  Entwick- lung  und  Zusammenarbeit,  beides  FDP  geführte  Häuser,  haben  an  verschiedener  Stelle  Aspekte  der  Schutzverantwortung aufgegriffen.
Deutschland setzt sich z.B. im Rahmen der „Group of Friends of the Responsibility to Protect“ in New  York engagiert für eine Weiterentwicklung, Stärkung und internationale Institutionalisierung der Schutz- verantwortung ein. Wichtige Ziele sind hierbei eine weitere Ausdifferenzierung des Konzepts sowie die  finanzielle Unterstützung der Sonderberater des UN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und  die Verhinderung von Völkermord. Die Bundesregierung trägt bereits mit Fördermitteln zur Finanzierung  des  Büros  des  Sonderberaters  des  UN-Generalssekretärs  für  die  Schutzverantwortung  bei.  Langfristig  setzt sich die Bundesregierung für eine Finanzierung der Sonderberater durch den Haushalt der Vereinten  Nationen ein.
2012  wurde der Beauftragte  für  die  Vereinten  Nationen  und Menschenrechte  im  Auswärtigen  Amt als  nationaler  Ansprechpartner  (Focal  Point)  für  die  Schutzverantwortung  benannt.  Dies  war  ein  wichtiger  Schritt, um die Sichtbarkeit des deutschen Engagements für die Schutzverantwortung zu erhöhen. Der  Beauftragte nahm seitdem an verschiedenen Konferenzen teil, u.a. im April 2013 am ersten Treffen der  europäischen Focal Points in Laibach, bei dem Deutschland den Vorschlag einbrachte, die mögliche Auf- nahme von Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung in das Überprüfungsverfahren vor dem  UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review) zu prüfen. Weiterhin sollen deutsche Auslandsvertre- tung in Zukunft bei Berichterstattung und politischen Bewertungen das Konzept der Schutzverantwortung  stärker berücksichtigen und in ihre Empfehlungen einfließen lassen.
Auch der Ressortkreis Zivile Krisenprävention hat sich in der 17. Wahlperiode wiederholt mit dem Kon- zept  der  r2p  befasst.  Ein  im  Bundesministerium  für  wirtschaftliche  Entwicklung  und  Zusammenarbeit  angesiedeltes Krisenfrühwarnsystem verfolgt den Ansatz der Säule der Prävention. Das Krisenfrühwarn- system  dient  dabei  als  Entscheidungsgrundlage  für  präventives  Handeln  und  gibt  eine  Prognose  über  mögliche, eskalierende Konfliktpotenziale.
Der Präventionsgedanke liegt auch den 2012 verabschiedeten „Ressortübergreifenden Leitlinien für eine  kohärente Politik der Bundesregierung gegenüber fragilen Staaten“ zugrunde. Im Falle einer sich zuspit- zenden  Krisensituation  sehen  die  Leitlinien  die  Bildung  von  Ressortübergreifenden  Task  Forces  unter  Leitung des Auswärtigen Amtes vor, um die Expertise der einzelnen Ressorts zu bündeln. Im November  2010 wurde beispielsweise eine solche Task Force zum Sudan einberufen.

  1. Welche Initiativen hat Ihre Fraktion ergriffen, um die Umsetzung der Schutzverantwortung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene voranzutreiben?

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in der 17. Wahlperiode intensiv mit dem Prinzip der Schutzverant- wortung auseinandergesetzt, und sich für eine Weiterentwicklung des Konzepts engagiert, unter anderem  im Rahmen von Sitzungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe oder in einer Sitzung des Arbeitskreises I „Internationale Politik“ der Fraktion zu der ein Völkerrechtsexperte eingeladen  wurde.
Wir haben das Thema Schutzverantwortung wiederholt bei Gesprächen mit ausländischen Partnern the- matisiert, z.B. mit unseren russischen Kollegen bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates,  im Rahmen einer Delegationsreise des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe nach Genf  oder einer Reise der AG Menschenrechte der FDP-Bundestagsfraktion nach New York (UN) und Washing- ton.
Darüber hinaus gab es Gespräche mit Vertretern der Vereinten Nationen, wie z.B. dem ehemaligen Son- derberater des UN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung, Edward Luck oder dem Sonderberater  des UN-Generalsekretärs für die Verhinderung von Völkermord, Adama Dieng.
Auf Initiative der FDP-Bundestagsfraktion wurde der interfraktionelle Antrag des Bundestages „Freie und  faire Wahlen im Sudan sicherstellen, den Friedensprozess über das Referendum 2011 hinaus begleiten  sowie die humanitäre und menschenrechtliche Situation verbessern“ (Drucksache 17/1158), der explizit  auf das Konzept der Schutzverantwortung verweist, verabschiedet.
Als besonders wichtig erachtet die FDP-Bundestagsfraktion eine Stärkung des Konzepts auf internationa- ler Ebene, da es sich bei der Schutzverantwortung weiterhin um eine entstehende Norm handelt und viele  kritische Fragen näher ausdifferenziert werden müssen. Zum einen gilt es, das Problem von dauerhaften  Blockaden im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, wie im aktuellen Fall Syrien, zu thematisieren. Hier  geht es auch um die Rolle, die regionale Organisationen, wie zum Beispiel die Afrikanische Union, spielen  können. Zum anderen muss durch eine weitere Ausgestaltung der Missbrauch des Konzepts verhindert  werden.
In einem Bericht für die Parlamentarische Versammlung des Europarates zum Thema Staatlichkeit und  Souveränität  schlägt  die  Sprecherin  der  FDP-Bundestagsfraktion  für  Menschenrechte  und  humanitäre  Hilfe, Marina Schuster, eine Folgekonferenz der International Commission on Intervention and State So- vereignty (ICISS) vor. Im Rahmen der Konferenz sollen Politiker, NGOs und Wissenschaftler gemeinsam  das  Konzept  der  Schutzverantwortung  weiterentwickeln.  Der  Bericht  und  die  Empfehlung  liegen  UN- Generalsekretär Ban Ki-moon vor.
Da es sich bei Wahlprüfsteinen für gewöhnlich nicht nur um eine Bilanz der erreichten Ziele handelt, son- dern auch zukünftige Positionen der Parteien abgefragt werden, möchten wir an dieser Stelle gerne auf  unser  Bürgerprogramm  2013  hinweisen.  Die  FDP-Bundestagsfraktion  wird  sich  auch  in  der  nächsten  Wahlperiode  für  eine  Weiterentwicklung  und  Ausdifferenzierung  des  völkerrechtlichen  Begriffs  der  Schutzverantwortung unter dem Dach der Vereinten Nationen einsetzen. Dabei soll unter den Säulen „to  prevent, to react und to rebuild“ der Stärkung der Prävention besondere Bedeutung zukommen.

  1. Welche Initiativen hat Ihre Bundestagsfraktion zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und zur Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches auf nationaler Ebene ergriffen?

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in der 17. Wahlperiode engagiert für eine Stärkung des Internationa- len Strafgerichtshofs (IStGH) eingesetzt. Der größte Erfolg konnte dabei bei der Überprüfungskonferenz  in  Kampala  erreicht  werden,  bei  der  entscheidende  Änderungen  des  Römischen  Statuts  beschlossen  wurden, u.a. fällt nun der Tatbestand der Aggression („crime of aggression“) unter die Gerichtsbarkeit des  IStGH. Mit dieser Änderungen wird eine entscheidende Lücke des Völkerstrafrechts geschlossen. Sie ist  ein Meilenstein im internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit.
Es  ist  dem  Einsatz  der  deutschen  Delegation,  unter  der  Leitung  des  Menschenrechtsbeauftragten  der  Bundesregierung, Markus Löning, in Kampala zu verdanken, dass Deutschland seine Konferenzziele er- folgreich durchsetzen konnte, auch gegen kritische Stimmen aus Frankreich und Großbritannien. Hierzu  gehörte eine weitere Änderung des Römischen Statuts, die den Einsatz bestimmter, besonders grausa- mer Waffen und Geschosse auch in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten in Zukunft als Kriegs- verbrechen eingestuft. Gleichzeitig konnten wir in Kampala ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages Wort  für Wort umsetzen, das durch eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion bei den Koalitionsverhandlungen  eingebracht wurde.
Die Überprüfungskonferenz von Kampala war ebenso Thema einer Öffentlichen Anhörung des Menschen- rechtsausschusses  des  Deutschen  Bundestags,  die  im  Mai  2010  auf  Vorschlag  der  FDP- Bundestagsfraktion statt fand.
Die Bundesregierung steuert fast 12% des Budgets des IStGH bei und ist damit zweigrößter Geldgeber  des Gerichtshofs. Diese Vorreiterrolle haben wir durch eine schnelle Ratifizierung der Änderungen des  Römischen Statuts gestärkt. Deutschland war einer der ersten Staaten, die die Ratifizierungsurkunde in  New York hinterlegt haben. Auch an dieser Stelle möchten wir gerne darauf aufmerksam machen, dass  wir unsere Unterstützung für den IStGH im Bürgerprogramm 2013 programmatisch festgeschrieben ha- ben. Die FDP-Bundestagsfraktion wird in der nächsten Wahlperiode an diese Erfolge anknüpfen und sich  mit Nachdruck für eine weitere Stärkung der internationalen Strafgerichtsbarkeit und des IStGH einset- zen sowie für eine schnelle Ratifizierung der Änderungen des Römischen Statuts durch weitere Staaten  werben, damit diese Gültigkeit erfahren.
Mit dem „Institut zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht“ haben wir in dieser  Wahlperiode  einen  weiteren  wichtigen  Schritt  zur  Stärkung  des  Völkerstrafrechts  unternommen.  Das  Gründungsbüro führt bereits Pilotprojekte durch: u.a. eine Summer School zum Thema „From Nuremberg  to The Hague“ mit amerikanischen und zwei kenianischen Studenten im Juni 2012.
Die Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches im engeren Sinne ist primär Aufgabe der deutschen Gerichte. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt das Pilotverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen Ignace Murwanashyaka, ehemaliger Präsident der ruandischen Rebellenbewegung FDLR, und gegen  seinen Stellvertreter Straton Musoni wegen Völkerrechtsverbrechen im Kongo. 2012 hatte der General bundesanwalt insgesamt 29 Ermittlungsverfahren mit 56 Beschuldigten und drei Strukturermittlungsver fahren unter dem Völkerstrafgesetzbuch eröffnet. Dies zeigt, dass die gesetzlichen Regelungen des Völkerstrafgesetzbuches bereits sehr erfolgreich angewandt werden.

» Hier gibt es mehr zum Genocide Alert Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl 2013.