Das Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl

Auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen im Jahr 2005 verpflichteten sich ausnahmslos alle Staaten zur Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung, damit Zivilbevölkerungen in Zukunft besser vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschützt werden können. Die internationale Gemeinschaft hat sich hiermit die Aufgabe gegeben, Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung zu unterstützen und im Notfall den Schutz bedrohter Bevölkerung zu erzwingen.

Mit diesem Zeugnis bewertet Genocide Alert, inwiefern die im Bundestag vertretenen Parteien sich dieser Verantwortung in der kommenden Legislaturperiode stellen wollen und für eine deutsche Außenpolitik eintreten, die dem Schutz der Menschenrechte, der Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen und einer Bestrafung solcher Verbrechen gewidmet ist.

Wie bereits beim letzten Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl 2009 stehen auch 2013 erneut Bündnis 90/Die Grünen an der Spitze. Das klare Bekenntnis der Grünen zum Menschenrechtsschutz und der Bekämpfung schwerster Menschenrechtsverbrechen bringt ihnen die Note 1 (sehr gut) ein. Auf Platz zwei liegt die FDP mit einer 2- (noch gut). Die Liberalen sprechen sich in ihrem Wahlprogramm ausführlich für eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik aus, hätten jedoch mit der Nennung konkreterer Maßnahmen in den Themen Menschenrechtsschutz und Krisenpräventionnoch besser abschneiden können. Im Mittelfeld finden sich die SPD sowie die CDU/CSU. Die Sozialdemokraten erreichen die Note 3- (noch befriedigend). Die SPD betrachtet Menschenrechte und Demokratie stets im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit, äußert sich allerdings nur vergleichsweise kurz zu den Themen Krisenprävention, Schutzverantwortung und dem Internationale Strafgerichtshof. Die weltweite Anerkennung der Menschenrechte setzten sich die Unionsparteien in ihrem Wahlprogramm explizit zum Ziel. Da konkrete Aussagen dazu im Wahlprogramm und auch in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine aber eher vage bleiben, erhalten die Christdemokraten mit der Note 4+ (voll ausreichend) ein für eine Regierungspartei ausbaufähiges Ergebnis. Abgeschlagen auf dem letzten Platz findet sich wie, bereits im Jahr 2009, Die Linke. Trotz häufiger Bekenntnisse zu Menschenrechten im Wahlprogramm, benennt die Linke keine Ideen, wie Deutschland aktiv zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte beitragen kann. Ihre Ablehnung UN-mandatierter Friedensmissionen und Skepsis gegenüber der Verwirklichung der internationalen Schutzverantwortung und Bestrafung schwerster Menschenrechtsverletzungen durch den Internationalen Strafgerichtshof zeichnen leider nicht das Bild einer verantwortungsbewussten Außenpolitik. Daher fällt die Linke mit der Note 5 (mangelhaft) als einzige Partei durch.

Das von Genocide Alert erarbeitete und herausgegebene Zeugnis umfasst eine Bewertung der Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien sowie ergänzende Antworten der Bundestagsfraktionen auf die von Genocide Alert an sie gerichteten Wahlprüfsteine. Die Bewertung der Wahlprogramme erfolgte auf Basis eines Fragebogens mit 15 Fragen zu unterschiedlichen Bereichen des Menschenrechtsschutzes (siehe Kapitel „Methodik“). Die Bewertung erfolgte durch die Mitglieder von Genocide Alert. Streitfälle wurden in der Gruppe im Konsens entschieden. Ergänzt wurde die Bewertung der Wahlprogramme durch die Vergabe von bis zu drei Zusatzpunkten, entsprechend der Qualität der Antworten auf die von Genocide Alert an die Bundestagsfraktionen gestellten Wahlprüfsteine.

Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

 

Hier kommen Sie direkt zu den Ergebnissen der einzelnen Parteien:

 

Wie antworteten die Fraktionen auf unsere Wahlprüfsteine? Hier finden Sie die Antworten im Detail:

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Der Klassenprimus in Sachen Menschenrechte

Bündnis 90/Die Grünen streben einen umfassenden Wandel der deutschen Außenpolitik an. Allen Politikfeldern ist gemeinsam, dass die Partei die Einhaltung und Förderung universeller Menschenrechte als zentralen Pfeiler ihrer Politik begreift. Folglich setzt sich die Partei für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes ein, um schwerste Menschenrechtsverletzungen effektiver bestrafen zu können. Das Konzept der Schutzverantwortung gilt dabei als zentrale Säule ihrer Außenpolitik.

Die Grünen betonen den Vorrang ziviler Krisenprävention und die Erkenntnis, dass Frieden niemals erzwungen werden kann. Jedoch machen sie auch deutlich, dass zum Schutz bedrohter Zivilbevölkerungen auch ein militärisches Eingreifen als letztes Mittel notwendig sein kann. Explizit fordern die Grünen eine größere Übernahme von Verantwortung Deutschlands in UN-Friedensmissionen sowie eine restriktivere Rüstungsexportpolitik.

Die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zeigen: Die Partei hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Schutzverantwortung auseinandergesetzt und den Menschenrechtsschutz als ein außenpolitisches Leitbild definiert. Es wurden mehrere Anträge in den Bundestag eingebracht und inhaltliche Diskussionsveranstaltungen organisiert. Strengere Regelungen für Waffenexporte gehören zu den neun zentralen Themenschwerpunkten dieses Wahlkampfes. Ihre Forderungen nach der Einrichtung einer nationalen Stelle für die Schutzverantwortung, der Etablierung eines europäischen Friedensforschungsinstituts sowie einer stärkeren Demokratisierung der Vereinten Nationen unterstreichen, dass die Grünen sich aktiv für eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik einsetzen wollen. Sie sind auch nicht der kontroversen Frage nach dem Einsatz von Gewalt ausgewichen, welches sie als letztes Mittel zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen ansehen. Hieran lässt sich ablesen, dass die Verfolgung idealistischer Ziele mit einer differenzierten und realistischen Sicht auf außenpolitische Gegebenheiten ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Angesichts dessen fällt es nicht weiter ins Gewicht, dass Maßnahmen für eine zeitnahe und wirkungsvolle Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen konkreter hätte ausfallen können.

Bündnis 90/Die Grünen haben sich die Note 1 (sehr gut) redlich verdient und gehen als Klassenbeste in die Bundestagswahl 2013.

 

Zitate aus dem Wahlprogramm

 

“Wir verstehen das internationale Konzept der Schutzverantwortung, der responsibility to protect, als wichtige Säule der Krisenprävention und wollen sie wirksamer umsetzen.”

„Deutsche Politik muss im Hinblick auf den Schutz und die Förderung von Menschenrechten und Entwicklung kohärenter werden. Es darf nicht mehr passieren, dass ein Ressort im Dienste von Menschenrechten und Entwicklung arbeitet und ein anderes die Erreichung dieser Ziele mit eigenen, nicht abgestimmten Maßnahmen konterkariert oder gar zerstört. Wir wollen Kohärenz sicherstellen, z.B. durch ressortübergreifende Länderstrategien für Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit.”

„Die unter Rot-Grün geschaffenen zivilen Ansätze müssen weiterentwickelt und ihr Rückstand gegenüber den militärischen Kapazitäten aufgeholt werden.“

 “Rüstungsexporte in Staaten, die Menschenrechte mit Füßen treten, darf es nicht mehr geben. Eine grüne Regierungsbeteiligung gibt es daher nur mit einer anderen Rüstungsexportpolitik, die endlich mehr Transparenz und Kontrolle ermöglicht und restriktiv ist.”

„Für ein Ende der Straflosigkeit bei schwersten Menschenrechtsverletzungen durch Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Völkerstrafrechts.”

„Es gibt Situationen, in denen gewaltsames militärisches Eingreifen notwendig ist, um schwerste Menschenrechtsverletzungen oder gar Völkermord zu verhindern oder zu stoppen.”

„An der Vision, den VN eigene ständige Truppen zu unterstellen anstatt nationaler Militärkontingente, halten wir fest. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland VN-Missionen – zivile wie militärische – nicht nur finanziell, sondern auch personell stärker unterstützt.”

 

 Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

 

Fotoquelle: Pressestelle Bündnis 90/Die Grünen

FDP – Die Liberalen wecken hohe Erwartungen

Die FDP deckt in ihrem Wahlprogramm viele Facetten des Menschenrechtsschutzes ab und erhält damit die zweitbeste Note. So benennt sie eine verstärkte Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen ebenso als Ziel wie den Schutz von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie. Menschenrechte werden von der FDP nicht isoliert, sondern im Kontext ökonomischer und gesellschaftlicher Entwicklung sowie Sicherheit betrachtet. Die Einhaltung der Menschenrechte wird insbesondere im Fall von Rohstoffländern als ein wichtiges Kriterium zur Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen benannt.

Was besonders löblich ist: Die Liberalen bekennen sich in ihrem Wahlprogramm offensiv zu einer Weiterentwicklung der Schutzverantwortung und der Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs. Hinsichtlich einer restriktiveren Rüstungsexportkontrolle hätte die Partei allerdings klarere Aussagen und Maßnahmen benennen müssen. Bei den Antworten auf die Wahlprüfsteine verweist die FDP auf die Maßnahmen und Erfolge der Bundesregierung in der vergangenen Regierungsperiode. Dabei wird besonders auf die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und nationalen Koordinationsgremien verwiesen. Zudem fokussieren sich auch die Liberalen auf präventive Maßnahmen wie bspw. im Bereich Krisenfrühwarnung. Auch die notwendige Weiterentwicklung des Konzeptes der Schutzverantwortung wird betont, jedoch kein konkretes Ziel oder weitere Maßnahmen benannt.

Sowohl im Wahlprogramm als auch in den Antworten auf die Genocide Alert Wahlprüfsteine fehlen leider jegliche Verweise auf Fragen militärischer Einsätze zum Schutz von Zivilisten. Hier hätten die Liberalen klarer Stellung zu einer Frage beziehen können, die viele Wählerinnen und Wähler umtreibt. Auch die Ausformulierung von konkreten Maßnahmen zur Reaktion auf schwerste Menschenrechtsverletzungen fehlt. Insgesamt erreichen die Liberalen mit der Note 2- (noch gut) einen passablen zweiten Platz, verbessern sich aber merklich gegenüber der Bewertung von Genocide Alert aus dem Jahr 2009.

Zitate aus dem Wahlprogramm

„Wir setzen uns weltweit ein für die Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte, für den Schutz der Freiheit, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wie auch für den Schutz von Fortschritt, den auf kultureller Selbstbestimmung basierenden Wohlstand sowie den Schutz unserer Bürger vor weltweiten Sicherheitsrisiken.“

„Unter dem Dach der Vereinten Nationen wollen wir den völkerrechtlichen Begriff der Schutzverantwortung ausdifferenzieren und weiter entwickeln. Dabei soll unter den Säulen „to prevent, to react und to rebuild“ der Stärkung der Prävention besondere Bedeutung zukommen.“

„Menschenrechte sind das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung eines Landes. Nur wo Menschen in Freiheit leben können, kann es auf Dauer Hoffnung, Fortschritt und Wohlstand geben.“

„Die Wahrung der Menschenrechte ist und bleibt für Liberale vorrangig. Das haben wir mit der Einführung einer verbindlichen Menschenrechts- Kontrolle für Entwicklungsprojekte unter Beweis gestellt. Dieses Instrument wollen wir in Zukunft konsequent weiter anwenden: Deutschland fördert, aber wir fordern auch – mehr Rechtsstaat, mehr Demokratie, mehr Marktwirtschaft und mehr Eigenverantwortung.“

„Wir wollen eine weitere Stärkung der internationalen Strafgerichtsbarkeit – wie zum Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs.“

 

Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

 

Fotoquelle: Pressestelle FDP

SPD – Mehr möglich bei den Sozialdemokraten

Die SPD hebt in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 die Bedeutung der Menschenrechte für ihre Außenpolitik hervor. Dabei ist insbesondere der ganzheitliche Ansatz hervorzuheben, Menschenrechte und Demokratie im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit zu sehen. Ebenso wird dem Bemühen Ausdruck verliehen, sich für eine deutsche Entwicklungspolitik einzusetzen, die von Menschenrechtsbelangen geleitetet wird. Positiv ist zudem zu vermerken, dass die SPD bei Rüstungsexporten Deutschlands eine stärkere Betrachtung der Menschenrechtslage in den Zielländern fordert und die Notwendigkeit betont, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auf Menschenrechtsverbrechen mit allen notwendigen Maßnahmen zu reagieren.

Erstmalig erwähnen die Sozialdemokraten zudem explizit die Responsibility to Protect, die vor allem in ihrer präventiven Dimension weiterentwickelt werden soll. Leider skizziert die Partei nicht, anhand welcher Instrumente der Menschenrechtsschutz genau vorangetrieben werden kann und wie sie eine Prävention bewaffneter Konflikte konkret umsetzen möchte. Hier hätte die SPD mit Aussagen zum Ausbau von Institutionen zur Umsetzung der Schutzverantwortung sowie einer Forderung nach Aufstockung der Ressourcen für die Krisenprävention punkten können. Ein Hinweis auf die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes fehlt ebenfalls. Insgesamt ist das Wahlprogramm aus menschenrechtspolitischer Perspektive daher zu unambitioniert.

Punkte sammeln konnten die Sozialdemokraten hingegen mit ihren Antworten auf die Wahlprüfsteine von Genocide Alert, in denen ein Bemühen der SPD zur Weiterentwicklung der Schutzverantwortung ausgedrückt wird. So hat sich die Partei mit einem eigenen Bundestagsantrag sowie in verschiedenen Diskussionen wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie schwerste Menschenrechtsverletzungen künftig verhindert werden können. Insgesamt bewertet Genocide Alert die SPD daher mit der Note 3- (noch befriedigend). Die Partei landet somit im Mittelfeld des Menschenrechtszeugnisses.

Zitate aus dem Wahlprogramm

„Sozialdemokratische Außenpolitik ist Friedenspolitik. Frieden und Sicherheit erreichen wir am besten durch die Förderung von Demokratie und Menschenrechten sowie von fairen Produktions- und Handelsbedingungen.

„Wir vertrauen bei unserer vorausschauenden Friedenspolitik auf eine enge Integration politischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und humanitärer Mittel. Zivile Krisenprävention und Konfliktregelung haben für uns immer eindeutig Vorrang. Militärische Mittel kommen überhaupt nur als letzte Möglichkeit in Betracht: mit einem klaren Mandat der Vereinten Nationen, einem Beschluss des Deutschen Bundestages und eingebettet in ein politisches Gesamtkonzept.“

„Um die Identität Deutschlands und Europas als Friedensmacht für Menschenrechte und das Völkerrecht zu fördern, wollen wir den Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen, der EU und des Europarates stärken. Menschenrechte sollen unser Handeln in allen Politikfeldern bestimmen. Die Rechte von Frauen und Kindern sowie von Menschenrechtsverteidigern sind uns besonders wichtig.“

“Die Menschenrechte bilden die verpflichtende Grundlage unserer Gesellschaft – sowohl in Deutschland wie auch in Europa. Sie sind unteilbar und gelten universell – deshalb setzen wir uns innerstaatlich und im Bereich der Europäischen Union, aber auch global für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein.”

„Dabei tritt unsere Politik für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Menschenrechtstandards ebenso ein wie für wirksame Instrumente des Menschenrechtschutzes. Besonders wichtig sind insbesondere der bessere Schutz der Menschenrechtsverteidiger, aber auch die weltweite Ächtung der Todesstrafe und Folter sowie eine wirksamere Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen auch im internationalen Rahmen.“

 

Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

Fotoquelle: Pressestelle SPD

CDU/CSU – Hinter den Erwartungen zurück geblieben

CDU/CSU müssen sich mit dem vorletzten Platz zufrieden geben. Dabei gibt es durchaus begrüßenswerte Inhalte zu vermelden: Das Unions-Wahlprogramm spricht sich klar für eine weltweite Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte aus. Die Achtung der Menschenrechte wird als Ziel christdemokratischer Entwicklungspolitik benannt.

Positiv schlägt auch zu Buche, dass die Unionsparteien eine Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. Zudem fordert die Union die Stärkung der Instrumente des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Geht es jedoch ins Detail, so bleiben die Aussagen im Wahlprogramm und auch in den Antworten auf die Wahlprüfsteine von Genocide Alert vage. So nennen CDU/CSU den Menschenrechtsschutz unverständlicher Weise nur in Bezug auf Russland als Kriterium für die Ausgestaltung bilateraler Beziehungen. Auch wird keine Erhöhung der Mittel für die Krisenprävention in Aussicht gestellt.

Im Gegensatz zu Grünen, FDP und SPD wird die Responsibility to Protect nicht im Wahlprogramm erwähnt, auch wenn sich CDU/CSU in der Antwort auf die Wahlprüfsteine zu der vom Weltgipfel von 2005 proklamierten Schutzverantwortung als ganzheitliches Konzept mit allen seinen Elementen bekennen. Stattdessen findet sich im Wahlprogramm die vage Aussage, dass CDU und CSU „auch künftig die zu Gebote stehenden Mittel einsetzen [werden], um Menschenrechte zu verteidigen.“ Was diese unkonkrete Aussage bedeutet, bleibt völlig unklar. Leider steht auch eine restriktivere Rüstungsexportpolitik nicht auf der Tagesordnung von CDU/CSU für die kommende Legislaturperiode. Die Union bemüht sich um klare außenpolitische Ziele, eine zusammenhängende Menschenrechtspolitik ist aber nicht klar erkennbar.

Die Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen spielt ebenso wenig eine Rolle im außenpolitischen Programm der Unionsfraktionen wie konkrete Maßnahmen für einen besseren Schutz von Menschenrechten. Insgesamt gehen CDU/CSU deshalb nur mit einer enttäuschenden 4+ (voll ausreichend) durchs Ziel.

Zitate aus dem Wahlprogramm

„CDU und CSU stehen für die weltweite Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte, für Freiheit, Frieden und Völkerverständigung, für Verlässlichkeit und Bündnistreue sowie das Eintreten für die Interessen Deutschlands. Die Werte des Grundgesetzes, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die Interessen und die globale Verantwortung Deutschlands und Europas sind die Maßstäbe unserer Außenund Sicherheitspolitik. Die Bundeswehr leistet dazu mit ihren Soldatinnen und Soldaten einen unverzichtbaren Beitrag.“

„Die Achtung der Würde und Rechte jedes einzelnen Menschen ist Fundament für die demokratische, freiheitliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung eines jeden Landes.“

„Wir setzen uns für die Stärkung der Instrumente und einen höheren Stellenwert des Menschenrechtsschutzes bei den Vereinten Nationen ein. Bestrebungen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu schwächen, treten wir entschlossen entgegen. Für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshof und dessen Unterstützung durch die Staatengemeinschaft machen wir uns stark. Wir wollen, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen weltweit glaubwürdig gegen Menschenrechtsverletzungen vorgeht.“

„CDU und CSU werden auch künftig die zu Gebote stehenden Mittel einsetzen, um Menschenrechte zu verteidigen. […] Erst wenn alle nicht-militärischen Mittel ausgeschöpft sind, können militärische Einsätze der Bundeswehr in Frage kommen.“

 Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

Fotoquelle: Bundespresseamt

DIE LINKE – Menschenrechte? Durchgefallen.

Die Partei „Die Linke“ ist mit der Note 5 (mangelhaft) das Schlusslicht und somit wie bereits im Jahr 2009 durchgefallen. Zwar zeichnet sich das Wahlprogramm durch wiederholte Bekenntnisse zum Schutz der Menschenrechte aus. Die Bedeutung, die Die Linke der zivilen Krisenprävention zukommen lässt, ist ebenso zu loben, wie die geforderte Aufstockung des „Zivilen Friedensdienstes“ und des Aufbaus eines europäischen Friedensdienstes. Auch werden die ökonomischen Ursachen von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen betont, eine „Transparenz und Rechenschaftspflicht“ für den Handel und eine Verpflichtung deutscher Konzerne zur Wahrung von „sozialen und demokratischen Rechte[n]“ gefordert sowie Rüstungsexporte kategorisch abgelehnt.

Trotz einer Reihe guter Forderungen bleibt das Wahlprogramm der Linken in menschenrechtspolitischer Hinsicht allzu oft inkonsequent, undifferenziert und diffus. Zur Verhinderung systematischer Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Bestrafung solcher Verbrechen finden sich nicht nur keine positiven Hinweise im Wahlprogramm, sondern reihenweise problematische Positionen. Ein Beispiel ist die Aussage, dass „die weltweite Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte dem Gewaltverbot der UNO-Charta untergeordnet“ sein sollte. Dies verkennt nicht nur die Legalität und Legitimität von UN-Friedensmissionen, sondern verlässt den Boden, auf dem die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht stehen. Die Linkspartei konstruiert als einzige Partei im Bundestag einen Widerspruch zwischen Frieden und Menschenrechtsschutz, der unreflektiert und aus menschenrechtspolitischer Sicht zu kritisieren ist. Ebenso wenig will sie den Respekt der Menschenrechte als Kriterium für die Ausgestaltung bilateraler Beziehungen anerkennen, was insbesondere aus entwicklungspolitischer Sicht nicht nachzuvollziehen ist.

Es ist zu begrüßen, dass sich die Partei in ihren Antworten auf die Wahlprüfsteine von Genocide Alert grundsätzlich zur Responsibility to Protect und zum Internationalen Strafgerichtshof bekennt. Sie konterkariert diese Stellungnahme jedoch, indem sie ein militärisches Eingreifen selbst im Fall eines Genozids kategorisch ablehnt. Wie auf drohende oder laufende systematische Menschenrechtsverbrechen reagiert werden soll, beantwortet die Partei nicht. Aus diesem Grund muss die Partei am Ende des Tages mit einer 5 (mangelhaft) bewertet werden.

Zitate aus dem Wahlprogramm

„[Wir fordern] das sofortige Verbot aller Exporte von Kleinwaffen und Waffenfabriken. Es sind gerade diese so genannten Kleinwaffen – Sturmgewehre und Maschinenpistolen – mit denen die meisten Menschen in den Kriegen dieser Welt getötet werden, sie sind die Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts.“

„Militärinterventionen werden oftmals mit Verweis auf »Sicherheit« gerechtfertigt: »Sicherheit vor Terrorismus« oder »Sicherheit vor regionaler Destabilisierung«, die militärisch hergestellt werden soll. Gegen dieses Verständnis von Sicherheit stellen wir den Ansatz der Sicherheit vor Hunger, Ausbeutung, Armut und Gewalt. Das Erstarken von gewalttätigen Gruppierungen und politische wie wirtschaftliche Destabilisierung haben ihre Ursachen fast immer in Ungerechtigkeit und Unterdrückung. Daran tragen die Konzerne und die Politik der Bundesregierung entscheidend Mitverantwortung. Wir stellen uns gegen diese aggressive Politik und sind solidarisch mit allen Menschen weltweit, die für Frieden, sozialen Fortschritt und Demokratie kämpfen. Das ist die Alternative zur militärischen Intervention. Wir wollen die Lösung der Konfliktursachen und die Gewaltvorbeugung in den Mittelpunkt der deutschen Politik stellen.“

„Auch die weltweite Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte ist dem Gewaltverbot der UNO-Charta untergeordnet. Wir stellen uns gegen jeden Versuch, Menschenrechte gegen das Völkerrecht auszuspielen und sie als Kriegsbegründung zu missbrauchen, wie es alle Bundesregierungen der letzten 15 Jahre getan haben.“

 Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

Fotoquelle: Pressestelle DIE LINKE

„Ein syrisches Srebrenica“ – Zur aktuellen Diskussion um Syrien

Wenn die syrische Regierung tatsächlich Giftgas gegen ihre eigene Bevölkerung eingesetzt hat, wird der Westen eine militärische Intervention erwägen müssen. Sollte die internationale Gemeinschaft erneut nicht auf den Gebrauch von Giftgas durch Assad reagieren, wird dies höchstwahrscheinlich von Damaskus als Freifahrtschein für künftige Chemiewaffen-Angriffe gewertet werden. Es droht ein Bürgerkrieg, in dem die syrische Regierung ungestraft systematischen Gebrauch von Massenvernichtungswaffen gegen zivil-bewohnte Stadtviertel machen könnte. Nachdem der Bürgerkrieg bereits 100.000 Menschen das Leben gekostet hat, ist in diesem Fall mit einem rasanten Anstieg der Opferzahlen zu rechnen. Die internationale Gemeinschaft muss jetzt entschlossen handeln, wenn sie einen weiteren Einsatz von Giftgas gegen unschuldige Zivilisten verhindern will.

Seit zwei Jahren blockiert Russland Sanktionen gegen Damaskus

Außenminister Westerwelle hat zu Recht gefordert, dass die Vorwürfe gegen das Assad-Regime umgehend aufgeklärt werden müssen. Spezialisten der Vereinten Nationen sind bereits im Land und müssen sofort an den Ort des Geschehens gelassen werden, um eine unabhängige Untersuchung durchführen zu können. Man sollte sich jedoch keinen Illusionen hingeben: Schon jetzt ist klar, dass Assad jegliche Schuld verneinen und Russland an den Ergebnissen zweifeln wird. Wie vollständig kann Aufklärung in einem Bürgerkriegsgebiet schon sein, in dem die Wahrheit bekanntlich als erstes stirbt? Wenn selbst im friedlichen Deutschland ein NSU-Untersuchungsausschuss nach Anhörung von mehr als 100 Zeugen und Auswertung von über 12.000 Aktenordnern keine vollständige Aufklärung über die begangenen Verbrechen schaffen kann, wie soll dies in Syrien unter den Augen der mutmaßlichen Täter funktionieren?

Es ist auf die Blockade des Sicherheitsrates zurückzuführen, dass eine friedliche Lösung in unerreichbare Ferne gerückt ist und die verbleibenden politischen Alternativen allesamt mit großen Risiken behaftet sind. Selbstverständlich wäre ein gemeinsames Vorgehen der Vereinten Nationen sinnvoll, das den Druck auf Damaskus spürbar erhöht und fortgesetzte Gas-Angriffe abschreckt. Leider haben Russland und China in den vergangenen zwei Jahren jedes schärfere Vorgehen blockiert und selbst leichteste Sanktionen gegen das Assad-Regime verhindert. Anstatt sich für eine politische Lösung einzusetzen, haben Moskau und Peking die Vereinten Nationen zur Untätigkeit verdammt. So sehr man es sich auch wünschen mag: Es ist leider nicht damit zu rechnen, dass Präsident Putin trotz des Chemiewaffen-Einsatzes seine Blockade des Sicherheitsrates aufgeben wird. Die Zustimmung der UNO zur politischen Voraussetzung einer Reaktion zu machen wäre deshalb nicht nur unklug sondern auch im Sinne derjenigen, die gerade hunderte Frauen und Kinder mit Giftgas ermordet haben.

Eine Intervention wäre nicht legal, aber legitim

Ein militärisches Vorgehen gegen Assad ist zwar machbar, jedoch mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Sollte sich der Westen zu einer Militärintervention entschließen, so wäre diese nicht von einem UN-Mandat gedeckt und somit völkerrechtswidrig. Dies ist ein schwerwiegendes Argument gegen eine Reaktion, auch wenn das Assad-Regime selbst so ziemlich jede menschen- und kriegsvölkerrechtliche Norm gebrochen hat, die man nur brechen kann. Richtig ist aber auch, dass das Ausbleiben einer Reaktion ein Signal an Assad wäre, bei künftigen Giftgaseinsätzen trotz abertausender ziviler Ofer keine Konsequenzen fürchten zu müssen. Dies widerspricht allem, wofür das Völkerrecht und die Vereinten Nationen stehen und wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft für die bedrohte syrische Zivilbevölkerung. Wenn die Vergasung einer Bevölkerung mit Verweis auf das Völkerrecht ungestraft bleibt, dann führt das den Sinn des Völkerrechts ad absurdum.

Wenn sich Russland und China weiterhin schützend vor das Assad-Regime stellen, sollte die NATO handeln und die syrische Luftwaffe sowie militärische Flughäfen zerstören. Ein zeitlich begrenztes militärisches Eingreifen wäre die unter den gegebenen Umständen am wenigsten schlechte Handlungsoption. Eine begrenzte Intervention hätte das Ziel Assad klarzumachen, dass weitere Giftgas-Angriffe nicht geduldet werden. Da der fortgesetzte Einsatz der syrischen Luftwaffe zur Bombardierung zivil-bewohnter Stadtviertel bereits zehntausende Unbeteiligte das Leben gekostet hat, wäre dem Regime zudem ein Instrument zur Terrorisierung der eigenen Bevölkerung aus der Hand genommen. Ähnlich wie die Reaktion der NATO auf den Völkermord in Srebrenica im Jahr 1995 sollte nun in Syrien eine klare Botschaft an die politischen und militärischen Verantwortlichen gehen: Bei weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden wir nicht länger tatenlos zusehen.

Dr. Robert Schütte ist Vorsitzender der deutschen Menschenrechtsorganisation Genocide Alert e.V.

(Dieser Beitrag wurde am 27. August auf dem Portal TheEuropean veröffentlicht.)

Credit © European Union, 2013

Interview mit Franziska Brantner: Die Verantwortung Europas

Dr. Fran­zis­ka Brant­ner ist Mit­glied des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments aus Ba­den-Würt­tem­berg. Sie ist au­ßen­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Frak­ti­on Grü­ne/EFA und ge­hört dem Aus­wär­ti­gen Aus­schuss an. Sie ist Be­richt­er­stat­te­rin des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments für das The­ma der Schutz­ver­ant­wor­tung (‚Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect‘). Im In­ter­view mit Ge­no­ci­de Alert kom­men­tiert Frau Dr. Brant­ner den in die­sem Früh­jahr ver­öf­fent­lich­ten Be­richt der „Eu­ropean Task Force on the EU Preven­ti­on on Mass Atro­ci­ties.“ Der Be­richt spricht kon­kre­te Emp­feh­lun­gen aus, wie die EU ih­re Fä­hig­kei­ten stär­ken kann um bes­ser zu ei­ner Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen wie Völ­ker­mord bei­tra­gen zu kön­nen.

Ge­no­ci­de Alert: War­um soll­te es in der Ver­ant­wor­tung der Eu­ro­päi­schen Uni­on lie­gen schwers­te Men­schen­rechts­ver­bre­chen welt­weit zu ver­hin­dern?

Brant­ner: Na­tür­lich liegt es nicht nur in der Ver­ant­wor­tung der Eu­ro­päi­schen Uni­on, aber Eu­ro­pa be­sitzt auf­grund sei­ner Ge­schich­te ei­ne be­son­de­re Ver­ant­wor­tung, um Men­schen­rechts­ver­bre­chen zu ver­hin­dern. Vor al­lem aber hat sich die EU ganz ein­deu­tig, auch in ih­ren Ver­trä­gen, zu Mul­ti­la­te­ra­lis­mus und den Ver­ein­ten Na­tio­nen be­kannt hat. Und da­mit steht sie auch in der Pflicht, das Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung (‚R2P‘), das 2005 von al­len Mit­glieds­staa­ten der Ver­ein­ten Na­tio­nen de­kla­riert wur­de um­zu­set­zen. Die EU muss ei­nen an ih­ren Ka­pa­zi­tä­ten und Fä­hig­kei­ten ge­mes­se­nen wich­ti­gen Bei­trag zu des­sen Um­set­zung bei­tra­gen, das Prin­zip je­doch nicht neu er­fin­den. Letzt­lich wä­re es auch der Glaub­wür­dig­keit der EU zu­träg­lich, wenn es ihr stär­ker ge­län­ge, ih­ren heh­ren Ab­sich­ten ent­spre­chen­de Ta­ten fol­gen zu las­sen.

 

Ge­no­ci­de Alert: Wel­che drei Emp­feh­lun­gen der Task Force wür­den Sie als die wich­tigs­ten her­vor­he­ben?

Brant­ner: Die Emp­feh­lun­gen der Task Force zur Prä­ven­ti­on durch die EU von schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen be­inhal­ten zahl­rei­che wert­vol­le An­satz­punk­te. An ers­ter Stel­le gilt es, die Emp­feh­lung zum ex­pli­zi­ten und EU-wei­ten Be­kennt­nis zur Schutz­ver­ant­wor­tung auf­zu­neh­men. Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ver­ab­schie­de­te im April die­ses Jah­res ei­ne Emp­feh­lung an den Rat zum Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung in der es den Rat und die Mit­glieds­staa­ten auf­for­dert, ei­nen ‚Eu­ro­päi­schen Kon­sens zur Schutz­ver­ant­wor­tung‘ zu ent­wi­ckeln. Die­ser soll ähn­lich wie ver­gan­ge­ne Kon­sen­se zur Ent­wick­lungs­po­li­tik (2006) und zur hu­ma­ni­tä­ren Hil­fe (2008) die EU In­sti­tu­tio­nen und die Mit­glieds­staa­ten ver­pflich­ten, ih­re Maß­nah­men auf der Ba­sis ge­mein­sa­mer Grund­sät­ze zu ko­or­di­nie­ren.

Zwei­tens möch­te ich die For­de­rung nach ei­ner un­ver­züg­li­chen und ziel­ge­rich­te­te­ren Re­ak­ti­on auf Früh­war­nun­gen her­vor­he­ben. Da sich die EU-Struk­tu­ren, ins­be­son­de­re der Eu­ro­päi­sche Aus­wär­ti­ge Dienst (EAD), ho­ri­zon­tal mit den ver­schie­de­nen As­pek­ten von R2P be­fas­sen, ist ein op­ti­ma­ler und hand­lungs­ori­en­tier­ter In­for­ma­ti­ons­fluss un­er­läss­lich. Ei­ne EU-R2P Ko­or­di­nie­rungs­stel­le könn­te da­bei be­hilf­lich sein.

Drit­tens ist die in­ter­na­tio­na­le Ko­ope­ra­ti­on bei Ver­net­zung und Aus­tausch mit lo­ka­len zi­vil­ge­sell­schaft­li­chen Ak­teu­ren un­ab­ding­bar. Die Schutz­ver­ant­wor­tung kann nur funk­tio­nie­ren, wenn es ein uni­ver­sell ge­stütz­tes und um­zu­set­zen­des Prin­zip bleibt.

 

Ge­no­ci­de Alert: Wie se­hen Sie die Rol­le des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments bei der Um­set­zung der Emp­feh­lun­gen des Be­richts?

Brant­ner: Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ist ein gro­ßer Be­für­wor­ter des Prin­zips der Schutz­ver­ant­wor­tung und sei­ner Um­set­zung. Dies zeig­te sich auch bei der Ver­ab­schie­dung der Emp­feh­lung an den Rat und des­sen über­wäl­ti­gen­der Zu­stim­mung durch die ver­schie­de­nen Frak­tio­nen. Ei­ni­ge der Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments fin­den sich auch im Be­richt der Task Force wie­der. Wir ha­ben dem Rat und den Mit­glieds­staa­ten ei­ne Frist von ei­nem hal­ben Jahr ge­setzt bis sie uns über Schrit­te zur Über­nah­me der Emp­feh­lun­gen zu be­rich­ten ha­ben. Das EP hat im Be­reich der Ge­mein­sa­men Au­ßen- und Si­cher­heits­po­li­tik kei­ne zwin­gen­de Kom­pe­ten­zen, muss je­doch kon­sul­tiert wer­den. Die­se Er­in­ne­rungs- und Mah­nungs­funk­ti­on wird das EP auch im Be­reich der Schutz­ver­ant­wor­tung wei­ter aus­füh­ren, und au­ßer­dem als Brü­cke zwi­schen Zi­vil­ge­sell­schaft und den be­schlie­ßen­den Or­ga­nen des Rats und des EADs agie­ren.

 

Ge­no­ci­de Alert: Die Eu­ro­päi­sche Uni­on be­treibt be­reits ei­ne An­zahl von Ak­ti­vi­tä­ten zur Kon­flikt­prä­ven­ti­on und -be­ar­bei­tung. Was ist der Un­ter­schied zwi­schen die­sen Ak­ti­vi­tä­ten und der Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen?

Brant­ner: Dies ist ge­nau ei­ne der Fra­gen, bei der das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment in sei­ner Emp­feh­lung den Rat und die Mit­glieds­staa­ten um Auf­klä­rung bit­tet. Kön­nen wir das Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung mit den der EU zur Ver­fü­gung ste­hen­den Struk­tu­ren, Me­cha­nis­men und In­stru­men­ten ef­fek­tiv um­set­zen? Wo sind Nach­bes­se­run­gen not­wen­dig?

Wir ha­ben in der Emp­feh­lung klar­ge­macht: Be­son­de­res Ge­wicht bei der Um­set­zung von R2P hat für uns sein prä­ven­ti­ver An­satz. Die EU be­sitzt zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten zur Kon­flikt­vor­beu­gung, bei­spiels­wei­se in ih­ren ver­schie­de­nen Au­ßen­fi­nan­zie­rungs- in­stru­men­ten  wie dem Sta­bi­li­täts­in­stru­ment und dem Eu­ro­päi­schen In­stru­ment für De­mo­kra­tie und Men­schen­rech­te, oder in den zi­vi­len und mi­li­tä­ri­schen Mis­sio­nen der Ge­mein­sa­men Si­cher­heits- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik. Hin­zu kom­men die bi­la­te­ra­len Ab­kom­men der EU mit ih­ren Part­ner­län­dern.

Der Schritt zur tat­säch­li­chen Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen liegt dar­in, die zwei­fel­los be­ste­hen­den Fä­hig­kei­ten zur Kon­flikt­vor­beu­gung- und Be­ar­bei­tung in an­ge­mes­se­ner Form und zum rich­ti­gen Zeit­punkt ein­zu­set­zen. Und hier­für be­nö­tigt es das vom Eu­ro­päi­schen Par­la­ment ge­for­der­te bes­se­re Ver­ständ­nis was die EU bei der Um­set­zung von R2P er­rei­chen möch­te, so­wie ent­spre­chen­der Früh­er­ken­nung po­ten­ti­ell kri­ti­scher Si­tua­tio­nen, um früh­zei­tig agie­ren zu kön­nen. Da­her set­zen wir uns auch für R2P spe­zi­fi­sche Trai­nings für EU Di­plo­ma­ten ein.

 

Ge­no­ci­de Alert: Vie­le der Emp­feh­lun­gen der Task Force er­for­dern Hand­lun­gen durch die Mit­glieds­staa­ten. Wel­che kon­kre­ten Maß­nah­men soll­te die Bun­des­re­gie­rung er­grei­fen, um schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern?

Brant­ner: Die Bun­des­re­gie­rung könn­te ei­ne gan­ze Men­ge tun. Auf der Ebe­ne der EU soll­te sie ei­ne trei­ben­de Kraft sein, um die Um­set­zung der vie­len sinn­vol­len Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments vor­an­zu­trei­ben. Da­für müss­te Ber­lin auch ei­ne Ver­mitt­ler­rol­le ein­neh­men zwi­schen Po­si­tio­nen von Mit­glieds­staa­ten, die den bra­si­lia­ni­schen Vor­schlag zur ‚Re­s­pon­si­bi­li­ty whi­le pro­tec­ting‘ und der not­wen­di­gen Ent­wick­lung von Kri­te­ri­en bei der Um­set­zung von R2P-Man­da­ten ab­leh­nen, so­wie je­nen Mit­glieds­staa­ten, die die­sem Bei­trag auf­ge­schlos­se­ner ge­gen­über­ste­hen. Fer­ner soll­te die Bun­des­re­gie­rung ih­ren Stand­punkt ei­ner re­strik­ti­ven  Rüs­tungs­ex­port­pra­xis nicht nur me­di­en­wirk­sam ver­kün­den, son­dern auch in der Aus­fuhr­pra­xis ein­hal­ten. In­ter­na­tio­na­le Po­si­tio­nen wie der Ge­mein­sa­men Stand­punkt der EU zu Waf­fen­ex­por­ten aus 2008 und der dies­jäh­ri­ge Waffenhandelsvertrag (ATT) muss die Bun­des­re­gie­rung ein­heit­lich um­set­zen und an­de­re Un­ter­zeich­ner zu kon­se­quen­ter An­wen­dung drän­gen. Denn in die­sen Do­ku­men­ten ha­ben wir Ver­bo­te von Waf­fen­aus­fuh­ren, wenn mit den zu ex­por­tie­ren­den Gü­tern im Ziel­land ’schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen‘ (EU Stand­punkt) oder gar ex­pli­zit die vier R2P-Ver­bre­chen (ATT) be­gan­gen wer­den könn­ten.

Was für die EU gilt, gilt auch für Deutsch­land: Ein R2P-Be­stands­be­richt zu vor­han­de­nen Ka­pa­zi­tä­ten und In­stru­men­ten für die Um­set­zung der Schutz­ver­ant­wor­tung soll­te er­stellt wer­den. Auch könn­ten deut­sche Di­plo­ma­ten ge­zielt zu po­ten­ti­el­len R2P-Si­tua­tio­nen und de­ren Früh­er­ken­nung ge­schult wer­den. Des Wei­te­ren muss Deutsch­land auch wei­ter­hin das in­ter­na­tio­na­le Netz­werk von R2P-Ko­or­di­nie­rungs­stel­len un­ter­stüt­zen – ge­nau­so wie die im Ju­li 2013 ins Amt be­ru­fe­ne R2P-Son­der­be­auf­trag­te des Ge­ne­ral­se­kre­tärs der Ver­ein­ten Na­tio­nen, Jen­ni­fer Welsh.

Genocide_Alert_Interview_mit_Franziska_Brantner_MEP_zur_European_Task_Force_on_Prevention_of_Mass_Atrocities

 

Wei­ter­füh­ren­de Links:

 

Christoph Schlimpert (Genocide Alert) zur SWP-Studie „Über die Responsibility to Protect zum Regimewechsel“ von Lars Brozus und Christian Schaller

Lars Brozus und Christian Schaller von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) greifen in ihrer aktuellen Studie offene Fragen in der Anwendung der Schutzverantwortung auf. Diese wurden zuletzt am deutlichsten in Fall der Libyen-Intervention und der Problematik eines von außen herbeigeführten Regimewechsels aufgeworfen.

In der zweigeteilten Analyse widmet sich Christian Schaller vor allem den völkerrechtlichen Spielräumen und Grenzen eines militärischen Eingreifens im Rahmen der Schutzverantwortung. Zentrale Streitfrage ist in den gegenwärtigen Debatten die Interpretation des VN-Mandates zum Schutz der Zivilisten im libyschen Bürgerkrieg. Die weite Auslegung der Resolution, zur Durchsetzung einer Flugverbotszone wurden militärische Ziele des Gaddafi-Regimes direkt angegriffen, stieß auch bei jenen Staaten auf Kritik, die dem Text ursprünglich zugestimmt hatten.

Schaller kommt in seiner Bewertung jedoch zu dem Schluss, dass ein solches Vorgehen nicht „dem Geist der Schutzverantwortung“ widerspricht. In solch einem Fall schwerster Menschenrechtsverletzungen von Seiten eines Regimes, sei „es kaum mehr möglich, auf die Konfliktparteien neutral und unparteilich einzuwirken.“ Ein Regimewechsel im Rahmen eines Einsatzes sei nicht völkerrechtswidrig, solange er auf den Schutzzweck abziele.

Ein „möglichst stabiler Konsens über die Bedingungen ihrer Umsetzung“ sei im Sinne einer „kohärenten und wirksamen Schutzverantwortungspolitik“ sowie förderlich um bestehende Uneinigkeiten der internationalen Gemeinschaft zu überwinden. Klar gefasste Mandate, eine engere Zusammenarbeit mit den involvierten Regionalorganisationen und eine engere Kooperation mit den aufstrebenden Demokratien seien hierfür wichtig.

Lars Brozus thematisiert in seinem Teil der Studie die „Entwicklungsperspektiven der Schutzverantwortung aus politischer Sicht“. Trotz der mittlerweile festen Verankerung der Schutzverantwortung in der internationalen Politik bestehe Klärungsbedarf hinsichtlich der mit der Norm verbundenen Problemen und Dilemmata.

Der „fehlende politische Wille zum wirksamen Eingreifen“ sei nach wie vor das „größte Hindernis auf dem Weg zu einer gemeinsamen Schutzverantwortungspraxis“. Dies sei auf „mangelndes Vertrauen unter den Mitgliedern der Staatengemeinschaft“ zurückzuführen. Die vom VN-Generalsekretär aufgestellten Leitgedanken zur Autorisierung, Begründung und Durchführung von RtoP-Einsätzen seinen geeignet, vertrauensbildend zu wirken.

Abschließend werden Stand und Perspektive deutscher und europäischer Schutzverantwortungspolitik diskutiert und konkrete Empfehlungen gegeben, wie Deutschland einen stärkeren Beitrag leisten könnte:

  1. Zusammenarbeit mit den demokratischen Gestaltungsmächten: Aufbauend auf bisherigen Erfahrungen Deutschlands als „Brückenbauer“ zwischen den westlichen Staaten und Ländern wie Brasilien, Indien und Südafrika könnte die Bundesrepublik dazu beitragen, dass deren Vorschläge zur „konzeptionellen und operativen Weiterentwicklung der Schutzverantwortung“ Gehör finden und so einen globalen Konsens fördern.
  2. Eine neue internationale Kommission: Deutschland könnte, zusammen mit der Europäischen Union, die Einrichtung einer neuen Kommission, nach Vorbild der von Kanada initiierten „Kommission zu Intervention und Staatensouveränität (ICISS)“ unterstützten. Ziel wäre „die bei der Anwendung der R2P zutage getretenen Defizite und Lücken des Schutzverantwortungskonzepts zu beseitigen bzw. zu füllen.“
  3. Frühwarnung, Prävention und nichtstaatliche Akteure: Deutschland sollte dafür werben, dass mehr Focal Points geschaffen werden und gegebenenfalls deren Einrichtung in Drittstaaten fördern. Zudem sollte die Bundesrepublik mit gutem Beispiel voran gehen und Ressourcen für eine bessere Vernetzung und Koordinierung der verschiedenen NGOs und Frühwarnsysteme bereitstellen. Hierzu könnte das Büro des Sonderberaters des Generalsekretärs für die Verhinderung von Völkermord dienen, dem derzeit die dafür notwendigen finanziellen und personellen Mittel fehlen.

Zur Studie: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2013_S13_bzs_slr.pdf

Die USA und R2P: Warum ein neuer Bericht aus den USA auch für die deutsche Debatte zur Schutzverantwortung relevant ist

von Sarah Brockmeier

Am 23. Juli veröffentlichten die Brookings Institution, das US Institute for Peace und das US Holocaust Memorial Museum den Bericht einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect). Der Bericht mit dem Titel „The United States and R2P: From Words to Action” wird fünf Jahre nach dem einflussreichen Bericht der Genocide Prevention Task Force[1] veröffentlicht und hat das explizite Ziel eine breitere amerikanische Öffentlichkeit mit dem Konzept der Schutzverantwortung vertraut zu machen. Wie bereits bei der Vorbereitung des Berichts der Genocide Prevention Task Force leiteten zwei hochrangigen ehemalige Regierungsbeamten die Arbeitsgruppe: die ehemalige Außenministerin unter Clinton, Madeleine Albright, und der frühere Sondergesandten für den Sudan unter George W. Bush, Richard Williamson. Unter den über 30 Teilnehmern der Arbeitsgruppe aus Politik, Wissenschaft, Think Tanks, NGOs und Medien befanden sich viele bekannte Namen – von dem ehemaligen kanadischen Außenminister und Miterfinder von RtoP, Lloyd Axworthy, bis zur ehemaligen Planungsstabsleiterin im US-Außenministerium, Anne-Marie Slaugther.  Weiterlesen