AfD auf dem letzten Platz
Die AfD ist der Neuling unter den Parteien, die sich zur Bundestagswahl 2017 aufstellen. Das wird beim Thema Schutzverantwortung und Schutz der Menschenrechte besonders deutlich. Die AfD bleibt hier mit der Note „voll mangelhaft“ (5-) das Schlusslicht unter den Parteien. Der Schutz der Menschenrechte wird kaum thematisiert, ebenso wenig Verhinderung oder Bestrafung von Massenverbrechen. Einziger Lichtblick, die AfD bekennt sich zu der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht.
Ihrem Wahlprogramm zur Folge könne Deutschland, als Geltungsmacht der Staatengemeinschaft, zur Krisenprävention und zur friedlichen Lösung von Konflikten beitragen. Wie und was genau damit gemeint ist, bleibt jedoch offen. Einzig die Forderung, die Rolle der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bei Stabilisierungsprogrammen von Krisenregionen in Europa und der europäischen Peripherie zu stärken, ist konkreter. Die Responsibility to Protect (dt.: Prinzip der Schutzverantwortung) geschweige UN-Missionen werden nicht angesprochen, sodass von verantwortungsvollem internationalen Auftreten keine Rede sein kann. „Massenverbrechen“ oder „Genozid“ werden im Wahlprogramm 2017 der AfD gar nicht erwähnt.
Der Schutz der Menschenrechte wird wenig thematisiert. Vielmehr folgt die AfD einem Kurs des nationalistischen Protektionismus: Das Wahlprogramm ist stark auf innerstaatliche Themen konzentriert und auf eine Strategie der Abschottung ausgerichtet. Hierbei steht das Thema der Zuwanderung stark im Vordergrund. Sie fordert die Wahrung nationaler Souveränität bei jeder Form der Zuwanderung. Aus diesem Grund dringt sie auf eine strikte Einhaltung des Nichteinmischungsgrundsatzes in innere Angelegenheiten von Staaten, auch durch nichtstaatliche Akteure. Die Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner Staaten ist eine der zentralen Forderungen des Wahlprogramms der AfD. Angesichts dessen solle sich die europäische Zusammenarbeit auf die Sicherung der europäischen Außengrenzen beschränken.
Gemeinsame europäische Zusammenarbeit in Zeiten der Flüchtlingskrise wird abgelehnt. Dieser Kurs folgt der Logik: Durch Massenzuwanderung werde die Instabilität Deutschlands und Europas verstärkt, ohne die Probleme in den Krisenregionen zu lösen. Mehrfach betont die AfD, dass unkontrollierte Massenzuwanderung eines der größten Probleme der heutigen Zeit sei, der man mit umgehender Grenzschließung begegnen müsse. Asylanträge seien außerhalb Europas zu stellen, um eine Zuwanderung so weit wie möglich auszuschließen. Fluchtursachen werden in keiner Weise thematisiert und Menschenrechtsverletzungen ignoriert. Das AfD Wahlprogramm befürwortet daher eine Flüchtlingspolitik die ausschließlich auf deutschen Interessen fußt, Abschottung begrüßt, und Zuwanderung jeder Art durch Menschen anderer Kulturkreise ablehnt, ungeachtet der Fluchtursache.
Innerhalb des Feldes der Entwicklungspolitik zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Der bisher geführt Fahrplan der Entwicklungshilfe solle grundlegend erneuert werden. Die AfD schlägt einen weiter fassenden Ansatz der Entwicklungspolitik vor, „welcher deutschen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen Rechnung trägt“ (AfD-Wahlprogramm 2017: S.21). Zahlungen an internationale Organisationen sollen hingegen nicht gänzlich ausbleiben, denn durch eine ‚ausreichende’ Erhöhung der Mittel der UNHCR für Flüchtlingszentren in heimat- und kulturnahen Regionen solle bereits geflohenen Menschen eine sichere Aufnahmemöglichkeit geboten werden. Ob dahinter die Absicht steht, den Aufbau institutioneller Kapazitäten zum Schutz von Menschenrechten zu unterstützen, ist unklar.
Insgesamt geht die AfD mit der Note „voll mangelhaft“ aus dem Rennen und bildet damit das absolute Schlusslicht im Genocide Alert Menschenrechtszeugnis. Auf die Genocide Alert Wahlprüfsteine zur Prävention von Massenverbrechen antwortete die AfD leider nicht.
Bewertung im Detail
Auswertung des Wahlprogramms der AfD
Menschenrechte im Allgemeinen
Wird die „Responsibility to Protect“ oder die Verhinderung massiver Gräueltaten, wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen, im Wahlprogramm affirmativ benannt? | Nein |
Werden der Schutz von Menschenrechten, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung und Sicherheit als zusammenhängend behandelt? | Nein |
Prävention
Wird eine Aufstockung der Ressourcen von Maßnahmen der Krisenprävention gefordert? | Ja |
Soll laut Wahlprogramm die Menschenrechtssituation in einem Land ein wichtiges Kriterium zur Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen sein? | Nein |
Wird eine stärkere Rüstungsexportkontrolle gefordert? | Nein |
Ist die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Drittstaaten ein erklärtes Ziel der Entwicklungszusammenarbeit? | Nein |
Wird eine Zusammenarbeit mit Regierungen mit sehr schlechter Menschenrechtsbilanz zum Zwecke der Grenzabsicherung für die Unterbrechung von Migrationsbewegungen abgelehnt? | Nein |
Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zum Schutz von Menschenrechten
Werden institutionelle Sicherheitssektorreformen in Drittstaaten positiv benannt (z.B. Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Ausbildung der Sicherheitskräfte auf Basis demokratischer und menschenrechtlicher Prinzipien, etc.)? | Nein |
Wird eine klare Trennung zwischen finanziellen Mitteln für Entwicklungszusammenarbeit und Mitteln für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit gefordert? | Nein |
Wird der Ausbau von institutionellen Kapazitäten im Bereich Menschenrechtsschutz / RtoP angekündigt, wie zum Beispiel der Ausbau eines Frühwarnsystems, Aufbau eines nationalen Friedensrates, Aufstockung der Mittel für Menschenrechtsarbeit, etc.? | Nein |
Wird die Zusammenarbeit mit und die aktive Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes bekräftigt? | Nein |
Wird eine Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen gefordert? | Nein |
Reaktion auf schwerste Menschenrechtsverbrechen
Wird die strafrechtliche Verfolgung schwerster Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen gefordert (z.B. auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches oder durch internationale Tribunale und Gerichte)? | Nein |
Wird die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen, wenn nötig mit Einsatz militärischer Mittel, als Ziel genannt? | Nein |
Werden konkrete Instrumente zur Reaktion auf schwerste Menschenrechts-verletzungen im Wahlprogramm ausbuchstabiert (zum Beispiel Verhängung von Sanktionen oder Waffenembargos, strafrechtliche Ermittlungen, etc.)? | Nein |
Wird eine stärkere Unterstützung von UN-Friedensmissionen angestrebt? | Nein |
Wird der Schutz von Menschen, die vor Massenverbrechen geflohen sind und deren Aufnahme in Deutschland bzw. die Gewährung von Asyl für diese Personengruppe als politisches Ziel benannt? | Nein |
Zwischenergebnis Wahlprogramm (17 Punkte erreichbar) | 1 |
Bewertung der Antworten der AfD auf die Wahlprüfsteine
1. Welchen Stellenwert haben die Prävention von Massenverbrechen sowie das Konzept der Schutzverantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik Ihrer Partei? | Kein Punkt, da keine Antwort erhalten |
2. Welche Initiativen hat Ihre Partei ergriffen, um die Prävention von Massenverbrechen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene voranzutreiben bzw. welche Initiativen sind geplant? | Kein Punkt, da keine Antwort erhalten |
3. Welche Initiativen hat Ihre Partei zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und zur Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuches auf nationaler Ebene ergriffen bzw. welche entsprechenden Initiativen sind geplant? | Kein Punkt, da keine Antwort erhalten |
Zwischenergebnis Wahlpüfsteine (3 Punkte erreichbar) | 0 |
Gesamtergebnis (20 Punkte erreichbar) | 1 |
Note | 5- (voll mangelhaft) |