Pressemitteilung: Genocide Alert begrüßt historisches Gerichtsurteil im Frankfurter Völkermordsprozess

Genocide Alert begrüßt historisches Gerichtsurteil im Frankfurter Völkermordsprozess

Ehemaliger ruandischer Bürgermeister zu 14 Jahren Haft verurteilt

Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilte heute den ehemaligen ruandischen Bürgermeister Onesphore Rwabukombe zu 14 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Völkermord. Genocide Alert begrüßt das Verfahren und das heutige Urteil als einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven weltweiten Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen.

 18. Februar 2014 – Berlin/Frankfurt: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Onesphore Rwabukombe am 11. April 1994 auf dem Kirchengelände des Ortes Kiziguro in seiner Funktion als Bürgermeister der benachbarten Gemeinde Muvumba an der Durchführung eines Massakers an mindestens 450 Tutsi beteiligte.

Dazu erklärt Sarah Brockmeier, stellvertretende Vorsitzende von Genocide Alert e.V.: „Wir bewerten dieses Verfahren gegen Onesphore Rwabukombe als ein wichtiges Signal, dass schwerste Menschenrechtsverbrechen geahndet werden – unabhängig davon wo in der Welt sie verübt werden. Gleichzeitig stellen das Verfahren und der heutige Urteilsspruch einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda dar.“

 Genocide Alert begrüßt ausdrücklich diese Anwendung des 2002 in Deutschland eingeführten Völkerstrafgesetzbuches. Trotz der besonderen Herausforderungen des Prozesses zeigte das Gerichtsverfahren in Frankfurt, dass eine rechtsstaatliche Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich ist. Dass Rwabukombe seit 2002 jahrelang unbehelligt in Deutschland leben konnte, macht jedoch gleichzeitig deutlich, dass deutsche Behörden noch schneller und effektiver handeln müssen, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.

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Genocide Alert Policy Brief 2/2014: Zentralafrikanische Republik – Ein Brandherd erfordert Handeln

In der Zentralafrikanischen Republik sind fast eine Million Menschen auf der Flucht, Tausende fanden den Tod. Es ist zu erwarten, dass weiterhin schwere Gräueltaten begangen werden. Um dies zu verhindern, hat die EU einen Überbrückungs-Militäreinsatz beschlossen. Deutschland kann und sollte einen Beitrag hierzu leisten und daher einen solchen Einsatz logistisch unterstützen. Die Bundeswehr sollte verfügbare Transportkapazitäten freistellen, sich finanziell am Ausbau der humanitären Hilfe beteiligen sowie die schlecht ausgerüsteten MISCA-Friedenstruppe der Afrikanischen Union logistisch und finanziell unterstützen.

Staatlicher Kollaps

Seit der ehemalige Präsident François Bozizé im März 2013 durch die mehrheitlich muslimischen Séléka-Rebellen („Allianz“ in Sango) gestürzt wurde, befindet sich die Zentralafrikanische Republik (ZAR) in einer Gewaltspirale. Angesichts des Zusammenbruchs staatlicher Institutionen und zahlreicher Menschenrechtsverbrechen verschiedenster Milizen steht das knapp 4,6 Millionen Einwohner zählende Land vor einer humanitären Katastrophe.

Nachdem der selbsternannte Präsident Djotoda Anfang 2014 zurücktrat, wählte der Nationale Übergangsrat Catherine Samba Panza zur neuen Präsidentin des Landes. Sie gilt in Bangui bislang als kompetente und unbestechliche Politikerin, die sich durch ihr Eintreten für Bürger- und Frauenrechte einen guten Ruf erworben hat. Für die neue Übergangsregierung ist es wegen des weitgehenden Zusammenbruchs staatlicher Institutionen unmöglich, den Kämpfen Einhalt zu gebieten, Zivilisten effektiv zu schützen und gleichzeitig eine politische Lösung für den Konflikt zu finden. Externe Unterstützung durch die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen und die Europäische Union sind daher unabdingbar.

Große Teile der Bevölkerung haben durch Zerstörung und Vertreibung ihre Existenzgrundlage verloren. Laut dem Büro der UN für Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) befinden sich derzeit über 900.000 Zentralafrikaner auf der Flucht. Etwa 500.000 von ihnen befinden sich in der Hauptstadt Bangui, 100.000 auf dem von französischen Truppen gesicherten Flughafen. Die Verteilung dringend benötigter Nahrungsmittel sowie medizinischer Hilfe gestaltet sich trotz der von der UN mandatierten 1.600 französischen Soldaten und der auf 6.000 Soldaten ausgerichteten (aber noch nicht vollständig stationierten) MISCA-Friedenstruppe der Afrikanischen Union (AU) als schwierig. Viele Teile des Landes sind unerreichbar. Gezielte Angriffe auf die internationalen Truppen sowie Gräueltaten gegenüber der Zivilbevölkerung haben dramatisch zugenommen. UNICEF schätzt die Zahl der von diversen Milizen rekrutierten Kindersoldaten auf ca. 6.000.

Reaktion Deutschlands und der EU

Deutschland hat sich bislang zum einen  finanziell am Militäreinsatz der AU beteiligt sowie logistische Hilfe in Form von Transportflügen bereitgestellt. Am 20. Januar 2014 haben mehrere EU-Staaten insgesamt 469 Millionen US-Dollar an humanitärer Hilfe zugesagt. 200 Millionen sollen sofort fließen. Zudem beschlossen die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten, binnen weniger Wochen eine rund 500 Soldaten umfassende europäische Truppe zur Unterstützung der bereits vor Ort im Einsatz befindlichen französischen und afrikanischen Soldaten zu entsenden. Die EU-Truppe soll auf einen Einsatz in der Hauptstadt Bangui sowie die Sicherung des Flughafens begrenzt sein und dient der Überbrückung, bis entweder die afrikanische Mission MISCA ihre geplante Truppenstärke erreicht hat oder eine UN-Mission entsandt wird. Deutschland beschränkt sich hierbei auf die logistische Unterstützung des EU-Einsatzes und plant, die französische Armee bei ihrem Einsatz in Mali zu entlasten.

Erforderliche Maßnahmen und mögliche Beiträge Deutschlands

Der unmittelbare Schutz der Zivilbevölkerung vor weiteren Gräueltaten muss gesichert und die öffentliche Ordnung insbesondere in der Hauptstadt Bangui wiederhergestellt werden.

  • Für die Arbeit vieler Hilfsorganisationen und für die Verteilung von Hilfsgütern ist Schutz, etwa in Form sicherer Korridore, grundlegend.
  • Weitere logistische und finanzielle Unter-stützung der schlecht ausgerüsteten MISCA ist hierfür essenziell. Das Engagement der EU und Deutschlands ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen. Es muss zudem eine Regelung für eine EU-weite Lastenverteilung der französischen und europäischen Einsatzkosten gefunden werden.
  • Die rund 500 EU-Soldaten könnten neben dem Schutz von Flüchtlingen und Zivilisten auch durch Aufklärung, medizinische Unterstützung und Transporthubschrauber einen großen Beitrag zur Stabilisierung der Hauptstadt und zur Arbeit von Hilfsorganisationen leisten. Wichtig ist nun, dass die inzwischen vom UN-Sicherheitsrat mandatierte Mission schnell vor Ort stationiert wird.
  • Zur Befriedung ist die Finanzierung und Durchführung eines umfassenden Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm für Ex-Rebellen der verfeindeten Gruppen erforderlich.
  • Die Bundeswehr sollte umgehend verfügbare Transportkapazitäten bereitstellen.
  • Finanziell sollte Deutschland sich am Ausbau der humanitären Hilfe gemäß den Anforderungen des OCHA beteiligen. Der Strategic Response Plan des OCHA für die Zentral-afrikanische Republik ist mit 59,8 von angestrebten 552 Millionen US-Dollar erst zu 11 % finanziert Das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz könnten im Flüchtlingslager am Flughafen Bangui einen großen Beitrag leisten. Die Versorgung der über 100.000 Flüchtlinge ist bislang nicht gewährleistet.
  •  Bei Friedensverhandlungen ist eine Betei-ligung der Minderheiten aus den Rand-gebieten dringend notwendig, um nachhaltige Lösungen finden zu können. Zur Verhinderung weiterer Gräueltaten zwischen Christen und Muslimen, die als Produkt und nicht als Grund der Rebellion anzusehen sind, sollten parallel dazu Stabilisationsmaßnahmen, wie interreligiöse Dialoge und dringend benötigte Wiederaufbauhilfe eingeleitet werden. Hier können sich Vermittler der UN, AU und EU zwischen den Konfliktparteien einschalten.
  • Die Zentralafrikanische Republik ist Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. Verantwortliche für Menschenrechtsverbrechen die Rekrutierung von Kindersoldaten sollten angeklagt werden. Die UN sollte hierfür umgehend eigene Untersuchungen einleiten.
  • Das beschlossene Waffenembargo muss aufrechterhalten werden.
  • Mögliche gezielte Sanktionen gegen jene, die politische Verhandlungen blockieren, sollten – wie in der UN-Resolution vorbehalten – weiterhin in Betracht gezogen werden.

 

Download: Policy Brief Zentralafrikanische Republik – Ein Brandherd erfordert Handeln

 

Jens Stappenbeck ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Genocide Alert.

Emilia von Mettenheim ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Genocide Alert.