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Im Osten nichts Neues? M23-Rebellen erobern die kongolesische Grenzstadt Goma

Eine neue humanitäre Katastrophe und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung muss jetzt verhindert werden!

(von Christoph Vogel, Mercator Fellow)

Die Sicherheitslage in den Ostprovinzen der Demokratischen Republik Kongo verschlechtert sich weiter. In Nord- und Südkivu, wo insgesamt zwischen 20 und 30 verschiedene Milizgruppen ihr Unwesen treiben verlagern sich die Kräfteverhältnisse zugunsten der Bewegung des 23. März (M23), einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, die sich aus Deserteuren der Regierungsarmee FARDC zusammensetzt. Jene waren seit April in verschiedenen Schüben aus der Armee geflohen und konnten in verschiedenen Gebieten nördlich von Goma schnelle Gebietsgewinne erzielen (Interview Christoph Vogel vom 19.7.2012 für Genocide Alert). Nach einer längeren Feuerpause zwischen M23 und FARDC, unter anderem aufgrund diverser diplomatischer Bemühungen regionaler und internationaler Vermittlungsakteure, wie UN, AU, und ICGLR, brachen um den 15. November neuerliche Gefechte aus.

Der Fall Gomas

Gegen die marode kongolesische Armee, selbst Verursacherin eines großen Teils der Kriegsverbrechen in der Region, konnten die besser trainierten und ausgerüsteten Kombattanten des M23 rapide Zugewinne verbuchen. Die Kampfhandlungen kulminierten am 20. November im direkten Angriff auf die Provinzhauptstadt Goma, die innerhalb weniger Stunden in die Hände der Aufständischen fiel. Weder FARDC noch die UN-Truppen der MONUSCO leisteten nennenswerten Widerstand – was eine unmittelbare humanitäre Tragödie vorerst verhinderte, da es nicht zum Häuserkampf auf Goma kam. Zahlreiche mediale und zivilgesellschaftliche Quellen aus der Stadt berichten dennoch von Plünderungen (durch fliehende FARDC-Soldaten) sowie willkürliche Exekutionen (durch M23-Soldaten). Im Anschluss an die Machtübernahme in Goma kündigte M23 an, alle verbliebenen Staatsangestellten (Polizei, Militär, Verwaltung) schnellstmöglich in seine eigene Verwaltungsstruktur einzugliedern und erneuerte die Forderung nach Verhandlungen mit der kongolesischen Regierung unter Präsident Kabila, dessen Legitimität nach den verkorksten Wahlen vor einem Jahr stark beschädigt ist. Bislang verweigert sich die Regierung Kabila jeglichen direkten Verhandlungen mit M23, unter Bezugnahme auf Indizien, die eine substantielle Unterstützung der Meuterer durch Ruanda und neuerdings auch Uganda unterstellen.

Die Kivuprovinzen bleiben Brandherd

Sources: Protection Cluster South Kivu; MONUSCO; Oxfam GB.Nach der Eroberung Gomas bleibt die Lage in Bezug auf Sicherheit und Versorgung in beiden Kivuprovinzen prekär. Sollte sich die kongolesische Regierung weiterhin sperren, Verhandlungen mit M23 einzugehen, so drohen diese, auch die Provinzhauptstadt des Südkivu, Bukavu, einzunehmen. Ein gesteigertes militärisches Potential (von anfangs ca. 400 auf nunmehr etwa 2000 straff organisierte und gut ausgerüstete Soldaten) lassen diese Ankündigung realistisch erscheinen. Ginge die Regierung auf das Verhandlungsangebot ein, wäre eine friedvolle Lösung möglich, doch diverse Hindernisse lassen diese Option unwahrscheinlich werden: Einerseits ist es nach der Eskalation der vergangenen Monate kaum mehr denkbar, dass sanktionierte Individuen wie Sultani Makenga, Baudouin Ngaruye oder Innocent Kaina (die militärischen Anführer von M23) in die Regierungsarmee zurückintegriert oder amnestiert werden. Andererseits würde ein Kuhhandel zwischen Regierung und M23, die beide in Großteilen der Kivuprovinzen als illegitime Kräfte betrachtet werden, eine Gewaltspirale auslösen, da Gruppierungen wie Nyatura, FDLR, APCLS, die verschiedenen Raia Mutomboki und diverse andere Mayi Mayi Milizen jenes kaum akzeptieren würden. Eine Graphik zeigt eine ungefähre Verteilung der wichtigsten bewaffneten Gruppen der Region und illustriert die zuvor geschilderte Gefahr.

Die Rolle regionaler und internationaler Akteure

Seit dem Zwischenbericht der UN-Expertengruppe zur Demokratischen Republik Kongo sieht sich das Nachbarland Ruanda wachsenden Vermutungen ausgesetzt, M23 materiell und personell zu unterstützen. Der aktuell dem UN-Sicherheitsrat vorliegende Endbericht (eine Kopie liegt dem Autor vor) untermauert diese Vorwürfe und betont zudem die Rolle Ugandas in diesem Konflikt. Beide Nachbarn des Kongo schauen auf eine bewegte Geschichte verschiedener direkter Interventionen sowie impliziter Unterstützung kongolesischer Rebellen in den vergangenen 20 Jahren zurück, leugnen allerdings jegliche Beteiligung an M23. Die bislang vorgetragenen Indizien lassen nur schwerlich Beweise führen, ein gewisser Einfluss Ugandas, vor allem aber Ruandas scheint jedoch außer Frage. Beide Staaten sind, wie der Kongo, Mitglieder der Internationalen Konferenz der Region der Großen Seen (ICGLR), die als vermittelndes Organ von UN und AU interveniert. Bis zum heutigen Tage, an dem ein weiteres Mal Staats- und Regierungschefs der ICGLR in Kampala tagen, hat die Regionalorganisation außer einem erweiterten gemeinsamen Verifikationsmechanismus zur Granzüberwachung (EJVM) wenig erreicht. Die Entsendung einer multinationalen, neutralen Friedenstruppe, die zusätzlich zur MONUSCO die Region stabilisieren und die Zivilbevölkerung schützen soll, liegt in weiter Ferne, da die Modalitäten in Bezug auf finanzielle und personelle Aspekte unklar bleiben. Darüber hinaus sehen Beobachter die Erfolgschancen einer solchen Intervention skeptisch, da dies zunächst eine weitere Militarisierung der kriegsgeplagten Kivuprovinzen in der Person von Soldaten, deren Verhalten nicht abzusehen ist, bedeutete. Derzeit tagt ebenfalls der UN-Sicherheitsrat zum Thema und es gibt Überlegungen, das Mandat der MONUSCO der seit dem 20. November veränderte Lage anzupassen. Ein Quantensprung ist aus New York jedoch angesichts multipler Interessen, der Präsenz Ruandas im Sicherheitsrat (bis 1. Januar 2013 zwar noch ohne Stimmrecht im Rahmen der Einführung der fünf neuen nichtständigen Mitglieder) sowie der nicht abzusehenden Bereitschaft der truppenstellenden Staaten kaum zu erwarten.

Was nun zu tun ist

Trotz dieser alles andere als vielversprechenden Gemengelage, müssen die nationalen, regionalen und internationalen Akteure weiter zu verstärktem konstruktiven Engagement aufgefordert werden. Die Lösung der humanitären Krise im Kongo hängt nach wie vor von der Beendigung der bewaffneten Konflikte und der damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen ab. Hierzu sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

1. Die Demokratische Republik Kongo

– muss ihre staatliche Schutzverantwortung gegenüber all ihrer Zivilbevölkerung wahrnehmen und jegliche Menschenrechtsverletzungen ihrer Sicherheitskräfte umgehend unterbinden.

– muss alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen ausschöpfen, um mit M23, ihren Nachbarstaaten sowie allen bewaffneten Gruppen auf ihrem Territorium zielführende Verhandlungen einzugehen.

2. Die Bewegung des 23. März (M23)

– muss alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll mit sofortiger Wirkung ihre militärischen Aktivitäten einstellen und eine friedliche Beilegung des Konflikts mit der Demokratischen Republik Kongo anstreben

– soll jegliche Aktivität, die politische und territoriale Souveränität der Demokratischen Republik Kongo verletzt, einstellen.

3. Die anderen nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– sollen mit sofortiger Wirkung den Dialog mit der Demokratischen Republik Kongo zum Zwecke einer friedlichen Beilegung des Konflikts suchen

– sollen die Allianzbildung mit anderen Gruppen, inklusive M23, sowie kriminellen Elementen der FARDC einstellen, ebenso wie alle anderen Kampfhandlungen.

4. Die Republiken von Ruanda und Uganda

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– sollen mir sofortiger Wirkung jegliche Unterstützung von M23 sowie anderer nichtstaatlicher bewaffneter Akteure einstellen und dies glaubhaft machen.

– sollen sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen ausschöpfen, um den Dialog der Demokratischen Republik Kongo mit M23 und anderen bewaffneten Gruppen auf kongolesischem Territorium zu unterstützen.

5. Die ICGLR und die AU

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll im Rahmen der bestehenden Verhandlungsrunden zwischen ihren Mitgliedsstaaten, insbesondere der Demokratischen Republik Kongo, Ruanda und Uganda einen ehrlichen, offenen und zielführenden Dialog fördern.

– soll vor allen anderen Lösungsmöglichkeiten für eine friedvolle Beilegung des Konflikts in Einklang mit völker- und menschenrechtlicher Gesetzgebung eintreten.

6. Die Vereinten Nationen, insbesondere deren Sicherheitsrat

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll im Rahmen der bestehenden Friedensmission MONUSCO alle non-eskalativen Maßnahmen ausschöpfen, um die bereits jetzt horrenden humanitären Konsequenzen des Konflikts einzudämmen.

– soll vor allen anderen Lösungsmöglichkeiten für eine friedvolle Beilegung des Konflikts in Einklang mit völker- und menschenrechtlicher Gesetzgebung eintreten.

7. Die bilateralen und internationalen Partner, hier insbesondere Deutschland,

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

–  sollen in ihrer Rolle als Mitglieder der Vereinten Nationen und deren Sicherheitsrat auf ein unmittelbares Ende aller Kampfhandlungen in der Demokratischen Republik Kongo drängen.

–  sollen ihren Einfluss im Rahmen internationaler Zusammenarbeit dazu nutzen, alle Konfliktparteien mit politischen Mitteln dazu aufzufordern, ihre Aktivitäten einzustellen.

Christoph Vogel , Mercator Fellow 

(Dieser Artikel spiegelt die persönliche Ansicht des Autors wider.)