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Frieden und Gerechtigkeit – von Itua Omosigho

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

20 Jahre ist der Völkermord in Ruanda nun her, doch vergessen ist er noch nicht! Dieser Text, der aufgrund eines Wettbewerbs entstand, beschäftigt sich mit der Frage, was wir aus den begangenen Verbrechen lernen können? Wie wir sie nachvollziehen und vor allem anderen eine Wiederholung verhindern können; wie Frieden und Gerechtigkeit für die Opfer und alle Betroffenen erreicht werden kann?   Weiterlesen

20 Jahre danach – Was sind die Lehren aus dem Völkermord? – von Jenny Schößler

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Noch 20 Jahre nach dem erschreckenden Genozid in Ruanda, kann die Welt die Vorfälle immer noch nicht verkraften. Zu schrecklich waren die Ereignisse von 1994 mit den circa 800.000 getöteten Tutsi, dass nicht umsonst die Frage nach dem verwehrten Eingreifen der UN im Raum steht. Schon einen Monat vor dem Anschlag auf den ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana, der Auslöser für die Massenmorde war, hatte ein Kommandeur der UN-Blauhelme ein Telegramm nach New York geschickt, in dem er vor dem geplanten Völkermord warnte und um Hilfe bat. Doch statt auf die eindringlichen Warnungen einzugehen, ließ die UN die bis dato 2500 stationierten Blauhelme abziehen. Lediglich 270 Männer blieben zurück, die die Situation und die Gräueltaten nicht hätten aufhalten können, geschweige denn, dass sie ihnen gewachsen wären. Weiterlesen

20 Jahre danach – Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda? – von Jeremias Koch

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Als es nach zweieinhalb Jahren des Bürgerkrieges in Ruanda am 4. August 1993 zum Arusha- Friedensabkommen kam, bedeutete dies einen großen Schritt für das durch lange Kämpfe gebeutelte Land. Das Abkommen legte einen 22-monatigen Zeitplan fest, in dem zunächst eine Übergangsregierung, bestehend aus allen verschiedenen Parteien und der Rebellenbewegung RPF, eingesetzt werden sollte. Freie, demokratische und multiethnische Wahlen waren das langfristige Ziel. Außerdem wurde die Aufstellung einer internationalen, neutralen Friedensmission gefordert.

Als Beginn dieser Mission wurde der 10. September 1993 im Abkommen gewünscht, der Tag, an dem die Übergangsregierung ins Amt kommen sollte, das vollständige Kontingent der UNAMIR (United Nations Assistance Mission for Rwanda) befand sich jedoch erst am 15. Dezember in Ruanda. Es sollte zu einer Friedensmission nach Kapitel 6 der UN-Charta kommen. Eine Kombination aus bewaffneten Soldaten und unbewaffneten Beobachtern waren mit der Einhaltung des Friedensabkommens beauftragt. Gewalt durfte nur zur Selbstverteidigung und zur „Verhinderung von Verbrechen an der Menschheit“ eingesetzt werden.

Durch den schwerwiegenden ethnischen Konflikt, der Vielzahl von Gegnern des Abkommens und der hohen Kriminalität von marodierenden Banden hätte ein Eingreifen nach Kapitel 7 der UN-Charta, mit offensiver, militärischer Gewalt in das Land einzumarschieren und alle Parteien zum Frieden zu zwingen, durchaus einen schnellen Fortschritt bedeuten können. Kein Land war jedoch bereit, Truppenkontingente oder unterstützende Mittel bereitzustellen, erst recht nicht für eine Mission nach Kapitel 7.

Ruanda stellte aus strategischer Sicht keinen Anreiz für das internationale Interesse dar, es gab keine nennenswerte Vorkommen an Rohstoffen, außerdem stellte der Konflikt keine größere Gefahr für den Weltfrieden dar. Ruanda war abhängig von Auslandshilfen und Finanzspritzen, kein Entsendeland hätte einen politischen Gewinn an einer schnellen, erfolgreichen Mission gehabt. Generalmajor Maurice Baril (Kanada) sagte zu UN-General Romeo Dallaire (Kanada) kurz vor dessen Aufbruch zur Sondierungsreise nach Ruanda: „Diese Sache muss klein bleiben und darf nicht viel kosten, sonst wird der Sicherheitsrat sie nie billigen“ (aus Dallaire: Handschlag mit dem Teufel, S. 103). Von Beginn an hatte die Mission mit Rationalisierungsmaßnahmen und Unterversorgung zu kämpfen. Von den veranschlagten 5500 Soldaten und Beobachtern wurden nur etwa 2500 gebilligt. Wie ein roter Faden zieht sich die Anforderung von Nachschub (Nahrung, Medizin, Munition, Waffen, Fahrzeuge, Soldaten, Beobachter, Ausrüstung,…) und die damit einhergehende Ablehnung der UNO durch den Zeitraum der UNAMIR-Mission.

Als es im Nachbarland Burundi zu einem Putsch, ersten Gewalttaten an Tutsi und gewaltigen Flüchtlingsströmen nach Ruanda kam, veränderte die UNO ihre Haltung zu der Mission in Ruanda nicht, auch nicht, als die Einsetzung der Übergangsregierung mehrfach verhindert wurde, es zur Radikalisierung der Hutu, zu politischen Morden und zu Informationen über Waffenschmuggel aus den Nachbarländern und Waffenlager kam.

Selbst auf eine konkrete Warnung vor einem bevorstehenden Völkermord durch Hutumilizen an den Tutsi, herangetragen vom Chefausbilder der Hutumilizen, und die damit einhergehende Missachtung des Friedensabkommens an die UNO blieb folgenlos, die Weisung, Gewalt nur zur Selbstverteidigung anzuwenden wurde bekräftigt.

Die fehlende Initiative der UNO gipfelte im Abzug des Truppenkontingents zwei Wochen nach dem Ausbruch des Genozids. Lediglich 270 schlecht ausgerüstete UN-Soldaten blieben vor Ort, um Zeugen des Grauens zu werden.

Was kann die Weltgemeinschaft hieraus für Lehren ziehen? Was kann Deutschland lernen?

Die Kolonialisierung Ruandas durch Deutschland und später Belgien legte den Grundstein für den Genozid durch pseudowissenschaftliche Studien über die Artverwandtschaft der Tutsi zur europäischen „Herrenrasse“ und rassendiskriminierendes Denken. Insbesondere die Ausstellung von Pässen durch die Belgier, in denen die Stammeszugehörigkeit zu Hutu/Tutsi vermerkt war, machte das Abschlachten später so leicht.

Die Zeit des Kolonialismus in Form des 19. und 20. Jahrhunderts ist jetzt vorbei, trotzdem muss man daraus lernen. Das Eingreifen in politisch Prozesse in Krisenländern darf in Zukunft nur unter absoluter Kenntnis der Sachlage, einer umfassenden kulturspezifischen Sondierung und, am wichtigsten, absolut unparteiisch stattfinden. Die Bevor-oder Benachteiligung einzelner Gruppen führt schnell in eine prekäre Lage.

Deutschland muss in Zukunft sein politisches Gewicht in der Welt stärker ausnutzen. Die Zivilbevölkerung muss ihr demokratisches Recht auf vielfältige Weise einsetzen, um die Staatsoberhäupter in die Pflicht zu nehmen und einzugreifen. Die Verantwortungslosigkeit beginnt beim wissenden aber untätigen Bürger einer Nation, die helfen könnte, die Lage in Krisengebieten zu verbessern. Deutschland kommt durch die NS-Vergangenheit eine besondere Rolle zu, gerade wir sollten einen Völkermord nirgendwo auf der Welt noch einmal passieren lassen.

Völkermord ist nie spontan!

Im letzten Jahrhundert starben mehr Menschen durch Völkermorde als durch Kriege. Völkermorde sind immer bewusste Entscheidungen kleiner, ideologischer Kerngruppen. Sie sind sozusagen ein politisches Unternehmen, es geht um Machtansprüche und Wohlstand.

Sie benutzen den Völkermord als Mittel zur Sicherung ihrer Vorherrschaft. Vorurteile zwischen Bevölkerungsgruppen werden dabei immer instrumentalisiert, am Beispiel Ruandas wurden die Tutsi von den Hutu verunmenschlicht und als „Bestien“ dargestellt, die die Macht an sich reißen wollen.

Selbst tiefer, grundlegender Hass allein kann keine spontanen Massaker in Form eine Genozids hervorrufen. Es bedarf immer einer Vorbereitung und Planung. Dabei sind die führenden Köpfe stets vom Gelingen ihres grausamen Vorhabens überzeugt, weil sie unter anderem um die langen Entscheidungswege der UNO wissen. Bislang achtet die UNO die Souveränität von Staaten auf Kosten des eigenen Handlungsspielraums. Das gibt den Ländern eine zu große Handlungsfreiheit, mit der Sicherheit, dass die internationale Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres eingreift. Wenn wir also nichts Grundlegendes unternehmen, können sich politische Führer nach wie vor ungeahndet in Sicherheit wiegen. Außerdem sind die Kommunikationswege der UNO zu lang, die Befehlsketten uneindeutig und häufig erreichen wichtige Informationen nicht die eigentlichen Empfänger (der Sicherheitsrat der UNO gab später an, viele der Lageberichte und Forderungen der UNAMIR nicht erhalten zu haben). Staaten, die Völkermord begehen, müssten aus der UNO und allen internationalen Organisationen ausgeschlossen werden, damit ihr Handeln unterbunden werden kann.

Die internationale Gemeinschaft braucht einen Mechanismus, um schnell auf Völkermorde und dessen Vorboten zu reagieren. Eine Mächteorganisation demokratischer Staaten mit einer Null-Toleranz Politik. Nur durch schnelles, gezieltes und vor allem selbstloses Eingreifen kann die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinde gesichert werden.

Nationalpolitische Abwägungen über den Nutzen oder die Vorteile des eigenen Eingreifens dürfen unsere Außenpolitik nicht länger prägen. Wir müssen uns in die Lage der Opfer hineinversetzen und in jedem einzelnen Opfer eines Völkermordes die eigene Mutter, den Vater, Sohn oder Tochter sehen. Dann kann auch die Zivilbevölkerung auf der Welt ihre Staatsoberhäupter dazu bewegen, zu handeln.

Wenn Täter und Opfer in einem Land wie Ruanda ihre unterschiedlichen Rollen im Genozid verarbeiten, ihre Taten hinterfragen und Schuld und Fehler eingestehen beziehungsweise anerkennen, kann ein Prozess der Versöhnung entstehen, der kommenden Konflikten den Nährboden nimmt. Doch die nationale Ebene der Prävention reicht nicht aus.

Die Zivilbevölkerung weltweit muss durch Wissen und Bildung vor Völkermorden geschützt werden. Viel zu viele Menschen wissen nichts über den Genozid in Ruanda! Das muss sich dringend ändern. Es muss weltweit ein Bewusstsein geschaffen werden für Recht und Unrecht, für den Wert allen Lebens, für Verständnis und Akzeptanz Andersdenkender und für Zusammenhalt der Weltgemeinschaft trotz Unterschiede in Religion, politischer Ansicht und ethnischer Herkunft.

Ziel des neuen Bewusstseins muss sein, Instrumentalisierung und Hetze entgegen wirken zu können. Das persönliche Bild, die eigenen Begegnungen und Erfahrungen müssen dem stilisierten Feindbild entgegengesetzt werden („mein Nachbar ist Tutsi und immer nett zu mir gewesen, warum soll ich ihn töten?“).

Diese Art Bildung fehlt bislang auf internationaler Ebene. Zwar werden Konflikte aufgearbeitet, meist jedoch nicht länderübergreifend und international. Diese Bildung zum „Menschsein“ sollte primäres Ziel der durch Entwicklungshilfe geförderten Bildungsprojekte sein.

Insbesondere Deutschland muss zu dieser Art von Bildung beitragen. Wir müssen aus der Vergangenheit lernen, dass ist das erklärte Ziel des Geschichtsunterrichts. Wenn (als Beispiel) Zeitzeugen des Holocaust auf der ganzen Welt aufklären über Machtmechanismen und Handlungsabläufe (z.B. das Ermächtigungsgesetz, die Reichsprogromnacht, die Einschränkung der Rechte von Juden, Deportationen, Massenvernichtung,…), dann würde in den Köpfen der Menschen ein Bewusstsein entstehen, dass das Potential und erste Anzeichen von Völkermorden und Unterdrückung früh erkennt.

Wenn die Menschen in Ruanda gewusst hätten, dass Hitler die deutsche Bevölkerung durch die gleichen Medien wie die Hutuextremisten aufgestachelt hat (Radio, Zeitung) und das auch Hitler seine „Präsidentengarde“ (die SS) gehabt hat, die die Menschen zu Gewalttaten angestachelt haben, hätten sie ihr Handeln zumindest in soweit infrage gestellt, dass sie sich einem Schuldgefühl nicht hätten entledigen können. Sie hätten die Vorgänge in ihrem Land kritisch hinterfragt und Eigenverantwortung entwickelt. Die Beteiligung der breiten Masse wäre nicht möglich gewesen, weil Parallelen zu vergangenen Genoziden erkannt worden wären.

Quellen:

Dallaire, Romeo: Handschlag mit dem Teufel, Verlag Zweitausendeins, 2009, Deutsche Ausgabe

Youtube: „Schlimmer als Krieg – Völkermord verstehen und verhindern“ von Mike Dewitt & David Jonah Goldhagen URL: http://www.youtube.com/watch?v=sjk75DGz5D8 Zugriff: 11.02.2014

 

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20 Jahre danach – Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda? – von Lea Henrich

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

In 100 Tagen kann man mit dem Fahrrad durch Europa fahren, den Sommer im Schwimmbad genießen, einen Garten anpflanzen, Freundschaften schließen.
100 Tage dauert es, bis ein kleiner Schwan fliegen kann, in 100 Tagen kann man sich 300 Mal die Zähne putzen, 100 Tage dauert die Probezeit in einem neuen Job.
In 100 Tagen kann man Rache begehen.
In 100 Tagen kann man ein Land unfähig machen zu handeln.
In 100 Tagen kann man mehr als einer Million Menschen das Leben stehlen, Familien auseinander reißen und Generationen zerstören.
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20 Jahre danach-Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda? – von Marlen Klassen

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Der 7. April 2014. Während ein Großteil unserer deutschen Bevölkerung mit diesem Monat den Frühling und die ersten warmen Sonnenstrahlen verbindet, ist dieses Datum für die Einwohner Ruanders mit Todesangst, Leid, Verlust und Trauer verbunden. Es ist 20 Jahre her, dass im Land der 1000 Hügel ein erbarmungsloser Völkermord ausbrach. Innerhalb von ca. 3 Monaten starben etwa 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu durch die Hand der radikalen Hutu. Das wochenlange Morden fand nicht im Geheimen statt, sondern unter größtenteils passiver Beobachtung der Weltbevölkerung. Weiterlesen

20 Jahre Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt? – von Philipp Hesch

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Vor zwanzig Jahren ist im Herz von Afrika etwas Unvorstellbares geschehen: binnen hundert Tagen wurden 1994 fast eine Million Menschen getötet. Von ihren Nachbarn und Freunden, aber auch von Fremden, denen sie nie etwas getan hatten. Diese Tragödie allein wäre schon schlimm  genug gewesen, wenn man nicht das zusätzliche Versagen der UNO, der Weltgemeinschaft und aller anderer Institutionen zu beklagen gehabt hätte.Man hätte den Genozid verhindern können, man hätte Menschenleben retten können, man hätte Infrastrukturen und Truppen nutzen können, man hätte die  Menschenrechte einfordern können.

Stattdessen: Versagen auf ganzer Linie.

Wird heute Vor – Ort – Prävention betrieben? Wird in Ruanda offen über den Genozid geredet? Wurde der Weg für zukünftige Interventionen diplomatisch und rechtlich klar geregelt? Wurde für eine entsprechende personelle und materielle Infrastruktur gesorgt?

So will ich zunächst den Blick auf unser ruandisches Partnerland lenken. Das Gymnasium Kusel besuchte Ruanda im Jahr 2012 und 2013 mit einer Schülergruppe. Als die Gruppe von 2012 an die Partnerschule kam, wurde sie informiert, dass am nächsten Tag der Abschluss der  Trauerfeierlichkeiten für den Genozid stattfinden würde. Man hatte die Gruppe im Vorfeld über diese Gedenkveranstaltung nicht informiert. Im Lauf  ihrer Vorbereitung hatten sich die Schüler schon mit diesem Thema beschäftigt und es wurde ihnen Bildmaterial zu diesem Genozid gezeigt. Diese Veranstaltung wurde von unserer Partnerschule stellvertretend für die ganze Region durchgeführt. Fast alle Bürger der Umgebung waren auf den Beinen und es entstand ein langer Zug der zum Gebeinhaus führte. Dort werden die Überreste der Toten  gesammelt und aufgebahrt. Es wurde den Schülern freigestellt, in das Gebeinhaus zu gehen. Auch die Lehrer schienen ebenso wie viele andere Erwachsene überfordert und überwältigt von diesem Anblick der menschlichen Überreste zu sein; dies war so von der Partnerschule gewollt.Es geht um Aufklärung, Sensibilisierung und das Verhindern der Verdrängung dieses Genozids. Es ist eine Ermahnung an die Lebenden, dass sich so etwas nicht wiederholt.

Dies ist nicht nur ein nationales Problem Ruandas.

Häufig wurden Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht wirklich aufgearbeitet und geahndet Oft fehlte der Wille der internationalen Gemeinschaft und in dem betroffen Land wurden die Verbrechen totgeschwiegen.

Allerdings nahmen bei dieser Gedenkfeier in Ruanda Vertreter des Staates und der religiösen Gemeinschaften sowie ein Zeitzeuge eindeutig zu dem Genozid Stellung.

Zum Teil ist es verständlich, dass Ruanda sich als Demokratie auf wackeligen Beinen nicht ewig mit der Aufarbeitung des Genozids beschäftigen kann und will. Zum Anderen müssen wir sehen, dass Opfer und Täter Haus an Haus wohnen und sich vielleicht bei der Arbeit begegnen.Permanentes Misstrauen und Angst ist ein schlechtes Fundament für eine funktionierende Demokratie.

Anderenorts wurde auch auf ein schlechtes Fundament gebaut. Nehmen wir den Kosovo oder Somalia und ganz aktuell Syrien. Aber hier wurde weder bei der UN noch bei der NATO für ein schnelles konsequentes Eingreifen gesorgt. Selbst wenn ganz offensichtlich Menschenrechte gebrochen werden, wenn Menschenleben aus reiner Willkür gefährdet sind, wird nicht eingegriffen.Entsprechende Eingriffsmöglichkeiten bestehen, werden aber oft aus unterschiedlichen Gründen nicht angewendet.Es wäre den Verantwortlichen zu unangenehm, einen Einsatz vor ihrer Bevölkerung zu rechtfertigen.

Auch in Deutschland ist eine ähnliche Haltung festzustellen, die viel mit der deutschen Geschichte zu tun hat.

Diese passive Haltung steht im Moment jedoch in der Kritik wie die Münchner Sicherheitskonferenz gezeigt hat. Bundespräsident Gauck erklärte dort,dass „wir nicht verschont bleiben von den Konflikten der Welt“ und er sich wünsche, wir würden schneller und nachhaltiger reagieren. Auch stellte er klar, dass es weder ein Recht auf Wegsehen gebe noch sich die Politiker mit Verweis auf die ablehnende Haltung der Bürger ihrer Verantwortung entziehen könnten.

Die neue Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte auf der Münchner Konferenz, dass Gleichgültigkeit für Deutschland keine Option sei und eine Verpflichtung für Deutschland bestehe zu handeln, da es die Mittel und Fähigkeiten dazu besitze.

Jedoch ist die deutsche öffentliche Meinung weiterhin gegen Militäreinsätze im Ausland wie die Reaktion auf den deutschen Einsatz in Mali zeigt: Bei einer Meinungsumfrage waren69 % der Befragten gegen einen solchen Einsatz. Eine Lösung wäre vielleicht das Eingreifen der deutsch-französischen Brigade im europäischen Rahmen. Dann würde die Verantwortung nicht allein bei Deutschland liegen.

Aber da wo Menschenleben so massiv gefährdet waren wie 1994 in Ruanda, muss eine schnelle Entscheidung möglich sein.

Dazu war aber die UN wegen der verschiedenen Interessen ihrer Mitgliedsstaaten nicht in der Lage.

Trotzdem hat sich einiges zum Positiven gewendet. So will die NATO auch in Zukunft unabhängig von der UN Interventionen prüfen und durchführen. Das steht zumindest in ihrem strategischen Konzept von 1999.

2006 kam es zur Einrichtung der oben erwähnten Krisen-Reaktionstruppe bei der NATO. Diese besteht aus Land- und Seestreitkräften und soll ein breites Aufgabenspektrum abdecken, was bedeutet, dass sie nicht nur bei einem eventuellen Völkermord zum Einsatz käme.Den Truppen der UN 1994 fehlten angeblich die Gelder, das Personal und die Rechtssicherheit.

Dies bedeutet, dass man einer erneuten Unterschätzung der jeweiligen Gefahr vorbeugen muss man muss jedoch zugeben, dass die richtige Einschätzung der Situation oft schwierig ist. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verbrecher in Ruanda nicht entsprechend ihrer Schuld bestraft wurden.

Es scheint kein echtes Interesse an einer Aufarbeitung der Vorkommnisse zu geben. Auch wird unterschwellig immer noch zwischen Hutu und Tutsi unterschieden, was ganz offen die Parteienlandschaft zeigt. Prävention und Diskussion wird nicht zugelassen wobei es zu einer inszenierten Dramatisierung des Genozids kommt, sodass eine sachliche Auseinandersetzung unmöglich ist.

Auch für die Zukunft gibt es in Ruanda wenig Hoffnung, weil es immer noch ein großes Demokratiedefizit gibt, was aber zum Teil durch die Geschichte des Landes bedingt ist.

Das Fazit fällt also eher negativ aus :

Haben wir nichts gelernt ? 

Wird auch in Zukunft ein Völkermord nicht verhindert werden können?

Die Antwort kann nur die Völkergemeinschaft geben.

 

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Irgendwo in Afrika – von Violetta Citaku

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Ruanda – ein Land irgendwo in Afrika. Ein Land von vielen auf dieser Welt, die wir nur aus den Medien und der Schule kennen. Ein Land mit einer grausamen, fast vergessenen Geschichte: einem Völkermord. Heute, 20 Jahre danach interessieren sich nur noch wenige für ihn. Doch soll dieses Massaker eine archivierte Schlagzeile bleiben oder haben wir die Pflicht uns auch noch heute damit und vor allem mit den Lehren zu beschäftigen?

Völkermord in Ruanda? Was war da nochmal? Ein Blick in Wikipedia genügt: Unter dem Völkermord (Genozid) in Ruanda versteht man das vier Monate lang andauernde, regelrechte Abschlachten der Tutsi-Minderheit durch die Hutu-Bevölkerung. Etwa 75% der Tutsi wurden umgebracht. Insgesamt starben ungefähr 900.000 Menschen. Weiterlesen

Pressemitteilung: Genocide Alert begrüßt historisches Gerichtsurteil im Frankfurter Völkermordsprozess

Genocide Alert begrüßt historisches Gerichtsurteil im Frankfurter Völkermordsprozess

Ehemaliger ruandischer Bürgermeister zu 14 Jahren Haft verurteilt

Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilte heute den ehemaligen ruandischen Bürgermeister Onesphore Rwabukombe zu 14 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Völkermord. Genocide Alert begrüßt das Verfahren und das heutige Urteil als einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven weltweiten Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen.

 18. Februar 2014 – Berlin/Frankfurt: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Onesphore Rwabukombe am 11. April 1994 auf dem Kirchengelände des Ortes Kiziguro in seiner Funktion als Bürgermeister der benachbarten Gemeinde Muvumba an der Durchführung eines Massakers an mindestens 450 Tutsi beteiligte.

Dazu erklärt Sarah Brockmeier, stellvertretende Vorsitzende von Genocide Alert e.V.: „Wir bewerten dieses Verfahren gegen Onesphore Rwabukombe als ein wichtiges Signal, dass schwerste Menschenrechtsverbrechen geahndet werden – unabhängig davon wo in der Welt sie verübt werden. Gleichzeitig stellen das Verfahren und der heutige Urteilsspruch einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda dar.“

 Genocide Alert begrüßt ausdrücklich diese Anwendung des 2002 in Deutschland eingeführten Völkerstrafgesetzbuches. Trotz der besonderen Herausforderungen des Prozesses zeigte das Gerichtsverfahren in Frankfurt, dass eine rechtsstaatliche Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich ist. Dass Rwabukombe seit 2002 jahrelang unbehelligt in Deutschland leben konnte, macht jedoch gleichzeitig deutlich, dass deutsche Behörden noch schneller und effektiver handeln müssen, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.

Pressemitteilung als pdf:  Genocide Alert begrüßt historisches Gerichtsurteil im Frankfurter Völkermordsprozess

Mit dem Privatjet in die Zelle: Das Karriereende von Bosco Ntaganda

 

 

Ein Paukenschlag. Montag, den 18. März 2013 kursiert seit der Mittagszeit aus gut unterrichteten Quellen die Information, Bosco Ntaganda, Kampfname “Terminator”, habe sich der US-Botschaft in Ruanda in Kigali ergeben. Später am Nachmittag bestätigt sich die Meldung endgültig.  Seit etwa 12 Jahren war er, obgleich nie als offizielle Nummer eins, Strippenzieher verschiedenster Rebellengruppen im Ostkongo.

 

Ein anekdotischer Rückblick

In früher Kindheit und Jugend musste Ntaganda aus Ruanda nach Uganda fliehen. Dort wuchs er in Flüchtlingslagern auf und kehrte Anfang der 1990er Jahre unter Fred Rwigyema und Paul Kagame mit der Rwandan Patriotic Front nach Ruanda zurück und half, den dort wütenden Genozid zu beenden. Es folgen erste Ausflüge in den Ostkongo, wohin die neue ruandische Armee den Schergen des Genozids (heute firmiert unter der Miliz FDLR) folgt, doch zugleich massenweise Massaker unter der Zivilbevölkerung verübt (siehe Mapping-Report der UN). Anschließend schließt sich Ntaganda für kurze Zeit der pro-ruandischen Besatzungsarmee RCD in und um Goma an, bevor er Militärchef von Thomas Lubangas UPC-Rebellen wird. Lubanga ist heute bekannt als erste Person, die vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag verurteilt wird. Aus dieser Zeit, 2002/03, stammt der Haftbefehl des ICC gegen ihn. Mitte des vergangenen Jahrzehnts wechselt der Terminator, übrigens eine Selbstbezeichnung – das Kino der frühen 1990er hatte seinen Einfluss auch in Zentralafrika – zur CNDP, Laurent Nkunda’s Miliz, die im Ostkongo einen Staat im Staate errichtete und zum Teil als Satrap Ruandas agierte. Jener Nkunda befindet sich seit 2009 unter Hausarrest in Ruanda – Folge eines Friedensabkommens zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda. Dieses Friedensabkommen wurde nicht zuletzt dadurch begünstigt, dass Ntaganda sich willens zeigte, seinen Chef zu verraten. Er und weitere hochrangige CNDP-Offiziere erhalten prestigiöse Positionen in der kongolesischen Regierungsarmee. Der Terminator ist nun stellvertretender Kommandant aller Militäroperation im Ostkongo – und plötzlich General. Zugleich eröffnet er in Goma seinen privaten Grenzübergang nach Ruanda, der zu einem Brennpunkt und Nadelöhr für illegal gehandelte Rohstoffe wird. Der Haftbefehl des ICC gegen ihn besteht zu dieser Zeit bereits, aber der kongolesischen Regierung scheint die scheinbare Stabilität wichtiger zu sein. Ruanda befindet sich nicht unter den Unterzeichnerstaaten des Romstatuts.

Nach den letzten Präsidentsschaftswahlen im Kongo gerät der wiedergewählte Joseph Kabila unter starken diplomatischen Druck. Unabhängig von der Beobachtung, dass er nach einer geschickten Verfassungsänderung wahrscheinlich auch ohne Betrug Wahlsieger gewesen wäre, steht die Hypothek von brennenden Wahllokalen und Distrikten mit über 100% Wahlbeteiligung. Die internationale Gemeinschaft möchte als Gegenpfand den mächtigen Kriegsherren Ntaganda in Den Haag sehen. Kabila macht erste Anstalten, beizugeben. Der ihn aus dem Osten unterstützende Ntaganda (gleichwohl der Tatsache, dass dies immer mehr eine „alliance de convenience“ gewesen ist) verliert Vertrauen und Ruhe, desertiert. Eine Welle weiterer Kommandanten, fast auschließlich Ex-CNDP-Offiziere folgt dem Beispiel. Wenige Wochen später erscheint M23, die Bewegung des 23. März, auf der Bildfläche und verzeichnet rapide Geländegewinne nördlich von Goma, im Dreiländereck zwischen Kongo, Ruanda und Uganda. Während Ntaganda von der Bildfläche verschwindet, wird die Bewegung militärisch von Sultani Makenga und Baudouin Ngaruye geführt. Die Forderung lautet, das Friedensabkommen vom 23. März 2009, dass die CNDP in die Regierungsarmee FARDC integriert hat, nun endlich komplett umzusetzen. Offiziell gehört Ntaganda nicht zur M23, aber schnell wird klar, dass er im Hintergrund agiert.
Die UN-Expertengruppe zum Kongo findet erhebliches Material, dass auch Ruanda und Uganda ihre Finger im Spiel haben. Am 20. November 2012 (wie in vorigen Blogeinträgen berichtet), nimmt M23 Goma im Handstreich und demonstriert etwa zwei Wochen Stärke, bevor der Abzug mit neugewonnenem Material und frischen Rekruten beginnt. Es folgen Verhandlungen in Kampala. In dieser Periode wird zum ersten Mal deutlich, dass innerhalb von M23 die alten politischen, ökonomischen, ethnischen Spannungen des CNDP, die ihren Ursprung in der Absetzung Nkundas durch Ntaganda haben, weiterleben. Makenga, ein enger Vertrauter Nkundas setzt sich mit der Entscheidung für den Abzug und Verhandlungen durch, während der politische Führer Jean-Marie Runiga und Ngaruye mit dem Wunsch, den Feldzug fortzuführen, scheitern. Sie sind Ntagandas Spielsteine in dieser Konstellation. Einige Wochen später, Meldungen über Kämpfe innerhalb von M23 – ein Bruderkampf beginnt. Makenga hatte Runiga als politischen Führer der Bewegung abgesetzt, woraufhin dieser und die Ntaganda-treuen Offiziere sich zu jenem absetzen. Der Gegenangriff folgt binnen weniger Tage. Heftige Schlachten halten den sogenannten „petit Nord“ der Provinz Nordkivu in Atem. Nach etwa drei Wochen wird klar, dass die Makenga-Fraktion siegreich sein würde. Viele hochrangige Ntaganda-Kämpfer sterben. Runiga flüchtet als erster nach Ruanda, begleitet von Ngaruye, sowie Seraphin Mirindi und Innocent Zimurinda. Andere ergeben sich Makenga, wiederum andere den Blauhelmen der MONUSCO. Keine Spur von Bosco Ntaganda, bis jener sich unter mysteriösen Umständen am 18. März in der US-Botschaft ergibt und ironischerweise am 23. März, Namensgeber seiner letzten Rebellenformation, in den Haag den Haftbefehl vorgelesen bekommen wird, nachdem er die obligatorische medizinische Untersuchung überstanden hat. Doch wie ist die vermeintliche Selbstauslieferung zustande gekommen?

Zwei konkurriende Theorien besitzen den größten Grad an Wahrscheinlichkeit und werden jeweils von zahlreichen verschiedenen Informanten und anderen Quellen getragen. Beide gehen davon aus, das Ntaganda zwischen dem 16. und 18. März die Grenze nach Ruanda überquert hat:

Variante A: Ntaganda gelangt unbemerkt auf ruandisches Territorium. Mithilfe der Freunde, die er in der ruandischen Armee noch immer besitzt, reist er inkognito bis nach Kigali. Dort stellt er sich der US-Botschaft und bittet um die Überführung nach Den Haag.

Variante B: Ntaganda wird auf ruandischen Territorium von den dortigen Sicherheitskräften festgenommen und nach Kigali gebracht. Die ruandische Regierung zwingt ihn, sich der US-Botschaft zu stellen und um die Überführung nach Den Haag zu bitten.

Beide Varianten beruhen auf einigen Gemeinsamkeiten. Zum einen muss Ntaganda um sein Leben gefürchtet haben – anders lässt sich die überraschende Selbstauslieferung kaum erklären. Eine drohende Haftstrafe von 10-20 Jahren muss in seinen Augen die bessere Alternative gewesen sein. Weiterhin wird klar, Ruanda hat das Interesse an ihm verloren. War er über zehn Jahre in RCD, UPC, CNDP und M23 ein Handlanger, Partner und Instrument ruandischer Interessen im Kongo, so muss Ruanda nun zum Schluss gekommen sein, dass Ntaganda nunmehr ein belastendes Element geworden ist. Dies zeigt nicht zuletzt, ganz egal ob die Wahrheit mehr Variante A oder B gleicht, die Kooperation des Landes mit dem ICC – gerade auch, weil Ruanda den ICC gemeinhin ablehnt.

Über die Spekulationen zur Selbstauslieferung hinaus bleiben weitere Fragen im Fall Ntaganda offen. Die Rolle der kongolesischen Regierung (die bereits sehr früh Ntaganda’s Grenzübergang denunziert hatte, die Rolle der siegreichen Makenga-Fraktion der M23, sowie die Rolle der USA – schließlich hätte Ntaganda sich verhältnismäßig einfacher auch den Blauhelmen in Kibumba, in der Nähe seines letzten Hauptquartiers, stellen können. Was Ntaganda dazu bewegt hat, nicht etwa auf eine seiner Farmen in westlich gelegene Masisi zu fliehen ist unklar. Der Zustand seiner Truppen lässt jedoch darauf schließen, dass er über unzureichende Munition verfügte und alle Zugangswege von feindlichen Akteuren versperrt waren.

Seit dem frühen Nachmittag des 22. März sitzt Ntaganda in einem privat gecharterten Jet mit einer Delegation des ICC. Es ist seinen Opfern, aber auch dem (oft nicht ganz zu unrecht) kritisierten Internationalen Strafgerichtshof zu wünschen, dass was ihn betrifft, Gerechtigkeit geschaffen wird. Darauf zu spekulieren, dass Ntagandas Festnahme und eventuelle Verurteilung den Konflikt im Ostkongo lösen kann ist allerdings blauäugig. Der Friedensprozess bleibt festgefahren. Eine Integration der M23 in die Regierung – die nicht ausgeschlossen ist – wird dieses Problem lösen, wenn auch nur auf Zeit. Zugleich kann sie jedoch weitere Probleme schaffen, wie die Desertion anderer Gruppen. Die neue Sondergesandte der UN, Mary Robinson, sieht sich einer höchst delikaten Lage gegenüber, bei der nicht zuletzt die Rolle der beteiligten Regierungen besonders problematisch werden kann.

 

Ein Beitrag von Christoph Vogel, Mercator Fellow
Originalveröffentlichung des Artikels auf www.nefia.org