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Ruanda-Veranstaltungsankündigung: GA bei Fachgespräch der Grünen, 01.04.2019 15-19 Uhr (Bundestag)

Unter dem Titel „25 Jahre seit dem Völkermord in Ruanda – Genozidprävention damals und heute“ wird die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen am 1. April 2019 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr ein Fachgespräch zu Lücken und Lehren der Aufarbeitung in Deutschland und in der Weltgemeinschaft abhalten. Als Geschäftsführer von Genocide Alert e.V. wird Jens Stappenbeck am Panel zu „Internationale und Europäische Genozidprävention – wie geht es weiter?“ teilnehmen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist für den Zugang zum Bundestag erforderlich.

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Parlamentarisches Frühstück „Prävention von Massenverbrechen – lessons learned from Myanmar?“

Am 15. Januar 2019 fand auf Einladung von Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, sowie Frank Schwabe, Menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, ein parlamentarisches Frühstück statt. Dort hat unser Vorsitzender Gregor Hofmann gemeinsam mit Adama Dieng, dem UN Sonderberater für die Prävention von Völkermord und Alexey Yusupov, Leiter der Friedrich Ebert Stiftung in Myanmar, die Bedeutung der Prävention von Massenverbrechen am Beispiel von Myanmar mit Abgeordneten, deren Mitarbeitenden und Außenpolitikexpertinnen und -experten diskutiert.

Säuberungsaktionen in Rakhine State ab 2017

Polizei und Militär in Myanmar haben ab Ende August 2017 in sogenannten Säuberungsaktionen in Rakhine State in Reaktion auf Angriffe der Arakan Rohingya Salvation Army auf Polizeistationen Massenverbrechen gegen die muslimische Minderheit der Rohingya begangen. Es kam zu Tötungen, Vergewaltigungen und Brandschatzungen, die zur Vertreibung von über 700.000 Menschen führten. In Folge der Gewalt ist die Zahl der in Bangladesch schutzsuchenden Rohingya-Flüchtlinge auf über 900.000 Menschen angestiegen. Im August 2018 kam die Unabhängige internationale Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates zu dem Schluss, dass bei den ethnisch-basierten Vertreibungen eine genozidäre Absicht vorlag, die auf eine Zerstörung der Rohingya-Gemeinschaft und die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung in Rakhine ausgerichtet gewesen sei.

Adama Dieng: die Wurzeln solcher Probleme angehen!

Beim Parlamentarischen Frühstück präsentierte Adama Dieng den Frühwarnanalyserahmen des UN Büros für Völkermordprävention und die Schutzverantwortung. Dabei betonte er, dass es wichtig sei, die Wurzeln solcher Probleme anzugehen: Diskriminierung, Hassrede und Exklusion bestimmter Bevölkerungsgruppen. Zudem sei es wichtig Gerechtigkeit für die Opfer solcher Verbrechen zu suchen. Es sei daher von zentraler Bedeutung, dass die Rohingya in Myanmar Schutz und Unterstützung durch den Staat erhielten. Auch die vielen Gemeinschaften, die Flüchtlinge aufgenommen haben, insbesondere in Bangladesch, benötigten mehr Unterstützung.

Alexey Yusupov von der Friedrich Ebert Stiftung sprach über die komplexe Gemengelage in Myanmar. Das Land habe sich in den vergangenen Jahren demokratisch geöffnet. Trotzdem bestünden große Probleme im Minderheitenschutz. Gleichzeitig gebe es mehrere bewaffnete Konflikte im Land. Viele in der Bevölkerung stellten sich angesichts internationaler Kritik hinter die Regierung und sähen das Land zu Unrecht an den Pranger gestellt. Zivilgesellschaftliche Kritik am Umgang mit den Rohingya gebe es zwar vereinzelt, sie sei jedoch kaum zu hören. Er warnte davor, dass zu harte Sanktionen gegen die Wirtschaft Myanmars großen Schaden anrichten könnten, was letztendlich wieder das Militär gegenüber der zivilen Regierung unter der Führung von Staatsrätin Aung San Suu Kyi stärken könnte.

Genocide Alert: internationale Gemeinschaft hat in Myanmar versagt!

Gregor Hofmann betonte in seinem Beitrag, dass die internationale Gemeinschaft darin versagt habe, die Verantwortlichen für die Gräueltaten gegen die Rohingya zur Rechenschaft zu ziehen. Die zivile Regierung Myanmars unter der Führung von Staatsrätin Aung San Suu Kyi seit ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung nicht nur nicht nachgekommen, sondern habe die Geschehnisse geleugnet. Das habe das Militär ermutigt, seine Kampagne in Rakhine immer weiter fortzusetzen. Sanktionen seien zu spät verhängt worden, um Wirkung zu zeigen. Mit Blick auf Deutschland zeige der Fall Myanmar daher aufs Neue, dass ein spezifischer Ansatz zur Prävention von Massenverbrechen fehle. Zivile Krisenprävention – im Sinne von Peacebuilding und langfristiger Entwicklungszusammenarbeut – werde in Deutschland oft in Abgrenzung zur Debatte über die Responsibility to Protect diskutiert, da diese immer noch oft als vermeintlicher Ausdruck einer militärischen Interventionspolitik gesehen werde. Das habe dazu geführt, dass die Frage, was „Prävention von Massenverbrechen“ bedeute, in Deutschland kaum diskutiert werde.

Dass es eines Tages zu massiver Gewalt gegen die Rohingya kommen könnte, sei angesichts umfassender Diskriminierung und Ausgrenzung bereits seit langem absehbar gewesen. International sei jedoch nur verhalten reagiert worden, um die sich ab 2010 abzeichnende demokratische Öffnung Myanmars nicht zu schädigen. Die Gefahren für die Rohingya seien aus dem Blick geraten. Deutschland alleine hätte die Geschehnisse ab August 2017 zwar nicht verhindern können. Würde die Prävention von Massenverbrechen aber konsistent und ressortübergreifend bei der außenpolitischen Prioritätensetzung berücksichtigt hätte die Gefahr früher berücksichtigt werden können, betonte Gregor Hofmann.

Bundestags-Resolution: Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/8613
18. Wahlperiode
31.05.2016

 

Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916

 

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reichs, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklagt die Taten der damaligen jungtürkischen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen von Deportationen und Massakern betroffen.

Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begann am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.

Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Das Gedenken des Deutschen Bundestages ist auch Ausdruck besonderen Respektes vor der wohl ältesten christlichen Nation der Erde.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2005 (Drs. 15/5689), der dem Gedenken der Opfer wie auch der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse gewidmet war und das Ziel verfolgte, zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beizutragen. Rednerinnen und Redner aller Fraktionen haben am einhundertsten Gedenktag, dem 24. April 2015, bei der Debatte im Deutschen Bundestag und insbesondere der Bundespräsident am Vorabend der Debatte den Völkermord an den Armeniern verurteilt, der Opfer gedacht sowie zur Versöhnung aufgerufen. Das Deutsche Reich trägt eine Mitschuld an den Ereignissen.

Der Bundestag bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Dazu gehört, Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen. Dieser Versöhnungsprozess ist in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten und bedarf dringend neuer Impulse.

Der Deutsche Bundestag ehrt mit seinem Gedenken an die unvorstellbar grausamen Verbrechen nicht nur deren Opfer, sondern auch all diejenigen im Osmanischen Reich und im Deutschen Reich, die sich vor über hundert Jahren unter schwierigen Umständen und gegen den Widerstand ihrer jeweiligen Regierung in vielfältiger Weise für die Rettung von armenischen Frauen, Kindern und Männern eingesetzt haben.

Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.

Der Deutsche Bundestag ist der Ansicht, dass das Gedenken an die Opfer der Massaker und Vertreibungen der Armenier unter Berücksichtigung der deutschen Rolle einschließlich seiner Vermittlung an Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer und armenischer Herkunft auch einen Beitrag zur Integration und zum friedlichen Miteinander darstellt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Zunahme von Initiativen und Beiträgen in den Bereichen von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, welche die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern und die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.

Der Deutsche Bundestag ermutigt die Bundesregierung weiterhin, dem Gedenken und der Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern von 1915 Aufmerksamkeit zu widmen. Auch begrüßt der Deutsche Bundestag jede Initiative, die diesem Anliegen Anschub und Unterstützung zu verleihen.

Die eigene historische Erfahrung Deutschlands zeigt, wie schwierig es für eine Gesellschaft ist, die dunklen Kapitel der eigenen Vergangenheit aufzuarbeiten. Dennoch ist eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte die wohl wichtigste Grundlage für Versöhnung sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch mit anderen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen der Schuld der Täter und der Verantwortung der heute Lebenden. Das Gedenken an die Vergangenheit mahnt uns außerdem, wachsam zu bleiben und zu verhindern, dass Hass und Vernichtung immer wieder Menschen und Völker bedrohen.

Der Deutsche Bundestag nimmt die seit 2005 unternommenen Versuche von Vertretern Armeniens und der Türkei wahr, in Fragen des Erinnerns und der Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen aufeinander zuzugehen. Das Verhältnis beider Staaten ist jedoch weiterhin spannungsreich und von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Deutschland sollte Türken und Armenier dabei unterstützen, sich anzunähern. Eine konstruktive Aufarbeitung der Geschichte ist dabei als Basis für eine Verständigung in Gegenwart und Zukunft unerlässlich.

Eine Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien ist auch für die Stabilisierung der Region des Kaukasus wichtig. Deutschland sieht sich dabei im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik aufgrund seiner geschichtlichen Rolle in den deutsch-armenisch-türkischen Beziehungen in einer besonderen Verantwortung.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

  • im Geiste der Debatte des Deutschen Bundestags vom 24. April 2015 zum 100. Jahrestag weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen,
  • die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen,
  • sich weiterhin dafür einzusetzen, dass zwischen Türken und Armeniern durch die Aufarbeitung von Vergangenheit Annäherung, Versöhnung und Verzeihen historischer Schuld erreicht wird,
  • weiterhin wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten in der Türkei und in Armenien zu unterstützen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu fördern, die dem Austausch und der Annäherung sowie der Aufarbeitung der Geschichte zwischen Türken und Armeniern dienen,
  • eine Aufarbeitung der historischen Ereignisse durch die Türkei und Armenien als ersten Schritt zur Versöhnung und zur längst überfälligen Verbesserung der türkisch-armenischen Beziehungen aktiv zu unterstützen, z.B. durch Stipendien für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte aus beiden Ländern, die sich für Aufarbeitung und Versöhnung engagieren,
  • türkische und armenische Regierungsvertreter zu ermutigen, den derzeit stagnierenden Normalisierungsprozess der zwischenstaatlichen Beziehungen beider Länder fortzuführen,
  • sich gegenüber der türkischen und der armenischen Regierung für die Ratifizierung der 2009 unterzeichneten Zürcher Protokolle einzusetzen, die eine Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der Geschichte, die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und die Öffnung der gemeinsamen Grenze vorsehen,
  • dafür einzutreten, dass die in jüngster Zeit begonnene Pflege des armenischen Kulturerbes in der Republik Türkei fortgesetzt und intensiviert wird,
  • im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben.

Berlin, den 31. Mai 2016

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

 

Begründung

Die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges war die größte und folgenschwerste Katastrophe in der mehrtausendjährigen Geschichte des armenischen Volkes. Den Deportationen und Massenmorden fielen nach unabhängigen Berechnungen über einer Million Armenier zum Opfer. Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord. Das Gedenken an diese Vertreibungen und Massaker ist deshalb neben Religion und Sprache von zentraler Bedeutung für die Identität dieses Volkes.

Der Deutsche Bundestag gedenkt der Ereignisse auch im Zusammenhang des aktuellen Erinnerns an den Ersten Weltkrieg. Das Deutsche Reich war militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches. Die damalige deutsche Reichsregierung, die über die Verfolgung und Ermordung der Armenier informiert war, blieb dennoch untätig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich in der Verantwortung, die Aufarbeitung dieses Verbrechens zu fördern und die Erinnerung daran wach zu halten.

Bis heute bestreitet die Türkei entgegen der Faktenlage, dass der Vertreibung, Verfolgung und Ermordung der Armenier eine Planmäßigkeit zugrunde gelegen hätte bzw. dass das Massensterben während der Umsiedlungstrecks und die verübten Massaker von der osmanischen Regierung gewollt waren.

Insgesamt wird das Ausmaß der Massaker und Deportationen in der Türkei immer noch angezweifelt. Allerdings gibt es auch gegenläufige Tendenzen. Im Jahre 2008 gab es Anlass zur Hoffnung auf eine türkisch-armenische Annäherung, als die Staatspräsidenten beider Länder gemeinsam ein Fußballländerspiel besuchten und damit ihren Willen für weitere Gespräche demonstriert hatten. 2009 wurde zwischen den Außenministern beider Länder ein gemeinsames Protokoll unterzeichnet, in dem u.a. die Gründung einer Kommission vorgesehen war, welche die Geschichte wissenschaftlich untersuchen sollten. Dieses Protokoll wurde aber bis heute in keinem der Parlamente beider Länder verabschiedet.

Eine Versöhnung der beiden Völker ist nur dann denkbar, wenn die Ereignisse vor 100 Jahren grundlegend aufgeklärt und die Fakten nicht weiter bestritten werden. Dazu ist es erforderlich, dass Wissenschaftler und Journalisten in der Türkei bei der Aufarbeitung der Geschichte der Vertreibung und Ermordung von Armeniern frei und ohne Angst vor Repressionen arbeiten können. Es gibt bereits zahlreiche Initiativen in der Türkei, die die Aufarbeitung der Massaker zum Thema haben. Das Thema wird seit einigen Jahren in der türkischen Öffentlichkeit vermehrt kontrovers diskutiert. Diese Entwicklungen sind genauso zu begrüßen, wie grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Projekte, die vom Auswärtigen Amt seit vielen Jahren finanziell unterstützt werden.

Das Deutsche Reich war als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches ebenfalls tief in diese Vorgänge involviert. Sowohl die politische als auch die militärische Führung des Deutschen Reichs war von Anfang an über die Verfolgung und Ermordung der Armenier informiert. Als der evangelische Theologe Dr. Johannes Lepsius am 5. Oktober 1915 im Deutschen Reichstag die Ergebnisse seiner im Juli/August 1915 in Konstantinopel durchgeführten Recherchen vortrug, wurde das gesamte Thema von der deutschen Reichsregierung unter Zensur gestellt. Ebenso wurde sein „Bericht über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei“, den er direkt an die Reichstagsabgeordneten geschickt hatte, 1916 von der deutschen Militärzensur verboten und beschlagnahmt und den Abgeordneten erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1919 ausgehändigt. Trotz dringender Eingaben vieler deutscher Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und den Kirchen, darunter Politiker wie Philipp Scheidemann, Karl Liebknecht oder Matthias Erzberger und bedeutende Persönlichkeiten aus der evangelischen und katholischen Kirche wie z. B. Adolf von Harnack und Lorenz Werthmann, unterließ es die deutsche Reichsregierung, auf ihren osmanischen Verbündeten wirksamen Druck auszuüben.

Auch die Akten des Auswärtigen Amts, die auf Berichten der deutschen Botschafter und Konsuln im Osmanischen Reich beruhen, dokumentieren die planmäßige Durchführung der Massaker und Vertreibungen. Sie stellen die wichtigste staatliche Überlieferung zu den damaligen Geschehnissen dar. Das Auswärtige Amt hat diese Akten bereits vor vielen Jahren zugänglich gemacht. Bereits 1998 wurde Armenien ein kompletter Satz dieser Akten auf Mikrofiche übergeben. Die Türkei hat anschließend ebenfalls einen Satz erworben.

Genocide Alert Policy Brief 11/2013: Eine Agenda zur Umsetzung der Schutzverantwortung bis 2017

In der letzten Legislaturperiode hat die Umsetzung der Responsibility to Protect durch Deutschland  erste Konturen angenommen. Der Fokus lag hierbei vor allem auf der Prävention von Gräueltaten im  Rahmen der zivilen Krisenprävention. Dieses Engagement ist zu begrüßen und muss in der kommenden  Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Der neue Bundestag sollte die Bundesregierung aktiv und  impulsgebend durch eigene Initiativen und die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel  unterstützen. Das vorliegende Genocide Alert Policy Brief beschreibt die notwendigen Schritte zu einer  Stärkung der Schutzverantwortung durch Deutschland.

Deutschland und die Schutzverantwortung   

Deutschland ist ein starker Förderer des Prinzips  Schutzverantwortung (engl. Responsibility to  Protect, RtoP) und Mitglied der sogenannten  „friends of RtoP“ Staatengruppe bei den Vereinten  Nationen. Dennoch wird das Konzept in der  deutschen Debatte oft fälschlicherweise auf ein  militärisches Eingreifen zum Schutz bedrohter  Bevölkerungen verkürzt. Die nicht-militärischen  Instrumente sind jedoch viel bedeutender für die  Verhinderung massiver Gräueltaten. Exemplarisch  zu nennen sind hier präventive Maßnahmen der  Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit, die Ausbildung von Sicherheitskräften und  zivilen Fachkräften sowie diplomatische  Einflussnahme, Vermittlung in Konflikten oder die  Verhängung von Sanktionen durch EU oder UN.

Die RtoP auf nationaler Ebene umsetzen   

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung  der Schutzverantwortung besteht in einer unzweideutigen, öffentlichen politischen Unterstützung der Norm. Deswegen sollte die deutsche  Politik die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen als wichtigen Bestandteil der Außenpolitik anerkennen. Die Umsetzung der  Schutzverantwortung sollte sich daher im  Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung befinden. Zudem sollte sie in außen-, sicherheits-,  und entwicklungspolitischen Strategiedokumenten verankert werden. Hierzu zählen insbesondere der  Aktionsplan zivile Krisenprävention der Bundesregierung, das verteidigungspolitische Weißbuch  sowie die verteidigungspolitischen Richtlinien.

Darüber hinaus sollten konkrete organisatorische  und politische Schritte unternommen werden, damit die RtoP nicht nur als völkerrechtliche Norm im  Entstehen betrachtet wird, sondern konkrete  Konsequenzen für die Außenpolitik mit sich bringt.  So ist die Durchführung eines Bestandsberichts  über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der  Bundesregierung zur Verhinderung von schwersten  Gräueltaten notwendig: Dieser Überblick sollte eine  Analyse bestehender Kapazitäten im Bereich des  Auswärtigen Amtes, der des BMVG, BMZ, BMI,  BMF, BMWi sowie der Nachrichtendienste mit  einbeziehen.

Der Posten des nationalen Ansprechpartners für die  RtoP sollte aufgewertet werden. Die zeitlichen  Ressourcen dieses Postens um sich mit der  Implementierung der Schutzverantwortung zu  beschäftigen, ist zu gering. Deutschland sollte hierzu einen eigenständigen RtoP-Koordinator auf  Abteilungsleiterebene in Personalunion mit dem  existierenden Beauftragten für zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amtes schaffen. Dies  würde den gestiegenen Anforderung des Themenfeldes Rechnung tragen und durch  Bündelung der Funktionen für Krisen- und  Gräueltatenprävention zu merklichen Synergieeffekten führen.

Die Bundesregierung sollte ihre Aktivitäten im  Bereich der Krisenprävention ausbauen. Der  Aktionsplan zivile Krisenprävention sollte  überarbeitet und um die besondere Perspektive der  Verhinderung schwerster Gräueltaten erweitert  werden. Der Ressortkreis zivile Krisenprävention  wird von der Bundesregierung als Beispiel benannt,  wenn es um die nationale Umsetzung der RtoP  geht. Zwar überschneiden sich die Agenden der  Gräueltaten- und Krisenprävention, sie sind aber  nicht identisch: Die Prävention von Gräueltaten hat  eine Identifikation und Verhütung von Gefahrensituationen zum Ziel, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind. Weder treten Gräueltaten immer in bewaffneten Konflikten  auf, noch sind die verfügbaren Präventionsinstrumente ausschließlich ziviler Natur. In Risikosituationen kann, z.B. wie in Mazedonien im Jahr 1995, eine präventive Stationierung von Polizei-  oder Militäreinheiten für den Schutz einer  Zivilbevölkerung nötig sein. Gräueltaten treten zudem auch außerhalb bewaffneter Konflikte auf.

Die RtoP auf internationaler Ebene stärken   

Das internationale Engagement Deutschland für die  Schutzverantwortung muss gestärkt werden, sowohl  im Rahmen der EU als auch in den Vereinten Nationen. Deutschland sollte seine Expertise im  Bereich der Sicherheitssektorreform stärker  einbringen und sich aktiver an multilateralen  Polizei-, Justiz- und Militärausbildungsmissionen  beteiligen. Dies ist eine wichtige Ergänzung zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Justizsektor.  Die Schulung von Sicherheitskräften in den  Themenbereichen Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und humanitärem Völkerrecht ist eine  essentielle Voraussetzung für den effektiven Schutz  bedrohter Zivilbevölkerungen.

Die Bundesregierung sollte zudem ihre finanzielle  Unterstützung für das Büro der Sonderberater des  UN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung  und die Prävention von Völkermord ausbauen. Des  Weiteren sollte sich Deutschland der Initiative des  Europäischen Parlaments für einen Europäischen  Konsens zur Schutzverantwortung anschließen. Auf  EU-Ebene sollte stärker als bisher Expertise zur  Prävention und Frühwarnung vor Menschenrechtsverbrechen kultiviert werden. Der Europäische  Auswärtige Dienst sollte gemeinsam mit den  Mitgliedstaaten einen Expertenpool zur Gräueltatenprävention aufbauen. Auch sollten Synergien  bei den existierenden Warnsystemen auf EU-Ebene  und in den Mitgliedstaaten identifiziert und genutzt  werden. Auch der neue Bundestag kann eine aktive Rolle für  eine effektive Verankerung der Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen in der deutschen Außenpolitik spielen. So sollte sich der  Menschenrechtsausschuss im Bundestag, ebenso  wie der Auswärtige Ausschuss und der  Unterausschuss zivile Krisenprävention und  vernetze Sicherheit regelmäßig mit der Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen beschäftigen. Das Auswärtige Amt sollte diese  Ausschüsse regelmäßig über entsprechende Krisen  mit Eskalationspotential informieren.

Die für RtoP zuständigen Referate im Auswärtigen  Amt in der Abteilung Vereinte Nationen und  Globale Fragen haben kein ausreichendes Budget,  um Präventionsprojekte über punktuell hinausgehende Vorhaben zu unterstützen. Der Haushaltsposten für zivile Krisenprävention und  -reaktion sollte daher in zwei Teile getrennt und mit weiteren Mitteln ausgestattet werden. So würden  finanzielle Mittel für Prävention nicht länger  aufgrund kurzfristig notwendiger Ausgaben der  Krisenreaktion aufgebraucht. Auch sollte die  Genehmigung von Rüstungsexporten restriktiver  gestaltet und durch größere parlamentarische  Kontrollrechte flankiert werden. Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit im Zielland müssen  aus Perspektive der Prävention von Menschenrechtsverbrechen primäres Kriterium der Rüstungsexportpolitik sein.

Gregor Hofmann ist stellvertretender  Vorsitzende von Genocide Alert und wissen- schaftlicher Mitarbeiter der Hessischen  Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung

Dr. Robert Schütte ist Vorsitzender von  Genocide Alert

 Genocide Alert Policy Brief 11/2013: Eine Agenda zur Umsetzung der Schutzverantwortung bis 2017 als PDF Download

Politische Bekenntnisse ohne Folgen – Die deutsche Politik und die zögerliche Umsetzung der internationalen Schutzverantung.

Gregor Hofmann von der Hessischen Stiftung Friedens und Konfliktforschung geht in einem aktuellen HSFK-Standpunkt auf die deutsche Politik zur Schutzverantwortung ein. Er vertritt den Standpunkt, dass das Bekenntnis der Bundesregierung zur Schutzverantwortung bislang vor allem auf deklaratorischer Ebene bleibt, eine Strategie zu ihrer Umsetzung aber fehle. Und dies obwohl auf europäischer und internationaler Ebene immer mehr die Frage im Vordergrund stehe, wie die von der Schutzverantwortung adressierten Verbrechen effektiver verhindert werden können.

Deutschland habe aber eine historische Verantwortung in dieser Thematik international voranzuschreiten und verfüge zudem über genug Einfluss in der Welt, um die Agenda der Schutzverantwortung voranzubringen. Die in Deutschland bereits existierenden Instrumente der Konfliktprävention – der Aktionsplan zivile Krisenprävention, die Leitlinien der Bundesregierung zum Umgang mit fragilen Staaten sowie das Rahmenkonzept zur Unterstützung von Sicherheitssektorreformen – böten wertvolle Anknüpfpunkte. Diese Instrumente müssten, so Gregor Hofmann, weiter gestärkt und neu ausgerichtet werden. Denn auch wenn sich schwere Gräueltaten häufig in bewaffneten Konflikten ereigneten, so träten sie allzu oft auch außerhalb dieser auf.

Eine schnelle Reaktion erfordere dann spezifische Instrumente, welche nicht zwingend deckungsgleich mit Mitteln der Krisenprävention seien. Diese Instrumente müssten daraufhin analysiert werden, wie sie effektiv angewendet werden können, um auch tatsächlich Gräueltaten verhindern oder zügig darauf reagieren zu können. Gregor Hofmann ist neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der HSFK ehrenamtlich als Mitglied des Vorstandes bei Genocide Alert aktiv.

Hier der Link zu dem vollständigen Artikel.

Credit © European Union, 2013

Interview mit Franziska Brantner: Die Verantwortung Europas

Dr. Fran­zis­ka Brant­ner ist Mit­glied des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments aus Ba­den-Würt­tem­berg. Sie ist au­ßen­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Frak­ti­on Grü­ne/EFA und ge­hört dem Aus­wär­ti­gen Aus­schuss an. Sie ist Be­richt­er­stat­te­rin des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments für das The­ma der Schutz­ver­ant­wor­tung (‚Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect‘). Im In­ter­view mit Ge­no­ci­de Alert kom­men­tiert Frau Dr. Brant­ner den in die­sem Früh­jahr ver­öf­fent­lich­ten Be­richt der „Eu­ropean Task Force on the EU Preven­ti­on on Mass Atro­ci­ties.“ Der Be­richt spricht kon­kre­te Emp­feh­lun­gen aus, wie die EU ih­re Fä­hig­kei­ten stär­ken kann um bes­ser zu ei­ner Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen wie Völ­ker­mord bei­tra­gen zu kön­nen.

Ge­no­ci­de Alert: War­um soll­te es in der Ver­ant­wor­tung der Eu­ro­päi­schen Uni­on lie­gen schwers­te Men­schen­rechts­ver­bre­chen welt­weit zu ver­hin­dern?

Brant­ner: Na­tür­lich liegt es nicht nur in der Ver­ant­wor­tung der Eu­ro­päi­schen Uni­on, aber Eu­ro­pa be­sitzt auf­grund sei­ner Ge­schich­te ei­ne be­son­de­re Ver­ant­wor­tung, um Men­schen­rechts­ver­bre­chen zu ver­hin­dern. Vor al­lem aber hat sich die EU ganz ein­deu­tig, auch in ih­ren Ver­trä­gen, zu Mul­ti­la­te­ra­lis­mus und den Ver­ein­ten Na­tio­nen be­kannt hat. Und da­mit steht sie auch in der Pflicht, das Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung (‚R2P‘), das 2005 von al­len Mit­glieds­staa­ten der Ver­ein­ten Na­tio­nen de­kla­riert wur­de um­zu­set­zen. Die EU muss ei­nen an ih­ren Ka­pa­zi­tä­ten und Fä­hig­kei­ten ge­mes­se­nen wich­ti­gen Bei­trag zu des­sen Um­set­zung bei­tra­gen, das Prin­zip je­doch nicht neu er­fin­den. Letzt­lich wä­re es auch der Glaub­wür­dig­keit der EU zu­träg­lich, wenn es ihr stär­ker ge­län­ge, ih­ren heh­ren Ab­sich­ten ent­spre­chen­de Ta­ten fol­gen zu las­sen.

 

Ge­no­ci­de Alert: Wel­che drei Emp­feh­lun­gen der Task Force wür­den Sie als die wich­tigs­ten her­vor­he­ben?

Brant­ner: Die Emp­feh­lun­gen der Task Force zur Prä­ven­ti­on durch die EU von schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen be­inhal­ten zahl­rei­che wert­vol­le An­satz­punk­te. An ers­ter Stel­le gilt es, die Emp­feh­lung zum ex­pli­zi­ten und EU-wei­ten Be­kennt­nis zur Schutz­ver­ant­wor­tung auf­zu­neh­men. Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ver­ab­schie­de­te im April die­ses Jah­res ei­ne Emp­feh­lung an den Rat zum Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung in der es den Rat und die Mit­glieds­staa­ten auf­for­dert, ei­nen ‚Eu­ro­päi­schen Kon­sens zur Schutz­ver­ant­wor­tung‘ zu ent­wi­ckeln. Die­ser soll ähn­lich wie ver­gan­ge­ne Kon­sen­se zur Ent­wick­lungs­po­li­tik (2006) und zur hu­ma­ni­tä­ren Hil­fe (2008) die EU In­sti­tu­tio­nen und die Mit­glieds­staa­ten ver­pflich­ten, ih­re Maß­nah­men auf der Ba­sis ge­mein­sa­mer Grund­sät­ze zu ko­or­di­nie­ren.

Zwei­tens möch­te ich die For­de­rung nach ei­ner un­ver­züg­li­chen und ziel­ge­rich­te­te­ren Re­ak­ti­on auf Früh­war­nun­gen her­vor­he­ben. Da sich die EU-Struk­tu­ren, ins­be­son­de­re der Eu­ro­päi­sche Aus­wär­ti­ge Dienst (EAD), ho­ri­zon­tal mit den ver­schie­de­nen As­pek­ten von R2P be­fas­sen, ist ein op­ti­ma­ler und hand­lungs­ori­en­tier­ter In­for­ma­ti­ons­fluss un­er­läss­lich. Ei­ne EU-R2P Ko­or­di­nie­rungs­stel­le könn­te da­bei be­hilf­lich sein.

Drit­tens ist die in­ter­na­tio­na­le Ko­ope­ra­ti­on bei Ver­net­zung und Aus­tausch mit lo­ka­len zi­vil­ge­sell­schaft­li­chen Ak­teu­ren un­ab­ding­bar. Die Schutz­ver­ant­wor­tung kann nur funk­tio­nie­ren, wenn es ein uni­ver­sell ge­stütz­tes und um­zu­set­zen­des Prin­zip bleibt.

 

Ge­no­ci­de Alert: Wie se­hen Sie die Rol­le des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments bei der Um­set­zung der Emp­feh­lun­gen des Be­richts?

Brant­ner: Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ist ein gro­ßer Be­für­wor­ter des Prin­zips der Schutz­ver­ant­wor­tung und sei­ner Um­set­zung. Dies zeig­te sich auch bei der Ver­ab­schie­dung der Emp­feh­lung an den Rat und des­sen über­wäl­ti­gen­der Zu­stim­mung durch die ver­schie­de­nen Frak­tio­nen. Ei­ni­ge der Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments fin­den sich auch im Be­richt der Task Force wie­der. Wir ha­ben dem Rat und den Mit­glieds­staa­ten ei­ne Frist von ei­nem hal­ben Jahr ge­setzt bis sie uns über Schrit­te zur Über­nah­me der Emp­feh­lun­gen zu be­rich­ten ha­ben. Das EP hat im Be­reich der Ge­mein­sa­men Au­ßen- und Si­cher­heits­po­li­tik kei­ne zwin­gen­de Kom­pe­ten­zen, muss je­doch kon­sul­tiert wer­den. Die­se Er­in­ne­rungs- und Mah­nungs­funk­ti­on wird das EP auch im Be­reich der Schutz­ver­ant­wor­tung wei­ter aus­füh­ren, und au­ßer­dem als Brü­cke zwi­schen Zi­vil­ge­sell­schaft und den be­schlie­ßen­den Or­ga­nen des Rats und des EADs agie­ren.

 

Ge­no­ci­de Alert: Die Eu­ro­päi­sche Uni­on be­treibt be­reits ei­ne An­zahl von Ak­ti­vi­tä­ten zur Kon­flikt­prä­ven­ti­on und -be­ar­bei­tung. Was ist der Un­ter­schied zwi­schen die­sen Ak­ti­vi­tä­ten und der Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen?

Brant­ner: Dies ist ge­nau ei­ne der Fra­gen, bei der das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment in sei­ner Emp­feh­lung den Rat und die Mit­glieds­staa­ten um Auf­klä­rung bit­tet. Kön­nen wir das Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung mit den der EU zur Ver­fü­gung ste­hen­den Struk­tu­ren, Me­cha­nis­men und In­stru­men­ten ef­fek­tiv um­set­zen? Wo sind Nach­bes­se­run­gen not­wen­dig?

Wir ha­ben in der Emp­feh­lung klar­ge­macht: Be­son­de­res Ge­wicht bei der Um­set­zung von R2P hat für uns sein prä­ven­ti­ver An­satz. Die EU be­sitzt zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten zur Kon­flikt­vor­beu­gung, bei­spiels­wei­se in ih­ren ver­schie­de­nen Au­ßen­fi­nan­zie­rungs- in­stru­men­ten  wie dem Sta­bi­li­täts­in­stru­ment und dem Eu­ro­päi­schen In­stru­ment für De­mo­kra­tie und Men­schen­rech­te, oder in den zi­vi­len und mi­li­tä­ri­schen Mis­sio­nen der Ge­mein­sa­men Si­cher­heits- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik. Hin­zu kom­men die bi­la­te­ra­len Ab­kom­men der EU mit ih­ren Part­ner­län­dern.

Der Schritt zur tat­säch­li­chen Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen liegt dar­in, die zwei­fel­los be­ste­hen­den Fä­hig­kei­ten zur Kon­flikt­vor­beu­gung- und Be­ar­bei­tung in an­ge­mes­se­ner Form und zum rich­ti­gen Zeit­punkt ein­zu­set­zen. Und hier­für be­nö­tigt es das vom Eu­ro­päi­schen Par­la­ment ge­for­der­te bes­se­re Ver­ständ­nis was die EU bei der Um­set­zung von R2P er­rei­chen möch­te, so­wie ent­spre­chen­der Früh­er­ken­nung po­ten­ti­ell kri­ti­scher Si­tua­tio­nen, um früh­zei­tig agie­ren zu kön­nen. Da­her set­zen wir uns auch für R2P spe­zi­fi­sche Trai­nings für EU Di­plo­ma­ten ein.

 

Ge­no­ci­de Alert: Vie­le der Emp­feh­lun­gen der Task Force er­for­dern Hand­lun­gen durch die Mit­glieds­staa­ten. Wel­che kon­kre­ten Maß­nah­men soll­te die Bun­des­re­gie­rung er­grei­fen, um schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern?

Brant­ner: Die Bun­des­re­gie­rung könn­te ei­ne gan­ze Men­ge tun. Auf der Ebe­ne der EU soll­te sie ei­ne trei­ben­de Kraft sein, um die Um­set­zung der vie­len sinn­vol­len Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments vor­an­zu­trei­ben. Da­für müss­te Ber­lin auch ei­ne Ver­mitt­ler­rol­le ein­neh­men zwi­schen Po­si­tio­nen von Mit­glieds­staa­ten, die den bra­si­lia­ni­schen Vor­schlag zur ‚Re­s­pon­si­bi­li­ty whi­le pro­tec­ting‘ und der not­wen­di­gen Ent­wick­lung von Kri­te­ri­en bei der Um­set­zung von R2P-Man­da­ten ab­leh­nen, so­wie je­nen Mit­glieds­staa­ten, die die­sem Bei­trag auf­ge­schlos­se­ner ge­gen­über­ste­hen. Fer­ner soll­te die Bun­des­re­gie­rung ih­ren Stand­punkt ei­ner re­strik­ti­ven  Rüs­tungs­ex­port­pra­xis nicht nur me­di­en­wirk­sam ver­kün­den, son­dern auch in der Aus­fuhr­pra­xis ein­hal­ten. In­ter­na­tio­na­le Po­si­tio­nen wie der Ge­mein­sa­men Stand­punkt der EU zu Waf­fen­ex­por­ten aus 2008 und der dies­jäh­ri­ge Waffenhandelsvertrag (ATT) muss die Bun­des­re­gie­rung ein­heit­lich um­set­zen und an­de­re Un­ter­zeich­ner zu kon­se­quen­ter An­wen­dung drän­gen. Denn in die­sen Do­ku­men­ten ha­ben wir Ver­bo­te von Waf­fen­aus­fuh­ren, wenn mit den zu ex­por­tie­ren­den Gü­tern im Ziel­land ’schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen‘ (EU Stand­punkt) oder gar ex­pli­zit die vier R2P-Ver­bre­chen (ATT) be­gan­gen wer­den könn­ten.

Was für die EU gilt, gilt auch für Deutsch­land: Ein R2P-Be­stands­be­richt zu vor­han­de­nen Ka­pa­zi­tä­ten und In­stru­men­ten für die Um­set­zung der Schutz­ver­ant­wor­tung soll­te er­stellt wer­den. Auch könn­ten deut­sche Di­plo­ma­ten ge­zielt zu po­ten­ti­el­len R2P-Si­tua­tio­nen und de­ren Früh­er­ken­nung ge­schult wer­den. Des Wei­te­ren muss Deutsch­land auch wei­ter­hin das in­ter­na­tio­na­le Netz­werk von R2P-Ko­or­di­nie­rungs­stel­len un­ter­stüt­zen – ge­nau­so wie die im Ju­li 2013 ins Amt be­ru­fe­ne R2P-Son­der­be­auf­trag­te des Ge­ne­ral­se­kre­tärs der Ver­ein­ten Na­tio­nen, Jen­ni­fer Welsh.

Genocide_Alert_Interview_mit_Franziska_Brantner_MEP_zur_European_Task_Force_on_Prevention_of_Mass_Atrocities

 

Wei­ter­füh­ren­de Links:

 

Interview mit Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen):„Unter grüner Regierungsverantwortung wäre der Schutz von Menschen vor Massenverbrechen eine außen- und menschenrechtspolitische Priorität.“

Mit ih­rem de­tail­lier­ten An­trag zur Schutz­ver­ant­wor­tung im Bun­des­tag im Mai 2012 zeig­ten die Grü­nen, dass sie sich in­ten­siv mit der Schutz­ver­ant­wor­tung aus­ein­an­der­set­zen. Ei­ner der en­ga­gier­tes­ten Ver­tre­ter der Schutz­ver­ant­wor­tung bei den Grü­nen ist Tom Ko­enigs. Im In­ter­view mit Ge­no­ci­de Alert er­klärt der Vor­sit­zen­de des Aus­schus­ses für Men­schen­rech­te und hu­ma­ni­tä­re Hil­fe des Bun­des­ta­ges die Po­si­ti­on der Grü­nen zur Schutz­ver­ant­wor­tung. Er at­tes­tiert der Bun­des­re­gie­rung Kon­zept­lo­sig­keit im Be­zug auf die Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect und be­zieht auch zu den kon­kre­ten Fäl­len in Li­by­en und Sy­ri­en Stel­lung.

 Ge­no­ci­de Alert: Sie sind ei­ner der stärks­ten Ver­tre­ter  der Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect in ih­rer Frak­ti­on. Die Mei­nung der GRÜ­NEN zur Schutz­ver­ant­wor­tung ist je­doch nicht ein­heit­lich. Was ist ihr wich­tigs­tes Ar­gu­ment, um Zweif­ler in Ih­rer Par­tei von der Schutz­ver­ant­wor­tung zu über­zeu­gen?

Tom Ko­enigs: Ich fin­de es wich­tig, zwi­schen dem Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung und den In­stru­men­ten sei­ner Um­set­zung zu un­ter­schei­den. Das Prin­zip ist an­er­kannt. Wir dis­ku­tie­ren dar­über, wie es am wirk­sams­ten um­ge­setzt wer­den kann, al­so wel­che Maß­nah­men in wel­chen Si­tua­tio­nen hilf­reich sind, um Men­schen wirk­sam vor schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu schüt­zen und Staa­ten da­bei zu hel­fen. RtoP ist nicht mit mi­li­tä­ri­schen In­ter­ven­tio­nen gleich­zu­set­zen son­dern zielt dar­auf ab, schwers­te Men­schen­rechts­ver­bre­chen wie Völ­ker­mord be­reits im Vor­feld zu ver­hin­dern. Die über­wie­gen­de Mehr­heit der RtoP-Maß­nah­men sind zi­vi­le und di­plo­ma­ti­sche Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, die nicht im Zen­trum der me­dia­len Öf­fent­lich­keit ste­hen. Dar­in müs­sen wir bes­ser wer­den, da­mit mi­li­tä­ri­sche Ein­grif­fe erst gar nicht nö­tig wer­den. Es gibt vie­le Op­tio­nen zwi­schen den Ex­tre­men Nichts­tun oder Ent­sen­dung der Ma­ri­nes.  Zwangs­maß­nah­men als äu­ßers­te Mit­tel ge­hö­ren aber zu ei­nem glaub­wür­di­gen Kon­zept. Men­schen­ver­ach­ten­de Re­gime las­sen sich nicht mit gu­ten Wor­ten am Mor­den hin­dern.

Ge­no­ci­de Alert: In den neun­zi­ger Jah­ren gab es im Rah­men der Krie­ge auf dem Bal­kan hef­ti­ge De­bat­ten zwi­schen den Im­pe­ra­ti­ven „nie wie­der Krieg“ und „nie wie­der Ausch­witz“. Über wel­che Etap­pen hat sich die­se De­bat­te seit 1999 ent­wi­ckelt? Wel­che Rol­le ha­ben bei die­ser Dis­kus­si­on die Kri­sen in Dar­fur und im Kon­go ge­spielt?

Tom Ko­enigs: Schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen stel­len uns im­mer vor das Di­lem­ma, uns schul­dig zu ma­chen – durch Ein­grei­fen oder durch Nichts­tun. Die­ses Di­lem­ma wird heu­te aber an­ders dis­ku­tiert als noch vor zehn Jah­ren. Nach den Ver­bre­chen in Ru­an­da 1994, Sre­bre­ni­ca 1995 und im Ko­so­vo 1999 wur­de hef­tig de­bat­tiert, wie le­gi­tim es ist, mit mi­li­tä­ri­schem Ein­grei­fen schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern. In Deutsch­land hat­te man aus Sor­ge vor ei­ner Mi­li­ta­ri­sie­rung der Au­ßen­po­li­tik ei­ni­ge Ele­men­te des Men­schen­rechts­schut­zes ver­nach­läs­sigt. Die in­ter­na­tio­na­le An­er­ken­nung der Schutz­ver­ant­wor­tung 2005 hat die Po­si­tio­nen „Nie wie­der Krieg“ und „Nie wie­der Ausch­witz“ ein­an­der an­ge­nä­hert. Wir re­den nicht mehr über das Recht von Staa­ten zur In­ter­ven­ti­on, son­dern dar­über, dass Staa­ten für den Schutz der ei­ge­nen Be­völ­ke­rung ver­ant­wort­lich sind und dar­über, wie die in­ter­na­tio­na­le Staa­ten­ge­mein­schaft Staa­ten da­bei un­ter­stüt­zen kann. Zi­vi­le prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wur­den ex­pli­zit in den Vor­der­grund ge­stellt und mi­li­tä­ri­sches Ein­grei­fen nur im äu­ßers­ten Not­fall und nur mit ei­nem Man­dat des VN-Si­cher­heits­ra­tes ak­zep­tiert.

Fäl­le von lang an­dau­ern­den Ver­bre­chen wie in Dar­fur oder im Kon­go ha­ben ge­zeigt, dass mi­li­tä­ri­sche Zu­rück­hal­tung nicht im­mer wei­ter hilft. Ei­ne früh­zei­ti­ge mi­li­tä­ri­sche Re­ak­ti­on kann in man­chen Fäl­len, wenn sie von zi­vi­len und po­li­ti­schen Maß­nah­men be­glei­tet und ge­folgt ist, zu mehr Frie­den bei­tra­gen als ein ka­te­go­ri­scher Ge­walt­ver­zicht. Im UN-Rah­men ha­ben es ein­zel­ne Staa­ten schwe­rer, für rein macht­po­li­tisch mo­ti­vier­te In­ter­ven­tio­nen Zu­stim­mung zu fin­den. Die Ver­su­che Russ­lands, die In­ter­ven­ti­on in Ge­or­gi­en 2008 mit der Schutz­ver­ant­wor­tung zu be­grün­den oder die Be­mü­hun­gen der US-Re­gie­rung, den Prä­ven­tiv­krieg ge­gen den Irak 2003 mit men­schen­recht­li­chen Zie­len zu le­gi­ti­mie­ren, sind ge­schei­tert.

Ge­no­ci­de Alert: Die Schutz­ver­ant­wor­tung wird von Sei­ten der Frie­dens­be­we­gung ver­däch­tigt, Krie­ge zu le­gi­ti­mie­ren und die Si­tua­ti­on in den ent­spre­chen­den Län­dern so­gar noch zu ver­schlim­mern. Die Par­tei DIE LIN­KE hat in den letz­ten Jah­ren ver­sucht, sich als par­la­men­ta­ri­scher Arm der „An­ti­kriegs­be­we­gung“ dar­zu­stel­len. Kann man als Pa­zi­fist heu­te noch die GRÜ­NEN wäh­len?

Tom Ko­enigs: Es ist ein zi­vi­li­sa­to­ri­scher Fort­schritt, dass die deut­sche Ge­sell­schaft ge­gen­über dem Ein­satz mi­li­tä­ri­scher Ge­walt zu­rück­hal­tend ist. Ab­so­lu­te Ge­walt­frei­heit ist aber nicht zu recht­fer­ti­gen, wenn mas­sen­haf­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch den Ein­satz von Ge­walt ver­hin­dert wer­den könn­ten. Ge­ra­de wir Deut­schen, die 1945 von ei­nem men­schen­ver­ach­ten­den Re­gime mit Waf­fen­ge­walt und un­ter un­säg­li­chen Ver­lus­ten be­freit wor­den sind, soll­ten die Feh­ler der ame­ri­ka­ni­schen Pa­zi­fis­ten in der Vor­kriegs­zeit nicht wie­der­ho­len. Mit dem RtoP-Kon­zept hat sich die in­ter­na­tio­na­le Ge­mein­schaft dar­auf ver­stän­digt, bei schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen nicht mehr weg­zu­se­hen son­dern sie zu ver­hin­dern, mit zi­vi­len Mit­teln so­weit ir­gend dies geht und nur im äu­ßers­ten Not­fall mit mi­li­tä­ri­schen Mit­teln und das nach der VN-Char­ta. Die­se Ent­wick­lung ist ein wich­ti­ger Schritt der Ver­recht­li­chung und Zi­vi­li­sie­rung in­ter­na­tio­na­ler Po­li­tik und mit ei­nem ra­di­ka­len Pa­zi­fis­mus nicht zu ver­ein­ba­ren. Da­zu ha­ben wir Grü­ne uns nach schwie­ri­gen und lan­gen De­bat­ten durch­ge­run­gen. Bei Völ­ker­mord wol­len wir uns lie­ber we­gen miss­lun­ge­ner als we­gen un­ter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung kri­ti­sie­ren las­sen.

Ge­no­ci­de Alert: In ih­rem An­trag zur RtoP hat sich die Frak­ti­on die GRÜ­NEN sehr po­si­tiv und un­ter­stüt­zend zum Kon­zept ge­äu­ßert. Was wür­de sich ver­än­dern, wenn die Grü­nen in der kom­men­den Bun­des­tags­wahl in die Bun­des­re­gie­rung ge­wählt wer­den wür­den?

Tom Ko­enigs: Trotz un­se­rer his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung für die Ver­hü­tung von Völ­ker­mord spielt RtoP in der Au­ßen­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung zur Zeit kaum ei­ne Rol­le. Das deut­sche En­ga­ge­ment für die Schutz­ver­ant­wor­tung ist pro­fil- und kon­zept­los. Wir Grü­ne be­grei­fen RtoP als wich­ti­ge Säu­le ei­ner men­schen­rechts­ge­lei­te­ten glo­ba­len Frie­dens­po­li­tik. Un­ter grü­ner Re­gie­rungs­ver­ant­wor­tung wä­re der Schutz von Men­schen vor Mas­sen­ver­bre­chen ei­ne au­ßen- und men­schen­rechts­po­li­ti­sche Prio­ri­tät. Das be­deu­tet, wir wür­den die prä­ven­ti­ven Ka­pa­zi­tä­ten und Früh­warn­me­cha­nis­men der VN stär­ken, er­neut die Dis­kus­si­on über Kri­te­ri­en für mi­li­tä­ri­sche Maß­nah­men als äu­ßers­tes Mit­tel in den VN-Gre­mi­en an­sto­ßen, VN-Mis­sio­nen im Rah­men von RtoP-Man­da­ten nicht nur fi­nan­zi­ell son­dern auch per­so­nell un­ter­stüt­zen, RtoP in Re­gie­rungs­ge­sprä­chen und Men­schen­rechts­dia­lo­gen an­spre­chen, RtoP-Trai­ning von Bun­des­wehr­sol­da­ten ein­füh­ren, die in­sti­tu­tio­nel­len – und in an­de­ren Län­dern schon exis­tie­ren­den – in­sti­tu­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, um schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bes­ser vor­beu­gen und schnel­ler auf sie re­agie­ren zu kön­nen. In un­se­rem An­trag an die Bun­des­re­gie­rung (Druck­sa­che 17/9584) ha­ben wir die­se Zie­le for­mu­liert.

Ge­no­ci­de Alert: Die Ver­hin­de­rung von Mas­sen­ver­bre­chen wur­de kürz­lich von Prä­si­dent Ba­rack Oba­ma als “na­tio­na­les In­ter­es­se” de­fi­niert. Vor die­sem Hin­ter­grund wur­de ein so­ge­nann­tes Atro­ci­ties Preven­ti­on Board ge­grün­det. Auch  die Grü­nen neh­men die Prü­fung ei­ner sol­chen  Idee für Deutsch­land in ih­rem An­trag auf. Wie soll­te ei­ne sol­che In­sti­tu­ti­on in Deutsch­land kon­kret aus­se­hen?

Tom Ko­enigs: Wir ha­ben die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, sich der In­itia­ti­ve des Glo­bal Cent­re for the Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect (GCR2P) an­zu­schlie­ßen und ei­ne na­tio­na­le Kon­takt­stel­le ein­zu­rich­ten, um schnel­ler über RtoP-Maß­nah­men ent­schei­den und sie bes­ser ko­or­di­nie­ren zu kön­nen. In die­sem Zu­sam­men­hang for­dern wir, ein mit dem in den USA ein­ge­rich­te­ten Atro­ci­ties Preven­ti­on Board ver­gleich­ba­res Gre­mi­um zu schaf­fen. Der Bei­rat setzt sich in den USA aus hoch­ran­gi­gen Ver­tre­tern der Mi­nis­te­ri­en für Äu­ße­res, Ver­tei­di­gung, Ent­wick­lung, Fi­nan­zen und Jus­tiz, der Ge­heim­diens­te, der Streit­kräf­te, der Ver­tre­tung bei den Ver­ein­ten Na­tio­nen und des Bü­ros des Vi­ze­prä­si­den­ten zu­sam­men. Ei­ne deut­sche na­tio­na­le Kon­takt­stel­le für RtoP soll­te eben­falls auf ho­her po­li­ti­scher Ebe­ne an­ge­sie­delt sein. Dies setzt den po­li­ti­schen Wil­len vor­aus, die Ver­hin­de­rung von Mas­sen­ver­bre­chen ganz oben auf die po­li­ti­sche Agen­da zu set­zen. Die Bun­des­re­gie­rung ist der Mei­nung, dass der Bei­rat zi­vi­le Kri­sen­prä­ven­ti­on aus­rei­chend ist. Da­bei ist die Prä­ven­ti­on schwers­ter Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen nicht mit der Prä­ven­ti­on von be­waff­ne­ten Kon­flik­ten gleich­zu­set­zen. RtoP-Ver­bre­chen ste­hen oft aber nicht im­mer di­rekt mit be­waff­ne­ten Kon­flik­ten in Zu­sam­men­hang wie die Fäl­le Kam­bo­dscha 1975-1978 und der Ho­lo­caust zei­gen.

Ge­no­ci­de Alert: Die Li­by­en­in­ter­ven­ti­on wird von vie­len als not­wen­di­ger Ein­griff so­wie als Er­folg für die Schutz­ver­ant­wor­tung be­wer­tet. Deutsch­land hat sich da­mals im Si­cher­heits­rat sei­ner Stim­me ent­hal­ten und ei­ne mi­li­tä­ri­sche Be­tei­li­gung ab­ge­lehnt. Wel­che Leh­ren soll­te die Bun­des­re­pu­blik aus der In­ter­ven­ti­on und dem ei­ge­nen Um­gang mit die­ser Fra­ge zie­hen?  Wür­den Sie sich mit dem heu­ti­gen Wis­sen in ei­ner ähn­li­chen Si­tua­ti­on für ei­ne Be­tei­li­gung an ei­ner mi­li­tä­ri­schen In­ter­ven­ti­on aus­spre­chen?

Tom Ko­enigs: Es war ein schwe­rer mo­ra­li­scher und po­li­ti­scher Feh­ler, dass sich die Bun­des­re­gie­rung an der Sei­te von Russ­land und Chi­na ent­hal­ten hat. Gad­da­fi hat Re­gime­geg­ner öf­fent­lich als „Ka­ker­la­ken“ be­zeich­net, von de­nen Li­by­en „ge­säu­bert“ wer­den müs­se. Die Rück­erobe­rung Ben­ga­sis durch re­gime­treue Trup­pen stand kurz be­vor. In die­ser Si­tua­ti­on hat sich die Bun­des­re­gie­rung ih­rer Schutz­ver­ant­wor­tung für die li­by­sche Be­völ­ke­rung ent­zo­gen. Ein UN-Man­dat mit­zu­tra­gen be­deu­tet nicht au­to­ma­tisch, sich (mi­li­tä­risch) be­tei­li­gen zu müs­sen. RtoP soll an­ge­wen­det wer­den, wo sie Aus­sicht auf Er­folg hat, je­den­falls aber durch ein Ein­grei­fen der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft nicht ver­schlim­mert wird. In Li­by­en war dies im Ge­gen­satz zur ge­gen­wär­ti­gen Si­tua­ti­on in Sy­ri­en ge­ge­ben. Der Fall Li­by­en zeigt aber auch Ge­fah­ren ei­ner Über­deh­nung von RtoP-Man­da­ten. RtoP-Man­da­te soll­ten zeit­lich eng be­grenzt und nur auf den Schutz von Zi­vi­lis­ten be­schränkt wer­den. Kei­ne Si­tua­ti­on schwers­ter Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gleicht der an­de­ren. Da­her kann ich nicht pau­schal sa­gen, wo ich mich für ei­ne mi­li­tä­ri­sche In­ter­ven­ti­on aus­spre­chen wür­de. Zu Recht hei­ßt es im Ab­schluss­do­ku­ment 2005, dass Ent­schei­dun­gen  von Fall zu Fall ent­schie­den wer­den müs­sen. Ei­ne deut­sche Be­tei­li­gung im Fall Li­by­en hät­te ich aber auch im Rück­blick für an­ge­mes­sen ge­hal­ten.

Ge­no­ci­de Alert: Ist die in­ter­na­tio­na­le Staa­ten­ge­mein­schaft in Sy­ri­en ih­rer Schutz­ver­ant­wor­tung nach­ge­kom­men? Was hät­te man aus heu­ti­ger Sicht zu ei­nem frü­he­ren Zeit­punkt im Fall Sy­ri­en an­ders ma­chen müs­sen?

Tom Ko­enigs: Nicht die in­ter­na­tio­na­le Ge­mein­schaft ent­zieht sich ih­rer Schutz­ver­ant­wor­tung für die sy­ri­sche Be­völ­ke­rung son­dern ein­zel­ne Mit­glieds­staa­ten. Mit ih­rem Ve­to ge­gen drei Re­so­lu­tio­nen des Si­cher­heits­ra­tes ha­ben Russ­land und Chi­na die Staa­ten­ge­mein­schaft dar­an ge­hin­dert, den sy­ri­schen Prä­si­den­ten zum Ab­tre­ten zu zwin­gen und auf ei­ne fried­li­che Lö­sung des Kon­flikts hin­zu­wir­ken. Trotz­dem war die Staa­ten­ge­mein­schaft nicht un­tä­tig: es wur­den Sank­tio­nen ver­ab­schie­det, di­plo­ma­ti­sche Be­zie­hun­gen ab­ge­bro­chen, ein Son­der­be­ra­ter ein­ge­setzt und ein Sechs-Punk­te-Plan mit ei­ner VN-Be­ob­ach­ter­mis­si­on ver­ab­schie­det. Die Frie­dens­mis­si­on Ko­fi An­n­ans kann aber nur so stark sein, wie die Mit­glieds­län­der der Ver­ein­ten Na­tio­nen sie ma­chen. Je mehr Zeit ver­streicht, des­to schwe­rer grei­fen die gut kon­zi­pier­ten Maß­nah­men. Man hät­te vie­les frü­her und bes­ser ma­chen kön­nen. Ich hät­te mir frü­her ein deut­li­ches Si­gnal des Si­cher­heits­ra­tes an As­sad, ein stär­ke­res En­ga­ge­ment der Ara­bi­schen Li­ga, schär­fe­re Sank­tio­nen, ei­ne frü­he­re Aus­wei­sung des sy­ri­schen Bot­schaf­ters aus Deutsch­land aber auch Ver­hand­lun­gen mit dem in der Re­gi­on ein­fluss­rei­chen Iran ge­wünscht.

Ge­no­ci­de Alert: Ne­ben aku­ten Kri­sen wie jüngst in Li­by­en und Sy­ri­en gibt es „ver­ges­se­ne“ Fäl­le, wie den Su­dan oder die DR Kon­go, in wel­chen der Schutz­ver­ant­wor­tung nicht nach­ge­kom­men wird, oh­ne dass die­se durch den „CNN-Ef­fekt“ auf der po­li­ti­schen Ta­ges­ord­nung ste­hen. Wie lässt sich dem bei­kom­men?

Tom Ko­enigs: Das ist ei­ne zen­tra­le Kri­tik am RtoP-Kon­zept. Wir kön­nen aber nicht igno­rie­ren, dass die in­ter­na­tio­na­le Ge­mein­schaft nicht in al­le Kon­flik­ten ein­grei­fen kann. Da muss man rea­lis­tisch blei­ben. Aber nur weil Men­schen nicht über­all vor schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ge­schützt wer­den (kön­nen), ist es nicht ver­werf­lich,  dass sie dort ge­schützt wer­den, wo es mög­lich ist. Auf­merk­sam­keit auf Fäl­le zu len­ken, die nicht oder kaum auf der po­li­ti­schen Agen­da ste­hen, ist ei­ne Her­aus­for­de­rung von Po­li­tik und Zi­vil­ge­sell­schaft und Or­ga­ni­sa­tio­nen vor Ort. Je mehr es ge­lingt, po­li­ti­schen Druck auf­zu­bau­en, des­to schwie­ri­ger wird es, sol­che Fäl­le zu igno­rie­ren.

Ge­no­ci­de Alert: Sy­ri­en, Dar­fur, Ko­so­vo: Was soll­te ge­tan wer­den, wenn in ei­ner Si­tua­ti­on wie in Sy­ri­en kei­ne Zwei­fel an dem Cha­rak­ter der Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und dem Be­zug zur Schutz­ver­ant­wor­tung be­ste­hen, der UN-Si­cher­heits­rat je­doch durch ein Ve­to blo­ckiert ist?

Tom Ko­enigs: Wel­ches Vor­ge­hen der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft hilf­reich ist, muss von Fall zu Fall ent­schie­den wer­den. Wenn ein Re­gime Mas­sen­ver­bre­chen an der ei­ge­nen Be­völ­ke­rung be­geht oder zu­lässt und der VN-Si­cher­heits­rat blo­ckiert ist, soll­ten mög­lichst al­le di­plo­ma­ti­schen, po­li­ti­schen und öko­no­mi­schen Mög­lich­kei­ten un­ter­halb die­ser Ebe­ne aus­ge­schöpft wer­den, um das Re­gime zu schwä­chen und po­li­tisch zu iso­lie­ren, z.B. durch ge­ziel­te di­plo­ma­ti­sche Sank­tio­nen, Rei­se­ver­bo­te, Ein­frie­ren von Ver­mö­gens­wer­ten oder Han­dels- und Waf­fen­em­bar­gos. Wenn der Si­cher­heits­rat blo­ckiert ist kann sich die Ge­ne­ral­ver­samm­lung im Sin­ne der „Unit­ing-for-Peace-Re­so­lu­ti­on“ von 1950 mit dem Fall be­fas­sen, Emp­feh­lun­gen an den VN-Si­cher­heits­rat ge­ben und so den Hand­lungs­druck auf die stän­di­gen Mit­glie­der er­hö­hen. Zwangs­maß­nah­men kann sie aber nicht be­schlie­ßen, da­zu ist al­lein der Si­cher­heits­rat be­fugt.

                                                                                                                                                 10. Au­gust 20

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