Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Antworten der SPD
Hier finden Sie die Antworten der SPD auf die Anfragen von Genocide Alert zum Thema der Verhinderung und Bestrafung schwerster Menschenrechtsverbrechen:
1. Welchen Stellenwert hatte das Konzept der Schutzverantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik Ihrer Bundestagsfraktion in der derzeitigen Legislaturperiode?
Für die SPD hat das Konzept der Schutzverantwortung – also die Responsibility to protect (R2P) wie von der UN definiert als vor allem und in dieser Reihenfolge: Responsibility to prevent, Responsibility to react, Responsibility to rebuild – einen unverändert sehr hohen Stellenwert. Bereits mit dem von der SPD geführten rot-grünen Bundesregierung 2004 verabschiedeten Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Konfliktkonsolidierung“ wurde der zivilen Konfiktbearbeitung eine zentrale Rolle in der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zugewiesen. Zugleich haben wir uns als SPD seinerzeit für die erstmalige Einrichtung und seither wiederholt für die erneute Implementierung der entsprechend themenspezifisch orientierten Unterausschüsse zum Auswärtigen Ausschuss – UA Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit; UA Vereinte Nationen – stark gemacht.
2. Welche Initiativen hat Ihre Fraktion ergriffen, um die Umsetzung der Schutzverantwortung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene voranzutreiben?
Nachdem mit den Libyen-Resolutionen des VN-Sicherheitsrates die internationale Schutzver-antwortung zum ersten Mal auf einen konkreten Fall Anwendung fand und der notwendige Schutz der Zivilbevölkerung als Begründung für Schutzmaßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta genommen wurde, hat bedauerlicherweise die praktische Umsetzung der Resolution 1973 zu einer Verhärtung der Fronten innerhalb des VN-Sicherheitsrates geführt und deutlich gemacht: Die Akzeptanz und die Implementierung der internationalen Schutzverantwortung auf globaler, regionaler und nationaler Ebene voranzutreiben, wir nur dann erfolgreich sein, wenn es gelingt, darüber einen breiten internationalen Konsens herzustellen.Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion Ende Februar 2012 den Antrag „Die internationale Schutzverantwortung weiterentwickeln“ (Drs. 17/8808) eingebracht und darin die Bundesregierung aufgefordert:
1. politische Führungsstärke zu beweisen und sich auf diplomatischem Weg für eine Im-plementierung und Operationalisierung der Schutzverantwortung stark zu machen;
2. auf die Etablierung eines nationalen und regionalen Frühwarnsystems für Menschen-rechtsverletzungen hinzuwirken, indem nach Wegen gesucht wird, wie bestehende Strukturen verbessert und regionale und subregionale Akteure besser eingebunden werden können;
3. innerhalb der Europäischen Union, aber auch gegenüber Nicht-EU-Staaten, für die Responsibility to Protect zu werben, um dem Konzept einen höheren Akzeptanzgrad zu verleihen;
4. die Schutzverantwortung als Schwerpunkt für Instrumente der deutschen Entwicklungs-zusammenarbeit festzulegen und für Prävention und Wiederaufbau ausreichende Fi-nanzmittel bereitzustellen;
5. zu entsendendes Zivilpersonal zusätzlich für den Schutz der Zivilbevölkerung vor Gräueltaten auszubilden.
3. Welche Initiativen hat Ihre Bundestagsfraktion zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und zur Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches auf nationaler Ebene ergriffen?
In der letzten Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion im Antrag „Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union“ (BT-Drs. 16/3607) die Fortsetzung der intensiven Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die EU gefordert. Zudem wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, die EU in ihren Bemühungen zu bestärken, weitere Staaten zur Ratifizierung des Römischen Statuts zu bewegen bzw. sie von bilateralen Nichtüberstellungsabkommen abzuhalten. Alle Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten sollten dem Antrag zufolge analog zur Menschenrechtsklausel eine IStGH-Klausel enthalten. Für bestehende Ab-kommen soll eine solche Klausel nachverhandelt werden.
In der 17. Wahlperiode wurde die Bundesregierung in ihrem Vorhaben unterstützt, in der völker-rechtlichen Strafbarkeit einen Aggressionstatbestand zu normieren. Außerdem hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, den Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, auch im nicht internationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe zu stellen.
Im Antrag „Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern“ (BT-Drs. 17/7370) hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, zum Zwecke der Stärkung des Völkerstrafrechts in Afrika möglichst viele afrikanische Staaten zur Ratifizierung des Römischen Statuts zu bewegen. Der Antrag zielt darauf, die Bundesregierung auf-zufordern, bei den afrikanischen Staaten für einen Beitritt zum Römischen Statut und für eine Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs zu werben – auch bei der Verhaftung des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Ahmad al-Bashir. Die Bundesregierung soll weiterhin den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte finanziell unterstützen und die afrikanischen Staaten ermutigen, eine Unterwerfungserklärung abzugeben, um Individualbeschwerdeverfahren vor dem Gerichtshof zu ermöglichen.
» Hier gibt es mehr zum Genocide Alert Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl 2013.