Syrische Staatsfolter vor deutschen Gerichten – das Weltrechtsprinzip und seine Bedeutung für die Verfolgung schwerster Verbrechen

In zwei kürzlich eröffneten Gerichtsverfahren müssen sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker wegen Völkermordes verantworten – und das vor deutschen Gerichten in Frankfurt und in Koblenz. Erstmals weltweit werden damit die Gräueltaten des Assad-Regimes und der Völkermord an den Jesiden vor Gericht verhandelt. Wie ist das möglich? Das Weltrechtsprinzip gibt die Antwort: Ihm zufolge hat jeder Staat das Recht, schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen.
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Von Nürnberg bis Den Haag – Völkerstrafgerichtsbarkeit im Wandel der Zeit

Mai 16, 2020 / von Paul Stewens Verbrechen werden je nach Schwere bestraft, so ist der Gang der Dinge im Rechtsstaat. Allerdings herrschte im Laufe der Geschichte in den meisten Fällen Straffreiheit für die schwersten aller Verbrechen: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seit dem 20. Jahrhundert werden jedoch mehr und mehr Täter und Täterinnen […]