Omar al-Bashir zu Gast bei Freunden

Der sudanesische Präsident Omar al-Bashir wird seit Anfang März als erstes Staatsoberhaupt im Amt mit einem internationalen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen als Anführer der sudanesischen Kampagne gegen Aufständische in Darfur durch den Internationalen Strafgerichthof (IStGH) verfolgt. Theoretisch müsste nun jeder Staat, der das Statut von Rom unterzeichnet hat, al-Bashir verhaften, wenn er sich in diesem Staat aufhielte. Kurz nach der Veröffentlichung hatten sudanesische Politiker Bashir von internationalen Reisen abgeraten. Mittlerweile ist er aber wieder unterwegs.

Von der Weltöffentlichkeit unbeachtet ist Präsident Omar al-Bashir am 21. April nach Äthiopien zu Gesprächen gereist. Verhaftet zu werden brauchte Bashir nicht zu fürchten, schließlich gehört Äthiopien nicht zu den Unterzeichnern des Status des IStGH, wie auch Außenamtssprecher Wahide Belay in Addis Abeba betonte.Seitdem hat Al Bashir Eritrea, Ägypten, Katar, Saudi-Arabien und Libyen unbehelligt besucht.

Als Reaktion auf den Haftbefehl hatten religiöse Führer Bashir noch vor Reisen ins Ausland abgeraten. Dabei hatten sie vor allem den Besuch des Gipfels der Liga der arabischen Staaten in Doha, Katar, im Visier. Der Präsident gibt sich über alle Zweifel erhaben und deutete an, dass der Haftbefehl seine Position gestärkt habe. So sagte er laut AFP, dass er an der heimischen Front im Sudan gesehe habe „wie das sudanesische Volk spontan auf die Straßen ging um den Präsidenten des Sudans zu unterstützen“ und „wir haben einen sehr starken Rückhalt von regionalen Organisationen und der Liga arabischer Staaten gefunden“. 

In der Tat ist es so, dass Omar al-Bashir seit Veröffentlichung des Haftbefehls sein Land sogar häufiger verlassen hat als zuvor. Die Afrikanische Union (AU) hat sich schon vor Bekanntgabe des Haftbefehls gegen eine derartige strafrechtliche Verfolgung Bashirs ausgesprochen und den UN-Sicherheitsrat in dieser Frage um Beistand gebeten. Laut AU gefährdeten die Bemühungen des IStHGH den – bisher nirgendwo sichtbaren – Friedensprozess im Sudan und einen Erfolg der gemeinsamen AU-UN-Mission für die sudanesische Krisenregion Darfur (UNAMID). Auch die Arabische Liga hat Bashir auf dem Gipfel in Doha ihre „Solidarität“ zugesichert.

Al-Bashir scheint es allen beweisen zu wollen, dass ihm der Haftbefehl mehr Unterstützung gebracht hat als je zuvor. Allerdings hat es wählte er seine Reiseziele mit Bedacht gewählt. So meint auch der Chefankläger des IStGH, Luis Moreno-Ocampo in einem Interview mit der Basler Zeitung, Bashir sei verzweifelt und ein Präsident auf der Flucht. Er versuche zu demonstrieren, dass er sich frei bewegen könne, und doch habe er durch die Wahl seiner Reiseziele deutlich gemacht, dass ihm der IStGH auf den Fersen sei. So erfreut sich Bashir außsserhalb der arabischen Welt weniger Freunde. Dies wurde deutlich, als sich der Präsident Brasiliens, Lula da Silva, sich beim arabisch-süd-amerikanischen Gipfel nicht neben Bashir setzen wollte. Und doch bleibt die Frage warum Bashir für die arabischen Staaten noch kein ausreichendes Imageproblem ist um zu einer Distanzierung zu führen.

Wenn Äthiopien einen  wegen schwerster Menschenrechtsverbrechen per Haftbefehl gesuchten Staatsmann mit vollen Ehren empfängt und die Arabische Liga sich hinter Bashir stellt, so hat das vor allem einen Grund: Diese Staatschefs haben zwar nicht imminent eine Verfolgung durch den IStGH zu fürchten, da ihre Staaten das Rom Statut nicht unterzeichnet haben, doch sind ihnen unabhängige internationale Gerichtsbarkeiten nicht geheuer. Von den Mitgliedern der Arabischen Liga haben bisher lediglich Jordanien, Djibuti und die Komoren das Statut ratifiziert. Aus diesem Lager hört man nun vor allem den Vorwurf, bei der Verfolgung durch den IStGH handele es sich um Neo-Kolonialismus. Bashir hat es verstanden, die real existierenden Erblasten aus dem Kolonialismus propagandistisch für seine Zwecke zu instrumentalisieren und angebliche Araber gegen angebliche Afrikaner aufzuhetzen.

Wenn also die westlichen Diplomaten und Gesandten das Staatsessen in Addis Abeba boykottieren ist das ein mehr als nötiges diplomatisches Zeichen des Protests. Bisher haben es die Unterstützer des IStGH in Europa allerdings versäumt, den Worten Taten folgen zu lassen. Denn die gemeinsame Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur zählt nur 15 000 Soldaten und Polizisten, obwohl 26 000 vorgesehen waren, und obwohl die Reaktion Bashirs auf den Haftbefehl abzusehen war. Und nach wie vor ist die Europäische Union der zweitgrößte Handelstpartner des Sudan (EUROSTAT). Über mangelnden Einfluss kann sich die EU also nicht beklagen.

Omar al-Bashir scheint sich also momentan zu Recht in Sicherheit zu wiegen. Innenpolitisch hat es ihm sicher gefallen, als einige Tausend Sudanesen in die Hauptstadt Karthoum gefahren worden sind, um ihm zuzujubeln und gegen den Haftbefehl zu demonstrieren. Momentan schaffen es interne Kritiker Bashirs auch noch nicht, sich gegen Bashirs Getreuen durchzusetzen. Bis dahin kann sich al-Bashir noch vor seinen „Freunden“ als Widerstandskämpfer gegen die angeblichen westlichen Kolonisatoren profilieren. Nach wie vor scheint Solidarität mit dem Täter, nicht mit den Opfern, Trumpf zu sein.

Johanne Kübler ist stellvertr. Vorsitzende von Genocide Alert.

Zusammenfassung des UN-Berichts zur Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss im Jahr 2005 einstimmig die Schutzverantwortung („responsibility to protect“) zur Prävention von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, veröffentlichte im Januar 2009 einen Bericht zur Umsetzung dieser Verantwortung, der auf drei Säulen basiert und insbesondere die Bedeutung einer rechtzeitigen Erkennung und Einleitung von Maßnahmen bei derartigen Verbrechen hervorhebt. Eine öffentliche Verabschiedung der Schutzverantwortung wird für das erste Quartal dieses Jahres erwartet. Nichtregierungsorganisationen bereiten sich bereits auf die kommende Sitzung der UNO-Generalversammlung vor.

 

Der UN-Generalsekretär

Generalsekretär Ban Ki-moon betont in seinem Bericht die Verantwortung aller Staaten, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Menschen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Eine angemessene und notwendige Reaktion auf diese Delikte beinhaltet verschiedene Präventions- und Schutzmaßnahmen durch die UNO-Mitgliedsstaaten, die UNO selbst, regionale und subregionale Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Dabei werden nicht nur die westlichen, sondern auch andere, insbesondere afrikanische Staaten miteinbezogen.

Ban Ki-moon erwähnte die drei Säulen der Schutzverantwortung erstmals im Juli 2008. Die in den drei Säulen genannten Maßnahmen sind in ihrer Bedeutung gleichwertig. Sie müssen jeweils unmittelbar nach Feststellung des Tatbestandes umgesetzt werden können.

Erste Säule:

Hier wird die Verantwortung jedes einzelnen Staates hervorgehoben, ihre Bevölkerung zu schützen. Sie stellt die Grundlage der Schutzverantwortung dar. Regierungen müssen demnach wirksame Maßnahmen ausarbeiten, um innerstaatliche Konflikte lösen zu können. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Rechte von Frauen, Minderjährigen und Minoritäten gewahrt werden. Mit Hilfe des UNO-Menschenrechtsrats soll überprüft werden, ob Regierungen ihren Verpflichtungen nachkommen. Alle Staaten werden dazu angehalten, durch Selbstreflexion Risikofaktoren zu ermitteln, die zu Gräueltaten führen könnten. Die Zusammenarbeit von internationalen und nationalen Organisationen muss insbesondere für die Polizei und das Militär sowie das Rechtswesen, die Parlamente und die Menschenrechtsgruppen vereinfacht werden. Zivilgesellschaftliche Akteure und internationale Organisationen sollen helfen, nationale sowie transnationale Netzwerke für Überlebende zu gründen und weiterzuführen, um damit eine Wiederholung von Gräueltaten anderenorts zu verhindern.

Zweite Säule:

Hierbei wird die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft betont, den Staaten beim Schutz ihrer Bürger und bei der Beendigung schwelender Konflikte zu helfen. Dabei sollen Staaten ermutigt und unterstützt werden, den Forderungen der ersten Säule nachzukommen. Gemeinsames Engagement und aktive Partnerschaften von und zwischen der internationalen Gemeinschaft und einzelnen Staaten sind besonders dann gefragt, wenn die politische Führung eines Landes schwach, gespalten oder unsicher ist. Eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Interessengruppen (Mitgliedsstaaten, regionale und subregionale Institutionen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft) ist dabei unbedingt erforderlich. Bei der Vermittlung von humanitären Normen soll auf Dialog, Schulung und Training gesetzt werden. Regionale und subregionale Organisationen sollen auch hier eng zusammenarbeiten. Zivilisten und Polizisten müssen auf Notsituationen vorbereitet werden, um beim Ausbruch ethnischer Spannungen schnell reagieren zu können. Die vorbeugende Stationierung von Soldaten kann zur Stabilität unruhiger Regionen beitragen. Staaten sollten ihren eigenen Sicherheitsapparat ausbauen und damit Stabilität für alle in ihren Grenzen lebenden Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die verstärkte Einbindung der sogenannten „Peacebuilding Commission“ in die Schutzverantwortung.

Dritte Säule:

Versagen die ersten beiden präventiven Ansätze, dann ist die internationale Gemeinschaft dazu aufgefordert, direkt einzugreifen, um Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Rassendiskriminierung zu verhindern bzw. zu beenden. Dabei werden auch Zwangsmittel wie Sanktionen nicht ausgeschlossen. Der Sicherheitsrat, die UNO-Generalversammlung sowie der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen können einen Untersuchungsausschuss zur Ermittlung vermeintlicher Verstöße gegen internationales Recht einberufen. UNO-Missionen sollen dabei Staaten, die ihren Verpflichtungen in Bezug auf ihre Schutzverantwortung nicht nachkommen, frühzeitig warnen. Dies erleichtert ein rechtzeitiges Eingreifen der dazu befugten Institutionen wie der UNO-Generalversammlung, des Sicherheitsrates, des Internationalen Strafgerichtshofes, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und des Sonderberaters zur Verhinderung von Völkermord. Die internationale Gemeinschaft kann im Falle einer Nichtbeachtung der Schutzverantwortung den Internationalen Strafgerichtshof einschalten. Weitere Maßnahmen sind gezielte diplomatische Sanktionen (Einschränkung oder Verbot bei Reisen und Geldtransfers sowie beim Kauf von Luxusgütern und Waffen). Die Zivilgesellschaft kann ebenso direkten Einfluss auf einzelne Bürger sowie auf öffentliche und private Investoren nehmen, die Geld in fraglichen Ländern anlegen. Dem Generalsekretär kommt dabei eine besonders wichtige Aufgabe zu: Er muss den Sicherheitsrat und die Generalversammlung über sich abzeichnende Konfliktsituationen informieren. Die fünf Ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats werden dazu angehalten, ein erforderliches Eingreifen nicht durch ihr Veto zu blockieren. Die Generalversammlung beschließt die erforderlichen Maßnahmen, um Frieden und Sicherheit sowohl auf internationaler als auch regionaler Ebene zu überwachen. Die UNO-Mitgliedsstaaten und die Generalversammlung sowie der Sicherheitsrat müssen eine Strategie für ein schnelles militärisches Eingreifen entwickeln. Eine globale bzw. regionale Zusammenarbeit ist zur Kapazizätserweiterung und zur Frühwarnung ebenfalls notwendig.

Ban Ki-moon fordert die Generalversammlung auf, eine Strategie zur Umsetzung der Schutzverantwortung auszuarbeiten, die eine Präzisierung und Weiterentwickling der in der zweiten Säule festgelegten Maßnahmen beinhalten soll (internationale Hilfe und kapazitätserweiternde Maßnahmen). Des Weiteren soll durch eine möglichst regelmäßige Überprüfung der Mitgliedsstaaten festgestellt werden, ob sie ihre Schutzverantwortung auch einhalten. Dies könnte in Form einer halbjährlichen oder jährlichen Berichterstattung in den nächsten Jahren erfolgen.

Der Bericht warnt an verschiedenen Stellen vor den Folgen verspäteter Reaktionen und selektiver Berichterstattung. Ein reger Informationsaustausch zwischen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft und die Berücksichtigung der Kenntnisse ortsansässiger Partner sind bei der Entwicklung neuer Strategien besonders wichtig.

Die Debatte um die Schutzverantwortung gibt dem Sicherheitsrat die Gelegenheit, seine Unterstützung nochmals zu beteuern. Des Weiteren können Aspekte geklärt werden, die derzeit noch zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen. Zivilgesellschaftliche Akteure weltweit werden noch bis Ende März an einer Strategie arbeiten, um die Erfolgsaussichten bei der Diskussion und Abstimmung dieser Angelegenheit in der kommenden Sitzung der UNO-Generalversammlung zu erhöhen.

Katharina Zechner

Der Stand des Darfur Friedensprozesses – Oberflächliche Fortschritte, immense Hürden, und mangelnder Wille

Die Friedensgespräche zwischen der sudanesischen Regierung und einer Rebellengruppe aus Darfur haben  in Doha, Qatar zur Unterzeichnung einer Absichtserklärung für einen Friedensprozess geführt. Die politischen und operativen Hürden sind jedoch so groß, dass die Friedensbekundungen der Beteiligten als Lippenbekenntnissen bezeichnet werden müssen. Wenn der Friedensprozess in Gang kommen soll, muss die internationale Gemeinschaft und insbesondere auch die Europäischen Union kritische Unterstützung leisten und gezielten Druck ausüben.

Am 17. Februar, nach einer Woche Verhandlungen in der Qatarischen Hauptstadt Doha, haben die Vertreter des Justice and Equality Movement (JEM) und der sudanesischen Regierung eine Absichtserklärung unterzeichnet. Das Dokument drückt den Willen der Parteien aus, den Darfur Konflikt mit ‘vereinten Kräften’ friedlich zu lösen und dabei einen umfassenden Ansatz zu wählen, welcher auch die zugrundeliegenden Konfliktursachen berücksichtigen würde.

Um gegenseitiges Vertrauen zu bilden und ein positives Klima für die geplanten Friedensverhandlungen zu schaffen, haben beide Seiten Zugeständnisse gemacht und beschlossen die Zivilbevölkerung Darfurs zu beschützen, den Zugang von humanitärer Hilfe zu erleichtern sowie Gefangene auszutauschen.

Am 4. März hatten drei Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einem Haftantrag gegen den sudanesisch Präsidenten Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stattgegeben. In dessen Folge hatte die sudanesische Regierung 13 humanitäre Hilfsorganisationen des Landes verwiesen und damit vertrauensbildende Kerngehalte der Absichtserklärung verletzt. Dennoch haben sich beide Parteien zur Weiterführung der Friedensgespräche bereit erklärt. Das JEM hatte jedoch angedroht seine Position zu überdenken, würde die sudanesische Regierung nicht mit dem IStGH kooperieren und Al-Bashir nach Den Haag ausliefern.

Seit dem Beginn des Darfurkonflikts im Jahre 2003 gab es eine Serie von Waffenstillstandsvereinbarungen, Erklärungen zur Beendigung von Feindseligkeiten und Bekenntnisse zur friedlichen Konfliktlösung. Keine Initiative war bislang vom Erfolg gekrönt.

Die Gründe für die fehlgeschlagenen Friedensbemühungen sind seit Jahren dieselben und müssen auf politischer wie auch auf operativer Ebene gesucht werden.

Politische Ebene

Auf politischer Ebene gibt es verschieden Faktoren, warum die erneuten Friedensgespräche als halbherzig betitelt werden müssen und wenig Aussicht auf Erfolg haben. Die Friedensgespräche zwischen den JEM Rebellen und der sudanesischen Regierung waren alles andere als umfassend, da zwei weitere wichtige Rebellen Gruppen nicht teilnahmen und auch die weitere darfurische Zivilgesellschaft nicht repräsentiert wurde. Die beiden Gesprächsparteien versäumten es ausserdem, klare Verhandlungsziele zu formulieren. Es wäre angebracht gewesen, eine Einstellung der bewaffneten Auseinandersetzungen zu vereinbaren und die Grundlage für ein stabiles Waffenstillstandsabkommen zu schaffen. In diesem Sinne muss die gemeinsame Absichtserklärung als ein zwar begrüßenswertes, jedoch insgesamt mageres Resultat bezeichnet werden.

In der Theorie ist klar, welche Elemente für einen erfolgreichen Friedensprozess berücksichtigt werden müssen. Die meisten Analysten betonen die Wichtigkeit von umfassenden Friedensgesprächen, an denen alle relevanten Konfliktparteien ohne Vorbedingungen teilnehmen. Des Weiteren betonen Darfur Experten drei Faktoren, welche zentral für die Stabilität und Glaubwürdigkeit eines Friedensabkommens sind: (1) Stop bewaffneter Konfrontationen und die Schaffung minimaler Sicherheit durch gegenseitige Sicherheitsgarantien und deren Überwachung durch Friedenstruppen; (2) die Lösung von Landrechtsstreitigkeiten und die Etablierung eines fairen Landrechtssystems; (3) Reparationsleistungen des Staates zur Entschädigung der Opfer.

Sudan-Experte David Reeves vertritt die Meinung, dass die derzeitigen Friedensgespräche nur deshalb soweit gediehen seien, weil die Mitglieder der Arabischen Liga und das JEM momentan überlappende Interessen hätten. Die JEM profitiert von diesen bilateralen Gesprächen, indem es sich als einziger Gesprächspartner unter den Darfur-Rebellengruppen etabliert und seiner politischen Agenda Gehör verschafft. Verschiedene Mitgliedstaaten der Arabischen Liga verfolgen ihre eigenen Interessen und unterstützen das Regime in Khartum, ohne sich um die Bedürfnisse der nicht-arabischen Bevölkerung Darfurs zu kümmern. Während Qatar sich als Vermittler hervortun möchte, ist Ägypten vor allem an der Stabilität und territorialen Integrität des Sudans interessiert. Auch Libyen und Saudi Arabien haben bisher eine wenig konstruktive Rolle gespielt. Die sudanesische Regierung selbst sieht die Friedensgespräche als ein Mittel, der internationalen Gemeinschaft ihren guten Willen zu beweisen. Mit den Gesprächen riskiert das Regime jedoch wenig, da nur eine Rebellengruppe daran teilnimmt und die zahlreichen anderen Rebellengruppen Darfurs so sehr gespalten sind, dass ein Friedensprozess mit Machtteilungsmechanismen in weiter Ferne liegt.

Angesichts des Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Bashir dient die Gesprächsbereitschaft vor allem dazu, den Sicherheitsrat von einem Haftaufschub gemäss Artikel 16 des Romstatuts zu überzeugen. Dem Sicherheitsrat soll eine Entscheidung zwischen Frieden und Gerechtigkeit aufgezwungen werden.  Das Regime in Khartum möchte der internationalen Gemeinschaft glauben machen, dass die strafrechtliche Verfolgung Bashirs Friedensgespräche untergraben und zu zusätzlichen gewalttätigen Unruhen in Darfur führen könnte. Im Gegenteil dazu würde ein Haftaufschub die Verbesserung der katastrophalen humanitären Situation erlauben und es ermöglichen, die laufenden Friedensgespräche erfolgreich fortzuführen.

Dieser Argumentation können jedoch die Erfahrungen der letzten 20 Jahre entgegen gehalten werden. In dieser Zeit hat die Regierungspartei – National Islamic Front (NIF), heute NCP – nicht eine einzige Vereinbarung mit anderen innerstaatlichen Konfliktparteien eingehalten. Ein Beispiel der jüngsten Vergangenheit war der einseitig erklärte Darfur Waffenstillstand der Regierung vom 12. November 2008, welcher innerhalb von 24 Stunden mit Luftangriffen auf zivile Ziele gebrochen wurde. Dass es die Regierung diesmal ernster meint, ist deshalb zu bezweifeln. Das Justice and Equality Movement seinerseits hat seine alleinige Teilname an den Gesprächen sowohl seiner militärischen Stärke als auch der ablehnenden Haltung einer weiteren Rebellengruppe – Sudan Liberation Army, SLA – zu verdanken. Diese exklusive Verhandlungsposition ist ganz im Sinne der JEM, welche sich als alleinige legitime Oppositionsgruppe im Darfur zu etablieren versucht.

Die genannten politischen Gründe sind große Hürden auf dem Weg zu einem umfassenden und aufrichtigen Friedensprozess. Sie machen schon den ersten Schritt eines Waffenstillstandsabkommens zu einer schwierigen Aufgabe. Dieser notwendige erste Schritt wird durch operative und technische Hindernisse noch zusätzlich erschwert.

Operative Ebene

Die Friedensgespräche in Doha lassen weltweit Hoffnungen auf einen baldigen Waffenstillstand aufkeimen. In einem kürzlich erschienen Artikel nennt Sudan-Experte Alex de Waal jedoch verschiedene operative und technische Gründe, aus denen ein Waffenstillstandsabkommen nicht in unmittelbarer Reichweite liegt und schwierig umzusetzen ist.

Erstens, erfordert ein effektives Waffenstillstandsabkommen die Beteilung aller relevanten Konflitkparteien. Bislang wurden aber, wie oben beschrieben, verschiedene Gruppen nicht berücksichtigt, während andere es vorziehen weiter zu kämpfen.

Zweitens, gehen die meisten Verhandlungsführer fälschlicherweise davon aus, dass ein Waffenstillstand oder eine Einstellung der Feindseligkeiten rasch und einfach ausgehandelt werden könne. Aus operativen Gründen ist dies jedoch nicht möglich. Ein Waffenstillstandsabkommen ist ein komplexes militärisches Unterfangen, das umfassende Vorbereitungen und ein entsprechendes Training erfordert. Die militärischen Entscheidungsträger aller Konfliktparteien müssen in den Regeln und Verfahren eines Waffenstillstandes ausgebildet und für verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten eines solchen Waffenstillstandes sensibilisiert werden. Diese Ausbildung muss vor den Waffenstillstandsverhandlungen stattfinden und dauert gemäss Expertenschätzungen mindestens sechs Monate. Dazu kommen noch einmal mindestens drei Monate für die eigentlichen Verhandlungen. Einen Waffenstillstand auszuhandeln und erfolgreich zu implementieren ist demnach ein langwieriges Unterfangen, welches gut vorbereitet werden muss.

Drittens, ist es entscheidend, die Kombattanten während eines Waffenstillstandes zu versorgen. In einer komplexen Konfliktsituation wie der in Darfur versorgen sich insbesondere die Rebellengruppen durch konfliktnahe Aktivitäten wie Handelssteuern, Diebstahl und andere kriminelle Aktivitäten sowie Überfälle auf gegnerische Truppen und deren Infrastruktur. Es ist deshalb wichtig, die Konfliktparteien logistisch und materiell zu unterstützen. Die Anreize müssen so gesetzt werden, dass die Konfliktparteien in ihrem Entscheid bestätigt und ihnen die Einhaltung des Abkommens materiell ermöglicht wird. Ein weiteres Hindernis für einen stabilen Waffenstillstand im Darfur zeigt sich in der Natur des Konflikts und den Eigenschaften der Rebellengruppen. Eine erfolgreiche Aushandlung und Implementierung eines Waffenstillstandes erfordert die Identifikation von Truppenstandorten und die Zuteilung von Zuständigkeitsgebieten. Diese Vorgehensweise ist nur sehr schwierig auf die JEM Rebellen anzuwenden, da diese mit ihren ‚Technicals‘ hoch mobil sind und ihre Operationsbasis nicht an einen bestimmten Territorium festmachen, wie dies konventionelle Streitkräfte tun.
Als letzter Grund ist die Komplexität des Konflikts an sich zu nennen. Der Darfur Konflikt besteht aus mehreren überlappenden Konflikten, welche eine Vielzahl an Akteuren und Interessen beinhalten und es so äußerst schwierig machen, das Ausmaß der Gewalt zu reduzieren und bewaffnete Auseinandersetzungen zu überwachen. Wenn das Ausmaß der Gewalt nicht ausreichend reduziert werden und Gewaltausbrüche nicht eindeutig identifiziert und analysiert werden können, ist es unmöglich, das nötige Vertrauen zwischen den Konfliktparteien zu schaffen und einen stabilen Waffenstillstand zu erreichen. Dazu braucht es eine effektive Friedenstruppe. Jedoch ist die hybride AU/UN Friedensmission aus Mangel an Personal und Material (noch immer) nicht in der Lage, diese Aufgaben zu erfüllen.

Schlussfolgerungen

Wenn die Friedensgespräche in Doha zu einem stabilen Waffenstillstand führen und in einen erfolgreichen Friedensprozess münden sollen, müssen die politischen Hindernisse reduziert und die operativen Hürden aus dem Weg geräumt werden. Dies ist kein Ding der Unmöglichkeit, erfordert jedoch das aufrichtige Engagement der Konfliktparteien, der Staaten der Arabischen Liga, der Afrikanischen Union und vor allem die zusätzliche Unterstützung und den gezielten Druck durch die internationale Gemeinschaft. Die folgenden Empfehlungen könnnen den Weg zu einem potenziellen Friedensprozess weisen:

Der Sicherheitsrat muss den Sondergesandten der UN und der Afrikanischen Union, Bassolé, in dessen Verhandlungsbemühungen uneingeschränkte unterstützen.
Die Europäische Union muss die Staaten der Arabischen Liga, die Afrikanische Union und die Konfliktparteien zu aufrichtigen Friedensverhandlungen aufrufen. Sie muss ausserdem einen umfassenden Friedensprozess fordern, welcher zusätzliche Konfliktparteien mit einbezieht und die Konfliktursachen berücksichtigt.
Der Sicherheitsrat sollte zu diesem Zeitpunkt keinen Haftaufschub gemäß Artikel 16 des Romstatuts beschließen, da dies weder Frieden noch Gerechtigkeit bringen und lediglich die Strategie der sudanesischen Regierung bestätigen würde.
Der Friedensprozess und die erfolgreiche Aushandlung eines Waffenstillstandes erfordert die Unterstützung einer glaubwürdigen und einflussreichen Drittpartei. Diese Rolle könnte von der EU übernommen werden. Die EU muss hierbei auf einen umfassenden und integrativen Ansatz drängen. Sie sollte notwendige langfristige Vorbereitungen treffen und sich nicht zu raschen Resultaten gedrängt fühlen. Sie muss vor allem auch die notwendige Ausbildung und Versorgung der Konfliktparteien garantieren.
Die internationale Gemeinschaft muss ausserdem die Darfur-Friedenstruppe UNAMID stärken, damit diese in eine Lage versetzt wird, den Schutz der Zivilbevölkerung in Darfur sowie die Einhaltung eines zukünftigen Waffenstillstandes garantieren zu können.

 Christoph Bleiker, Policy Analyst Genocide Alert

Haftbefehl gegen Omar al-Bashir

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Mittwoch, 4. März 2009, Haftbefehl gegen Sudans Präsident Omar al-Baschir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen. Es ist das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef erlässt. Dies ist vor allem ein Zeichen dafür, dass solche Verbrechen nicht weiterhin ungestraft bleiben.

Der Anschuldigung wegen Völkermordes wurde nicht stattgegeben. Völkermord wird als willkürliche und systematische, teilweise oder vollständige  Vernichtung von ethnischen, rassischen, religiösen oder nationalen Gruppen definiert. Der Hauptankläger, Luis Moreno-Ocampo, beschuldigte al-Bashir, eine Kampagne zur Auslöschung der afrikanischen Stämme Fur, Masalit und Zaghawa gelenkt zu haben. Zwei der drei Richter des Untersuchungsausschusses befanden die Indizien dafür als nicht ausreichend, da sie die drei afrikanischen Stämme als auch andere Gruppen in der Region als sudanesische Staatsangehörige ansehen, die der gleichen Rasse und Religion angehören. Für eine Anklage wegen Völkermordes wird jedoch ein einstimmiges Urteil benötigt. Moreno-Ocampo führte des Weiteren an, dass die Unterbindung von humanitären Hilfeleistungen, der Lieferung von Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern durch die sudanesische Regierung als ein Indiz für Völkermord verstanden werden kann, was jedoch für zwei Richter nicht ausreichend war. Moreno-Ocampo kann jedoch die Völkermordanklage zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen, wenn er neue Beweise dafür vorlegen kann.
Unabhängig davon, welche Verbrechen zur Anklage geführt haben: Das Urteil des Strafgerichtshofs bedeutet für viele Opfer in Darfur Hoffnung auf Gerechtigkeit. Moreno-Ocampo betonte in seiner Anklage vom Juni 2008, dass die Mobilisierung des gesamten Staatsapparates, inklusive Militär, Geheimdienst, diplomatische und öffentliche Ämter sowie Rechtssystem die unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung dieser Verbrechen war. Al Bashir ist schon der dritte Sudanese, gegen den ein Haftbefehl verhängt wurde. Die sudanesische Regierung hat sich bis jetzt geweigert, den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib nach Den Haag auszuliefern, obwohl sie nach Resolution 1593 der Vereinten Nationen rechtmäßig dazu verpflichtet ist. Der Internationale Strafgerichtshof kann zwar die Festnahme von al-Bashir im Sudan nicht erzwingen. Die beteiligten Richter wiesen jedoch darauf hin, dass alle Vertragsparteien des Rom-Statuts sowie auch alle Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Kooperation bei der Festnahme und Auslieferung aufgefordert sind.
Katharina Zechner

Weitere Humanitäre Organisationen von Ausweisung bedroht

Das Regime des Sudan erwägt, weitere humanitäre Hilfsorganisationen des Landes zu verweisen, nachdem gegen den amtierenden Präsidenten, Omar Al-Bashir, ein Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshofes erlassen worden ist. Als Reaktion auf die Entscheidung des IStGH wurden bereits mehrere humanitäre Hilfsorganisationen ausgewiesen, darunter, Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, Save the Children, Refugee Council, Care, Actions Contre La Faim, International Rescue Committee und Mercy Corps. Der IStGH erliess den Haftbefehl wegen des Verdachts für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur.

Die Repressalien gegen Hilfsorganisationen als Reaktion auf eine solche Entscheidung wurden von Analysten vorhergesehen (vgl. Genocide Alert Policy Brief 5/2009). Sie entsprechen dem bekannten Verhaltensmuster des Regimes in Khartoum, unter Druck die Grenzen des Willens der internationalen Gemeinschaft auszuloten. Dazu unterbindet das Regime bewusst die humanitäre Versorgung für Millionen Zivilisten im Sudan, um die internationale Gemeinschaft zur Rücknahme ihrer Maßnahmen zu zwingen.

Das Vorgehen des Regimes wird von abenteuerlich anmutenden Behauptungen begleitet. Präsident Bashir bezeichnete den Haftbefehl als Ergebnis eines „zionistischen Komplotts“ und „Neokolonialismus“, während Hassabo Mohammed Abdel Rahman, Vorsitzender der „Kommission für humanitäre Angelegenheiten“ der sudanesischen Regierung, den Hilfsorganisationen Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof vorwarf. Er ging so weit zu behaupten, die Organisationen hätten Beweismaterial gegen die sudanesische Regierung gefälscht und dem IStGH zugespielt.

Teilweise wurden Mitarbeiter der Hilfsorganisationen vorübergehend eingesperrt, während andere aufgefordert wurden, das Land innerhalb von 24 Stunden zu verlassen. Es wurde Arbeitsmaterial der Organisationen, wie Computer und Fahrzeuge, beschlagnahmt. Die internationalen Helfer weisen die Vorwürfe zurück. Oxfam erklärt hierzu, „keine Meinung“ zu den Aktivitäten des IStGH zu haben und betont sein ausschließlich humanitäres Interesse an der Linderung der Not der Menschen.

Die 6500 Ausgewiesenen machen 40% der humanitären Helfer im Sudan aus. Obwohl sechs Untergliederungen der Vereinten Nationen den Sudan zur Rücknahem der Entscheidung aufriefen, bekräftigte Mutrif Siddig, ein hoher außenpolitischer Beamter, die Entscheidung und nannte sie „unwiderruflich“.

Währenddessen warnt Genocide Alert davor, angesichts des Verhaltens Khartums den politischen und strafrechtlichen Druck einzustellen. Bisherige Haftbefehle internationaler Tribunale hätten in der Vergangenheit, flankiert von politischem Druck, bereits Völkerrechtsbrecher wie Slobodan Milosevic vor Gericht und damit zur verdienten Verurteilung gebracht. Auch in diesem Fall könne konzertiertes Handeln der internationalen Gemeinschaft zum Erfolg führen und langfristig die Grundlage für Gerechtigkeit und Frieden schaffen.

Daniel Fallenstein

Gewalt gegen Frauen in Darfur

Die sudanesische Regierung und ihre verbündeten Milizen, die Dschandschawid, setzen sexuelle Gewalt als ein Mittel zur Kriegsführung ein. Frauen in Darfur leben in ständiger Angst vor neuen Attacken, wobei die Übeltäter in fast allen Fällen ungestraft davonkommen. Allerdings haben auch die Afrikanische Union,die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft dabei versagt, Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen und den überlebenden Opfern behilflich zu sein sowie die Übeltäter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die größte Gefahr für Frauen besteht beim Verlassen der Flüchtlingslager zur Nahrungs- und Feuerholzsuche. Nicht nur die sudanesische Polizei und die Dschandschawid beteiligen sich mittlerweile an systematischen Vergewaltigungen, sondern auch bewaffnete Zivilisten inner- und außerhalb der Lager. Dies beeinträchtigt die allgemeine Sicherheitslage und trägt zu Unruhen in der Region bei.Die bis Ende 2007 als Friedenstruppen in Darfur dienenden  Soldaten der Afrikanischen Union (AMIS) waren nicht adäquat ausgestattet und konnten deshalb die Region nicht ausreichend überwachen und die Bevölkerung schützen. Die danach von der Afrikanischen Union (A.U.) und den Vereinten Nationen (U.N.) gestellte Friedenstruppe für Darfur, UNAMID (= United  Nations  African Union Mission in Darfur) soll über 26,000 Soldaten verfügen, von denen bis jetzt jedoch nur ein Drittel stationiert wurden. UNAMID führt zwar vermehrt Kontrollen inner- und außerhalb der Lager durch, doch die fehlende Unterstützung vor allem in den Bereichen Ausrüstung und Logistik sorgt für Einschränkungen bezüglich der Länge, der Häufigkeit und des Umfangs der Patrouillen. Die spärliche Ausstattung behindert auch eine angemessene Reaktion auf Angriffe durch die sudanesische Regierung,die oftmals systematische Vergewaltigungen beinhalten. Desweiteren wird der Einsatz der UNAMID durch Angriffe auf die Soldaten erheblich beeinträchtigt.

Im April 2007 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den sudanesischen Minister Ahmed Haroun und den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlickkeit unter anderem auch wegen systematischen Vergewaltigungen und der Anwendung von sexueller Gewalt. Beide wurden bis jetzt noch nicht verhaftet. Im Juli 2008 stellte der Chefankläger des InternationalenStrafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er begründete sein Gesuch unter anderem damit, dass die sudanesische Regierung Vergewaltigungen in Darfur gezielt einsetzt, um den Willen, die Seele und das Leben selbst zu zerstören („to kill the will, the spirit, and life itself“). Bedauerlicherweise werden im Sudan derzeit Menschen, die eine Vergewaltigung melden, eher verfolgt als diejenigen, die ein solches Verbrechen begangen haben: Gegen Mitglieder des Militärs, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und des Grenzschutzes werden im Sudan keine gerichtlichen Schritte eingeleitet. Da dies die meisten Mitglieder der Dschandschawid miteinschließt, kommen auch sie ungestraft davon.

Was muss getan werden, um Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen?

Da die sudanesische Regierung nicht dazu bereit ist, ihre bisherige Taktik zu ändern, muss die internationale Staatengemeinschaft verschärfte Maßnahmen ergreifen und der Reaktion auf sexuelle Gewalt höchste Priorität geben. Eine durchgreifende Verbesserung der Situation in Darfur – insbesondere für Frauen – ist nur durchdie Umsetzung einer Gesamt-Strategie möglich. Hierzu zählen vor allem die nachstehend genannten Maßnahmen:

  1. Schnellstmögliche Vollstreckung der Haftbefehle gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir und den sudanesischen Minister Ahmed Haroun sowie den Dschandschawid-Anführer Ali Kosheib.
  2. Unverzügliche Aufstockung der UNAMID-Truppenstärke auf die vorgesehenen 26,000 Soldaten.
  3. Umfassende Verbesserung der Ausrüstung und Ausbildung der UNAMID zur Durchführung effektiver Patrouillen.
  4. Spezielles Training für Soldaten und Polizeieinheiten, um sexuelle Gewalt zu verhindern und um mit Vergewaltigungsopfern angemessen umgehen zu können.
  5. Stationierung von weiblichen Soldaten, Ermittlern und Übersetzern in jedem Flüchtlingslager, um Opfern zu assistieren.
  6. Ahndung von Gewalttaten im Rahmen der UN Null-Tolleranz-Politik.
  7. Größere finanzielle Unterstützung für humanitäre Organisationen vor Ort, unter anderem zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt.
  8. Sanktionen seitens der europäischen Union und anderer Staaten, um vermehrten Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben.
Autorin: Katharina Zechner

PetroChinas profitables Geschäft mit den Völkermördern im Sudan

Die Meldung schlug ein wie eine Bombe. Die chinesische Ölgesellschaft PetroChina ist an ihrem ersten Börsentag zum wertvollsten Unternehmen der Welt (nach Börsenwert) avanciert. Was bei dem Trubel leicht vergessen wird: PetroChina verdient Geld durch Geschäfte mit dem sudanesischem Regime, welches die größte humanitäre Katastrophe der Welt in der Krisenregion Darfur verursacht hat.

Die Meldung schlug ein wie eine Bombe. Die chinesische Ölgesellschaft PetroChina ist an ihrem ersten Börsentag zum wertvollsten Unternehmen der Welt (nach Börsenwert) avanciert. Die Regierung der Volksrepublik China wird es freuen: Sie hält ungefähr 80% der Anteile an  PetroChina und ist damit der unangefochtene Hauptaktionär. Was bei dem Trubel leicht vergessen wird: PetroChina verdient Geld durch Geschäfte mit dem sudanesischem Regime, welches die größte humanitäre Katastrophe der Welt in der Krisenregion Darfur verursacht hat. CNPC (China National Petroleum Company) finanziert über seine Tochtergesellschaft PetroChina   einen Völkermord  mit, der inzwischen 400.000 Menschen das Leben gekostet und 2,5 Millionen vertrieben hat.

Die Regierung des Sudan nutzt ca. 70% ihrer gesamten Einnahmen für den Kauf von Militärgerät und zur Bewaffnung arabischer Reitermilizen, den sogenannten Janjaweed, welche seit Jahren schwere Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung in Darfur begehen. Ein Großteil dieses Geldes bezieht das Regime in Khartum aus dem Verkauf von Erdöl, welches in erster Linie von der chinesischen CNPC gefördert wird. Letztere besitzt nicht bloß zum größten Teil PetroChina. Auch das Topmanagement ist nahezu identisch und CNPC wie PetroChina sind Teil der gleichen Unternehmensstruktur. Aus diesem Grund benennt die „Sudan Divestment Taskforce“ PetroChina auch als einen der „grössten Missetäter“ (Highest Offender) in Bezug auf die Unterstützung des Völkermords in Darfur. Die hochgefeierte PetroChina macht ihre Profite also unter anderem auf dem Rücken der Opfer des ersten Völkermords des 21. Jahrhunderts. Kein Grund zu feiern.

Als Aktienunternehmen hat PetroChina ein vitales Interesse an einem hohen Börsenwert. Dies sollte die Bundesregierung, Fonds und private Anleger nutzen, um die Volksrepublik China zu einem konstruktiveren Verhalten zur Beendigung des Völkermords in Dafur aufzufordern. China pflegt engste wirtschaftliche und politische Kontakte zum Sudan. Seit Jahren ist die Volksrepublik der größte diplomatische Protegé sowie ökonomischer Investor und Handelspartner des Sudans. Der Abzug von Kapital aus PetroChina ist der beste Weg, der chinesischen Regierung zu zeigen, dass Menschenrechte nicht in Profiten und steigenden Aktienkursen aufzuwiegen sind.

Wir brauchen unabhängige Beobachter in Darfur!

Am 24. September hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Mandat der Sonderberichtserstatterin Sima Samar um sechs Monate SimaSamar verlängert. Der Menschenrechtsrat hat sich so selbst die Chance genommen, eine eindeutige Position gegen Völkermord zu beziehen. Er droht sich durch eine solche Haltung mittelfristig überflüssig zu machen.

Abdel Daiem Zumrawi, Untersekretäaer des sudanesischen Justizministeriums, hatte sich zuvor mit der Forderung an den UN Menschenrechtsrat gewandt, das bestehende Mandat der derzeitigen Sonderermittlerin Sima Samar, nach dessen Ablauf im Dezember, nicht zu erneuern. Dieser Schritt wurde von ihm damit begründet, dass Sima Samar „terroristische Attacken“ der Rebellengruppen nicht verurteilt habe. Weiterhin hatte Zumrawi die Sonderermittlerin als „Agentin der Europäischen Union“ bezeichnet. Dies kann nur als weiterer Versuch des Sudan gewertet werden, Kritik an seinen Handlungen in Darfur abzuwenden. Samar war stellvertretende Premierministerin in Afghanistan und wirkt seit 2005 als UN Menschenrechtsberichterstatterin im Sudan. In einem Bericht vom 9. September 2008 erklärte sie, dass die Situation in Darfur weiterhin düster sei. Unbeteiligte Zivilisten würden sowohl von der Regierung als auch von Rebellengruppen getötet. Außerdem fänden willkürliche Festnahmen und Folter statt. Frau Samar hebt in ihrem Bericht insbesondere die willkürliche und unverhältnismäßige Bombardierung, sowie das Verschwinden von Zivilisten durch sudanesische Kräfte hervor.

Seit 2003 wurden ca. 400.000 Menschen in Darfur getötet und weitere 2,5 Millionen aus ihren Heimatstäaetten vertrieben. Im vergangen Jahr hat sich der UN Menschenrechtsrat dazu überreden lassen, den Bericht einer von der amerikanischen Friedensnobelpreistraegerin Jody Williams geleiteten Kommission zur Menschenrechtslage in Darfur zu ignorieren. Auf die Mitarbeit des Sudans bei der Verbesserung und Kontrolle der Menschenrechtslage zu hoffen, scheint in Anbetracht dieser Umstände und dem bisherigen hinderlichen Verhalten des Sudans nicht angebracht.

In diesem Sinne fordert Genocide Alert die Bundesregierung dazu auf, vor dem Geschehen in Darfur nicht die Augen zu verschließen und sich im UN Menschenrechtsrat aktiv dafür einzusetzen, dass die Menschenrechtslage weiterhin unabhängig beobachtet wird.

Zwar ist das Mandat Frau Samars verlängert worden, jedoch auf Druck des Sudan hin nur für sechs Monate. Dies ist eine große Enttäuschung. Die Lage in Darfur ist nachwievor außerordentlich ernst. Jeden Tag sterben Zivilisten sowohl durch das Verhalten der sudanesischen Regierung und als auch das der Rebellen. Die Welt darf sich nicht einfach umdrehen und die Augen verschließen, nur weil eine für Verbrechen verantwortliche Regierung dies wünscht. Es müssen deutliche Maßnahmen gegen die von Sima Samar berichteten Gräueltaten ergriffen werden.

Frau Samar als unabhängige Beobachterin vor Ort zu haben, kann so nur als erster Schritt verstanden werden, um die Gewalt einzudämmen und die Situation zu stabilisieren. Wenn aber bereits dieser erste Schritt nicht ernstgenommen wird, bleibt die Situation für viele Menschen hoffnungslos. Der Sudan war bislang nicht zur Kooperation bereit. Die Weltgemeinschaft darf nicht blind darauf hoffen, dass sich die Situation wie von Zauberhand von selbst lösen wird, der Sudan guten Willen beweisen wird, solange nur seinen Forderungen nachgegeben und Beobachter aus dem Land abgezogen werden. Das Mandat nur um sechs Monate zu verlängern, setzt deshalb ein falsches Signal. Der Menschenrechtsrat hätte eine deutliche Position einnehmen müssen. Der Menschenrechtsrat hat sich so selbst die Chance genommen, eine eindeutige Position gegen Völkermord zu beziehen. Er droht sich durch eine solche Haltung mittelfristig überflüssig zu machen.

Trotz der Aufforderung von Genocide Alert und vielen weiteren Organisationen hat sich Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede an die UNO Generalversammlung nicht explizit für eine Verbesserung der Situation in Darfur ausgesprochen. Es bleibt zu wünschen, dass die Bundesrepublik gerade im Hinblick auf ihre eigene Geschichte, deutlich Position gegen den Sudan bezieht.

Update: Probleme und Herausforderungen der UN-AU Friedensmission in Darfur

Die UNAMID-Mission in Darfur sollte vorbildlich werden. Aufgrund verschiedener Probleme ist die Glaubwürdigkeit der UN nun jedoch gefährdet. Es fehlen zum Einen Ressourcen, um UNAMID vor Ort eine effektive Arbeit zu ermöglichen. Zum Anderen versucht die sudanesische Regierung den Einsatz von UNAMID zu unterbinden. Was muss getan werden um die Mission doch noch erfolgreich werden zu lassen?

UNAMID: Herausforderungen und Probleme

Die gemeinsame Friedenstruppe der Afrikanischen Union (A.U.) und der Vereinten Nationen (U.N.) für Darfur, UNAMID (= United Nations African Union Mission in Darfur) wurde vor fast einem Jahr ins Leben gerufen und am 31. Dezember 2007 offiziell in Darfur eingesetzt. Sie übernahm die damals nur unzureichend ausgestatteten A.U.-Truppen und ergänzte sie mit U.N.-Soldaten – schlussendlich soll sie auf 26 000 Soldaten und damit zum größten Friedenssicherungseinsatz in der Geschichte der UNO anwachsen. Bisher ist UNAMID aber weit davon entfernt, eine vorbildliche Mission zu sein, mit der die Vereinten Nationen ihr Image aufpolieren könnten. Stattdessen wurde bis jetzt nur ein Drittel der vorgesehenen Truppen vor Ort stationiert, und es fehlt an Unterstützung, vor allem in den Bereichen Ausrüstung und Logistik.

Es ist der Führung der UNAMID hoch anzurechnen, dass es ihr, allen Unzulänglichkeiten zum Trotz, gelingt, den Schutz der Zivilbevölkerung durch häufigere und längere Patrouillen zu verbessern. Dadurch kann sich zumindest ein Teil der Darfurer im Alltag sicherer fühlen. Durch mangelnde Ausrüstung ist es den Truppen jedoch nicht möglich, die Dauer der Patrouillen weiter auszudehnen, und einige Flüchtlingslager müssen noch immer ganz ohne Schutz auskommen. Durch die geringe Anzahl an Soldaten in Darfur kann UNAMID leider nicht verhindern, dass weiterhin Menschen getötet sowie Häuser geplündert und angezündet werden. Leider haben mangelnde Reaktionen der UN auf wiederholte Angriffe auf UNAMID-Truppen durch Rebellengruppen und die sudanesische Armee den Eindruck der Bevölkerung noch verstärkt, dass der Einsatz der Streitkräfte wirkungslos sei.

Die Rolle der sudanesischen Regierung

Die Regierung in Khartum hat sich bisher vor allem durch eine sture Blockadehaltung hervorgetan. So verzögerte sie die Anerkennung des „Status of Forces Agreement“ (SOFA) – einer Vereinbarung zwischen zwei Ländern über die Stationierung ihrer Truppen auf dem Gebiet der jeweils anderen Nation – und damit den Einsatz von UNAMID um sechs Monate. Obwohl das SOFA den freien Einsatz der Streitkräfte theoretisch ermöglicht, ist dies in Darfur praktisch leider immer noch nicht der Fall.

Des Weiteren versucht die sudanesische Regierung systematisch den vollständigen Einsatz von UNAMID zu unterbinden. Die im Oktober 2007 von A.U. und U.N. vorgelegte Liste der Länder, die zusätzliche Soldaten beisteuern sollten, wurde nicht gebilligt, und obwohl Khartum einige vage Zusagen über den Einsatz weiterer UNAMID-Einheiten gemacht hatte, gab es keine konkreten Beschlüsse. Vor Ort wird den internationalen Streikräften nicht genügend Land zum Bau von Unterkünften und Stützpunkten mit ausreichendem Zugang zu Wasser zur Verfügung gestellt. Außerdem sind Nachtflüge grundsätzlich verboten, teilweise wurden auch tagsüber Flugverbote verhängt. Somit hatten die Streitkräfte bei zwei Luftangriffen von Regierungstruppen auf mehrere Dörfer im April und Mai 2008 keine andere Möglichkeit, als verletzte Zivilisten auf dem Landweg zu evakuieren, was nicht nur zeitaufwendig und ineffizient, sondern auch höchst gefährlich ist. Zudem werden Nachschubgüter nicht nur unnötig lange vom sudanesischen Zoll aufgehalten, sondern die sudanesische Regierung weigert sich außerdem, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen für den Transport des Materials durch ihr Territorium zu treffen.

Wie geholfen werden kann

Diese Hindernisse machen ein Handeln seitens der Internationalen Gemeinschaft unumgänglich. Zum Einen brauchen die Truppen mehr Ressourcen, zum Beispiel mehr Hubschrauber und Lastwagen, um Darfurer im Falle von Angriffen ausreichend schützen zu können. Des Weiteren brauchen sie eine verbesserte Luftaufklärung sowie den Einsatz von zusätzlichen Ingenieuren und eine verstärkte logistische Unterstützung. Während die internationale Gemeinschaft also gefragt ist, um diese unentbehrlichen Ressourcen bereitzustellen, ist es ebenfalls problematisch, dass nach der Bewilligung des geforderten Materials es noch einige Monate dauert, bis es in Darfur ankommen wird.

Da die UNO über keine eigenen Mittel verfügt um die Versorgung der Truppen vor Ort zu gewährleisten, ist sie auch hier auf die Kooperation der truppenstellenden Länder angewiesen. Da es beispielsweise amerikanischen Firmen jedoch nicht mehr erlaubt ist, Geschäfte mit der Friedensmission in Sudan zu betreiben, wird eine gute Versorgung der Truppen erschwert. Denn da es den meisten afrikanischen Ländern nicht möglich ist, ihre Soldaten im Einsatzgebiet zu versorgen, sind sie auf ausländische Hilfe angewiesen. Eine gute Versorgung der Truppen ist aber absolut erforderlich und muß eine hohe Priorität bei den Vereinten Nationen haben, damit die Streitkräfte auch während längerer Einsätze außerhalb ihrer Stützpunkten operieren können.

In diesem Zusammenhang schlagen Jerry Fowler (Präsident der amerikanischen Save Darfur Koalition) und John Pendergast (Mitgründer der ENOUGH Kampagne) dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor, einen Beschluss zu fassen, der klare Maßstäbe und Ziele für den Einsatz der UNAMID-Truppe setzt. Bürokratische Hindernisse sollten so weit als möglich abgebaut werden, und sie schlagen auch vor, Sanktionen gegen Länder zu verhängen, die die Stationierung der Soldaten behindern. Eine weiterer Vorschlag ist, dass UNAMID einen Militäranwalt beauftragen sollte, der die Einhaltung des SOFA-Abkommens sowie alle Verstöße von sudanesischer Regierung, Rebellen, Milizen und kriminellen Elementen überwachen soll.

Diese Maßnahmen sind wichtig, da die Glaubwürdigkeit der UN und auch der AU vom Gelingen dieser Mission abhängen. Nachdem der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, im Mai 2008 erklärt hatte, dass die UNAMID-Truppen bis Ende dieses Jahres 80% ihrer Sollstärke erreichen sollen, muss jetzt unverzüglich gehandelt werden.

Dieser Text basiert auf einem Papier der Save Darfur Coalition und ENOUGH.
[Genocide Alert ist nicht zwingend der Ansicht der Autoren dieses externen Links]

Katharina Zechner ist Policy Analyst von Genocide Alert und derzeit für die amerikanische Save Darfur Coalition in Washington D.C. tätig.

Omar al-Bashir – Einer der schlimmsten Diktatoren unserer Zeit

Der Internationale Strafgerichtshof schreibt in diesen Tagen Geschichte indem er ein Staatsoberhaupt noch während seiner Amtszeit anklagt. Doch wer ist eigentlich Omar al-Bashir und was macht ihn „anklagenswert“? Ein Portrait.

Omar al-Bashir gilt als der schlimmste Diktator der Post-Weltkrieg Ära. Er hat sowohl die meisten Toten zu verantworten  (geschätzte 2,5 Millionen in Darfur und im Süd-Sudan), die meisten Vertriebenen (7 Millionen) und die meisten niedergebrannten Dörfer (allein in Darfur sind es mindestens 1500).

In einem durch ethnische, religiöse und sozio-ökonomische Unterschiede gespaltenen Land, das Christen, Animisten, Muslime, Araber, Schwarzafrikaner, arme Regionen und durch Ölförderungen reich gewordene Regionen vereint, war es al-Bashirs zentrale Position in der Armee zu verdanken, dass er 1989 die demokratisch gewählte Sadeq al-Mahdi-Regierung stürzen konnte – „um das Land vor verdorbenen politischen Parteien zu schützen“, wie er später sagte. Konsequenterweise löste er daraufhin das Parlament auf, verbot alle politischen Parteien und stellte die Presse kalt. Das Verbot von politischen Parteien sicherte seine Wiederwahlen, die Opposition wurde erfolgreich gespalten und al-Bashir muss daher nicht wirklich um seine Position fürchten. Jeder Kritiker muss fürchten, als Agent des Imperialismus und Zionismus diffamiert zu werden, denn wie viele andere seiner Kollegen im Nahen Osten beharrte al-Bashir wiederholt auf einer Weltverschwörung des globalen Judentums. Auch den Protest gegen seine Politik in Darfur in den USA sieht er in diesem Licht: So sagte er auf Nachfrage von Journalisten während einer Pressekonferenz mit Südafrikas Präsidenten Thabo Mbeki im Juni 2006, dass es eindeutig eine Absicht hinter der „immensen Propaganda und den Medienkampagnen“ zugunsten einer internationalen Intervention im Darfur gäbe. „Wenn wir uns die letzten Demonstrationen in den USA und die Gruppen, die sie organisiert haben, anschauen, so sehen wir, dass sie alle jüdische Organisationen sind.“ Bashir spielte hierbei auf Demonstrationen in Washington, New York und Philadelphia, bei denen unter anderem der Schauspieler George Clooney, der ehemalige Basketballspieler Manute Bol, ein Sudanese, und jüdische Persönlichkeiten wie der Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel auftraten.

Das Hauptziel al-Bashirs ist einzig und allein sein Machterhalt. Um diesen zu sichern wendet er eine „Teile und Erobere“-Strategie an, die inter-ethnische Konflikte herauf beschworen hat. Der heute 64jährige Präsident gilt als ein Geheimniskrämer und widersprüchliche Figur. Auf der einen Seite hat er einige Elemente der Scharia eingeführt, auf der anderen Seite aber auch Liberalisierungen der Wirtschaft in die Wege geleitet, insbesondere da, wo die Förderung von Öl betroffen ist. Die Abhängigkeit des Sudans vom Export seines Öls könnte sich als al-Bashirs größter Schwachpunkt erweisen. Seine Nervosität bezüglich einer Anklageerhebung durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Menschenrechtsverbrechen in Darfur wurde schon durch seine Drohungen deutlich, dass dies „blutigen Konsequenzen“ und „verheerende“ Folgen haben würde, wie Die Welt in ihrer Ausgabe des 14. Juli berichtete.

Zurzeit gibt es innerhalb des Sudans keine Kräfte, die al-Bashir zwingen könnten, sich dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Und doch steht Sudans dynamische Wirtschaft auf unsicheren Füßen, denn sie ist auf die Kooperation derjenigen Länder angewiesen, die ihm bei der Ölförderung helfen. Dies ist insbesondere China. Es bleibt zu hoffen, dass durch die Anklage der internationale Druck auf das Regime zunimmt und die Regierung des Sudans entgegenkommender werden könnte.

Die Autorin Johanne Kübler ist Policy Analyst für Genocide Alert.