Beiträge

Ein niedergebranntes Haus in einem Rohingya-Dorf im nördlichen Rakhine State, August 2017 (Wikimedia/Moe Zaw (VOA))

Die Notlage der Rohingya und die Verantwortung, ethnische Säuberungen zu verhindern

Die Gewalt gegen die Rohingya in Myanmar und deren erzwungene Vertreibung hält weiter an. Obwohl die dortigen Geschehnisse als ethnische Säuberungen bezeichnen werden können, zeigt sich der UN-Sicherheitsrat unfähig, die Gewalt entsprechend zu verurteilen. Das wirft die Frage auf, was die ‚Responsibility to Protect’ in der Praxis bedeutet. Die anhaltende humanitäre Krise ist Resultat und Höhepunkt bereits lange Zeit andauernder Diskriminierung der Rohingyas. Diese muslimischen Minderheit aus dem Staat Rakhine wird weiter leiden und noch mehr Gräueltaten ausgesetzt sein, wenn die internationale Gemeinschaft weiterhin nichts unternimmt.

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Unterschrift des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages am 16. Dezember 2013. Von links nach rechts: Sigmar Gabriel, Angela Merkel, Horst Seehofer. Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0

Die Große Koalition und die Prävention von Massenverbrechen – Ein Resümee

Die Große Koalition hat sich in dieser Legislaturperiode nicht zuletzt aufgrund der Gräueltaten des Islamischen Staates in Syrien und im Irak verstärkt mit dem Thema Massenverbrechen auseinandergesetzt. Der Dialog mit Nichtregierungsorganisationen ist gesucht worden –  tatsächliche Ergebnisse sind jedoch noch nicht erkennbar. Weiterlesen

Offener Brief an die Mitgliedsstaaten der UN

Excellency,

On behalf of the undersigned civil society organizations, we are writing to request your government’s explicit support for the new “Code of Conduct regarding Security Council action against genocide, crimes against humanity, or war crimes.”

Over the past few years, the world has witnessed an intolerable rise in the commission of atrocities against civilians. Populations from Syria to the Central African Republic to South Sudan, to name but a few, suffer daily from the very same crimes that the international community has repeatedly vowed to prevent.

At such a moment of global instability, expectations have grown for preventive, timely, and decisive action by the United Nations Security Council (UNSC), as the UN organ primarily tasked with the maintenance of international peace and security. The UNSC has indeed exerted leadership by taking recent action on a number of situations of atrocity crimes.

However, due to the veto power wielded irresponsibly by its Permanent Members, the UNSC has failed to adopt similarly strong measures in other cases where these crimes are imminent or occurring, for example in Syria, Palestine, Myanmar, and the Democratic People’s Republic of Korea (DPRK). Vetoing resolutions that attempt to prevent or respond to atrocities makes it difficult for the international community to uphold its Responsibility to Protect (RtoP, R2P), a landmark norm unanimously endorsed in the 2005 World Summit Outcome Document. Under RtoP, States and the international community agreed that they had an obligation to protect populations from genocide, war crimes, crimes against humanity, and ethnic cleansing.

Indeed, the violations of international humanitarian and human rights law in Syria; the war crimes perpetrated during the recurrent conflicts in Gaza; the plight of the Rohingya; and the breadth of crimes against humanity committed in the DPRK indicate what can and does happen to populations when the veto is used or threatened. These crises, and the consequences they have had on their respective regions, demonstrate the complete inability for the UNSC to maintain international peace and security when the veto is used in a manner contrary to the purposes and principles of the UN Charter.

In this regard, the undersigned civil society organizations welcome the “Code of Conduct regarding Security Council action against genocide, crimes against humanity, or war crimes.” The Code of Conduct, drafted by UN Member States belonging to the Accountability, Coherence, Transparency (ACT) group, reaffirms RtoP and acknowledges that genocide, crimes against humanity, and war crimes concern the international community as a whole and constitute threats to international peace and security. Under the Code of Conduct, all Member States who endorse the code—and not just the UNSC’s permanent members—would be obliged to not vote against draft UNSC resolutions that aim to prevent or respond to atrocity crimes. Supporters would also invite the Secretary-General to bring situations that “in her or his assessment, involve or are likely to lead to genocide, crimes against humanity, or war crimes to the attention of the Council.”

The Code of Conduct thus represents a unique chance for States to not only improve the UNSC’s ability to prevent and respond to atrocities, but also an opportunity to preserve the Council’s legitimacy as the primary guardian of international peace and security. The undersigned thus strongly urge all states to endorse the Code of Conduct to reaffirm their commitment to prevent and respond to the world’s most heinous crimes. By doing so, states can help ensure that politics will no longer trump the protection of populations within the UN Security Council.

 

Sincerely,

1. Action pour le Développement et la Paix Endogènes (Democratic Republic of Congo)

2. Alternative ASEAN Network on Burma (Thailand)

3. Budapest Centre for the International Prevention of Genocide and Mass Atrocities (Hungary)

4. Burma Partnership

5. Centre for Citizens’ Participation on the African Union (Kenya, Ethiopia, South Africa)

6. Child Soldiers International (United Kingdom)

7. Droits Humains Sans Frontières (Democratic Republic of the Congo)

8. Fast Rural Development Program (Pakistan)

9. Genocide Alert (Germany)

10. Genocide Watch (USA)

11. Global Action for the Prevention of Armed Conflict—Southeast Asia

12. Global Centre for the Responsibility to Protect (USA)

13. Global Justice Center (USA)

14. Human Rights Watch

15. Initiatives for International Dialogue (Philippines)

16. International Coalition for the Responsibility to Protect

17. INSEC (Nepal)

18. Inspirator Muda Nusantara (Indonesia)

19. International Refugee Rights Initiative (Uganda)

20. Jananeethi (India)

21. Montreal Institute for Genocide and Human Rights Studies (Canada)

22. Pan-African Lawyers’ Union (Ethiopia)

23. PAX (Netherlands)

24. Shabolombi (Bangladesh)

25. Stanley Foundation (USA)

26. Syrian Network for Human Rights (Syria)

27. United Nations Association-Sweden

28. United Nations Association-United Kingdom

29. Vision-Gram International (Canada and Democratic Republic of Congo)

30. World Federalist Movement-Canada

31. World Federalist Movement-Institute for Global Policy (Netherlands, USA)

32. World Federation of United Nations Associations

33. Zarga Organization for International Development (Sudan)

 

Hier kann der Offene Brief auf Englisch eingesehen und als PDF gespeichert werden

Offener Brief an den UN Sicherheitsrat: Offene Debatte über Klein- und Leichtwaffen

Civil Society Calls for Member States to Protect Populations from Atrocity Crimes by Preventing the Means to Commit Them.

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Zum 200. Geburtstag: Wie Bismarck die deutsche Außenpolitik des 21. Jahrhunderts sehen würde

Otto von Bismarck hätte den russischen Präsidenten Putin verstanden. Im Gegensatz zu Bundeskanzlerin Merkel wäre Bismarck dem Kreml in der Ukraine-Frage wohl weit weniger ablehnend begegnet als dies die heutige Bundesregierung tut. Das ist wenig verwunderlich, wird Moskau doch regelmäßig ein Politikverständnis des 19. Jahrhunderts attestiert.

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Vier Jahre Krise in Syrien

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern erneute Initiative, den Vetogebrauch im UN-Sicherheitsrat einzuschränken

An diesem Sonntag, dem 15. März 2015, jährt sich der Beginn der Krise in Syrien zum vierten Mal. Seit über 1.460 Tagen überziehen das Assad-Regime – und in geringerem Ausmaß Teile der Opposition – die Zivilbevölkerung in Syrien mit einer skrupellosen Abfolge von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weiterlesen

Trotz Kampf gegen ISIS: Schutz der syrischen Bevölkerung nicht vergessen!

 

Der Vormarsch des sog. „Islamischen Staats“ (ISIS) im Irak und die Luftschläge der USA und ihrer Verbündeten gegen die islamistischen Extremisten beherrschen die Berichterstattung über den Nahen Osten. Der seit Jahren andauernde Bürgerkrieg in Syrien und seine Opfer verschwinden hingegen aus der öffentlichen Wahrnehmung. Angesichts der systematischen Gräueltaten des Assad-Regimes wäre es kurzsichtig und gefährlich, die westliche Syrienpolitik allein auf den Kampf gegen ISIS zu verkürzen. Vielmehr ist ein umfassenderer Ansatz nötig, der insbesondere dem Schutz der Zivilbevölkerung größere Bedeutung beimisst. Auf Basis von Experteninterviews skizziert der vorliegende Policy Brief konkrete Maßnahmen, mit denen das Leid der syrischen Bevölkerung gemindert werden könnte. Die vollständigen Interviews sind diesem Policy Brief als Dokumentation beigefügt.


Krieg in Syrien und die Entstehung des sog. Islamischen Staats

Mit mehr als 191.000 Toten und 9,5 Millionen Vertriebenen hat sich der Bürgerkrieg in Syrien zu einer humanitären Katastrophe entwickelt, die inzwischen den gesamten Nahen Osten destabilisiert. Ein früheres entschlossenes Eingreifen der internationalen Gemeinschaft hätte nicht nur hunderttausenden Zivilisten das Leben gerettet, sondern auch die zunehmende Radikalisierung und Brutalisierung der Konfliktparteien verhindern können. Aufgrund der russischen und chinesischen Blockade des UN Sicherheitsrats wurden die Vereinten Nationen jedoch ihrer Aufgabe zur Bewahrung des Weltfriedens und des Schutzes der Zivilbevölkerung nicht gerecht. Inzwischen konnte der sogenannte Islamische Staat (ISIS) in Folge der Eskalation des Bürgerkriegs durch das Assad-Regime und durch Unterstützung islamistischer Geldgeber außerhalb Syriens zu einem der Hauptakteure des inzwischen grenzüberschreitenden Syrienkonflikts heranwachsen.

Jedoch hat auch die mangelnde Bereitschaft des Westens, eine weitere Eskalation des syrischen Bürgerkriegs mit allen notwendigen Mitteln zu verhindern, ebenfalls zur Entstehung des Nährbodens für ISIS beigetragen. Eine entschlossene Reaktion auf die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes zu Anfang des Konflikts hätte eine Eskalation, wie sie heute zu beobachten ist, wahrscheinlich verhindert und Gruppen wie ISIS den Boden entzogen. Nun liegt es an der internationalen Gemeinschaft, die Folgen ihrer eigenen Untätigkeit zu korrigieren, indem sie vor den noch immer anhaltenden Massenverbrechen nicht länger die Augen verschließt.

Keine Verengung der Syrienpolitik auf ISIS

Der internationale Kampf gegen den Vormarsch des ISIS im Nordirak und in Syrien lässt die dramatische humanitäre Situation der Zivilbevölkerung in den Hintergrund rücken. Die derzeit zu beobachtende Tendenz, den Bürgerkrieg in Syrien nur noch durch die Brille eines Kampfes gegen islamistische Gruppierungen wie ISIS oder Al-Nusra zu betrachten, ist jedoch eine gefährliche Verengung. Die unter dem Konflikt leidende Zivilbevölkerung muss besser vor Gewalt geschützt und moderate Kräfte gestärkt werden, wenn Syrien nicht unwiderruflich zu einem gescheiterten Staat wie Somalia werden soll. Solange unschuldige Zivilisten Opfer systematischer Massaker werden, bleibt eine diplomatische Lösung illusorisch.

Durch die derzeit stattfindenden Militäraktionen steht der Konflikt in Syrien zwar wieder stärker im Augenmerk der internationalen Öffentlichkeit. Diese Aufmerksamkeit und Dynamik sollte jedoch von politischer Seite auch dazu genutzt werden, um über den Kampf gegen ISIS hinaus den Schutz der Zivilbevölkerung in ganz Syrien zu einer Priorität des internationalen Engagements zu machen. Folgende Handlungsoptionen sollten hierbei geprüft werden:

1) Diplomatische Bemühungen ausbauen

Trotz des Scheiterns aller bisheriger Friedensbemühungen sollten erneute Gesprächsfäden zwischen den Konfliktparteien gesponnen werden. Hier müssen auch die Unterstützer des Regimes – allen voran Russland und Iran – sowie die Unterstützer der verschiedenen Rebellengruppen – Katar, Saudi Arabien, die Türkei und die USA – mit einbezogen werden. Das derzeit verhandelte Nuklearabkommen mit dem Iran sowie die indirekte Kooperation der USA und Irans im Konflikt mit ISIS könnten eine Chance für Verhandlungen über die Zukunft Syriens darstellen. Gleichzeitig sollte mit Russland und Chi-na über eine Überweisung der Causa an den Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, um die Konfliktparteien von weiteren Gräueltaten abzuschrecken. Nicht nur angesichts glaubwürdiger, dem UN Sicherheitsrat vorliegender Belege, dass zehntausende Oppositioneller auf Weisung des Assad-Regimes zu Tode gefoltert wurden, ist eine Amnestie oder gar Kooperation mit Assad ausgeschlossen.

2) Luftangriffe auf Zivilisten unterbinden

Die Zivilbevölkerung Syriens leidet in hohem Maße unter Angriffen aus der Luft. Ein besonders grausames und nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheidendes Mittel der Kriegsführung ist der Einsatz von Benzin- und Chlorgasbomben durch das syrische Regime gegen von Rebellen gehaltene Wohngebiete. Die internationale Gemeinschaft sollte nicht hinnehmen, dass die syrische Luftwaffe grundlegende Normen des Völkerrechts kontinuierlich und ungestraft bricht. Sollte die Regierung in Damaskus weiterhin solche eindeutig völkerrechtswidrigen Angriffe fliegen, sollte ein Weg gefunden werden, die bereits heute im Kampf gegen ISIS befindlichen Luftstreitkräfte zur Unterbindung weiterer Attacken auf die Zivilbevölkerung zu nutzen.

Zudem sollte Deutschland seine internationale Reputation im Bereich der Rüstungskontrolle nutzen, um eine Ächtung von Benzin- und Chlorgasbomben zu erreichen. Die genannten Waffen müssen in die Bemühungen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zur Vernichtung der syrischen Chemie-waffen mit einbezogen werden.

3) Lokalen Wiederaufbau unterstützen

In den von moderaten Rebellen der Freien Syrischen Armee befreiten Gebieten muss der wirtschaftliche Wiederaufbau stärker unterstützt werden. Eine Motivation für Kämpfer, sich extremen Islamisten anzuschließen, ist schließlich auch finanzieller Natur. Insbesondere ISIS verfügt über erhebliche finanzielle Mittel. So kann die Gruppe ihren Kämpfern einen vergleichsweise hohen Sold zahlen und ihnen zudem im Todesfall die Versorgung der zurückgelassenen Familie zusagen. Aufbauhilfen in Gebieten, in denen keine Kampfhandlungen mehr stattfinden, wären eine große Hilfe, der Bevölkerung eine Versorgung aus eigener Kraft und außerhalb der Kriegsführung auf Seiten der Islamisten zu ermöglichen. Für einen Wiederaufbau sollte das Augenmerk zudem auf die Förderung lokaler Waffenstillstandsabkommen gelegt werden. Dialog-foren, wie sie zum Beispiel vom Genfer Centre for Humanitarian Dialogue vorangebracht werden, können Vertreter verschiedener ethnischer, religiöser, politischer und sozialer Gruppen zusammen-bringen und das Potential für Racheakte und ethnische Konflikte verringern.

4) Hilfe für Flüchtlinge und Anrainer stärken

Das UN-Büro für die Koordination humanitärer Hilfe beziffert die notwendigen Mittel für die humanitäre Hilfe in Syrien und in den Nachbarländern auf insgesamt sechs Milliarden US-Dollar für 2014. Bisher wurden nur 2,4 Milliarden US-Dollar bereitgestellt; 60% der notwendigen Finanzmittel fehlen noch. Die UN muss daher inzwischen die Nahrungsmittelrationen kürzen. Zwar hat sich Deutschland bisher bereit erklärt, 25.500 Syrer aufzunehmen und humanitäre Hilfsmaßnahmen in Syrien finanziell zu unterstützen.

Dennoch gibt es keinen Zweifel, dass eine Ausweitung der Hilfen für Syrien und die Nachbarländer dringend notwendig ist. Hierbei handelt es sich nicht nur um klassische humanitäre Hilfe, sondern auch um Unterstützung zur Stabilisierung der Nachbarstaaten. So gab es bereits gewaltsame Zwischenfälle im Libanon. Auch in der Türkei steht die lokale Bevölkerung der schieren Masse an Flüchtlingen zunehmend skep-tisch gegenüber. Der Libanon hat inzwischen die Grenze für weitere Flüchtlinge geschlossen. Dies sind Warnzeichen, auf die man jetzt reagieren sollte, bevor Skepsis in offene – und deutlich schwieriger zu bewältigende – Konflikte umschlägt.

Vor diesem Hintergrund sollten die Anrainerstaaten bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe sowie der Herstellung eines friedlichen Umfelds um die Flüchtlingslager herum unterstützt werden. Zudem bedarf gerade der Gesundheits- und Bildungssektor der Aufnahmeländer stärkerer Unterstützung, wenn man verhindern will, dass die derzeitige Generation von Kindern und Jugendlichen auf Grund mangelnder Bildung und schlechter Versorgung vollkommen perspektivlos aufwächst. So ließen sich durch eine verantwortungsbewusste Vorsorge die langfristigen negativen Konsequenzen dämpfen, die der Bürgerkrieg in den kommenden Dekaden zweifellos haben wird. Die EU sollte daher deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen, als dies bisher der Fall ist.

Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft

Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2005 mit dem Beschluss der Responsibility to Protect dazu verpflichtet, ihre Bevölkerungen vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnischen Säuberungen zu schützen. Sollte eine Regierung zum Schutz der Zivilbevölkerung nicht willens oder fähig sein, hat die internationale Gemeinschaft die Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung. Angesichts der schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Syrien ist es Zeit, dass die Weltgemeinschaft ihren Worten Taten folgen lässt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht. Je länger die internationale Gemeinschaft einer weiteren Brutalisierung tatenlos zusieht, desto schwieriger und teurer wird ein späterer Wiederaufbau werden. Eine Perspektive für Syrien kann nur dann entstehen, wenn der Kampf gegen ISIS mit einem effektiveren Schutz der Zivilbevölkerung überall in Syrien einhergeht und systematische Menschenrechtsverbrechen bestraft werden.

Autoren: Gregor Hofmann, Dr. Robert Schütte

Download: Das Policy Brief „Trotz Kampf gegen ISIS: Schutz der syrischen Bevölkerung nicht vergessen!“ als PDF herunterladen.

Weiterlesen: Zu den Experteninterviews zu Syrien.

Kampf gegen IS: Syrien darf nicht vergessen werden!

Der Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) darf sich nicht auf den Irak beschränken. Er muss auch Syrien in den Blick nehmen, um der Terrormiliz jegliche Rückzugsräume zu nehmen. Hierbei taugt das Assad jedoch nicht als Partner. Als politischer Geburtshelfer des IS und aufgrund seiner schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verbietet sich jede Zusammenarbeit. Wichtig ist vielmehr eine ganzheitlich-regionale Strategie, in der der Schutz der Zivilbevölkerung vor IS und Assad ein zentrales Element sein muss.

Der Vormarsch des IS im Irak und die Verbrechen, die dabei an der Bevölkerung begangen werden, sorgen international für große Befürchtungen. Es ist in der internationalen Staatengemeinschaft inzwischen Konsens, dass der Vormarsch des IS gestoppt werden muss. Doch das wird nicht ausreichen, um die Terrororganisation dauerhaft zu zerschlagen. Hierfür müssen auch die Rückzugsorte der Gruppe ins Visier genommen werden. Sonst droht ein Wiedererstarken des IS, so wie dies die Taliban jahrelang in den Grenzregionen zu Pakistan vorgemacht haben. Momentan ist Syrien genau so eine Rückzugsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund hat die US-Regierung angekündigt, Luftschläge auch gegen Ziele innerhalb Syriens durchzuführen.

Internationale Schutzverantwortung für die Menschen im Irak

Es ist offensichtlich, dass die Regierung im Irak ihre Bevölkerung derzeit nicht vor den Gräueltaten des IS schützen kann. Man muss von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, eventuell sogar von Völkermord ausgehen. Gemäß des 2005 auf dem UN Weltgipfel verabschiedeten Konzepts der Schutzverantwortung (engl. responsibility to protect, R2P) hat jeder Staat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Sollte ein Staat nicht willens oder – wie im Falle des Iraks – nicht fähig sein, dieser Verantwortung nachzukommen, muss die Weltgemeinschaft für den notwendigen Schutz der Zivilbevölkerung sorgen und darf hierfür notfalls auch militärisch eingreifen.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung des Iraks um internationale Hilfe sowie Luftschläge der USA gegen IS Verbände gebeten. Fest steht aber: Es muss deutlich mehr getan werden, um den Vormarsch des IS so schnell wie möglich zu stoppen und die Bevölkerung vor weiteren Gräueltaten zu schützen.

Die Lehren aus Afghanistan

Die internationale Gemeinschaft sollte die richtigen Lehren aus dem Krieg in Afghanistan ziehen: Die nachhaltige Zerschlagung einer Terrorgruppe kann nur gelingen, wenn ihr die Rückzugsmöglichkeiten genommen werden. Das ist im Falle der Taliban versäumt worden, die sich in die pakistanisch-afghanischen Grenzgebiete zurückziehen konnten. Für den IS bietet Syrien momentan eine vergleichbare Rückzugsmöglichkeit. Wenn es die internationale Gemeinschaft mit ihrem Kampf gegen IS ernst meint, muss sie die Gruppe gleichermaßen in Syrien wie im Irak bekämpfen. Die Wurzeln der Gruppe liegen zwar im Irak, seine jetzige Stärke erreichte er aber durch Erpressungen und Eroberungen in Syrien.

Der syrische Präsident Assad selbst hat den IS gefördert, um die gemäßigten Rebellen zu schwächen und zu spalten. Die Kämpfer des IS setzten sich  hierdurch zunehmend gegenüber den gemäßigten, aber schlecht ausgestatten und unterfinanzierten Rebellen der Freien Syrischen Armee durch und konnten im Laufe der Zeit immer weitere Ressourcen hinzugewinnen. Zudem konnte der IS durch seine weitreichende Zielsetzung anderen islamistischen Gruppen Kämpfer abwerben und ausländische Kämpfer rekrutieren. Auch durch die finanzielle Unterstützung durch Golfmonarchien entstand auf diese Weise eine unvergleichlich brutale und effektive Gruppierung.

Nun dient sich Assad als Alliierter im Kampf gegen diejenigen Extremisten an, die er selbst miterschaffen hat. Er will zum Profiteur des durch ihn selbst verursachten Unglücks werden. Mit ihm zu kooperieren wäre deswegen ein großer Fehler. Die Verbrechen des Assad Regimes an der eigenen Bevölkerung haben derartige Ausmaße angenommen, dass eine Zusammenarbeit weder politisch noch moralisch möglich ist. In jedem Fall sollte das Assad Regime für die Förderung des IS nicht belohnt werden, indem es auf dem Weg einer Anti-IS-Allianz politisch rehabilitiert und ihm ein Vorgehen gegen seine Gegner ermöglicht wird. Denn klar ist: Sollte Assad weitere Massaker und Giftgaseinsätze gegen die Bevölkerung der vom IS beherrschten Gebieten verüben, so würde dem Westen hierfür eine Mitverantwortung gegeben werden. Es ist daher  ein Gebot der Klugheit, sich nicht in die Hände des skrupellosen Assad Regimes zu begeben.

Die Bevölkerungen im Irak und Syrien schützen

Die Extremisten konnten nur deswegen zur gefährlichsten islamistischen Bewegung der Welt werden, weil die internationale Gemeinschaft dem Bürgerkrieg und den Massenverbrechen in Syrien sowie dem allmählichen Zerfall der dortigen staatlichen Strukturen tatenlos zusah. Die jetzige Situation ist weniger dem Handeln, als dem jahrelangen Nichtstun der Staatengemeinschaft und des Westens geschuldet. Sollte sich nun ein Konsens zum Handeln gegen den IS finden, sollte der Schutz der zivilen Bevölkerung ein elementarer Bestandteil jeder Strategie sein. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass die IS Milizen einfach nur aus dem Irak verdrängt werden und statt dessen ihre Schreckensherrschaft in Syrien verstärken.

Der IS macht mit seiner brutalen Kampagne vor keinen Grenzen halt. Deswegen darf auch die internationale Gemeinschaft ihren Kampf gegen IS nicht an der irakisch-syrischen Grenze zum Stillstand kommen lassen. Es braucht eine ganzheitliche, regionale Strategie, in deren Zentrum endlich der Schutz der bedrohten Zivilbevölkerungen stehen muss. Im irakischen Sindschar-Gebirge konnte ein Völkermord an den Jesuiten nur knapp und durch ein beherztes Eingreifen verhindert werden. Es ist nun an der Zeit, endlich auch gegen die Verbrecher in Syrien vorzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese unter der Fahne des IS oder dem Kommando des Assad-Regimes kämpfen.

von Claudia Wiehler

Genocide Alert Policy Brief 2/2014: Zentralafrikanische Republik – Ein Brandherd erfordert Handeln

In der Zentralafrikanischen Republik sind fast eine Million Menschen auf der Flucht, Tausende fanden den Tod. Es ist zu erwarten, dass weiterhin schwere Gräueltaten begangen werden. Um dies zu verhindern, hat die EU einen Überbrückungs-Militäreinsatz beschlossen. Deutschland kann und sollte einen Beitrag hierzu leisten und daher einen solchen Einsatz logistisch unterstützen. Die Bundeswehr sollte verfügbare Transportkapazitäten freistellen, sich finanziell am Ausbau der humanitären Hilfe beteiligen sowie die schlecht ausgerüsteten MISCA-Friedenstruppe der Afrikanischen Union logistisch und finanziell unterstützen.

Staatlicher Kollaps

Seit der ehemalige Präsident François Bozizé im März 2013 durch die mehrheitlich muslimischen Séléka-Rebellen („Allianz“ in Sango) gestürzt wurde, befindet sich die Zentralafrikanische Republik (ZAR) in einer Gewaltspirale. Angesichts des Zusammenbruchs staatlicher Institutionen und zahlreicher Menschenrechtsverbrechen verschiedenster Milizen steht das knapp 4,6 Millionen Einwohner zählende Land vor einer humanitären Katastrophe.

Nachdem der selbsternannte Präsident Djotoda Anfang 2014 zurücktrat, wählte der Nationale Übergangsrat Catherine Samba Panza zur neuen Präsidentin des Landes. Sie gilt in Bangui bislang als kompetente und unbestechliche Politikerin, die sich durch ihr Eintreten für Bürger- und Frauenrechte einen guten Ruf erworben hat. Für die neue Übergangsregierung ist es wegen des weitgehenden Zusammenbruchs staatlicher Institutionen unmöglich, den Kämpfen Einhalt zu gebieten, Zivilisten effektiv zu schützen und gleichzeitig eine politische Lösung für den Konflikt zu finden. Externe Unterstützung durch die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen und die Europäische Union sind daher unabdingbar.

Große Teile der Bevölkerung haben durch Zerstörung und Vertreibung ihre Existenzgrundlage verloren. Laut dem Büro der UN für Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) befinden sich derzeit über 900.000 Zentralafrikaner auf der Flucht. Etwa 500.000 von ihnen befinden sich in der Hauptstadt Bangui, 100.000 auf dem von französischen Truppen gesicherten Flughafen. Die Verteilung dringend benötigter Nahrungsmittel sowie medizinischer Hilfe gestaltet sich trotz der von der UN mandatierten 1.600 französischen Soldaten und der auf 6.000 Soldaten ausgerichteten (aber noch nicht vollständig stationierten) MISCA-Friedenstruppe der Afrikanischen Union (AU) als schwierig. Viele Teile des Landes sind unerreichbar. Gezielte Angriffe auf die internationalen Truppen sowie Gräueltaten gegenüber der Zivilbevölkerung haben dramatisch zugenommen. UNICEF schätzt die Zahl der von diversen Milizen rekrutierten Kindersoldaten auf ca. 6.000.

Reaktion Deutschlands und der EU

Deutschland hat sich bislang zum einen  finanziell am Militäreinsatz der AU beteiligt sowie logistische Hilfe in Form von Transportflügen bereitgestellt. Am 20. Januar 2014 haben mehrere EU-Staaten insgesamt 469 Millionen US-Dollar an humanitärer Hilfe zugesagt. 200 Millionen sollen sofort fließen. Zudem beschlossen die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten, binnen weniger Wochen eine rund 500 Soldaten umfassende europäische Truppe zur Unterstützung der bereits vor Ort im Einsatz befindlichen französischen und afrikanischen Soldaten zu entsenden. Die EU-Truppe soll auf einen Einsatz in der Hauptstadt Bangui sowie die Sicherung des Flughafens begrenzt sein und dient der Überbrückung, bis entweder die afrikanische Mission MISCA ihre geplante Truppenstärke erreicht hat oder eine UN-Mission entsandt wird. Deutschland beschränkt sich hierbei auf die logistische Unterstützung des EU-Einsatzes und plant, die französische Armee bei ihrem Einsatz in Mali zu entlasten.

Erforderliche Maßnahmen und mögliche Beiträge Deutschlands

Der unmittelbare Schutz der Zivilbevölkerung vor weiteren Gräueltaten muss gesichert und die öffentliche Ordnung insbesondere in der Hauptstadt Bangui wiederhergestellt werden.

  • Für die Arbeit vieler Hilfsorganisationen und für die Verteilung von Hilfsgütern ist Schutz, etwa in Form sicherer Korridore, grundlegend.
  • Weitere logistische und finanzielle Unter-stützung der schlecht ausgerüsteten MISCA ist hierfür essenziell. Das Engagement der EU und Deutschlands ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen. Es muss zudem eine Regelung für eine EU-weite Lastenverteilung der französischen und europäischen Einsatzkosten gefunden werden.
  • Die rund 500 EU-Soldaten könnten neben dem Schutz von Flüchtlingen und Zivilisten auch durch Aufklärung, medizinische Unterstützung und Transporthubschrauber einen großen Beitrag zur Stabilisierung der Hauptstadt und zur Arbeit von Hilfsorganisationen leisten. Wichtig ist nun, dass die inzwischen vom UN-Sicherheitsrat mandatierte Mission schnell vor Ort stationiert wird.
  • Zur Befriedung ist die Finanzierung und Durchführung eines umfassenden Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm für Ex-Rebellen der verfeindeten Gruppen erforderlich.
  • Die Bundeswehr sollte umgehend verfügbare Transportkapazitäten bereitstellen.
  • Finanziell sollte Deutschland sich am Ausbau der humanitären Hilfe gemäß den Anforderungen des OCHA beteiligen. Der Strategic Response Plan des OCHA für die Zentral-afrikanische Republik ist mit 59,8 von angestrebten 552 Millionen US-Dollar erst zu 11 % finanziert Das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz könnten im Flüchtlingslager am Flughafen Bangui einen großen Beitrag leisten. Die Versorgung der über 100.000 Flüchtlinge ist bislang nicht gewährleistet.
  •  Bei Friedensverhandlungen ist eine Betei-ligung der Minderheiten aus den Rand-gebieten dringend notwendig, um nachhaltige Lösungen finden zu können. Zur Verhinderung weiterer Gräueltaten zwischen Christen und Muslimen, die als Produkt und nicht als Grund der Rebellion anzusehen sind, sollten parallel dazu Stabilisationsmaßnahmen, wie interreligiöse Dialoge und dringend benötigte Wiederaufbauhilfe eingeleitet werden. Hier können sich Vermittler der UN, AU und EU zwischen den Konfliktparteien einschalten.
  • Die Zentralafrikanische Republik ist Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. Verantwortliche für Menschenrechtsverbrechen die Rekrutierung von Kindersoldaten sollten angeklagt werden. Die UN sollte hierfür umgehend eigene Untersuchungen einleiten.
  • Das beschlossene Waffenembargo muss aufrechterhalten werden.
  • Mögliche gezielte Sanktionen gegen jene, die politische Verhandlungen blockieren, sollten – wie in der UN-Resolution vorbehalten – weiterhin in Betracht gezogen werden.

 

Download: Policy Brief Zentralafrikanische Republik – Ein Brandherd erfordert Handeln

 

Jens Stappenbeck ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Genocide Alert.

Emilia von Mettenheim ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Genocide Alert.

 

Offener Brief an die UN Generalversammlung: Entwicklung und menschliche Sicherheit

Anlässlich des 68. Treffens der UN Generalversammlung wendet sich Genocide Alert zusammen mit weiteren NGOs in einem offenen Brief an die versammelten Staats- und Regierungschefs der Welt mit der Forderung, das Konzept der menschlichen Sicherheit als integralen Bestandteil der künftigen Entwicklungsagenda zu verankern.

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