Policy Brief 6/2013: Der Internationale Waffenhandelsvertrag als Präventionsinstrument der Schutzverantwortung

Der am 2. April 2013 von der VN-Generalsversammlung beschlossene Waffenhandelsvertrag ist ein wesentlicher Beitrag zur Prävention, dem wichtigsten Aspekt der Schutzverantwortung. Laut Vertrag dürfen Waffenexporte nur noch dann autorisiert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie im Zielland zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet werden würden. Eine effektive und transparente Umsetzung des Waffenhandelsvertrags wird dazu beitragen, sich anbahnende menschliche Katastrophen bereits vor dem Übergang in eine militärische Dimension mit nichtmilitärischen Mitteln verhindern zu können.

Seit Langem fordern Vertreter der Zivilgesellschaft wie Amnesty International oder Oxfam einen internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT). Am 2. April 2013 ist der ATT in der Generalversammlung der Vereinten Nationen nun mit der Zustimmung von 154 Staaten beschlossen worden.

Schutzverantwortung und ATT

Der ATT verspricht ein wertvolles Instrument zur Umsetzung der Schutzverantwortung darzustellen und insbesondere zur Verhinderung massiver Gräueltaten beizutragen. Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen werden oft nicht mit Massenvernichtungswaffen, sondern mit Klein- und Leichtwaffen begangen.

Eine strengere internationale Regulierung bietet darum die Möglichkeit, solchen Verbrechen zumindest in begrenztem Rahmen Einhalt zu gebieten, da die Instrumente solcher Menschenrechtsverletzungen schwerer zu beschaffen sein werden. Dies ist besonders relevant in Fällen, in denen es bereits vorab Hinweise für die Verwendung solcher Waffen zu den genannten Gräueltaten gibt.

In diesem Sinne können die exportierenden Staaten ihrer Schutzverantwortung durch die Nichterteilung von Rüstungsausfuhrgenehmi-gungen präventiv nachkommen. Die Bundesregierung sollte dies als Chance verstehen, die Schutzverantwortung ohne den Einsatz von militärischen Mitteln umzusetzen.

Eckpunkte des Arms Trade Treaty

Die Ziele des im April beschlossenen Waffenhandelsvertrags sind zum einen die Schaffung eines internationalen Standards zur Regulierung des Handels mit konventionellen Waffen, zum anderen die Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen.

Zentral sind dafür die Artikel 6, 7 und 10. Artikel 6 legt fest, dass Waffenexporte nicht gegen Embargos verstoßen und keine anderen internationalen Abkommen verletzen dürfen. Insbesondere schreibt er vor, dass keine Exporte autorisiert werden dürfen, wenn sie wahrscheinlich für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen oder für Angriffe gegen die Zivilbevölkerung verwendet werden. Diese Kriterien tragen damit zur Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen bei.

Zudem muss laut Artikel 7 des Vertrags abgeschätzt werden, ob ein „maßgebliches Risiko“ besteht, dass Waffenexporte die Sicherheitslage gefährden, zur Verletzung von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts genutzt werden oder terroristische Handlungen sowie organisierte Kriminalität begünstigen.

Artikel 10 legt darüber hinaus fest, dass die Vertragsparteien darauf achten müssen, dass Exporte nicht unterwegs abhandenkommen. Die Vertragspartner verpflichten sich zu jährlicher Berichterstattung an ein hierfür noch einzurichtendes Sekretariat, das die Informationen an die anderen Vertragspartner weitergibt.

Schwächen des Vertrages

Nicht alle der ursprünglichen Forderungen der Befürworter sind aufgrund diametraler ökonomischer und politischer Interessen in dieses Vertragswerk aufgenommen worden. So sind beispielsweise nicht alle Typen von Waffen enthalten und Munition sowie Baukomponenten sind von einigen Bestimmungen ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem ist, dass der exportierende Staat selbst entscheidet, ob ein Fall nach Artikel 6 oder 7 vorliegt. So können unter Umständen Interessenskonflikte entstehen, die dem Geist des ATT wider-sprechen. Am schwersten wiegt jedoch die Frage der Durchsetzung des Vertrages. Es gibt lediglich eine Empfehlung, die jährlichen Berichte an das Sekretariat zu veröffentlichen. Des Weiteren gibt es bislang keine Mechanismen, die im Fall einer Missachtung des Vertrages greifen würden.

Ein Beitrag zur Schutzverantwortung

Wenngleich der ATT nicht in jeder Hinsicht perfekt ist, so ist er doch ein begrüßenswerter Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der präventiven Dimension der Schutz-verantwortung, der die Erforderlichkeit militärischer Einsätze zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen verringern kann. Aufgrund der moderaten Durchsetzungskraft des Vertrages bleibt jedoch abzuwarten, ob und welche der großen Waffenexporteure ihre Handlungen diesem Vertragswerk unterordnen werden.

Die Verabschiedung des ATT deutet auf einen Paradigmenwechsel hin. Viele Staaten haben ihren prinzipiellen Willen zur Begrenzung des Waffenhandels gezeigt und somit eine internationale Norm geschaffen, auf die man sich im Falle der Verletzung des Vertrages berufen kann. Dieses sich wandelnde Bewusstsein und der direkte Verweis auf die von der Responsibility to Protect bezeichneten Verbrechen zeigen die zunehmende Wirkungsmacht menschen-rechtlicher Standards im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik.

Empfehlungen

Dem Beschluss der Generalversammlung müssen nun zunächst fünfzig Ratifizierungen auf nationaler Ebene folgen, damit der Vertrag in Kraft tritt. Dies wird vermutlich zwei bis drei Jahre dauern. Für viele Menschen, die schon jetzt von schwersten Menschenrechts-verbrechen bedroht sind, kommt das zu spät. Bereits vor Inkrafttreten des Vertrages sollte die Bundesregierung darum:

– die Bestimmungen des Vertrages unverzüglich umsetzen,

– Waffenlieferungen an Staaten wie Saudi Arabien im Lichte der Bestimmung des ATT erneut kritisch prüfen,

– sich gegenüber Partnerstaaten aktiv für den ATT als nichtmilitärisches Mittel der präventiven Schutzverantwortung und innerhalb der EU für die Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates für Rüstungsexporte einsetzen.
Als einer der Hauptwaffenexporteure weltweit wird Deutschlands Handeln Signalwirkung haben. Um die Glaubwürdig-keit der Bundesregierung angesichts der aktuell kritisierten deutschen Waffenexport-praxis zu stärken, sollten auf Bundesebene transparentere Strukturen zur Genehmigung von Waffenexporten geschaffen werden:

– durch eine vollständige Einbindung des Parlaments in die Entscheidungsfindung bei Lieferung an Staaten außerhalb der NATO,

– durch einen strikteren Kriterienkatalog für Rüstungsexporte,

– durch die Aufnahme eines Abschnittes über die Berücksichtigung und Umsetzung der Schutzverantwortung in den jährlichen Rüstungsexportbericht.

Lena Kiesewetter ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet ehrenamtlich als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Genocide Alert.

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Policy Brief 7/2013: Die Präsidentschaftswahlen in Kenia: Ein Erfolg der Schutzverantwortung

Im März 2013 wählte das kenianische Volk einen neuen Präsidenten und ein neues Parlament. Die Wahlen ereigneten sich ohne weitverbreitete gewaltsame Ausschreitungen. Es ist anzunehmen, dass die friedlichen Wahlen das Ergebnis kurz- und langfristig eingesetzter Präventionsmaßnahmen im Rahmen der „Responsibility to Protect“ (RtoP) waren. Gelungene Prävention ist schwer zu beweisen. Dennoch gilt es diesen Erfolg in Deutschland zu diskutieren, zu erforschen und in die Debatte zur Responsibility to Protect in Deutschland mit einzubeziehen.[i]

 

Warum es sich lohnt über den Erfolg in Kenia zu diskutieren

Vor dem Hintergrund massiver Gewalt-ausbrüche nach den kenianischen Wahlen im Dezember 2007, bei denen etwa 1500 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben wurden, bestand der dringende Verdacht, dass sich ähnliche Menschenrechtsverletzungen bei den diesjährigen Wahlen wiederholen könnten.

Die Vereinten Nationen und Experten warnten im Vorhinein vor ethnisch motivierten Ausschreitungen. Die Wahlen verliefen jedoch ohne Gewaltausbrüche. Für die deutsche Debatte zur Schutz-verantwortung ist es wichtig, dass Fälle erfolgreicher Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen diskutiert werden, damit sich fundiert mit allen Aspekten des Konzeptes auseinandergesetzt wird und aus Fällen der erfolgreichen Prävention gelernt werden kann.

 

Kenias Maßnahmen im Rahmen der ersten Säule der Schutzverantwortung

Im Rahmen ihrer primären Verantwortung zum Schutz ihrer Zivilbevölkerung ergriff die kenianische Regierung Maßnahmen auf Ebene der „Responsibility to Prevent“. Sie verhinderte damit erneute Gewaltausbrüche. Unterstützt wurde sie maßgeblich durch die kenianischen Zivilgesellschaft und NGOs sowie von multilateralen Partnern. Zu den langfristigen Maßnahmen zählten beispielsweise:

  • Die Errichtung eines landesweiten Frühwarnsystems.
  • Der Aufbau einer staatlichen Kommission für nationale Kohäsion und Integration (National Cohesion and Integration Commission) zur Förderung von Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Stämmen und Ethnien fördern.
  • Die Neuregelung von konfliktträchtigen Themen wie Landbesitz und ‑verteilung durch das Verfassungsreferendum 2010.
  • Die Einführung eines föderalen Systems, zur Berücksichtigung regionalspezifischer Interessen.

 

Wirkungsvolle und kostensparende Präventionsschritte im Vorfeld der Wahlen

  • Versand von genormten SMS mit Friedensbotschaften an die Zivilbevölkerung.
  • Aufklärungskampagnen über Wählerrechte und unterschiedliche Gesellschaftsstrukturen. Organisiert durch lokale Zivilkomitees, wie mobile Friedenstheater oder Fußballveranstaltungen für Jugendliche zur Minderung von Frustration innerhalb der ethnischen Gruppen.
  • Verbot von „Hetzreden“ (hate speeches) und deren Kontrolle durch zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Bei der Durchführung freier und fairer Wahlen halfen hunderte von der Wahlbeobachtungskommission Independent Electoral and Boundaries Commission akkreditierte Kenianer in ihren Wahlkreisen.
  • Gezielte Diplomatie, Druck und die Unterstützung von lokalen und internationalen NGOs, von Seiten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie bilateralen Partnern im Rahmen der subsidiären internationalen Gemeinschaft Schutzverantwortung.

 

Risiken bestehen weiterhin…

Die Wahlen im März 2013 verliefen weder reibungslos noch völlig gewaltfrei. Das Ergebnis der Wahl beförderte Uhuru Kenyatta in das Präsidentenamt – einen Mann der sich wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Wahlen 2007/2008 vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten muss. Die Ursachen der Gewaltpotenziale in Kenia sind nur teilweise behoben. Das Risiko von erneuter Gewalt zwischen Anhängern verschiedener ethnischer Gruppen besteht weiterhin. Die Bemühungen kenianischer und internationaler Akteure dürfen deshalb nicht nachlassen.

 

…aber dennoch zeigt Kenia das Potenzial der Schutzverantwortung

Trotz fortbestehender Probleme in Kenia sollte innegehalten werden, um den Erfolg der friedlichen Wahlen anzuerkennen. Erfolgreiche Prävention ist immer schwer zu beweisen. Die scheinbar gelungene Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen in Kenia verdient jedoch die Diskussion in der deutschen Debatte zur Schutzverantwortung. Bei der Anwendung der Schutzverantwortung in Kenia hat sich gezeigt, dass:

  • Auch wenig öffentlichkeitswirksame diplomatische Mittel für den Schutz der Zivilbevölkerung sorgen können.
  • Es sich lohnt die Präventionsmaßnahmen in Kenia zu analysieren und zu diskutieren, um in der Entwicklung von eben diesen voran zu kommen.
  • Die „Zivilmacht Deutschland“ sich in der außenpolitischen Debatte in Bezug auf die Prävention von Gräueltaten stärker mit den Aspekten der Vorbeugung und internationalen Unterstützung auseinandersetzen muss. Das Thema erfordert dafür jedoch den notwendigen politischen Rückhalt und die Führung durch wichtige Politiker.

Jegliche Vorbeugung vor dem Ausbruch flächendeckender Gewalt rettet nicht nur Menschenleben, sondern ist auch unvergleichlich kostensparender als jede mögliche Reaktionsmaßnahme. Es lohnt sich deshalb aus dem Fall Kenia zu lernen.

 

Zum pdf.-Format des Policy Paper 7/2013 „Lesson learned: Die Umsetzung der Schutzverantwortung bei den Wahlen 2013 in Kenia“

 

 

Yvonne van Diepen ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Schutzverantwortung bei Genocide Alert.

Sarah Brockmeier ist stellvertretende Vorsitzende von Genocide Alert und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin.

 

Policy Brief 7/2013 Lesson learned: Die Umsetzung der Schutzverantwortung bei den Wahlen 2013 in Kenia

Im März 2013 wählte das kenianische Volk einen neuen Präsidenten und ein neues Parlament. Die Wahlen ereigneten sich ohne weitverbreitete gewaltsame Ausschreitungen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die friedlichen Wahlen das Ergebnis von kurz- und langfristig eingesetzten Präventionsmaßnahmen im Rahmen der „Responsibility to Protect“ (RtoP) waren. Gelungene Prävention ist immer schwer zu beweisen. Dennoch gilt es diesen Erfolg der Schutzverantwortung in Deutschland zu diskutieren, zu erforschen und in die Debatte zur Responsibility to Protect in Deutschland mit einzubeziehen.[i] 

von Yvonne van Diepen und Sarah Brockmeier

 

Warum es sich lohnt über den Erfolg in Kenia zu diskutieren

Vor dem Hintergrund massiver Gewalt-ausbrüche nach den kenianischen Wahlen im Dezember 2007, bei denen etwa 1500 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben wurden, bestand der dringende Verdacht, dass sich ähnliche Menschenrechtsverletzungen bei den diesjährigen Wahlen wiederholen könnten.

Die Vereinten Nationen und Experten warnten im Vorhinein vor ethnisch motivierten Ausschreitungen. Die Wahlen verliefen jedoch ohne Gewaltausbrüche. Für die deutsche Debatte zur Schutz-verantwortung ist es wichtig, dass Fälle erfolgreicher Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen diskutiert werden, damit sich fundiert mit allen Aspekten des Konzeptes auseinandergesetzt wird und aus Fällen der erfolgreichen Prävention gelernt werden kann.

 

Kenias Maßnahmen im Rahmen der ersten Säule der Schutzverantwortung

Im Rahmen ihrer primären Verantwortung zum Schutz ihrer Zivilbevölkerung ergriff die kenianische Regierung Maßnahmen auf Ebene der „Responsibility to Prevent“. Sie verhinderte damit erneute Gewaltausbrüche. Unterstützt wurde sie maßgeblich durch die kenianischen Zivilgesellschaft und NGOs sowie von multilateralen Partnern. Zu den langfristigen Maßnahmen zählten beispielsweise:

  • Die Errichtung eines landesweiten Frühwarnsystems.
  • Der Aufbau einer staatlichen Kommission für nationale Kohäsion und Integration (National Cohesion and Integration Commission) zur Förderung von Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Stämmen und Ethnien fördern.
  • Die Neuregelung von konfliktträchtigen Themen wie Landbesitz und ‑verteilung durch das Verfassungsreferendum 2010.
  • Die Einführung eines föderalen Systems, zur Berücksichtigung regionalspezifischer Interessen.

 

Wirkungsvolle und kostensparende Präventionsschritte im Vorfeld der Wahlen

  • Versand von genormten SMS mit Friedensbotschaften an die Zivilbevölkerung.
  • Aufklärungskampagnen über Wählerrechte und unterschiedliche Gesellschaftsstrukturen. Organisiert durch lokale Zivilkomitees, wie mobile Friedenstheater oder Fußballveranstaltungen für Jugendliche zur Minderung von Frustration innerhalb der ethnischen Gruppen.
  • Verbot von „Hetzreden“ (hate speeches) und deren Kontrolle durch zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Bei der Durchführung freier und fairer Wahlen halfen hunderte von der Wahlbeobachtungskommission Independent Electoral and Boundaries Commission akkreditierte Kenianer in ihren Wahlkreisen.
  • Gezielte Diplomatie, Druck und die Unterstützung von lokalen und internationalen NGOs, von Seiten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie bilateralen Partnern im Rahmen der subsidiären internationalen Gemeinschaft Schutzverantwortung.

Risiken bestehen weiterhin…

Die Wahlen im März 2013 verliefen weder reibungslos noch völlig gewaltfrei. Das Ergebnis der Wahl beförderte Uhuru Kenyatta in das Präsidentenamt – einen Mann der sich wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Wahlen 2007/2008 vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten muss. Die Ursachen der Gewaltpotenziale in Kenia sind nur teilweise behoben. Das Risiko von erneuter Gewalt zwischen Anhängern verschiedener ethnischer Gruppen besteht weiterhin. Die Bemühungen kenianischer und internationaler Akteure dürfen deshalb nicht nachlassen.

…aber dennoch zeigt Kenia das Potenzial der Schutzverantwortung

Trotz fortbestehender Probleme in Kenia sollte innegehalten werden, um den Erfolg der friedlichen Wahlen anzuerkennen. Erfolgreiche Prävention ist immer schwer zu beweisen. Die scheinbar gelungene Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen in Kenia verdient jedoch die Diskussion in der deutschen Debatte zur Schutzverantwortung. Bei der Anwendung der Schutzverantwortung in Kenia hat sich gezeigt, dass:

  • Auch wenig öffentlichkeitswirksame diplomatische Mittel für den Schutz der Zivilbevölkerung sorgen können.
  • Es sich lohnt die Präventionsmaßnahmen in Kenia zu analysieren und zu diskutieren, um in der Entwicklung von eben diesen voran zu kommen.
  • Die „Zivilmacht Deutschland“ sich in der außenpolitischen Debatte in Bezug auf die Prävention von Gräueltaten stärker mit den Aspekten der Vorbeugung und internationalen Unterstützung auseinandersetzen muss. Das Thema erfordert dafür jedoch den notwendigen politischen Rückhalt und die Führung durch wichtige Politiker.

Jegliche Vorbeugung vor dem Ausbruch flächendeckender Gewalt rettet nicht nur Menschenleben, sondern ist auch unvergleichlich kostensparender als jede mögliche Reaktionsmaßnahme. Es lohnt sich deshalb aus dem Fall Kenia zu lernen.

 

Zum pdf.-Format des Policy Paper 7/2013 „Lesson learned: Die Umsetzung der Schutzverantwortung bei den Wahlen 2013 in Kenia“_der_Schutzverantwortung_GA_Policy_Brief_Juni_2013

 

 

Yvonne van Diepen ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Schutzverantwortung bei Genocide Alert.

Sarah Brockmeier ist stellvertretende Vorsitzende von Genocide Alert und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin.


[i] Das vorliegende Papier erscheint in Kürze in deutlich umfassenderer Form als Policy Paper der Deutschen Gesellschaft für Vereinte Nationen (DGVN)

 

Neue Publikation zur Schutzverantwortung: „Voices from Civil Society“

Die „International Coalition for the Responsibility to Protect“ (ICRtoP), dessen Mitglied Genocide Alert ist, hat die neue Publikation „Voices from Civil Society“ veröffentlicht. Auch Genocide Alert meldet sich darin mit einem RtoP-Artikel zu Wort. Anstrengungen von NGO’s, Politikern, regionalen und überregionalen Netzwerken sowie Personen der Zivilgesellschaft, welche in allen Teilen der Welt mit dem Ziel der Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unternommen werden, stellt die ICRtoP in dieser neuen Publikation vor:

Die PDF Version finden Sie unter diesem Link.

Die Schutzverantwortung umsetzen: Deutschland braucht einen RtoP-Bestandsbericht

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf internationaler Ebene ein starker Verfechter des Konzepts der Schutzverantwortung. Dennoch mangelt es nach wie vor an einer Strategie zur Umsetzung der Responsibility to Protect (RtoP) auf nationaler Ebene. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass eine effektive Prävention und Reaktion auf Massenverbrechen nicht an Informations- sondern an Handlungsdefiziten gescheitert ist. Damit auf verfügbare Erkenntnisse über Massenverbrechen in Zukunft rechtzeitig reagiert werden kann, sollte die Bundesregierung alle an der Umsetzung der Schutzverantwortung mitwirkenden Institutionen und Prozesse erfassen, integrieren und optimieren. Weiterlesen

Neue Publikation zur Schutzverantwortung: „Voices from Civil Society“

Akteure aus der Zivilgesellschaft waren für die Entwicklung der „Responsibility to Protect“ von Beginn an entscheidend. Um das Bewusstsein gegenüber der RtoP zu erhöhen und die Etablierung der Norm weiter voranzutreiben, ist ihre Überzeugungsarbeit gar unverzichtbar. Die Anstrengungen, welche in allen Teilen der Welt mit dem Ziel der Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unternommen werden, stellt die „International Coalition for the Responsibility to Protect„, dessen Mitglied Genocide Alert ist, in einer neuen Publikation vor.

Die PDF Version finden Sie unter diesem Link.

Libyen: Die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft

Seit Tagen lässt der libysche Staatschef Muammar Gaddafi auf demonstrierende Zivilisten schießen. Die Zahl der Toten soll in die Tausende gehen, und doch tut sich die internationale Gemeinschaft schwer, konkrete Maßnahmen zu beschließen. Dabei ist sie dazu verpflichtet.

Im Wüstenstaat Libyen herrscht seit dem 15. Januar, als in Benghasi die ersten Proteste ausbrachen, der Ausnahmezustand. Nach dem Vorbild Tunesiens und Ägyptens will sich nun das libysche Volk vom Joch des Tyrannen Muammar Gaddafi befreien. Doch der exentrische Machthaber Libyens, der sich selbst als ewiger Revolutionsführer bezeichnet, denkt nicht daran, es den tunesischen und ägyptischen Diktatoren gleich zu tun, und schon bald von der Bildfläche zu verschwinden. Stattdessen wiegelt er seine Anhänger zur Gewalt auf und lässt sein Volk von ausländischen Söldnern und der Luftwaffe beschießen. Zeugen vor Ort sprechen von tausenden Toten, wie Saif al-Islam Gaddafi versprochen hatte, fließt das Blut in Strömen. Immer mehr Diplomaten Libyens sagen sich von ihrem Führer los. Und doch regt sich auf der Ebene der internationalen Gemeinschaft nicht viel.

Seit Tagen tun sich die internationalen Institutionen schwer damit, auf die Tragödie in Libyen zu reagieren. Erst zehn Tage nach Anfang der Proteste konnten die südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union davon überzeugt werden, dass Europa mit Sanktionen reagieren muss. Die Nato bietet an, gegebenenfalls eine Flugverbotszone über Libyen durchzusetzen, die Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung unterbinden würde. Doch diese Maßnahmen erfordern ein UN-Mandat, und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fällt es besonders schwer, sich zu mehr als einer Verurteilung der Gewaltakte durchzuringen. Dabei ist er eigentlich zu mehr verplichtet.

Im Jahre 2005 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig das Prinzip der Schutzverantwortung angenommen. Sie soll vor allem dazu beitragen, dass Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen rechtzeitig von UNO-Mitgliedsstaaten, der UNO selbst, regionalen und subregionalen Organisationen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren erkannt und verhindert werden. Falls eine Regierung unfähig oder unwillens ist, ihre eigene Bevölkerung zu beschützen, oder sie selbst Verbrechen ihr gegenüber verübt, wie dies in Libyen momentan der Fall ist, dann wird die Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft übertragen. Sie muss in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass die von Massakern bedrohte Bevölkerung geschützt wird, wobei Zwangsmittel wie Sanktionen oder sogar eine militärische Intervention nicht ausgeschlossen sind.

Der Kern des Konzepts der Schutzverantwortung ist allerdings die sogenannte „Responsibility to Prevent“. Sie umfasst, neben einer generell auf Armutsbekämpfung und Streitschlichtung ausgerichteter Außenpolitik, ein Frühwarnsystem, dass potentielle Konflikte herausheben soll, bevor sie ausbrechen. Leider hat die internationale Gemeinschaft in diesem Gebiet kläglich versagt. Seit zwei Monaten wüten Unruhen durch die arabische Welt, und doch scheint die internationale Gemeinschaft bei jedem neuen Fall ungläubig daneben zu stehen und nach Worten zu ringen.

Die Schutzverantwortung bedeutet vor allem, in Situationen von zwingender Notwendigkeit zum Schutz der Menschen zu reagieren. Wenn präventive Maßnahmen zur Behebung der Situation fehlschlagen, dann sind umfassendere Interventionsmaßnahmen erforderlich. Waffenembargos, das Ende von militärischen Kooperationen, das Einfrieren von Bankkonten, die Einrichtung von Flugverbotszonen, eine Einschränkung der Reisefreiheit für Mitglieder des Regimes und das Ruhen der Mitgliedschaft oder ein Ausschluss aus internationalen oder regionalen Organisationen sind Teil der Schutzverantwortung. Auch wird sich Gaddafi vor dem Internationalen Strafgerichtshof für potenzielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Doch muss man sich im Falle Libyens fragen, inwiefern sich Gaddafi davon beeindrucken lässt und die Gewalt gegen sein Volk einstellt. Schließlich war Gaddafi schon früher jahrzehntelang der Paria der Staatengemeinschaft, als er den internationalen Terrorismus unterstützte.

Die Rückkehr Libyens in die internationale Gemeinschaft lässt sich auch nur im Kontext der veränderten Verhältnisse nach dem 11. September 2001 und der Invasion des Iraks durch die Amerikaner erklären. Gaddafi hatte schlicht Angst, wie Saddam Hussein zu enden. Deshalb gab er sein Atomprogramm auf und dann lieferten sich die westlichen Staaten ein Wettrennen, wer die besten Deals mit Libyen abschloss. Das Kurzzeitgedächtnis der westlichen Staaten wurde in den letzten Tagen gewaltsam wieder aufgefrischt. In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass sich die internationale Gemeinschaft bald ihrer Pflicht, nämlich das libysche Volk vor ihrem Diktator zu retten, erinnert. Denn abzuwarten und am Ende die Toten zu zählen, wäre mehr als unverantwortlich. Es wäre ein Verbrechen.