„20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda“
Projektseite zum Genocide Alert Ruandaprojekt
„20 Jahre danach – Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda?„
Beitrag von Dr. Daniel Legutke
© David Proffer | http://www.flickr.com/photos/deepphoto/463806494/sizes/o/ | (CC BY 2.0)
Dr. Daniel Legutke vom Referat Menschenrechte der Deutschen Kommission Justitia et Pax schreibt zur Arbeit von Friedensdienst, Krisenprävention und Krisenintervention der katholischen Kirche in Deutschland.
Der Beitrag
Die Grundlage der Friedensarbeit für die katholische Kirche in Deutschland ist das Wort der deutschen Bischöfe „Gerechter Friede“ aus dem Jahr 2000. Dort wird im Kapitel II.2. der „Vorrang für gewaltpräventive Konfliktbearbeitung“ herausgestellt:
Unter den veränderten weltpolitischen Bedingungen erweist sich die Suche nach Wegen gewaltvermeidender und gewaltvermindernder Konfliktbearbeitung als vorrangige Verpflichtung. […] Äußerste Anstrengungen, Gewalt zu vermeiden, sind nicht bloß empfohlen, sondern im strikten Sinne verpflichtend. […] Allerdings muss auch der grundsätzliche Vorrang der Gewaltprävention operationalisiert werden, also Konsequenzen auf politischer, rechtlicher und institutioneller Ebene nach sich ziehen. Hier öffnet sich ein weitgefächertes Aufgabenspektrum. Es reicht von der Frühwarnung über Verfahren der Streitschlichtung bis zum militärisch gestützten Krisenmanagement.
Dieses Hirtenwort bündelt unter anderem auch die Erfahrungen der Kirche in Ruanda: das Versagen sowohl von zielgerichteter Gewaltprävention als auch die fehlende Übernahme einer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung. Ja mehr noch, Mitglieder der Kirche, darunter auch Priester und Ordensleute, waren mancherorts Teil des Problems.
In einem anderen Abschnitt wendet sich das Bischofswort der „Konfliktnachsorge als Konfliktvorbeugung“ zu und erläutert den tiefen Sinngehalt und die große Bedeutung, die einer „heilenden Erinnerung“ in gesellschaftlichen Versöhnungsprozessen zukommt: „Wer den Frieden will, hieß es früher, muss für den Krieg gerüstet sein. Heute müssen wir sagen: Wer den Frieden will, muss für den Frieden bereit sein. Er ergibt sich nicht von selbst, schon gar nicht, wenn ganze Völker schweres Unrecht erdulden mussten und viele Menschen tief in ihrer Würde verletzt wurden“ (Gerechter Friede, II.5). Der Text wendet sich gegen nachvollziehbare aber gleichwohl gefährliche Versuche, einen Schlussstrich unter das Geschehene zu ziehen. Vielmehr muss es darum gehen, den Schmerz wahrzunehmen und auch beim früheren Gegner anzuerkennen, den Ablauf von Ereignissen zu rekonstruieren, Straflosigkeit zu beenden – um letztlich zu einer geheilten Erinnerung zu gelangen.
Die Katastrophenhilfe der Kirchen kommt dann zum Einsatz, wenn Schlimmes bereits geschehen ist. Die Hilfswerke wie Caritas International und Misereor wenden beträchtliche Mittel auf, um Opfern von Naturkatstrophen oder von Krieg und Vertreibung vor Ort beizustehen. Die Arbeit der Kirchen kann deswegen relativ gut die bisweilen großen Geldflüsse umsetzen, weil sie in vielen Ländern über Netzwerke verfügt, die ein Wirksamwerden bis in entlegene Regionen oder in Regionen ohne staatliche Strukturen ermöglichen. Zur Koordinierung der katholischen Einrichtungen der Nothilfe wurde der Katholische Arbeitskreis Not- und Katastrophenhilfe (KANK) eingerichtet, der und professionell seine wichtige Arbeit verrichtet.
Zusätzlich wird unter dem Stichwort Act to Protect daran gearbeitet, die bei kirchlichen Stellen vorhandenen Informationen über potenzielle Krisen zu bündeln, auszuwerten und, soweit dies als notwendig erachtet wird, bei entstehenden Krisen die kirchlichen Möglichkeiten frühzeitig einzusetzen (to act), um bedrohte Gruppen rechtzeitig vor drohenden Verfolgungs- oder Gewaltmaßnahmen zu schützen (to protect). Seit 2010 ist in die Arbeitsprinzipien des KANK ein entsprechender Passus aufgenommen worden: „Ziel soll es sein, aufkommende Konfliktlagen frühzeitig wahrzunehmen und dazu beizutragen, die kirchlichen Aktivitäten zur Gewaltprävention und Konflikttransformation durch bessere Abstimmung und Austausch zu stärken. Im Rahmen der Tätigkeit sollen aufkommende bzw. sich verschärfende Konfliktlagen in den Blick genommen und ein Überblick über die anstehenden Problemlagen hergestellt werden“.
Über die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) ist die katholische gemeinsam mit der evangelischen Kirche im Beirat „Zivile Krisenprävention“ vertreten, der die Bundesregierung bei der Implementierung des Aktionsplans Zivile Krisenprävention aus dem Jahr 2004 berät und kritisch begleitet. Sowohl im Bischofswort Gerechter Friede sowie als auch in der Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland ist der Primat ziviler Konfliktprävention grundgelegt.
Aus dem Vorrang ziviler Mittel und nichtmilitärischer Krisenprävention folgt die Forderung, Mittel und Kraft in Herstellung von Gerechtem Frieden und Gerechtigkeit zu investieren, so dass Situationen nicht eintreten, in denen man sich genötigt sieht, militärisch einzugreifen (ultima ratio).
Diese Logik steht auch im Aktionsplan der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zentral. Er wurde durch die Kirchen, aber auch menschenrechtspolitische Einrichtungen von Anfang an unterstützt und die Einladung in den Beirat zu gehen, angenommen. Mit dem Abstand von zehn Jahren kann man feststellen, dass einige gute Entwicklungen vorangetrieben werden konnten. Es gibt heute wesentlich mehr Geld und mehr Personal, aber der Aktionsplan selbst hat erheblich an Bedeutung verloren. Denn nach wie vor ist der politische Wille, den Primat ziviler Krisenprävention gegenüber der militärischen Option durchzusetzen, nicht stark genug.
Die Instrumente ziviler Krisenprävention wurden ausgebaut, etwa das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZiF), die Ausgaben für den Zivilen Friedensdienst (ZFD), sind gewachsen und regionale Organisationen und auch ihre Beiträge zur Konfliktprävention etwa in Afrika werden unterstützt. Der ZFD ist ein Programm, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird. Das BMZ förderte die Arbeit des Zivilen Friedensdienst von 1999 bis 2013 mit rund 256,6 Millionen Euro. Getragen wird der ZFD von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen. Die Fachkräfte werden für den Katholischen Bereich durch die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) entsandt. Sie bereitet die Fachkräfte auf die Entsendung vor und richtet Schulungen und Trainingsprogramme aus. Justitia et Pax ist wiederholt an Weiterbildungsprogrammen der Fachkräfte zu Fragen von Versöhnungsarbeit in verschiedenen Ländern Afrikas tätig geworden (z. B. Burundi, Sierra Leone). Die Fachkräfte arbeiten grundsätzlich mit örtlichen Partnerorganisationen oder Friedensinitiativen zusammen. Seit Gründung des ZFD 1999 wurden rund 900 Fachkräfte in über 50 Länder entsandt – nach Afrika, Asien, Lateinamerika, in den Nahen Osten und auf den Balkan. Derzeit sind rund 250 Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes in 38 Ländern im Einsatz.
Doch verglichen mit den Investitionen in militärische Kapazitäten kann von einem „Vorrang des Zivilen“ noch lange keine Rede sein. Gleichzeitig wird immer wieder eingefordert, Deutschland solle entsprechend seinem wachsenden Gewicht mehr internationale Verantwortung übernehmen. Viele assoziieren damit ein stärkeres militärisches Engagement.
Doch die zentrale Frage sollte sein: Wie können die Ansätze und Kapazitäten ziviler Krisenprävention eine aktivere internationale Rolle Deutschlands fördern?
Die angesprochenen Mechanismen und Strukturen beziehen sich lediglich auf die katholische Kirche in Deutschland. Von mindestens ebenso großer Bedeutung ist das Handeln der jeweiligen Ortskirche. Darauf kann hier nicht weiter eingegangen werden, doch sei zumindest angemerkt, dass die umfassendste Wirkung dann erreicht wird, wenn es gelingt einander subsidiär zu unterstützen und im gegenseitigen Wissen um die Bedürfnisse der Schwesterkirchen und der Partnerorganisationen vor Ort zu agieren. Im Blick auf Afrika wäre darüber hinaus daran zu denken, die Ortskirchen dabei zu unterstützen einen größeren Einfluss bei der AU und den regionalen Sub-Organisationen geltend machen. Denn für die afrikanische Situation gilt, dass Interventionen extraterritorialer Mächte aufgrund der kolonialen Erfahrungen in besonderer Weise negativ besetzt sind, sich die Schutzverantwortung aber genau als Einfallstor für derartige Interventionen erweisen könnte. [1]
[1] Für weitere Analysen zur Schutzverantwortung und allgemein zur friedensethischen Bewertung der Erfahrungen mit der responsibility to protect vgl. Thomas Hoppe (Hrsg.), Verantwortung zu schützen: Interventionspolitik seit 1990 – eine friedensethische Bilanz; Analysen und Empfehlungen / vorgelegt von der Arbeitsgruppe Gerechter Friede der Deutschen Kommission Justitia et Pax (Berlin 2014).
Die Interviews und Beiträge in der Genocide Alert Interviewreihe zum Völkermord in Ruanda geben die persönlichen Ansichten der Interviewten wieder und entsprechen nicht zwangsläufig der Position von Genocide Alert.
Über das Projekt
20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda führte Genocide Alert im Jahr 2014 Podiumsdiskussionen, Interviews und einen Essaywettbewerb durch, um an den Völkermord in Ruanda 1994 zu erinnern und daraus zu ziehende Lehren für die gegenwärtige Politik zu debattieren.
Auf dieser Projektseite hat das Team unter Leitung von Sarah Brockmeier Videoaufnahmen von Podiumsdiskussionen und Vorträgen online gestellt, geführte Interviews und Ergebnisse protokolliert sowie Fachliteratur und Gutachten zusammengetragen, unter anderem zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Ruanda.