Früher handeln statt später bedauern: Bilanz nach fünfzehn Jahren Schutzverantwortung

Häufig scheren sich Konfliktparteien in bewaffneten Konflikten kaum um die Leben von Zivilistinnen und Zivilisten. Auch in Friedenszeiten kommt es im Rahmen von „Aufstandsbekämpfung“ immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen, wie der Massenexodus der Rohingya aus Myanmar zeigte.

Eigentlich, so die Hoffnung vor einigen Jahren, sollten Massenverbrechen wie der Völkermord in Ruanda 1994 oder die Gräueltaten der Bürgerkriege in den 1990ern und frühen 2000ern der Vergangenheit angehören. Hatten doch beim Reformgipfel der Vereinten Nationen 2005 Staats- und Regierungschefs einstimmig eine sogenannte Schutzverantwortung akzeptiert (engl. Responsibility to Protect oder R2P). Demnach habe jeder Staat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor Massenverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu schützen. Die internationale Gemeinschaft solle die Staaten dabei unterstützen. Scheitere ein Staat darin massiv, stehe die Staatengemeinschaft bereit, durch den UN-Sicherheitsrat zu reagieren.

Der Beschluss wurde seinerzeit als eine der bedeutendsten Entwicklungen der jüngeren Weltpolitik gefeiert. Manche sahen eine völkerrechtliche Revolution heraufziehen: Der Schutz des Individuums werde gegenüber einer staatszentrierten Souveränitätskonzeption gestärkt. 15 Jahre später ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen: Ist die Schutzverantwortung wirkungsmächtig geworden?

Bilanz der Schutzverantwortung

In der breiten Öffentlichkeit wurde das Konzept der Schutzverantwortung erst ab 2011 diskutiert, im Kontext der Libyen-Intervention und der Gräueltaten in Syrien. Kurz darauf wurde ihr bereits das frühe Ende bescheinigt. Schließlich hatten die NATO und ihre Verbündeten in Libyen ihr UN- Mandat überdehnt. Anstatt militärische Gewalt nur zum Schutz der Zivilbevölkerung vor der libyschen Regierung anzuwenden, hatten sie im Bürgerkrieg Partei ergriffen und das Gaddafi-Regime gestürzt. Der Vorwurf der unrechtmäßigen Einmischung wurde laut. In Syrien stand die Staatengemeinschaft dann tatenlos daneben, während aus der gewaltsamen Niederschlagung regierungskritischer Demonstrationen ein brutaler Bürgerkrieg erwuchs, in dem das Regime nicht einmal vor dem Einsatz chemischer Waffen zurückschreckte.

Beide Konflikte betten sich ein in einen breiteren Trend: Die Zahl bewaffneter Konflikte weltweit steigt seit zehn Jahren fast kontinuierlich an. 128 Kriege und bewaffnete Konflikte zählt die Konfliktdatenbank der Universität Uppsala 2018. Eine verschwindend geringe Zahl von Kriegen ist heute noch „klassischer“ zwischenstaatlicher Natur. Mehr als drei Viertel sind bewaffnete Konflikte zwischen verschiedenen nichtstaatlichen Gewaltakteuren oder den jeweiligen nationalen Regierungen und bewaffneten Gruppen im Land. Hinzu kommen noch internationalisierte innerstaatliche Konflikte, in denen Konfliktparteien Unterstützung von anderen Staaten erhalten.

Viele der großen Gewaltkonflikte sind durch massive Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten geprägt. Es kommt zu Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen, Massakern an ganzen Dörfern, sexualisierter Gewalt. Beleg hierfür ist auch die steigende Zahl von Menschen, die vor Krieg und Gewalt flüchten. Im Jahr 2018 wurden laut UN-Flüchtlingshilfswerk jeden Tag durchschnittlich 37.000 Menschen gewaltsam vertrieben.

Doch dies sind nicht die einzigen Massenverbrechen. Beispiel Myanmar: Der Internationale Gerichtshof hatte die dortige Regierung im Januar 2020 aufgefordert, die muslimische Minderheit der Rohingya vor einem möglichen Völkermord zu schützen. Polizei und Militär in Myanmar waren unter dem Mantel der Terrorismusbekämpfung ab August 2017 gegen die Rohingya vorgegangen. Es kam zu Tötungen, Vergewaltigungen und Brandschatzungen. Über 700.000 Menschen flohen in Richtung Bangladesch. Eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates wirft den Behörden eine genozidäre Absicht vor, d.h. eine geplante Zerstörung der Rohingya-Gemeinschaft in Myanmar. Der UN-Sicherheitsrat reagierte darauf jedoch nicht.

Die Gründe für dieses Scheitern der Staatengemeinschaft in der Reaktion auf Massenverbrechen sind vielfältig: Die Debatte darüber, wie die Schutzverantwortung umgesetzt werden soll, wird in den Vereinten Nationen nach wie vor sehr kontrovers geführt. Viele Staaten unterstützen zwar rhetorisch die Idee hinter der Schutzverantwortung, stehen aber internationaler Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten weiter kritisch gegenüber und wollen ihre Souveränität geschützt sehen. Die Intervention der NATO in Libyen 2011 dient ihnen als negatives Beispiel. Zudem ist der UN-Sicherheitsrat durch Interessenkonflikte der Großmächte immer wieder blockiert. Die zunehmende Fragmentierung der Konfliktlandschaft erschwert eine effektive internationale Konfliktbearbeitung. Gleichzeitig schwächt der weltweite Aufschwung populistisch-nationalistischer Strömungen den Multilateralismus im Allgemeinen. Die Bereitschaft zu kollektivem, gegebenenfalls gar militärischem, Handeln, um „entfernten Fremden“ zu helfen, sinkt zunehmend.

Dies zeigt sich auch daran wie der UN-Sicherheitsrat die Schutzverantwortung in seiner Arbeit aufgreift. Zwar bezog er sich zwischen 2005 und Ende 2019 über 80 Mal in Resolutionen auf das Konzept, mandatierte dabei aber überwiegend souveränitätsfreundliche, unterstützende Maßnahmen wie Friedenssicherung, Vermittlung oder Hilfe bei Stabilisierung und Staatsaufbau. Libyen bleibt bis dato der einzige Fall, in dem der Sicherheitsrat Mitgliedstaaten ermächtigt hat, ohne die Zustimmung des betroffenen Staates Gewalt anzuwenden, um Zivilisten zu schützen.

Die R2P erweist sich somit nicht als Instrument zum Schutz der Verfolgten, sondern eher als Richtlinie, dass der Sicherheitsrat irgendetwas tun müsse im Angesicht von Massenverbrechen. Dabei beschränkt er sich jedoch zu häufig auf eine reine Diskussion der Angelegenheit. Kritiker attestieren der Schutzverantwortung daher Wirkungslosigkeit.

Trotzdem ist die Bilanz nach 15 Jahren Schutzverantwortung nicht vollständig negativ. Die Schutzverantwortung ist nicht mit militärischen humanitären Interventionen gleichzusetzen. Das UN-Sekretariat, einige Staaten und Nichtregierungsorganisationen bemühen sich angesichts der Umstrittenheit des Themas, die Diskussion zu verschieben: weg von der Reaktion auf Massenverbrechen und dem Einsatz von Zwang, hin zur frühzeitigen Prävention von Massenverbrechen, in Zusammenarbeit mit den Regierungen und Zivilgesellschaften der betroffenen Länder. Damit rücken die Konfliktvorsorge – Prävention – und Konfliktnachsorge – Peacekeeping und Peacebuilding – in den Fokus der Debatte über die Verhinderung von Massenverbrechen.

Peacekeeping und Peacebuilding in der Prävention von Massenverbrechen

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon und das UN-Büro zur Prävention von Völkermord und zur Schutzverantwortung haben sich bereits in den ersten Jahren nach dem Beschluss von 2005 für ein Mainstreaming der Schutzverantwortung in der UN konzentriert, d.h. eine Berücksichtigung ihrer Ziele in existierenden Programmen, Maßnahmen und Instrumenten vorangetrieben. Die seit 2009 jährlich veröffentlichten Berichte des UN-Generalsekretärs zur Umsetzung der Schutzverantwortung konzentrieren sich überwiegend auf die frühzeitige Prävention von Massenverbrechen. António Guterres setze dies fort. Er drängte die Staaten dazu, die Umsetzung der Schutzverantwortung mit bestehenden institutionalisierten Mechanismen und Institutionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und der Achtung des humanitären Völkerrechts voranzutreiben. Ab 2018 verband er die Schutzverantwortung mit seiner umfassenderen Agenda zur Konfliktprävention. In seinem jüngsten Bericht zur Schutzverantwortung 2019 legte er das Augenmerk auf Lehren aus der Prävention, auf Maßnahmen die ein (Wieder)auftreten von Massenverbrechen verhindern können.

Der Schutz von Zivilisten durch Friedensmissionen ist ein wichtiger Aspekt der Umsetzung der Schutzverantwortung durch die UN. Nahezu alle der seit 1999 neu beschlossenen UN-Friedensmissionen haben die Aufgabe, Zivilisten zu schützen. In Resolutionen zu Darfur, Elfenbeinküste, der Demokratischen Republik Kongo, Südsudan, Mali und der Zentralafrikanischen Republik finden sich direkte Bezüge auf die Schutzverantwortung. Zwar fehlt es UN-Friedensmissionen häufig an Ressourcen, entsprechender Ausbildung der Truppen und einer einheitlichen Auslegung des Mandats durch die truppenstellenden Staaten, was ihre Möglichkeit effektiv auf Massenverbrechen zu reagieren reduziert. Studien zeigen jedoch, dass die bloße Präsenz von Blauhelmen vor Ort Gewalt gegen Zivilisten reduzieren kann.

Darüber hinaus sind viele der von der UN und Experten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung und zur Prävention von Massenverbrechen im Grunde Maßnahmen des Peacebuildings, die sich in der Konfliktnachsorge bewährt haben: Staaten sollten effektive, legitime und integrative Regierungsführung fördern und ihre Sicherheitssektoren in einer Weise reformieren, die die grundlegenden Menschenrechte achtet. Zudem sollten sie Rechtsstaatlichkeit garantieren und partizipatorische und rechenschaftspflichtige politische Institutionen sowie den gleichberechtigten Zugang zur Justiz fördern. Auch Mechanismen für die faire und transparente Verwaltung von wirtschaftlichen Ressourcen sowie die Förderung von Dialog zur Konfliktlösung und Versöhnungsprozessen auf lokaler Ebene werden als Instrumente benannt. Peacebuilding ist zentral, um Massenverbrechen zu verhindern. Es sollte jedoch nicht erst nach Konflikten zum Einsatz kommen, sondern immer dort, wo sich Risikofaktoren zeigen.

Denn Forschung zu Risikofaktoren für Massenverbrechen unterstreicht: Schwerste Gräueltaten treten nicht plötzlich auf. Ein gesellschaftliches Klima, in dem solches Handeln denkbar und möglich wird, entwickelt sich langsam. Warnzeichen sind systematische Diskriminierung, Exklusion bestimmter Gruppen, ungleicher Zugang zu Ressourcen und wirtschaftliche Benachteiligungen von Teilen einer Gesellschaft. Spaltet sich die Gesellschaft kann dies auch in Friedenszeiten zu Gewalt führen, wenn Agitatoren die Bevölkerung aufhetzen. Es gilt daher gesellschaftliche Ursachen für Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen anzugehen, um eine Gesellschaft resilienter gegenüber solchen Risiken zu machen. Dazu gehört auch die Aufarbeitung vergangener Gewaltexzesse. Gesellschaften, in denen es zu Völkermorden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit kam, haben ein größeres Risiko, dass sich solche Verbrechen wiederholen.

Handeln statt bedauern!

Konzeptionell ist die Schutzverantwortung also breit ausgearbeitet. Es existieren inzwischen auch diverse zwischenstaatliche Formate, in denen sich Staatenvertreter und Nichtregierungsorganisationen über Maßnahmen zur Prävention von Massenverbrechen austauschen und Ausbildungsprogramme auflegen. Über 60 Staaten haben inzwischen sogenannte R2P Focal Points ernannt, die die Tätigkeiten ihrer Regierung mit Bezug zur Schutzverantwortung koordinieren sollen.

Nun gilt es dies auch in konkretes Handeln zu übersetzen. UN-Generalsekretär António Guterres kritisierte 2019 zu Recht eine „wachsende Kluft zwischen dem Bekenntnis des Weltgipfels von 2005 zur Schutzverantwortung und der täglichen Erfahrung von gefährdeten Bevölkerungsgruppen“ weltweit.

Dies erfordert eine veränderte Prioritätensetzung in der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Werden entsprechende Risiken erkannt, muss viel früher diplomatisch Einfluss auf die Regierungen betroffener Staaten genommen werden, auch wenn darunter andere Interessen leiden könnten. Eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung von UN-Friedensmissionen könnte Menschen in unmittelbarer Gefahr schützen und helfen, ein Wiederausbrechen von Gewalt nach Konflikten zu verhindern.

Die Beschäftigung mit Massenverbrechen darf nicht erst einsetzen, wenn Politikerinnen und Politiker ihr tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen, sondern ist notwendig bevor es zu Gewalt kommt.

 


Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift Neue Gesellschaft | Frankfurt Hefte (Ausgabe 5/2020) veröffentlicht. Wir danken für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.

Autor: Gregor Hofmann


 

Unterschrift des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages am 16. Dezember 2013. Von links nach rechts: Sigmar Gabriel, Angela Merkel, Horst Seehofer. Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0

Die Große Koalition und die Prävention von Massenverbrechen – Ein Resümee

Die Große Koalition hat sich in dieser Legislaturperiode nicht zuletzt aufgrund der Gräueltaten des Islamischen Staates in Syrien und im Irak verstärkt mit dem Thema Massenverbrechen auseinandergesetzt. Der Dialog mit Nichtregierungsorganisationen ist gesucht worden –  tatsächliche Ergebnisse sind jedoch noch nicht erkennbar. Weiterlesen

Deutschland braucht einen Ansatz zur Prävention von Massenverbrechen

Genocide Alert Policy Brief 1/2016

Deutschland sollte einen eigenständigen Ansatz für die Prävention von Massenverbrechen entwickeln. Das heißt frühe Erkennung von Risikofaktoren fördern, entschlossen gegen Anstifter und Täter vorgehen und den Schutz von Zivilisten in VN-Friedenseinsätzen stärken. Es heißt auch, anzuerkennen, dass sich die Prävention von Massenverbrechen und die Krisenprävention zwar überschneiden, aber nicht gleichgesetzt werden können. Weiterlesen

Genocide Alert Policy Brief 12/2013: Sanktionen als Instrument der Schutzverantwortung

Sanktionen können einen wichtigen Beitrag zur Prävention von und Reaktion auf schwerste Menschenrechtsverbrechen leisten und sind ein starkes Werkzeug zur nichtmilitärischen Umsetzung der Schutzverantwortung. Sanktionen müssen dafür bereits bei den ersten Warnzeichen von Gräueltaten gemeinschaftlich auf internationaler Ebene und als Teil einer diplomatischen Gesamtstrategie beschlossen werden. Das vorliegende Policy Brief analysiert Chancen und Hindernisse von Sanktionen als Instrument der Responsibility to Protect.

 

Oft wird die Responsibility to Protect (RtoP) verkürzt mit einem militärischen Eingreifen gleichgesetzt. Sie beinhaltet jedoch vor allem nichtmilitärische Instrumente der Prävention und Reaktion, z.B. den Einsatz von Sanktionsmitteln.[i] Sanktionen können in allen drei Säulen der RtoP Wirkung zeigen. Ihre Androhung kann erstens mögliche Täter von Gräueltaten abschrecken. Sanktionen können zweitens die politische und finanzielle Handlungsfreiheit von Tätern einschränken und betroffene Regierungen beim Schutz der Zivilbevölkerung unterstützen. Im Fall schwerster Menschenrechtsverbrechen können Sanktionen drittens gemeinsam mit anderen Instrumenten zur Einstellung von Gräueltaten beitragen.

Wandel der Sanktionspraxis hin zu „Smart Sanctions“

Bis in die 1990er Jahre trafen umfassende, meist wirtschaftliche, Sanktionen oftmals eine ohnehin leidende Zivilbevölkerung mehr als das entsprechende Regime. Diese Praxis hat sich hin zu zielgerichteten Sanktionen (“Smart Sanctions”) gewandelt. Hierbei werden speziell gegen die Regierungen oder ihre Helfer Maßnahmen ergriffen, um deren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. So können zum Beispiel die Auslandskonten und Kredite bestimmter Individuen oder Regime eingefroren, Reisebeschränkungen erlassen oder Embargos gegen den Handel mit Waffen oder gewinnbringenden Rohstoffen verhängt werden. So konnte die Regierung Gaddafi 2011 durch ein wirksames Waffenembargo sowie die Einfrierung von Auslandskonten keine weiteren schweren Waffen oder Söldner einkaufen, die er gegen die Zivilbevölkerung hätte nutzen können. Des Weiteren kann auch der diplomatische Verkehr eingeschränkt oder der Zugang zu ausländischen Märkten im Rahmen von Sanktionen verweigert werden. Während verantwortliche Personenkreise oder Gewaltakteure von den Sanktionen betroffen sind, können Lebensmittel und humanitäre Lieferungen weiterhin zur Zivilbevölkerung gelangen. Besonders in den USA werden Smart Sanctions auch zur Einwirkung auf Firmen verwendet, die Technologien zur Verfolgung und Unterdrückung der Bevölkerung entwickeln und an menschenrechtsbrüchige Regime vertreiben (“Ghravity Sanctions”).

Erfolgsbedingungen für Sanktionen

Sanktionen sind zwar ein Zwangsmittel, jedoch auf einer niedrigeren Eskalationsstufe als militärische Interventionen zu verorten. Sie können genutzt werden, um Einfluss auf Regime und Individuen zu nehmen, die schwerste Gräueltaten verüben oder androhen. Sie dürfen daher nicht als Bestrafung für vergangene Taten eingesetzt werden, sondern sollen vielmehr künftiges Verhalten positiv beeinflussen. Eine glaubwürdige Androhung und tatsächliche Anwendung von Sanktionen kann zudem eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben.

Sanktionen müssen immer Teil einer breiteren Gesamtstrategie sein. In den Kriegen auf dem Westbalkan konnten viele Gräueltaten nicht durch Sanktionen verhindert werden, weil Waffenembargos erst sehr spät erfolgten, nicht alle Parteien gleichermaßen trafen und nicht von weiteren Maßnahmen flankiert wurden.

Sanktionen müssen von glaubhaften diplomatischen Bemühungen begleitet sein, um Verhandlungen zu ermöglichen. So bietet man betroffenen Gruppen einen Ausweg aus ihrer Situation und kann eine Verhärtung der Fronten vermeiden.

Erfolgreiche Sanktionen im Rahmen der RtoP benötigen möglichst breite Zustimmung. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann Sanktionen laut Kapitel VII der Charta verhängen, wenn Bevölkerungen von Gräueltaten bedroht werden. Hier legen Sanktionsausschüsse den zu sanktionierenden Personenkreis fest. Fehlende Expertise und Überforderung führen aber oft dazu, dass die für Gräueltaten Verantwortlichen kaum getroffen werden. Dass dies nicht so sein muss, zeigte der kanadische Ausschussvorsitzende Robert Fowler ab 1999 in Angola: Durch umfassende Nachforschungen unter Mitgliedsstaaten und vor Ort konnten Sanktionsverletzungen verhindert und Empfehlungen zur Verbesserung der Durchsetzung erarbeitet werden. Die Smart Sanctions in Bezug auf die Darfurkrise verdeutlichen aber auch, wie wichtig ein entsprechender politischer Wille ist: Von über dreißig als Täter identifizierten Personen der Elite konnte man sich letztlich nur bei vier Personen auf Sanktionen einigen, was nur unzureichend zu einer Verbesserung der Situation geführt hat.

Auch die EU und die Arabische Liga können Waffenembargos, Handels- und Finanzsanktionen sowie Reisebeschränkungen erlassen, wie in Syrien bereits geschehen. Das Waffenembargo der EU, dessen Aufhebung und die Reaktion der Russischen Föderation unterstreichen die Wichtigkeit international konzertierter Sanktionen.

Empfehlungen

 

Deutschland hat als Exportweltmeister international eine enorme ökonomische Bedeutung, ebenso wie das handelspolitische Schwergewicht EU. Daraus ergibt sich Verantwortung und Verhandlungsmacht. Durch die Verhängung gezielter Sanktionen im Fall schwerster Menschenrechtsverletzungen sollte daher gezielter Einfluss auf das Verhalten von Missetätern genommen und entsprechend zur Prävention von Gräueltaten beigetragen werden. Außenhandelsinteressen dürfen kein Hindernis zu Verhinderung von Völkermorden sein. Die Bundesregierung sollte daher auf internationaler Ebene

  • bei EU und UN stärker für den Einsatz gemeinsamer Sanktionen als Instrument der Schutzverantwortung eintreten.
  • diplomatisch auf Staaten einwirken, die sich gegen die gemeinsame Verabschiedung von Sanktionen stellen, wenn Gräueltaten drohen oder bereits stattfinden.
  • durch Ressourcen und Know-How die UN Sanktionsausschüsse unterstützen und gegebenenfalls anderen Staaten bei der Umsetzung beistehen.

Auf nationaler Ebene sollte die Bundesregierung die bereits vorliegenden Instrumente zur Umsetzung der RtoP effektiver nutzen und

  • in Gefahrsituationen frühzeitig die Verhängung effektiver Sanktionen vorantreiben und beschließen.
  • bei mangelnder internationaler Einigkeit bezüglich Staaten, mit denen Deutschland z.B. durch Handel eng verbunden ist, gemeinsam mit der EU zu Maßnahmen wie temporären Handelssperren greifen, begleitet von diplomatischen Angeboten.
  • durch eine strikte und menschenrechtsbasierte Rüstungsexportpolitik[i] Sanktionen einen glaubhaften Rahmen geben und von selektiver Sanktionsverhängung nach politischer Opportunität absehen.

 

 

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[1] Die International Coalition for the Responsibility to Protect und das Global Centre for the Responsibility to Protect haben kürzlich Beiträge zum Thema veröffentlicht.

[1] Vergleiche hierzu „Der Internationale Waffenhandelsvertrag als Präventionsinstrument der Schutzverantwortung

Lena Kiesewetter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Genocide Alert.

Genocide Alert Policy Brief 11/2013: Sanktionen als Instrument der Schutzverantwortung als PDF Download

Genocide Alert Policy Brief 11/2013: Eine Agenda zur Umsetzung der Schutzverantwortung bis 2017

In der letzten Legislaturperiode hat die Umsetzung der Responsibility to Protect durch Deutschland  erste Konturen angenommen. Der Fokus lag hierbei vor allem auf der Prävention von Gräueltaten im  Rahmen der zivilen Krisenprävention. Dieses Engagement ist zu begrüßen und muss in der kommenden  Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Der neue Bundestag sollte die Bundesregierung aktiv und  impulsgebend durch eigene Initiativen und die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel  unterstützen. Das vorliegende Genocide Alert Policy Brief beschreibt die notwendigen Schritte zu einer  Stärkung der Schutzverantwortung durch Deutschland.

Deutschland und die Schutzverantwortung   

Deutschland ist ein starker Förderer des Prinzips  Schutzverantwortung (engl. Responsibility to  Protect, RtoP) und Mitglied der sogenannten  „friends of RtoP“ Staatengruppe bei den Vereinten  Nationen. Dennoch wird das Konzept in der  deutschen Debatte oft fälschlicherweise auf ein  militärisches Eingreifen zum Schutz bedrohter  Bevölkerungen verkürzt. Die nicht-militärischen  Instrumente sind jedoch viel bedeutender für die  Verhinderung massiver Gräueltaten. Exemplarisch  zu nennen sind hier präventive Maßnahmen der  Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit, die Ausbildung von Sicherheitskräften und  zivilen Fachkräften sowie diplomatische  Einflussnahme, Vermittlung in Konflikten oder die  Verhängung von Sanktionen durch EU oder UN.

Die RtoP auf nationaler Ebene umsetzen   

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung  der Schutzverantwortung besteht in einer unzweideutigen, öffentlichen politischen Unterstützung der Norm. Deswegen sollte die deutsche  Politik die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen als wichtigen Bestandteil der Außenpolitik anerkennen. Die Umsetzung der  Schutzverantwortung sollte sich daher im  Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung befinden. Zudem sollte sie in außen-, sicherheits-,  und entwicklungspolitischen Strategiedokumenten verankert werden. Hierzu zählen insbesondere der  Aktionsplan zivile Krisenprävention der Bundesregierung, das verteidigungspolitische Weißbuch  sowie die verteidigungspolitischen Richtlinien.

Darüber hinaus sollten konkrete organisatorische  und politische Schritte unternommen werden, damit die RtoP nicht nur als völkerrechtliche Norm im  Entstehen betrachtet wird, sondern konkrete  Konsequenzen für die Außenpolitik mit sich bringt.  So ist die Durchführung eines Bestandsberichts  über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der  Bundesregierung zur Verhinderung von schwersten  Gräueltaten notwendig: Dieser Überblick sollte eine  Analyse bestehender Kapazitäten im Bereich des  Auswärtigen Amtes, der des BMVG, BMZ, BMI,  BMF, BMWi sowie der Nachrichtendienste mit  einbeziehen.

Der Posten des nationalen Ansprechpartners für die  RtoP sollte aufgewertet werden. Die zeitlichen  Ressourcen dieses Postens um sich mit der  Implementierung der Schutzverantwortung zu  beschäftigen, ist zu gering. Deutschland sollte hierzu einen eigenständigen RtoP-Koordinator auf  Abteilungsleiterebene in Personalunion mit dem  existierenden Beauftragten für zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amtes schaffen. Dies  würde den gestiegenen Anforderung des Themenfeldes Rechnung tragen und durch  Bündelung der Funktionen für Krisen- und  Gräueltatenprävention zu merklichen Synergieeffekten führen.

Die Bundesregierung sollte ihre Aktivitäten im  Bereich der Krisenprävention ausbauen. Der  Aktionsplan zivile Krisenprävention sollte  überarbeitet und um die besondere Perspektive der  Verhinderung schwerster Gräueltaten erweitert  werden. Der Ressortkreis zivile Krisenprävention  wird von der Bundesregierung als Beispiel benannt,  wenn es um die nationale Umsetzung der RtoP  geht. Zwar überschneiden sich die Agenden der  Gräueltaten- und Krisenprävention, sie sind aber  nicht identisch: Die Prävention von Gräueltaten hat  eine Identifikation und Verhütung von Gefahrensituationen zum Ziel, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind. Weder treten Gräueltaten immer in bewaffneten Konflikten  auf, noch sind die verfügbaren Präventionsinstrumente ausschließlich ziviler Natur. In Risikosituationen kann, z.B. wie in Mazedonien im Jahr 1995, eine präventive Stationierung von Polizei-  oder Militäreinheiten für den Schutz einer  Zivilbevölkerung nötig sein. Gräueltaten treten zudem auch außerhalb bewaffneter Konflikte auf.

Die RtoP auf internationaler Ebene stärken   

Das internationale Engagement Deutschland für die  Schutzverantwortung muss gestärkt werden, sowohl  im Rahmen der EU als auch in den Vereinten Nationen. Deutschland sollte seine Expertise im  Bereich der Sicherheitssektorreform stärker  einbringen und sich aktiver an multilateralen  Polizei-, Justiz- und Militärausbildungsmissionen  beteiligen. Dies ist eine wichtige Ergänzung zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Justizsektor.  Die Schulung von Sicherheitskräften in den  Themenbereichen Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und humanitärem Völkerrecht ist eine  essentielle Voraussetzung für den effektiven Schutz  bedrohter Zivilbevölkerungen.

Die Bundesregierung sollte zudem ihre finanzielle  Unterstützung für das Büro der Sonderberater des  UN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung  und die Prävention von Völkermord ausbauen. Des  Weiteren sollte sich Deutschland der Initiative des  Europäischen Parlaments für einen Europäischen  Konsens zur Schutzverantwortung anschließen. Auf  EU-Ebene sollte stärker als bisher Expertise zur  Prävention und Frühwarnung vor Menschenrechtsverbrechen kultiviert werden. Der Europäische  Auswärtige Dienst sollte gemeinsam mit den  Mitgliedstaaten einen Expertenpool zur Gräueltatenprävention aufbauen. Auch sollten Synergien  bei den existierenden Warnsystemen auf EU-Ebene  und in den Mitgliedstaaten identifiziert und genutzt  werden. Auch der neue Bundestag kann eine aktive Rolle für  eine effektive Verankerung der Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen in der deutschen Außenpolitik spielen. So sollte sich der  Menschenrechtsausschuss im Bundestag, ebenso  wie der Auswärtige Ausschuss und der  Unterausschuss zivile Krisenprävention und  vernetze Sicherheit regelmäßig mit der Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen beschäftigen. Das Auswärtige Amt sollte diese  Ausschüsse regelmäßig über entsprechende Krisen  mit Eskalationspotential informieren.

Die für RtoP zuständigen Referate im Auswärtigen  Amt in der Abteilung Vereinte Nationen und  Globale Fragen haben kein ausreichendes Budget,  um Präventionsprojekte über punktuell hinausgehende Vorhaben zu unterstützen. Der Haushaltsposten für zivile Krisenprävention und  -reaktion sollte daher in zwei Teile getrennt und mit weiteren Mitteln ausgestattet werden. So würden  finanzielle Mittel für Prävention nicht länger  aufgrund kurzfristig notwendiger Ausgaben der  Krisenreaktion aufgebraucht. Auch sollte die  Genehmigung von Rüstungsexporten restriktiver  gestaltet und durch größere parlamentarische  Kontrollrechte flankiert werden. Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit im Zielland müssen  aus Perspektive der Prävention von Menschenrechtsverbrechen primäres Kriterium der Rüstungsexportpolitik sein.

Gregor Hofmann ist stellvertretender  Vorsitzende von Genocide Alert und wissen- schaftlicher Mitarbeiter der Hessischen  Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung

Dr. Robert Schütte ist Vorsitzender von  Genocide Alert

 Genocide Alert Policy Brief 11/2013: Eine Agenda zur Umsetzung der Schutzverantwortung bis 2017 als PDF Download

Policy Brief 6/2013: Der Internationale Waffenhandelsvertrag als Präventionsinstrument der Schutzverantwortung

Der am 2. April 2013 von der VN-Generalsversammlung beschlossene Waffenhandelsvertrag ist ein wesentlicher Beitrag zur Prävention, dem wichtigsten Aspekt der Schutzverantwortung. Laut Vertrag dürfen Waffenexporte nur noch dann autorisiert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie im Zielland zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet werden würden. Eine effektive und transparente Umsetzung des Waffenhandelsvertrags wird dazu beitragen, sich anbahnende menschliche Katastrophen bereits vor dem Übergang in eine militärische Dimension mit nichtmilitärischen Mitteln verhindern zu können.

Seit Langem fordern Vertreter der Zivilgesellschaft wie Amnesty International oder Oxfam einen internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT). Am 2. April 2013 ist der ATT in der Generalversammlung der Vereinten Nationen nun mit der Zustimmung von 154 Staaten beschlossen worden.

Schutzverantwortung und ATT

Der ATT verspricht ein wertvolles Instrument zur Umsetzung der Schutzverantwortung darzustellen und insbesondere zur Verhinderung massiver Gräueltaten beizutragen. Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen werden oft nicht mit Massenvernichtungswaffen, sondern mit Klein- und Leichtwaffen begangen.

Eine strengere internationale Regulierung bietet darum die Möglichkeit, solchen Verbrechen zumindest in begrenztem Rahmen Einhalt zu gebieten, da die Instrumente solcher Menschenrechtsverletzungen schwerer zu beschaffen sein werden. Dies ist besonders relevant in Fällen, in denen es bereits vorab Hinweise für die Verwendung solcher Waffen zu den genannten Gräueltaten gibt.

In diesem Sinne können die exportierenden Staaten ihrer Schutzverantwortung durch die Nichterteilung von Rüstungsausfuhrgenehmi-gungen präventiv nachkommen. Die Bundesregierung sollte dies als Chance verstehen, die Schutzverantwortung ohne den Einsatz von militärischen Mitteln umzusetzen.

Eckpunkte des Arms Trade Treaty

Die Ziele des im April beschlossenen Waffenhandelsvertrags sind zum einen die Schaffung eines internationalen Standards zur Regulierung des Handels mit konventionellen Waffen, zum anderen die Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen.

Zentral sind dafür die Artikel 6, 7 und 10. Artikel 6 legt fest, dass Waffenexporte nicht gegen Embargos verstoßen und keine anderen internationalen Abkommen verletzen dürfen. Insbesondere schreibt er vor, dass keine Exporte autorisiert werden dürfen, wenn sie wahrscheinlich für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen oder für Angriffe gegen die Zivilbevölkerung verwendet werden. Diese Kriterien tragen damit zur Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen bei.

Zudem muss laut Artikel 7 des Vertrags abgeschätzt werden, ob ein „maßgebliches Risiko“ besteht, dass Waffenexporte die Sicherheitslage gefährden, zur Verletzung von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts genutzt werden oder terroristische Handlungen sowie organisierte Kriminalität begünstigen.

Artikel 10 legt darüber hinaus fest, dass die Vertragsparteien darauf achten müssen, dass Exporte nicht unterwegs abhandenkommen. Die Vertragspartner verpflichten sich zu jährlicher Berichterstattung an ein hierfür noch einzurichtendes Sekretariat, das die Informationen an die anderen Vertragspartner weitergibt.

Schwächen des Vertrages

Nicht alle der ursprünglichen Forderungen der Befürworter sind aufgrund diametraler ökonomischer und politischer Interessen in dieses Vertragswerk aufgenommen worden. So sind beispielsweise nicht alle Typen von Waffen enthalten und Munition sowie Baukomponenten sind von einigen Bestimmungen ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem ist, dass der exportierende Staat selbst entscheidet, ob ein Fall nach Artikel 6 oder 7 vorliegt. So können unter Umständen Interessenskonflikte entstehen, die dem Geist des ATT wider-sprechen. Am schwersten wiegt jedoch die Frage der Durchsetzung des Vertrages. Es gibt lediglich eine Empfehlung, die jährlichen Berichte an das Sekretariat zu veröffentlichen. Des Weiteren gibt es bislang keine Mechanismen, die im Fall einer Missachtung des Vertrages greifen würden.

Ein Beitrag zur Schutzverantwortung

Wenngleich der ATT nicht in jeder Hinsicht perfekt ist, so ist er doch ein begrüßenswerter Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der präventiven Dimension der Schutz-verantwortung, der die Erforderlichkeit militärischer Einsätze zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen verringern kann. Aufgrund der moderaten Durchsetzungskraft des Vertrages bleibt jedoch abzuwarten, ob und welche der großen Waffenexporteure ihre Handlungen diesem Vertragswerk unterordnen werden.

Die Verabschiedung des ATT deutet auf einen Paradigmenwechsel hin. Viele Staaten haben ihren prinzipiellen Willen zur Begrenzung des Waffenhandels gezeigt und somit eine internationale Norm geschaffen, auf die man sich im Falle der Verletzung des Vertrages berufen kann. Dieses sich wandelnde Bewusstsein und der direkte Verweis auf die von der Responsibility to Protect bezeichneten Verbrechen zeigen die zunehmende Wirkungsmacht menschen-rechtlicher Standards im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik.

Empfehlungen

Dem Beschluss der Generalversammlung müssen nun zunächst fünfzig Ratifizierungen auf nationaler Ebene folgen, damit der Vertrag in Kraft tritt. Dies wird vermutlich zwei bis drei Jahre dauern. Für viele Menschen, die schon jetzt von schwersten Menschenrechts-verbrechen bedroht sind, kommt das zu spät. Bereits vor Inkrafttreten des Vertrages sollte die Bundesregierung darum:

– die Bestimmungen des Vertrages unverzüglich umsetzen,

– Waffenlieferungen an Staaten wie Saudi Arabien im Lichte der Bestimmung des ATT erneut kritisch prüfen,

– sich gegenüber Partnerstaaten aktiv für den ATT als nichtmilitärisches Mittel der präventiven Schutzverantwortung und innerhalb der EU für die Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates für Rüstungsexporte einsetzen.
Als einer der Hauptwaffenexporteure weltweit wird Deutschlands Handeln Signalwirkung haben. Um die Glaubwürdig-keit der Bundesregierung angesichts der aktuell kritisierten deutschen Waffenexport-praxis zu stärken, sollten auf Bundesebene transparentere Strukturen zur Genehmigung von Waffenexporten geschaffen werden:

– durch eine vollständige Einbindung des Parlaments in die Entscheidungsfindung bei Lieferung an Staaten außerhalb der NATO,

– durch einen strikteren Kriterienkatalog für Rüstungsexporte,

– durch die Aufnahme eines Abschnittes über die Berücksichtigung und Umsetzung der Schutzverantwortung in den jährlichen Rüstungsexportbericht.

Lena Kiesewetter ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet ehrenamtlich als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Genocide Alert.

Zum

Die USA und R2P: Warum ein neuer Bericht aus den USA auch für die deutsche Debatte zur Schutzverantwortung relevant ist

von Sarah Brockmeier

Am 23. Juli veröffentlichten die Brookings Institution, das US Institute for Peace und das US Holocaust Memorial Museum den Bericht einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect). Der Bericht mit dem Titel „The United States and R2P: From Words to Action” wird fünf Jahre nach dem einflussreichen Bericht der Genocide Prevention Task Force[1] veröffentlicht und hat das explizite Ziel eine breitere amerikanische Öffentlichkeit mit dem Konzept der Schutzverantwortung vertraut zu machen. Wie bereits bei der Vorbereitung des Berichts der Genocide Prevention Task Force leiteten zwei hochrangigen ehemalige Regierungsbeamten die Arbeitsgruppe: die ehemalige Außenministerin unter Clinton, Madeleine Albright, und der frühere Sondergesandten für den Sudan unter George W. Bush, Richard Williamson. Unter den über 30 Teilnehmern der Arbeitsgruppe aus Politik, Wissenschaft, Think Tanks, NGOs und Medien befanden sich viele bekannte Namen – von dem ehemaligen kanadischen Außenminister und Miterfinder von RtoP, Lloyd Axworthy, bis zur ehemaligen Planungsstabsleiterin im US-Außenministerium, Anne-Marie Slaugther.  Weiterlesen

Europas moralische Verantwortung

Europas moralische Verantwortung: Der Bericht der Task Force on the EU Prevention of Mass Atrocities und seine Implikationen für die deutsche Politik

von Gregor Hofmann

Europa hat eine moralische Verantwortung Menschenrechtsverbrechen vorzubeugen und zu stoppen. Diese ergibt sich nicht nur aus der eigenen Geschichte, sondern auch aus direkten oder indirekten Beiträgen europäischer Staaten an solchen Verbrechen. Mit ihrer Unterstützung für die internationalen Schutzverantwortung – die Responsibility to Protect (RtoP) – hat sich die Europäische Union zu dieser Verantwortung bekannt. Die Schutzverantwortung proklamiert, dass jeder Staat die Verantwortung hat seine Bürgerinnen und Bürger vor Menschenrechtsverbrechen wie Völkermord, ethnischen Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Versagt der Einzelstaat in seiner Verantwortung steht die internationale Gemeinschaft in der Pflicht durch Unterstützung des Einzelstaates oder Zwang in Form von Sanktionen bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt, mandatiert durch den UN Sicherheitsrat, die bedrohte Bevölkerung zu schützen. Aus diesem Bekenntnis ergibt sich eine Verpflichtung nicht nur die eigene Bevölkerung vor diesen Verbrechen zu schützen, sondern auch auf solche Verbrechen in Drittstaaten zu reagieren bzw. diese zu verhindern. Doch was tut die Europäische Union in diesem Bereich? Weiterlesen

Möglichkeiten von RtoP-Einsätzen durch Deutschland unterhalb der Schwelle militärischen Eingreifens

Die derzeitige Situation in Syrien zeigt erneut, wie schnell Zivilisten Opfer von breit angelegter, extremer Gewaltanwendung werden können. Doch ist es weder möglich noch wünschenswert, der Gewalt immer durch ein direktes militärisches Eingreifen Einhalt zu gebieten. Deshalb ist eine stärkere Auseinandersetzung mit jenen Instrumenten erforderlich, mit welchen Zivilisten auch unterhalb der Schwelle eines direkten militärischen Eingreifens effektiv vor Gewalt geschützt werden können. Andernfalls drohen schwerwiegende Konsequenzen; nicht nur für die betroffene Bevölkerung sondern auch für die Glaubwürdigkeit der internationalen  Gemeinschaft.

Deutschland steht mit seinen wiederholten Bekenntnissen zur Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“), seinen Kapazitäten und seinen ausgezeichneten diplomatischen Beziehungen in einer besonderen Verantwortung.

Genocide Alert e.V. gibt in diesem Papier einen Überblick über Maßnahmen, welche zu einem besseren Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten ergriffen werden können.

Diplomatische Maßnahmen

Diplomatische Instrumente wirken zumeist indirekt und versuchen den beteiligten Parteien gewaltfreie Optionen der Konfliktaustragung zu eröffnen. Die Wirksamkeit der diplomatischen Instrumente hängt maßgeblich davon ab, ob die Gewaltakteure staatlich sind, sowie von ihrer Relevanz innerhalb der Staatengemeinschaft. Je höher die Eskalationsstufe eines Konfliktes, desto geringer die Erfolgschancen diplomatischer Maßnahmen.

–    Mediation: Internationale Vermittlungsgruppen können Konfliktparteien zusammenbringen und Möglichkeiten eines Waffenstillstandes oder Interessenausgleichs verhandeln.

–    Direkte Gespräche: Fernab der Öffentlichkeit können Konsequenzen angedroht und Sicherheiten in Aussicht gestellt werden (bilateral oder im Rahmen einer internationalen oder regionalen Organisation).

–    Internationale Isolation: Durch die Aussetzung von Mitgliedschaften des betroffenen Landes in regionalen und internationalen Organisationen oder die Ausweisung von Botschaftern kann deutlich gemacht werden, dass die Verletzung der Schutzverantwortung von der Staatengemeinschaft nicht hingenommen wird.

–    Sanktionen: Erfahrungen zeigen, dass Sanktionen keineswegs unproblematisch sind. Gezielte, sogenannte „smart sanctions“, können jedoch Wirkung entfalten, ohne die Situation der Zivilbevölkerung unmittelbar zu verschlechtern. Hierzu zählen bspw. Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von Regierungsmitgliedern. Umfassende Waffenembargos müssen ebenfalls frühzeitig durchgesetzt werden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass kein militärisches Kräfteverhältnis festgesetzt wird, in dem die Verwundbarkeit einer Gruppe fortbesteht. Handelsembargos können dazu dienen, dass eine Regierung, die Gewalt gegen Teile ihrer Bevölkerung ausübt, an Unterstützung verliert. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation kann den Konflikt jedoch zusätzlich verschärfen und die Mehrheitsbevölkerung stärker an die Staatsführung binden.

–    Internationale Strafverfolgung: Durch die Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofes kann klar gemacht werden, dass Gewaltakteure bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht mit einer späteren Verurteilungen rechnen müssen.

Nachrichtendienstliche und technische Möglichkeiten:

Instrumente aus dem Bereich der Telekommunikation können eingesetzt oder den gefährdeten Zivilisten zur Verfügung gestellt werden. Durch geheimdienstliche Erkenntnisse können Informationen weitergegeben und Verbrechen zur strafrechtlichen Verfolgung dokumentiert werden.

–    Überwachung und Weitergabe von Informationen: Durch nachrichtendienstliche Methoden gewonnene Informationen können Aufschluss über Ziele und Pläne der Gewaltakteure geben. Erkenntnisse, z.B. über Truppenbewegungen oder geplante Massaker können an gefährdete Gruppen weitergegeben werden.

–    Einsatz von Satellitentechnik: Satellitenbilder können ausgewertet und die Erkenntnisse veröffentlicht werden, um Beweise für Massenverbrechen und Truppenbewegungen zu liefern und eine vorwarnende und dokumentarische Funktion einnehmen. Dieses Instrument findet seit Ende 2010 als „Satellite Sentinel Projekt“ im Sudan erfolgreiche Anwendung.

–    Dokumentation der Verbrechen: Je nach den jeweiligen Gegebenheiten der Krisensituation können der Bevölkerung Foto-, Video- oder Handykameras bereitgestellt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige und umfassende Dokumentation der Verbrechen und ermöglicht es, der staatlichen Propaganda entgegenzuwirken.

–    Bereitstellung von Internetverbindungen: Während des Arabischen Frühlings wurde die Bedeutung der Internetkommunikation deutlich. In Fällen, in denen das Internet gezielt abgeschaltet wird, sollte eine Verbindung – per Satellit oder externe Funksignale, wieder hergestellt werden.

Gewaltfreie militärische Maßnahmen:

Unterhalb der Schwelle eines breiten Engagements können militärische Maßnahmen ergriffen werden. Manche stellen völkerrechtlich Eingriffe in der Souveränität des Zielstaates ein und müssten vom VN-Sicherheitsrat mandatiert werden.

–    Vorbereitung einer internationalen Mission: Vorbeugende Aufstellung von militärischem, polizeilichem und zivilem Personal durch die VN, regionale Organisationen oder einer Koalition von Staaten, um eine Drohkulisse aufzubauen und schnell eingreifen zu können.

–    Unterbindung von Propaganda- und Kommunikationskanälen: Gewaltanheizende Radiosender oder Fernsehstationen sowie Kommunikationsnetzte können, beispielsweise per Störsender, ausgeschaltet werden. Gewaltakteure können hierdurch in ihrer Schlagkraft eingeschränkt werden.

–    Cyberkriegsführung: Vorhandene Fähigkeiten können zu Sabotage- und Spionagezwecken gegenüber den Gewaltakteuren eingesetzt werden.

–    Immaterielle und materielle Unterstützung: Demokratiebewegungen oder Minderheiten können durch finanzielle und materielle Mittel (z.B. durch die Bereitstellung von nichttötlichen Materialien), sowie Trainings und Informationsweitergaben unterstützt werden. Die Bereitstellung von Waffen ist äußerst kritisch zu bewerten, da deren Verbleib nach Ende des Konfliktes nicht weiter verfolgt werden kann.

Auch vor der Anwendung von nicht-militärischen oder gewaltfreien militärischen Maßnahmen muss geprüft werden, ob diese den Konflikt eskalieren lassen oder einer eventuellen Konfliktbearbeitung entgegenlaufen. Hinsichtlich des Einsatzes der diplomatischen, technischen, nachrichtendienstlichen und nichtmilitärischen Maßnahmen muss jedoch immer der Schutz der Zivilbevölkerung im Zentrum der Überlegungen gestellt werden. Ziel dieser Maßnahmen sollte neben dem Schutz der Zivilbevölkerung auch immer die diplomatische Lösung des Konfliktes sein, ein permanenter Kontakt zu allen Konfliktparteien ist daher unerlässlich.

Christoph Schlimpert
stellvertretender Vorsitzender Genocide Alert e.V.

Zum Dokument als PDF: Möglichkeiten von RtoP-Einsätzen durch Deutschland unterhalb der Schwelle militärischen Eingreifens

Protokollhof zwischen dem Neu- und Altbau des Auswärtigen Amtes in Berlin (2007), Quelle: Wikimedia

Offener Brief an Bundesaußenminister Westerwelle zur R2P

Heute forderten Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker in einem offenen Brief offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle eine bessere Umsetzung der Schutzverantwortung durch Deutschland. Dazu erläuterten die Organisationen ihre Forderungen nach einer RtoP-Koordinationsstelle sowie der Erstellung eins RtoP-Bestandsberichts.

Deutschland zählt innerhalb der Vereinten Nationen nominell zu den Ländern, die das Konzept der Schutzverantwortung am stärksten unterstützen. Eine Strategie zur Umsetzung auf nationaler Ebene ist bisher jedoch noch nicht erkennbar. Ohne eine Institutionalisierung der Schutzverantwortung können Massenverbrechen jedoch nicht systematisch verhindert werden. Deshalb wenden sich Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker an Bundesaußenminister Westerwelle und bitten ihn sich für eine hochrangige Koordinierungsstelle zur Schutzverantwortung einzusetzen. Durch diese sollen die zahlreichen relevanten Informationen aus der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik zusammengeführt und analysiert werden, um daraus eine kohärente deutsche Politik zu entwickeln. Zudem soll ein regelmäßiger Bestandsbericht klarstellen, welche Informationsquellen und Instrumente der Bundesregierung zur Umsetzung der Schutzverantwortung zur Verfügung stehen, wo Mängel sind und wie sich diese beheben lassen. Dadurch soll deutlich werden, welche Handlungsoptionen für die deutsche Politik existieren.

Hier finden Sie den offenen Brief sowie die Diskussionspapiere zu der Koordinierungsstelle und zu dem Bestandsbericht, die Genocide Alert, die Gesellschaft für bedrohte Völker und Human Rights Watch gemeinsam erstellt haben.

Hier zum offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle von Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker:

» Download pdf. Offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle

Mehr Informationen Warum Deutschland eine RtoP-Koordinationsstelle braucht und welche Aufgaben diese erfüllen sollte, gibt es im aktuellen Policy Paper:

» Download pdf. Policy Brief RtoP Koordinator

Mehr darüber wie vorhandene RtoP Informationen und Instrumente besser genutzt werden sollten und welche Fragen ein nationaler RtoP-Bestandsbericht beantworten sollte finden Sie hier:

» Download pdf. Policy Brief RtoP Umsetzung