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Menschenrechtspolitische Vorschläge zum neuen Afrikakonzept

von Christoph Schlimpert

Der afrikanische Kontinent wurde in den außenpolitischen Überlegungen Deutschlands lange vernachlässigt. Es ist begrüßenswert, dass aktuell eine neue Afrikapolitik diskutiert wird. In diesem Licht sollte auch die Überarbeitung des aus dem Jahr 2011 stammenden Afrikakonzeptes der Bundesregierung verstanden werden. Friedensförderung und Menschenrechtsschutz sollten ein zentraler Aspekt des neuen Konzeptes werden.

In vielen Staaten Afrikas sind bemerkenswerte Fortschritte in guter Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit festzustellen. Zudem wird Afrika für Deutschland auch in wirtschaftlicher Hinsicht zunehmend interes-santer. Dennoch zeigen die jüngsten Krisen in Mali und der Zentralafrikanischen Republik sowie fortdauernde Konflikte in der DR Kongo, Sudan und dem Südsudan, dass der Schutz von Zivilisten vor schwersten Menschenrechtsverletzungen von größter Bedeutung bleibt. Aus diesem Grund muss Friedens- und Menschenrechtspolitik ein Schwerpunkt der künftigen deutschen Afrikapolitik werden. Viele Staaten bedürfen weitaus größerer Unterstützung bei der Verhinderung von Völker­mord, ethnischen Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Solche Hilfen hatte die internationale Gemeinschaft im Jahr 2005 in ihrer Verabschiedung der sogenannten Schutzverantwortung (engl. respons­ibility to protect) zugesagt. Bisher ist in diesem Politikfeld zu wenig geschehen.

 

Grundsätze eines neuen Afrikakonzeptes

 

Die bereits im Afrikakonzept von 2011 vorhandenen Bekenntnisse zu Frieden, Sicherheit und Menschenrechten sollten um ein explizites Bekenntnis zur Verwirklichung der Schutz-verantwortung ergänzt werden. Der zwanzigste Jahrestag des Genozids in Ruanda verdeutlicht: Angesichts zahlreicher bewaffneter Konflikte und den hiermit verbundenen Bedrohungslagen für Zivilisten kommt der Umsetzung der Schutz­verantwortung eine zentrale Rolle zu.

Der Kampf gegen die Straflosigkeit von Gräueltaten erfordert zudem die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Nach anfänglich großer Unterstützung des IStGHs ist derzeit zunehmende Kritik von Seiten afrikan­ischer Staaten zu beobachten. Um die bisher ge­machten Fortschritte nicht zu gefährden, sollte Deutschland im Dialog für eine Stärkung des Vertrauens in diese junge, politisch unabhängige Institution werben.

Die Einhaltung und Förderung der Menschen-rechte sollte ausnahmslos in allen Bereichen der deutschen Afrikapolitik verankert sein. Dies gilt insbesondere auch für die deutsch-afrikanischen Wirtschaftsbeziehungen. Im Hinblick auf die Themen Wirtschaft und Rohstoffe sollten deutsche Interessen an einer Intensivierung der Handels­beziehungen nicht auf Kosten menschen­rechtlicher Standards gehen. Gerade das konflikt­ver­schärfende Potential von Rohstoff­exporten sollte im Zusammenhang von Entwicklungs- und Friedenspolitik gesehen werden. In inter­nationalen Verhandlungen mit afrikanischen Partnerländern und gegenüber heimischen Unter­nehmen müssen Menschenrechte besondere Be­rücksichtigung finden.

 

Menschenrechtspolitische Instrumente nutzen

 

Die Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der zivilen Konfliktprävention sowie der Förderung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur ist lobenswert. Die im Afrikakonzept von 2011 aufgeführten Instrumente sollten deswegen weiter intensiv genutzt und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Im Bereich der Prävention von Massenverbrechen sollten jedoch zusätzliche Instrumente Anwendung finden.

Deutschland sollte seine Fähigkeiten zu einer aktiveren Unterstützung von UN-Friedens-missionen ausbauen und auch einsetzten. Neben der gegenwärtigen Praxis einer Beteiligung durch Militärbeobachter und Stabsoffizieren sollte Deutschland mehr logistische Kapazitäten, ziviles Fachpersonal und Polizeikräfte für Friedens-missionen zur Verfügung stellen. Deutschland sollte bei massiver Gefährdung einer Zivil­bevölkerung im Zusammenspiel mit EU, UN und regionaler Organisationen auch zum Einsatz militärischer Kräfte auf Grundlage der Schutzver-antwortung bereit sein. Die Bereitstellung von Luftaufklärungs- und Lufttransportkapazitäten ist hierbei eine mögliche Option. In besonders gravierenden Situationen sollte auch eine kurzfristige Entsendung von Einheiten der der EU-Battle Groups oder NATO-Response-Force erwogen werden, wenn vor Ort präsente Friedensmissionen mit der Lage überfordert sind. Die Entsendung solcher kurzzeitigen Über-brückungskräfte (engl. bridging forces) hat sich in der Vergangenheit bewährt.

Zusätzlich zu den im bisherigen Afrikakonzept genannten militärpolitischen Aspekten der Sicherheitssektorreform (SSR) müssen auch zivile Komponenten stärker in den Blick ge-nommen werden. Die Instrumente der SSR zur Stärkung einer unabhängigen Justiz und einer die Bürgerrechte achtenden Polizei sind ein wichtiger Bestandteil der Verhinderung von Gräueltaten. Ausbildungsmissionen zur Stärkung und Unter­weisung nationaler Sicherheitsapparate in humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten sind von besonderer Bedeutung. Insbesondere im Rahmen der deutschen Ertüchtigungsinitiative muss darauf geachtet werden, dass die verbesserte Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften immer mit einer Stärkung des Menschenrechtsschutzes einhergeht.

Die „goldene Regel“ des Arms Trade Treaties zur Berücksichtigung der Menschenrechtslage bei der Genehmigung von Rüstungsexporten sollte als wichtigstes Kriterium für deutsche Rüstungs-exporte nach Afrika angesehen werden. Bei der sogenannten „Ertüchtigung“ von Sicherheitskräf­ten muss darauf geachtet werden, dass in diesem Zusammenhang gelieferte Ausrüstungsgegen-stände nachweisbar nicht missbraucht werden.

Zur Prävention von Gräueltaten sollten sich die durchführenden Ressorts bei der wirtschaft-lichen Kooperation mit afrikanischen Staaten stärker an den Zielen und Leitlinien der konfliktsensiblen Entwicklungszusammenar-beit orientieren. Dabei muss auf eine Stärkung lokaler Strukturen geachtet werden, um gesellschaftlichen Spannungen den Nährboden zu ent­ziehen. Das Bundesministerium für wirtschaft­liche Zusammenarbeit und Entwicklung sollte bei der Koordinierung von Entwicklungshilfe­programmen stärker mit den relevanten Länder­referaten und der UN-Abteilung im Auswärtigen Amt zusammenarbeiten. Auch die Außen­wirtschaftsförderung durch das Bundesminister­ium für Wirtschaft und Energie sowie das Auswärtige Amt sollten solche Projekten prioritär fördern, die in Zielstaaten zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der lokalen Bevölker­ung und der allgemeinen Menschenrechtslage beitragen.

 

Menschenrechtspolitische Vorschläge zum Afrikakonzept der Bundesregierung – Genocide Alert Policy Brief

 

Christoph Schlimpert ist stellvertretender Vorsitzender von Genocide Alert.

Kontakt: info@genocide-alert.de

Genocide Alert e.V., März 2014

 

V.i.S.d.P.: Dr. Robert Schütte