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Vier Jahre Krise in Syrien

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern erneute Initiative, den Vetogebrauch im UN-Sicherheitsrat einzuschränken

An diesem Sonntag, dem 15. März 2015, jährt sich der Beginn der Krise in Syrien zum vierten Mal. Seit über 1.460 Tagen überziehen das Assad-Regime – und in geringerem Ausmaß Teile der Opposition – die Zivilbevölkerung in Syrien mit einer skrupellosen Abfolge von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weiterlesen

Trotz Kampf gegen ISIS: Schutz der syrischen Bevölkerung nicht vergessen!

 

Der Vormarsch des sog. „Islamischen Staats“ (ISIS) im Irak und die Luftschläge der USA und ihrer Verbündeten gegen die islamistischen Extremisten beherrschen die Berichterstattung über den Nahen Osten. Der seit Jahren andauernde Bürgerkrieg in Syrien und seine Opfer verschwinden hingegen aus der öffentlichen Wahrnehmung. Angesichts der systematischen Gräueltaten des Assad-Regimes wäre es kurzsichtig und gefährlich, die westliche Syrienpolitik allein auf den Kampf gegen ISIS zu verkürzen. Vielmehr ist ein umfassenderer Ansatz nötig, der insbesondere dem Schutz der Zivilbevölkerung größere Bedeutung beimisst. Auf Basis von Experteninterviews skizziert der vorliegende Policy Brief konkrete Maßnahmen, mit denen das Leid der syrischen Bevölkerung gemindert werden könnte. Die vollständigen Interviews sind diesem Policy Brief als Dokumentation beigefügt.


Krieg in Syrien und die Entstehung des sog. Islamischen Staats

Mit mehr als 191.000 Toten und 9,5 Millionen Vertriebenen hat sich der Bürgerkrieg in Syrien zu einer humanitären Katastrophe entwickelt, die inzwischen den gesamten Nahen Osten destabilisiert. Ein früheres entschlossenes Eingreifen der internationalen Gemeinschaft hätte nicht nur hunderttausenden Zivilisten das Leben gerettet, sondern auch die zunehmende Radikalisierung und Brutalisierung der Konfliktparteien verhindern können. Aufgrund der russischen und chinesischen Blockade des UN Sicherheitsrats wurden die Vereinten Nationen jedoch ihrer Aufgabe zur Bewahrung des Weltfriedens und des Schutzes der Zivilbevölkerung nicht gerecht. Inzwischen konnte der sogenannte Islamische Staat (ISIS) in Folge der Eskalation des Bürgerkriegs durch das Assad-Regime und durch Unterstützung islamistischer Geldgeber außerhalb Syriens zu einem der Hauptakteure des inzwischen grenzüberschreitenden Syrienkonflikts heranwachsen.

Jedoch hat auch die mangelnde Bereitschaft des Westens, eine weitere Eskalation des syrischen Bürgerkriegs mit allen notwendigen Mitteln zu verhindern, ebenfalls zur Entstehung des Nährbodens für ISIS beigetragen. Eine entschlossene Reaktion auf die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes zu Anfang des Konflikts hätte eine Eskalation, wie sie heute zu beobachten ist, wahrscheinlich verhindert und Gruppen wie ISIS den Boden entzogen. Nun liegt es an der internationalen Gemeinschaft, die Folgen ihrer eigenen Untätigkeit zu korrigieren, indem sie vor den noch immer anhaltenden Massenverbrechen nicht länger die Augen verschließt.

Keine Verengung der Syrienpolitik auf ISIS

Der internationale Kampf gegen den Vormarsch des ISIS im Nordirak und in Syrien lässt die dramatische humanitäre Situation der Zivilbevölkerung in den Hintergrund rücken. Die derzeit zu beobachtende Tendenz, den Bürgerkrieg in Syrien nur noch durch die Brille eines Kampfes gegen islamistische Gruppierungen wie ISIS oder Al-Nusra zu betrachten, ist jedoch eine gefährliche Verengung. Die unter dem Konflikt leidende Zivilbevölkerung muss besser vor Gewalt geschützt und moderate Kräfte gestärkt werden, wenn Syrien nicht unwiderruflich zu einem gescheiterten Staat wie Somalia werden soll. Solange unschuldige Zivilisten Opfer systematischer Massaker werden, bleibt eine diplomatische Lösung illusorisch.

Durch die derzeit stattfindenden Militäraktionen steht der Konflikt in Syrien zwar wieder stärker im Augenmerk der internationalen Öffentlichkeit. Diese Aufmerksamkeit und Dynamik sollte jedoch von politischer Seite auch dazu genutzt werden, um über den Kampf gegen ISIS hinaus den Schutz der Zivilbevölkerung in ganz Syrien zu einer Priorität des internationalen Engagements zu machen. Folgende Handlungsoptionen sollten hierbei geprüft werden:

1) Diplomatische Bemühungen ausbauen

Trotz des Scheiterns aller bisheriger Friedensbemühungen sollten erneute Gesprächsfäden zwischen den Konfliktparteien gesponnen werden. Hier müssen auch die Unterstützer des Regimes – allen voran Russland und Iran – sowie die Unterstützer der verschiedenen Rebellengruppen – Katar, Saudi Arabien, die Türkei und die USA – mit einbezogen werden. Das derzeit verhandelte Nuklearabkommen mit dem Iran sowie die indirekte Kooperation der USA und Irans im Konflikt mit ISIS könnten eine Chance für Verhandlungen über die Zukunft Syriens darstellen. Gleichzeitig sollte mit Russland und Chi-na über eine Überweisung der Causa an den Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, um die Konfliktparteien von weiteren Gräueltaten abzuschrecken. Nicht nur angesichts glaubwürdiger, dem UN Sicherheitsrat vorliegender Belege, dass zehntausende Oppositioneller auf Weisung des Assad-Regimes zu Tode gefoltert wurden, ist eine Amnestie oder gar Kooperation mit Assad ausgeschlossen.

2) Luftangriffe auf Zivilisten unterbinden

Die Zivilbevölkerung Syriens leidet in hohem Maße unter Angriffen aus der Luft. Ein besonders grausames und nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheidendes Mittel der Kriegsführung ist der Einsatz von Benzin- und Chlorgasbomben durch das syrische Regime gegen von Rebellen gehaltene Wohngebiete. Die internationale Gemeinschaft sollte nicht hinnehmen, dass die syrische Luftwaffe grundlegende Normen des Völkerrechts kontinuierlich und ungestraft bricht. Sollte die Regierung in Damaskus weiterhin solche eindeutig völkerrechtswidrigen Angriffe fliegen, sollte ein Weg gefunden werden, die bereits heute im Kampf gegen ISIS befindlichen Luftstreitkräfte zur Unterbindung weiterer Attacken auf die Zivilbevölkerung zu nutzen.

Zudem sollte Deutschland seine internationale Reputation im Bereich der Rüstungskontrolle nutzen, um eine Ächtung von Benzin- und Chlorgasbomben zu erreichen. Die genannten Waffen müssen in die Bemühungen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zur Vernichtung der syrischen Chemie-waffen mit einbezogen werden.

3) Lokalen Wiederaufbau unterstützen

In den von moderaten Rebellen der Freien Syrischen Armee befreiten Gebieten muss der wirtschaftliche Wiederaufbau stärker unterstützt werden. Eine Motivation für Kämpfer, sich extremen Islamisten anzuschließen, ist schließlich auch finanzieller Natur. Insbesondere ISIS verfügt über erhebliche finanzielle Mittel. So kann die Gruppe ihren Kämpfern einen vergleichsweise hohen Sold zahlen und ihnen zudem im Todesfall die Versorgung der zurückgelassenen Familie zusagen. Aufbauhilfen in Gebieten, in denen keine Kampfhandlungen mehr stattfinden, wären eine große Hilfe, der Bevölkerung eine Versorgung aus eigener Kraft und außerhalb der Kriegsführung auf Seiten der Islamisten zu ermöglichen. Für einen Wiederaufbau sollte das Augenmerk zudem auf die Förderung lokaler Waffenstillstandsabkommen gelegt werden. Dialog-foren, wie sie zum Beispiel vom Genfer Centre for Humanitarian Dialogue vorangebracht werden, können Vertreter verschiedener ethnischer, religiöser, politischer und sozialer Gruppen zusammen-bringen und das Potential für Racheakte und ethnische Konflikte verringern.

4) Hilfe für Flüchtlinge und Anrainer stärken

Das UN-Büro für die Koordination humanitärer Hilfe beziffert die notwendigen Mittel für die humanitäre Hilfe in Syrien und in den Nachbarländern auf insgesamt sechs Milliarden US-Dollar für 2014. Bisher wurden nur 2,4 Milliarden US-Dollar bereitgestellt; 60% der notwendigen Finanzmittel fehlen noch. Die UN muss daher inzwischen die Nahrungsmittelrationen kürzen. Zwar hat sich Deutschland bisher bereit erklärt, 25.500 Syrer aufzunehmen und humanitäre Hilfsmaßnahmen in Syrien finanziell zu unterstützen.

Dennoch gibt es keinen Zweifel, dass eine Ausweitung der Hilfen für Syrien und die Nachbarländer dringend notwendig ist. Hierbei handelt es sich nicht nur um klassische humanitäre Hilfe, sondern auch um Unterstützung zur Stabilisierung der Nachbarstaaten. So gab es bereits gewaltsame Zwischenfälle im Libanon. Auch in der Türkei steht die lokale Bevölkerung der schieren Masse an Flüchtlingen zunehmend skep-tisch gegenüber. Der Libanon hat inzwischen die Grenze für weitere Flüchtlinge geschlossen. Dies sind Warnzeichen, auf die man jetzt reagieren sollte, bevor Skepsis in offene – und deutlich schwieriger zu bewältigende – Konflikte umschlägt.

Vor diesem Hintergrund sollten die Anrainerstaaten bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe sowie der Herstellung eines friedlichen Umfelds um die Flüchtlingslager herum unterstützt werden. Zudem bedarf gerade der Gesundheits- und Bildungssektor der Aufnahmeländer stärkerer Unterstützung, wenn man verhindern will, dass die derzeitige Generation von Kindern und Jugendlichen auf Grund mangelnder Bildung und schlechter Versorgung vollkommen perspektivlos aufwächst. So ließen sich durch eine verantwortungsbewusste Vorsorge die langfristigen negativen Konsequenzen dämpfen, die der Bürgerkrieg in den kommenden Dekaden zweifellos haben wird. Die EU sollte daher deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen, als dies bisher der Fall ist.

Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft

Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2005 mit dem Beschluss der Responsibility to Protect dazu verpflichtet, ihre Bevölkerungen vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnischen Säuberungen zu schützen. Sollte eine Regierung zum Schutz der Zivilbevölkerung nicht willens oder fähig sein, hat die internationale Gemeinschaft die Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung. Angesichts der schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Syrien ist es Zeit, dass die Weltgemeinschaft ihren Worten Taten folgen lässt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht. Je länger die internationale Gemeinschaft einer weiteren Brutalisierung tatenlos zusieht, desto schwieriger und teurer wird ein späterer Wiederaufbau werden. Eine Perspektive für Syrien kann nur dann entstehen, wenn der Kampf gegen ISIS mit einem effektiveren Schutz der Zivilbevölkerung überall in Syrien einhergeht und systematische Menschenrechtsverbrechen bestraft werden.

Autoren: Gregor Hofmann, Dr. Robert Schütte

Download: Das Policy Brief „Trotz Kampf gegen ISIS: Schutz der syrischen Bevölkerung nicht vergessen!“ als PDF herunterladen.

Weiterlesen: Zu den Experteninterviews zu Syrien.

Kampf gegen IS: Syrien darf nicht vergessen werden!

Der Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) darf sich nicht auf den Irak beschränken. Er muss auch Syrien in den Blick nehmen, um der Terrormiliz jegliche Rückzugsräume zu nehmen. Hierbei taugt das Assad jedoch nicht als Partner. Als politischer Geburtshelfer des IS und aufgrund seiner schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verbietet sich jede Zusammenarbeit. Wichtig ist vielmehr eine ganzheitlich-regionale Strategie, in der der Schutz der Zivilbevölkerung vor IS und Assad ein zentrales Element sein muss.

Der Vormarsch des IS im Irak und die Verbrechen, die dabei an der Bevölkerung begangen werden, sorgen international für große Befürchtungen. Es ist in der internationalen Staatengemeinschaft inzwischen Konsens, dass der Vormarsch des IS gestoppt werden muss. Doch das wird nicht ausreichen, um die Terrororganisation dauerhaft zu zerschlagen. Hierfür müssen auch die Rückzugsorte der Gruppe ins Visier genommen werden. Sonst droht ein Wiedererstarken des IS, so wie dies die Taliban jahrelang in den Grenzregionen zu Pakistan vorgemacht haben. Momentan ist Syrien genau so eine Rückzugsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund hat die US-Regierung angekündigt, Luftschläge auch gegen Ziele innerhalb Syriens durchzuführen.

Internationale Schutzverantwortung für die Menschen im Irak

Es ist offensichtlich, dass die Regierung im Irak ihre Bevölkerung derzeit nicht vor den Gräueltaten des IS schützen kann. Man muss von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, eventuell sogar von Völkermord ausgehen. Gemäß des 2005 auf dem UN Weltgipfel verabschiedeten Konzepts der Schutzverantwortung (engl. responsibility to protect, R2P) hat jeder Staat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Sollte ein Staat nicht willens oder – wie im Falle des Iraks – nicht fähig sein, dieser Verantwortung nachzukommen, muss die Weltgemeinschaft für den notwendigen Schutz der Zivilbevölkerung sorgen und darf hierfür notfalls auch militärisch eingreifen.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung des Iraks um internationale Hilfe sowie Luftschläge der USA gegen IS Verbände gebeten. Fest steht aber: Es muss deutlich mehr getan werden, um den Vormarsch des IS so schnell wie möglich zu stoppen und die Bevölkerung vor weiteren Gräueltaten zu schützen.

Die Lehren aus Afghanistan

Die internationale Gemeinschaft sollte die richtigen Lehren aus dem Krieg in Afghanistan ziehen: Die nachhaltige Zerschlagung einer Terrorgruppe kann nur gelingen, wenn ihr die Rückzugsmöglichkeiten genommen werden. Das ist im Falle der Taliban versäumt worden, die sich in die pakistanisch-afghanischen Grenzgebiete zurückziehen konnten. Für den IS bietet Syrien momentan eine vergleichbare Rückzugsmöglichkeit. Wenn es die internationale Gemeinschaft mit ihrem Kampf gegen IS ernst meint, muss sie die Gruppe gleichermaßen in Syrien wie im Irak bekämpfen. Die Wurzeln der Gruppe liegen zwar im Irak, seine jetzige Stärke erreichte er aber durch Erpressungen und Eroberungen in Syrien.

Der syrische Präsident Assad selbst hat den IS gefördert, um die gemäßigten Rebellen zu schwächen und zu spalten. Die Kämpfer des IS setzten sich  hierdurch zunehmend gegenüber den gemäßigten, aber schlecht ausgestatten und unterfinanzierten Rebellen der Freien Syrischen Armee durch und konnten im Laufe der Zeit immer weitere Ressourcen hinzugewinnen. Zudem konnte der IS durch seine weitreichende Zielsetzung anderen islamistischen Gruppen Kämpfer abwerben und ausländische Kämpfer rekrutieren. Auch durch die finanzielle Unterstützung durch Golfmonarchien entstand auf diese Weise eine unvergleichlich brutale und effektive Gruppierung.

Nun dient sich Assad als Alliierter im Kampf gegen diejenigen Extremisten an, die er selbst miterschaffen hat. Er will zum Profiteur des durch ihn selbst verursachten Unglücks werden. Mit ihm zu kooperieren wäre deswegen ein großer Fehler. Die Verbrechen des Assad Regimes an der eigenen Bevölkerung haben derartige Ausmaße angenommen, dass eine Zusammenarbeit weder politisch noch moralisch möglich ist. In jedem Fall sollte das Assad Regime für die Förderung des IS nicht belohnt werden, indem es auf dem Weg einer Anti-IS-Allianz politisch rehabilitiert und ihm ein Vorgehen gegen seine Gegner ermöglicht wird. Denn klar ist: Sollte Assad weitere Massaker und Giftgaseinsätze gegen die Bevölkerung der vom IS beherrschten Gebieten verüben, so würde dem Westen hierfür eine Mitverantwortung gegeben werden. Es ist daher  ein Gebot der Klugheit, sich nicht in die Hände des skrupellosen Assad Regimes zu begeben.

Die Bevölkerungen im Irak und Syrien schützen

Die Extremisten konnten nur deswegen zur gefährlichsten islamistischen Bewegung der Welt werden, weil die internationale Gemeinschaft dem Bürgerkrieg und den Massenverbrechen in Syrien sowie dem allmählichen Zerfall der dortigen staatlichen Strukturen tatenlos zusah. Die jetzige Situation ist weniger dem Handeln, als dem jahrelangen Nichtstun der Staatengemeinschaft und des Westens geschuldet. Sollte sich nun ein Konsens zum Handeln gegen den IS finden, sollte der Schutz der zivilen Bevölkerung ein elementarer Bestandteil jeder Strategie sein. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass die IS Milizen einfach nur aus dem Irak verdrängt werden und statt dessen ihre Schreckensherrschaft in Syrien verstärken.

Der IS macht mit seiner brutalen Kampagne vor keinen Grenzen halt. Deswegen darf auch die internationale Gemeinschaft ihren Kampf gegen IS nicht an der irakisch-syrischen Grenze zum Stillstand kommen lassen. Es braucht eine ganzheitliche, regionale Strategie, in deren Zentrum endlich der Schutz der bedrohten Zivilbevölkerungen stehen muss. Im irakischen Sindschar-Gebirge konnte ein Völkermord an den Jesuiten nur knapp und durch ein beherztes Eingreifen verhindert werden. Es ist nun an der Zeit, endlich auch gegen die Verbrecher in Syrien vorzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese unter der Fahne des IS oder dem Kommando des Assad-Regimes kämpfen.

von Claudia Wiehler

Genocide Alert Policy Brief 2/2014: Zentralafrikanische Republik – Ein Brandherd erfordert Handeln

In der Zentralafrikanischen Republik sind fast eine Million Menschen auf der Flucht, Tausende fanden den Tod. Es ist zu erwarten, dass weiterhin schwere Gräueltaten begangen werden. Um dies zu verhindern, hat die EU einen Überbrückungs-Militäreinsatz beschlossen. Deutschland kann und sollte einen Beitrag hierzu leisten und daher einen solchen Einsatz logistisch unterstützen. Die Bundeswehr sollte verfügbare Transportkapazitäten freistellen, sich finanziell am Ausbau der humanitären Hilfe beteiligen sowie die schlecht ausgerüsteten MISCA-Friedenstruppe der Afrikanischen Union logistisch und finanziell unterstützen.

Staatlicher Kollaps

Seit der ehemalige Präsident François Bozizé im März 2013 durch die mehrheitlich muslimischen Séléka-Rebellen („Allianz“ in Sango) gestürzt wurde, befindet sich die Zentralafrikanische Republik (ZAR) in einer Gewaltspirale. Angesichts des Zusammenbruchs staatlicher Institutionen und zahlreicher Menschenrechtsverbrechen verschiedenster Milizen steht das knapp 4,6 Millionen Einwohner zählende Land vor einer humanitären Katastrophe.

Nachdem der selbsternannte Präsident Djotoda Anfang 2014 zurücktrat, wählte der Nationale Übergangsrat Catherine Samba Panza zur neuen Präsidentin des Landes. Sie gilt in Bangui bislang als kompetente und unbestechliche Politikerin, die sich durch ihr Eintreten für Bürger- und Frauenrechte einen guten Ruf erworben hat. Für die neue Übergangsregierung ist es wegen des weitgehenden Zusammenbruchs staatlicher Institutionen unmöglich, den Kämpfen Einhalt zu gebieten, Zivilisten effektiv zu schützen und gleichzeitig eine politische Lösung für den Konflikt zu finden. Externe Unterstützung durch die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen und die Europäische Union sind daher unabdingbar.

Große Teile der Bevölkerung haben durch Zerstörung und Vertreibung ihre Existenzgrundlage verloren. Laut dem Büro der UN für Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) befinden sich derzeit über 900.000 Zentralafrikaner auf der Flucht. Etwa 500.000 von ihnen befinden sich in der Hauptstadt Bangui, 100.000 auf dem von französischen Truppen gesicherten Flughafen. Die Verteilung dringend benötigter Nahrungsmittel sowie medizinischer Hilfe gestaltet sich trotz der von der UN mandatierten 1.600 französischen Soldaten und der auf 6.000 Soldaten ausgerichteten (aber noch nicht vollständig stationierten) MISCA-Friedenstruppe der Afrikanischen Union (AU) als schwierig. Viele Teile des Landes sind unerreichbar. Gezielte Angriffe auf die internationalen Truppen sowie Gräueltaten gegenüber der Zivilbevölkerung haben dramatisch zugenommen. UNICEF schätzt die Zahl der von diversen Milizen rekrutierten Kindersoldaten auf ca. 6.000.

Reaktion Deutschlands und der EU

Deutschland hat sich bislang zum einen  finanziell am Militäreinsatz der AU beteiligt sowie logistische Hilfe in Form von Transportflügen bereitgestellt. Am 20. Januar 2014 haben mehrere EU-Staaten insgesamt 469 Millionen US-Dollar an humanitärer Hilfe zugesagt. 200 Millionen sollen sofort fließen. Zudem beschlossen die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten, binnen weniger Wochen eine rund 500 Soldaten umfassende europäische Truppe zur Unterstützung der bereits vor Ort im Einsatz befindlichen französischen und afrikanischen Soldaten zu entsenden. Die EU-Truppe soll auf einen Einsatz in der Hauptstadt Bangui sowie die Sicherung des Flughafens begrenzt sein und dient der Überbrückung, bis entweder die afrikanische Mission MISCA ihre geplante Truppenstärke erreicht hat oder eine UN-Mission entsandt wird. Deutschland beschränkt sich hierbei auf die logistische Unterstützung des EU-Einsatzes und plant, die französische Armee bei ihrem Einsatz in Mali zu entlasten.

Erforderliche Maßnahmen und mögliche Beiträge Deutschlands

Der unmittelbare Schutz der Zivilbevölkerung vor weiteren Gräueltaten muss gesichert und die öffentliche Ordnung insbesondere in der Hauptstadt Bangui wiederhergestellt werden.

  • Für die Arbeit vieler Hilfsorganisationen und für die Verteilung von Hilfsgütern ist Schutz, etwa in Form sicherer Korridore, grundlegend.
  • Weitere logistische und finanzielle Unter-stützung der schlecht ausgerüsteten MISCA ist hierfür essenziell. Das Engagement der EU und Deutschlands ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen. Es muss zudem eine Regelung für eine EU-weite Lastenverteilung der französischen und europäischen Einsatzkosten gefunden werden.
  • Die rund 500 EU-Soldaten könnten neben dem Schutz von Flüchtlingen und Zivilisten auch durch Aufklärung, medizinische Unterstützung und Transporthubschrauber einen großen Beitrag zur Stabilisierung der Hauptstadt und zur Arbeit von Hilfsorganisationen leisten. Wichtig ist nun, dass die inzwischen vom UN-Sicherheitsrat mandatierte Mission schnell vor Ort stationiert wird.
  • Zur Befriedung ist die Finanzierung und Durchführung eines umfassenden Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm für Ex-Rebellen der verfeindeten Gruppen erforderlich.
  • Die Bundeswehr sollte umgehend verfügbare Transportkapazitäten bereitstellen.
  • Finanziell sollte Deutschland sich am Ausbau der humanitären Hilfe gemäß den Anforderungen des OCHA beteiligen. Der Strategic Response Plan des OCHA für die Zentral-afrikanische Republik ist mit 59,8 von angestrebten 552 Millionen US-Dollar erst zu 11 % finanziert Das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz könnten im Flüchtlingslager am Flughafen Bangui einen großen Beitrag leisten. Die Versorgung der über 100.000 Flüchtlinge ist bislang nicht gewährleistet.
  •  Bei Friedensverhandlungen ist eine Betei-ligung der Minderheiten aus den Rand-gebieten dringend notwendig, um nachhaltige Lösungen finden zu können. Zur Verhinderung weiterer Gräueltaten zwischen Christen und Muslimen, die als Produkt und nicht als Grund der Rebellion anzusehen sind, sollten parallel dazu Stabilisationsmaßnahmen, wie interreligiöse Dialoge und dringend benötigte Wiederaufbauhilfe eingeleitet werden. Hier können sich Vermittler der UN, AU und EU zwischen den Konfliktparteien einschalten.
  • Die Zentralafrikanische Republik ist Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. Verantwortliche für Menschenrechtsverbrechen die Rekrutierung von Kindersoldaten sollten angeklagt werden. Die UN sollte hierfür umgehend eigene Untersuchungen einleiten.
  • Das beschlossene Waffenembargo muss aufrechterhalten werden.
  • Mögliche gezielte Sanktionen gegen jene, die politische Verhandlungen blockieren, sollten – wie in der UN-Resolution vorbehalten – weiterhin in Betracht gezogen werden.

 

Download: Policy Brief Zentralafrikanische Republik – Ein Brandherd erfordert Handeln

 

Jens Stappenbeck ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Genocide Alert.

Emilia von Mettenheim ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Genocide Alert.

 

Offener Brief an die UN Generalversammlung: Entwicklung und menschliche Sicherheit

Anlässlich des 68. Treffens der UN Generalversammlung wendet sich Genocide Alert zusammen mit weiteren NGOs in einem offenen Brief an die versammelten Staats- und Regierungschefs der Welt mit der Forderung, das Konzept der menschlichen Sicherheit als integralen Bestandteil der künftigen Entwicklungsagenda zu verankern.

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Das Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl

Auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen im Jahr 2005 verpflichteten sich ausnahmslos alle Staaten zur Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung, damit Zivilbevölkerungen in Zukunft besser vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschützt werden können. Die internationale Gemeinschaft hat sich hiermit die Aufgabe gegeben, Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung zu unterstützen und im Notfall den Schutz bedrohter Bevölkerung zu erzwingen.

Mit diesem Zeugnis bewertet Genocide Alert, inwiefern die im Bundestag vertretenen Parteien sich dieser Verantwortung in der kommenden Legislaturperiode stellen wollen und für eine deutsche Außenpolitik eintreten, die dem Schutz der Menschenrechte, der Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen und einer Bestrafung solcher Verbrechen gewidmet ist.

Wie bereits beim letzten Menschenrechtszeugnis zur Bundestagswahl 2009 stehen auch 2013 erneut Bündnis 90/Die Grünen an der Spitze. Das klare Bekenntnis der Grünen zum Menschenrechtsschutz und der Bekämpfung schwerster Menschenrechtsverbrechen bringt ihnen die Note 1 (sehr gut) ein. Auf Platz zwei liegt die FDP mit einer 2- (noch gut). Die Liberalen sprechen sich in ihrem Wahlprogramm ausführlich für eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik aus, hätten jedoch mit der Nennung konkreterer Maßnahmen in den Themen Menschenrechtsschutz und Krisenpräventionnoch besser abschneiden können. Im Mittelfeld finden sich die SPD sowie die CDU/CSU. Die Sozialdemokraten erreichen die Note 3- (noch befriedigend). Die SPD betrachtet Menschenrechte und Demokratie stets im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit, äußert sich allerdings nur vergleichsweise kurz zu den Themen Krisenprävention, Schutzverantwortung und dem Internationale Strafgerichtshof. Die weltweite Anerkennung der Menschenrechte setzten sich die Unionsparteien in ihrem Wahlprogramm explizit zum Ziel. Da konkrete Aussagen dazu im Wahlprogramm und auch in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine aber eher vage bleiben, erhalten die Christdemokraten mit der Note 4+ (voll ausreichend) ein für eine Regierungspartei ausbaufähiges Ergebnis. Abgeschlagen auf dem letzten Platz findet sich wie, bereits im Jahr 2009, Die Linke. Trotz häufiger Bekenntnisse zu Menschenrechten im Wahlprogramm, benennt die Linke keine Ideen, wie Deutschland aktiv zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte beitragen kann. Ihre Ablehnung UN-mandatierter Friedensmissionen und Skepsis gegenüber der Verwirklichung der internationalen Schutzverantwortung und Bestrafung schwerster Menschenrechtsverletzungen durch den Internationalen Strafgerichtshof zeichnen leider nicht das Bild einer verantwortungsbewussten Außenpolitik. Daher fällt die Linke mit der Note 5 (mangelhaft) als einzige Partei durch.

Das von Genocide Alert erarbeitete und herausgegebene Zeugnis umfasst eine Bewertung der Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien sowie ergänzende Antworten der Bundestagsfraktionen auf die von Genocide Alert an sie gerichteten Wahlprüfsteine. Die Bewertung der Wahlprogramme erfolgte auf Basis eines Fragebogens mit 15 Fragen zu unterschiedlichen Bereichen des Menschenrechtsschutzes (siehe Kapitel „Methodik“). Die Bewertung erfolgte durch die Mitglieder von Genocide Alert. Streitfälle wurden in der Gruppe im Konsens entschieden. Ergänzt wurde die Bewertung der Wahlprogramme durch die Vergabe von bis zu drei Zusatzpunkten, entsprechend der Qualität der Antworten auf die von Genocide Alert an die Bundestagsfraktionen gestellten Wahlprüfsteine.

Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

 

Hier kommen Sie direkt zu den Ergebnissen der einzelnen Parteien:

 

Wie antworteten die Fraktionen auf unsere Wahlprüfsteine? Hier finden Sie die Antworten im Detail:

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Der Klassenprimus in Sachen Menschenrechte

Bündnis 90/Die Grünen streben einen umfassenden Wandel der deutschen Außenpolitik an. Allen Politikfeldern ist gemeinsam, dass die Partei die Einhaltung und Förderung universeller Menschenrechte als zentralen Pfeiler ihrer Politik begreift. Folglich setzt sich die Partei für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes ein, um schwerste Menschenrechtsverletzungen effektiver bestrafen zu können. Das Konzept der Schutzverantwortung gilt dabei als zentrale Säule ihrer Außenpolitik.

Die Grünen betonen den Vorrang ziviler Krisenprävention und die Erkenntnis, dass Frieden niemals erzwungen werden kann. Jedoch machen sie auch deutlich, dass zum Schutz bedrohter Zivilbevölkerungen auch ein militärisches Eingreifen als letztes Mittel notwendig sein kann. Explizit fordern die Grünen eine größere Übernahme von Verantwortung Deutschlands in UN-Friedensmissionen sowie eine restriktivere Rüstungsexportpolitik.

Die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zeigen: Die Partei hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Schutzverantwortung auseinandergesetzt und den Menschenrechtsschutz als ein außenpolitisches Leitbild definiert. Es wurden mehrere Anträge in den Bundestag eingebracht und inhaltliche Diskussionsveranstaltungen organisiert. Strengere Regelungen für Waffenexporte gehören zu den neun zentralen Themenschwerpunkten dieses Wahlkampfes. Ihre Forderungen nach der Einrichtung einer nationalen Stelle für die Schutzverantwortung, der Etablierung eines europäischen Friedensforschungsinstituts sowie einer stärkeren Demokratisierung der Vereinten Nationen unterstreichen, dass die Grünen sich aktiv für eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik einsetzen wollen. Sie sind auch nicht der kontroversen Frage nach dem Einsatz von Gewalt ausgewichen, welches sie als letztes Mittel zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen ansehen. Hieran lässt sich ablesen, dass die Verfolgung idealistischer Ziele mit einer differenzierten und realistischen Sicht auf außenpolitische Gegebenheiten ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Angesichts dessen fällt es nicht weiter ins Gewicht, dass Maßnahmen für eine zeitnahe und wirkungsvolle Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen konkreter hätte ausfallen können.

Bündnis 90/Die Grünen haben sich die Note 1 (sehr gut) redlich verdient und gehen als Klassenbeste in die Bundestagswahl 2013.

 

Zitate aus dem Wahlprogramm

 

“Wir verstehen das internationale Konzept der Schutzverantwortung, der responsibility to protect, als wichtige Säule der Krisenprävention und wollen sie wirksamer umsetzen.”

„Deutsche Politik muss im Hinblick auf den Schutz und die Förderung von Menschenrechten und Entwicklung kohärenter werden. Es darf nicht mehr passieren, dass ein Ressort im Dienste von Menschenrechten und Entwicklung arbeitet und ein anderes die Erreichung dieser Ziele mit eigenen, nicht abgestimmten Maßnahmen konterkariert oder gar zerstört. Wir wollen Kohärenz sicherstellen, z.B. durch ressortübergreifende Länderstrategien für Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit.”

„Die unter Rot-Grün geschaffenen zivilen Ansätze müssen weiterentwickelt und ihr Rückstand gegenüber den militärischen Kapazitäten aufgeholt werden.“

 “Rüstungsexporte in Staaten, die Menschenrechte mit Füßen treten, darf es nicht mehr geben. Eine grüne Regierungsbeteiligung gibt es daher nur mit einer anderen Rüstungsexportpolitik, die endlich mehr Transparenz und Kontrolle ermöglicht und restriktiv ist.”

„Für ein Ende der Straflosigkeit bei schwersten Menschenrechtsverletzungen durch Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Völkerstrafrechts.”

„Es gibt Situationen, in denen gewaltsames militärisches Eingreifen notwendig ist, um schwerste Menschenrechtsverletzungen oder gar Völkermord zu verhindern oder zu stoppen.”

„An der Vision, den VN eigene ständige Truppen zu unterstellen anstatt nationaler Militärkontingente, halten wir fest. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland VN-Missionen – zivile wie militärische – nicht nur finanziell, sondern auch personell stärker unterstützt.”

 

 Hier können Sie das gesamte Genocide Alert Menschenrechtszeugnis herunterladen (pdf)

 

Fotoquelle: Pressestelle Bündnis 90/Die Grünen

Deutsche Welle berichtet über Genocide Alert Podiumsdiskussion

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion vom 30.1.2013 fasst dw.de die Meinungen zu Syrien und der Schutzverantwortungen zusammen und  beantwortet die Frage, wie sich Deutschland angesichts des eingeschränkten Handlungsspielraumes dennoch engagieren kann:

„Um Situationen wie in Syrien gar nicht erst entstehen zu lassen, plädiert Robert Schütte von „Genocide Alert“ außerdem für ein stärkeres Engagement im Bereich der Sicherheitssektorreform. Ziel dieses Konzepts ist, staatliche Sicherheitssektoren so zu reformieren, dass sie die Bedürfnisse der Bevölkerung und des Staates erfüllen und dabei demokratischen Prinzipien unterstehen.“,

schreibt Anne Allemling in ihrem Artikel und zitiert dabei aus der Diskussion vom 30.1.2013 im Rautenstrauch-Joest Museum zwischen Schütte, MdB Dr. Rolf Mützenich (Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)und Prof. Claus Kreß (Institute for International Peace and Security Law, Universität zu Köln).  Zum Artikel

Das Jein zur Intervention – Podiumsdiskussion zur Schutzverantwortung

Bereits im Vorfeld der Podiumsdiskussion zum Thema Schutzverantwortung (RtoP) im Rautenstrauch-Joest Museum in Köln hatte der Kölner Stadtanzeiger mit dem Artikel „Das Jein zur Intervention“ die aktuelle Diskussion beleuchtet.
Robert Schütte, Vorsitzenden von Genocide Alert, betonte im Interview mit dem KStA die Wichtigkeit einer Stellungnahme Deutschlands und forderte erneut eine hochrangigen RtoP-Koordinierungsstelle.

Podiusmdiskussion Köln / Foto Herbert Mück

Am Mittwochabend diskutierten Robert Schütte (Genocide Alert), MdB Dr. Rolf Mützenich (Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)und Prof. Claus Kreß (Institute for International Peace and Security Law, Universität zu Köln) unter Moderation von Babs Mück (Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“) das Thema: „Afghanistan, Libyen, Syrien, Mali: Wann soll die internationale Gemeinschaft zum Schutz der Bevölkerung eingreifen – Wenn überhaupt?“ vor einer interessierten Zuhörerschaft.

 

Die Videodokumentation der spannenden Diskussion zum Thema Schutzverantwortung wird in Kürze hier online gestellt.

 

Den Artikel „Das Jein zur Intervention“ finden sie in der Printversion des Kölner Stadtanzeiger vom 30.1.2013.

Podiumsdiskussion zum Thema Schutzverantwortung (Responsbility to Protect) in Köln

 „Afghanistan, Libyen, Syrien, Mali: Wann soll die internationale Gemeinschaft zum Schutz der Bevölkerung eingreifen – Wenn überhaupt?“

Unter diesem provokanten Titel findet am Mittwoch, 30. Januar 2013 um 19.30 Uhr im Forum Volkshochschule im Rautenstrauch-Joest Museum, Cäcilienstr. 29-33, eine weitere Veranstaltung der Gesprächsreihe „Köln und die Welt“ statt.

Außenpolitik-Experten und Menschenrechtler diskutieren über die deutsche Verantwortung für den Schutz bedrohter Zivilbevölkerungen wie zum Beispiel derzeit in Syrien.

Nachrichten über 60.000 Tote, anhaltende Flüchtlingsströme und Menschenrechtsverletzungen wie Massenhinrichtungen erreichen uns täglich aus Syrien. Und Syrien ist nur eines der Länder, in den Menschen durch ihre Regierung keinen Schutz finden: Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2011 eine Beteiligung Deutschlands an der NATO-geführten Intervention in Libyen abgelehnt hatte, stellt sich mit dem bestehenden Einsatz in Afghanistan und der eskalierenden Situation in Syrien, Mali und auch wieder im Kongo erneut die Frage: Wann und wo hat die Bundesrepublik eine Schutzverantwortung gegenüber bedrohten Zivilbevölkerungen, und wann sollte sie sich überhaupt an militärischen Auslandseinsätzen beteiligen – wenn überhaupt?

Über die Verantwortung der deutschen und internationalen Politik für die von systematischen Menschenrechtsverbrechen betroffenen Zivilbevölkerungen diskutieren MdB Dr. Rolf Mützenich (Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Prof. Claus Kreß (Institute for International Peace and Security Law, Universität zu Köln) und Robert Schütte (Vorsitzender von Genocide Alert e.V.).

Moderatorin ist Babs Mück vom Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“.

Der Eintritt ist frei.

Veranstalter sind das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“, die Menschenrechtsorganisation Genocide Alert, die Volkshochschule, sowie das Rautenstrauch-Joest-Museum.