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Humanitäre Intervention in Libyen: Eine historische Entscheidung

Es ist ein historischer Moment: Mit Resolution 1973 hat der UN-Sicherheitsrat ein Mandat zur Durchsetzung einer Flugverbotszone über Libyen sowie aller notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung erlassen. Ausgenommen hiervon ist nur der Einsatz von Besatzungstruppen auf libyschem Boden. Endlich setzt die internationale Gemeinschaft ein Zeichen für Menschenrechte, inklusive der Ermächtigung, Deklarationen nun auch Taten folgen zu lassen. Es sind offenbar keine geo-strategischen Interessen, sondern humanitäre Motive, die die Welt endlich zu einem Eingreifen veranlasst haben. Spät, aber nicht zu spät macht die internationale Gemeinschaft klar, dass sie zur Wahrnehmung ihrer Schutzverantwortung gegenüber der libyschen Bevölkerung willens ist.

Für Gaddafi bedeutet dies, dass weitere Bombardierungen durch seine Luftwaffe künftig durch Kampfjets Frankreichs, Großbritanniens, Kanadas, der USA sowie weiterer Staaten verhindert werden. Außerdem ist auch ein Ausschalten von vorrückenden Panzern oder anderer Bodenziele abgedeckt, wenn diese die Zivilbevölkerung gefährden sollten. Bemerkenswert ist außerdem, dass es sich nicht um einen westlichen Alleingang handelt. Die arabische Liga hat nicht nur selbst die Einrichtung einer Flugverbotszone gefordert, sondern ist sogar bereit bei der militärischen Umsetzung zu helfen. Nach allem Zwist und bösem Blut der letzten zehn Jahre handelt es sich um einen bemerkenswerten Schulterschluss zwischen Orient und Okzident, wenn auch nur im speziellen Falle Libyens. Für die westliche Staatenwelt bedeutet die humanitäre Intervention zum Schutz des libyschen Volkes vor seiner eigenen Regierung eine Handreichung an die muslimischen Völker dieser Welt mit der Aussage: Auch für bedrohte Muslime ist der Westen bereit, das Leben eigener Soldaten aufs Spiel zu setzen. Angesichts einer Mehrheit kriegsmüder Wähler daheim und einer schwierigen Mission am Hindukusch ist dies eine mehr als beachtliche Entscheidung.

Zwar haben Russland und China nicht für Sicherheitsratsresolution 1973 gestimmt, sie haben aber auch nicht ihr Veto dagegen eingelegt. Dies allein kann schon als ein Schritt in die richtige Richtung gewertet werden wenn man bedenkt, dass beide Länder ansonsten jeglichem Eingriff in die Souveränität dritter Staaten zu Menschenrechtszwecken extrem skeptisch gegenüberstehen. Der wirkliche Wermutstropfen ist vielmehr die Enthaltung Brasiliens, Indiens und Deutschlands. Alle drei Staaten haben sich für einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat beworben und haben nun doch bewiesen, dass sie offenbar zur Übernahme von Verantwortung im weltweiten Maßstab nicht in der Lage sind. Von den aufstrebenden Mächten Indien und Brasilien hätte man mehr erwarten können. Von Deutschland hätte man mehr erwarten müssen. Mit ihrer Enthaltung hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung im Westen isoliert, durch ihre Blockadehaltung hat sie die Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik verhindert. Vor allem aber hat sie mit ihrer ablehnenden Positionierung populistischen Pazifismus mit Friedens- und Menschenrechtspolitik verwechselt. Man muss von Glück reden, dass Deutschlands Stimme in der Welt kein Gehör gefunden hat. Die Bundesregierung hat sich für die falsche Seite der Geschichte entschieden.

von Robert Schütte, Vorsitzender von Genocide Alert

Responsibility to Protect – Pure Machtpolitik oder echte Menschenrechtspolitik?

Die Internationalen Kommission zu Intervention und staatlicher Souveränität (ICISS) veröffentlichte im Jahre 2001 einen Bericht, der mit der benennung der Schutzverantwortung oder „Responsibility to Protect“ die Debatte über die sogenannte humanitäre Intervention neu entfacht. Robert Schütte und Johanne Kübler haben in einem Occasional Paper der Human Security Research Unit der Universität Marburg den Hintergrund der Kontroverse rund um Souveränität und Intervention analysiert und gängige Kritiken des Konzepts mithilfe von Theorien der Internationalen Beziehungen erklärt.

Conclusion: The Responsibility to Protect Between Concealed Power Politics and Principled Policy

Humanitarian objectives play an increasing role in the public discourse of politicians and media, which has even lead social scientists to identify a so called CNN effect influencing the public agenda profoundly. The mobilization of political support and financial aid in cases of human suffering brought to the attention of a wider international public indicates an increasing attachment to the needs and fears of people around the world. It has become a commonplace to assume that economic globalisation and liberal-democratic hegemony are contributing to or even causing the growing extent of interdependence throughout the world, thereby cumulatively reducing the importance of the factors time and space for social interaction. It is for this that classical concepts of security are increasingly queried with the aim to broaden the focus and analysis of the issue. Kofi Annan got this situation to the point stating that “today, no walls can separate humanitarian or human rights crises in one part of the world from national security crises in the other.“ In fact, the fall of the Berlin wall and the dissolution of the communist military and ideological counterpart to liberal democracy have greatly picked up the pace in favour of human rights. It is in this new global political context that the gap between expectations in a new human world order and the mind-shocking humanitarian catastrophes at the beginning of the 90s have provoked a controversy concerning the limits of sovereignty as well as the international community’s duty to react. Furthermore, the failure of the United Nations Security Council to overcome old lines of division has spread the opinion of a need to reform the global architecture of global security governance.

The present paper has outlined that, thanks to its long engagement for the humanitarian cause and its implementation of Human Security as official foreign policy doctrine, Canada has took up the task to find a viable answer to the question of humanitarian intervention and state sovereignty. The resulting report The Responsibility to Protect has elaborated and clarified a more comprehensive notion of sovereignty, which stresses the responsibility of a state to protect its citizens from harm. Given that a state is not able or not willing to provide for the security of its people, the international community is allowed to react under certain conditions. Such an interference in the domestic affairs of another state has to meet high criteria of legitimacy, adequacy, proportionality and prospect of success over the long run, therefore comprising also a responsibility to prevent and to rebuild, besides the already discussed responsibility to intervene. In this setting the Security Council plays the chief part, which can only be overridden in cases of an obvious defection on grounds of political mischief of a veto-power. Despite all efforts to avoid any possibility of voluntaristic exploitation of the rules stated by the ICISS, there is a line of division mainly between the liberal democratic sphere and the G-77. In order to account for the prevailing logic of approval and opposition to the reports proposition, the paper has outlined and discussed two theoretical approaches to the question: A Classical Realist position, drawing on E. H. Carr, identifying the support of the west and the resistance of the G-77 as a form of concealed powerpolitics. Furthermore a Constructivist perspective, which considers the enforcement of human rights a principled belief gaining a more salient role for the definition of national interests after the end of Cold War, thereby granting to normative ideas an independent and powerful role in the explanation of foreign policy. In any case, it is impossible to assign one of the approaches an a priori superiority. The Judgement of which paradigm serves better as an explication of the logic for support and opposition of a new notion of sovereignty is contingent on the preferences of the researcher, and maybe also on his cultural and political background.

Following Kuhn’s explanation of normal science and paradigmatic shift, this is rather a socio-psychological question of persuading researchers than a task to consider what is right or wrong, because a paradigm “cannot be made logically or even probabilistically compelling for those who refuse to step into the circle” of its hermeneutical hard-core. Both approaches concede an intrinsic value to the understanding of world politics, and it lies basically with the prevailing researcher to estimate which one is more convincing. It remains still to be answered whether the Realist hegemony in International Relations Theory will be challenged by more sociologically influenced theories like that of Constructivism. In order to see further than the end of ones own epistemic nose, it is remarkable to note such a steady shift in economics translating in an incorporation of psychological and sociological, that is for our purpose ideational, variables in its research design: For his work on psychological factors in economics, Daniel Kahnemann even received the Nobel Price in 2002. In any case, to find adequate theoretical interfaces for the concept of Human Security in International Relations theory is a valuable field of research for the Human Security community, clarifying thereby the scope and precision of the concept to analyze question of security at the beginning of the 21st century.

Zusammenfassung des UN-Berichts zur Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss im Jahr 2005 einstimmig die Schutzverantwortung („responsibility to protect“) zur Prävention von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, veröffentlichte im Januar 2009 einen Bericht zur Umsetzung dieser Verantwortung, der auf drei Säulen basiert und insbesondere die Bedeutung einer rechtzeitigen Erkennung und Einleitung von Maßnahmen bei derartigen Verbrechen hervorhebt. Eine öffentliche Verabschiedung der Schutzverantwortung wird für das erste Quartal dieses Jahres erwartet. Nichtregierungsorganisationen bereiten sich bereits auf die kommende Sitzung der UNO-Generalversammlung vor.

 

Der UN-Generalsekretär

Generalsekretär Ban Ki-moon betont in seinem Bericht die Verantwortung aller Staaten, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Menschen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Eine angemessene und notwendige Reaktion auf diese Delikte beinhaltet verschiedene Präventions- und Schutzmaßnahmen durch die UNO-Mitgliedsstaaten, die UNO selbst, regionale und subregionale Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Dabei werden nicht nur die westlichen, sondern auch andere, insbesondere afrikanische Staaten miteinbezogen.

Ban Ki-moon erwähnte die drei Säulen der Schutzverantwortung erstmals im Juli 2008. Die in den drei Säulen genannten Maßnahmen sind in ihrer Bedeutung gleichwertig. Sie müssen jeweils unmittelbar nach Feststellung des Tatbestandes umgesetzt werden können.

Erste Säule:

Hier wird die Verantwortung jedes einzelnen Staates hervorgehoben, ihre Bevölkerung zu schützen. Sie stellt die Grundlage der Schutzverantwortung dar. Regierungen müssen demnach wirksame Maßnahmen ausarbeiten, um innerstaatliche Konflikte lösen zu können. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Rechte von Frauen, Minderjährigen und Minoritäten gewahrt werden. Mit Hilfe des UNO-Menschenrechtsrats soll überprüft werden, ob Regierungen ihren Verpflichtungen nachkommen. Alle Staaten werden dazu angehalten, durch Selbstreflexion Risikofaktoren zu ermitteln, die zu Gräueltaten führen könnten. Die Zusammenarbeit von internationalen und nationalen Organisationen muss insbesondere für die Polizei und das Militär sowie das Rechtswesen, die Parlamente und die Menschenrechtsgruppen vereinfacht werden. Zivilgesellschaftliche Akteure und internationale Organisationen sollen helfen, nationale sowie transnationale Netzwerke für Überlebende zu gründen und weiterzuführen, um damit eine Wiederholung von Gräueltaten anderenorts zu verhindern.

Zweite Säule:

Hierbei wird die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft betont, den Staaten beim Schutz ihrer Bürger und bei der Beendigung schwelender Konflikte zu helfen. Dabei sollen Staaten ermutigt und unterstützt werden, den Forderungen der ersten Säule nachzukommen. Gemeinsames Engagement und aktive Partnerschaften von und zwischen der internationalen Gemeinschaft und einzelnen Staaten sind besonders dann gefragt, wenn die politische Führung eines Landes schwach, gespalten oder unsicher ist. Eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Interessengruppen (Mitgliedsstaaten, regionale und subregionale Institutionen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft) ist dabei unbedingt erforderlich. Bei der Vermittlung von humanitären Normen soll auf Dialog, Schulung und Training gesetzt werden. Regionale und subregionale Organisationen sollen auch hier eng zusammenarbeiten. Zivilisten und Polizisten müssen auf Notsituationen vorbereitet werden, um beim Ausbruch ethnischer Spannungen schnell reagieren zu können. Die vorbeugende Stationierung von Soldaten kann zur Stabilität unruhiger Regionen beitragen. Staaten sollten ihren eigenen Sicherheitsapparat ausbauen und damit Stabilität für alle in ihren Grenzen lebenden Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die verstärkte Einbindung der sogenannten „Peacebuilding Commission“ in die Schutzverantwortung.

Dritte Säule:

Versagen die ersten beiden präventiven Ansätze, dann ist die internationale Gemeinschaft dazu aufgefordert, direkt einzugreifen, um Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Rassendiskriminierung zu verhindern bzw. zu beenden. Dabei werden auch Zwangsmittel wie Sanktionen nicht ausgeschlossen. Der Sicherheitsrat, die UNO-Generalversammlung sowie der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen können einen Untersuchungsausschuss zur Ermittlung vermeintlicher Verstöße gegen internationales Recht einberufen. UNO-Missionen sollen dabei Staaten, die ihren Verpflichtungen in Bezug auf ihre Schutzverantwortung nicht nachkommen, frühzeitig warnen. Dies erleichtert ein rechtzeitiges Eingreifen der dazu befugten Institutionen wie der UNO-Generalversammlung, des Sicherheitsrates, des Internationalen Strafgerichtshofes, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und des Sonderberaters zur Verhinderung von Völkermord. Die internationale Gemeinschaft kann im Falle einer Nichtbeachtung der Schutzverantwortung den Internationalen Strafgerichtshof einschalten. Weitere Maßnahmen sind gezielte diplomatische Sanktionen (Einschränkung oder Verbot bei Reisen und Geldtransfers sowie beim Kauf von Luxusgütern und Waffen). Die Zivilgesellschaft kann ebenso direkten Einfluss auf einzelne Bürger sowie auf öffentliche und private Investoren nehmen, die Geld in fraglichen Ländern anlegen. Dem Generalsekretär kommt dabei eine besonders wichtige Aufgabe zu: Er muss den Sicherheitsrat und die Generalversammlung über sich abzeichnende Konfliktsituationen informieren. Die fünf Ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats werden dazu angehalten, ein erforderliches Eingreifen nicht durch ihr Veto zu blockieren. Die Generalversammlung beschließt die erforderlichen Maßnahmen, um Frieden und Sicherheit sowohl auf internationaler als auch regionaler Ebene zu überwachen. Die UNO-Mitgliedsstaaten und die Generalversammlung sowie der Sicherheitsrat müssen eine Strategie für ein schnelles militärisches Eingreifen entwickeln. Eine globale bzw. regionale Zusammenarbeit ist zur Kapazizätserweiterung und zur Frühwarnung ebenfalls notwendig.

Ban Ki-moon fordert die Generalversammlung auf, eine Strategie zur Umsetzung der Schutzverantwortung auszuarbeiten, die eine Präzisierung und Weiterentwickling der in der zweiten Säule festgelegten Maßnahmen beinhalten soll (internationale Hilfe und kapazitätserweiternde Maßnahmen). Des Weiteren soll durch eine möglichst regelmäßige Überprüfung der Mitgliedsstaaten festgestellt werden, ob sie ihre Schutzverantwortung auch einhalten. Dies könnte in Form einer halbjährlichen oder jährlichen Berichterstattung in den nächsten Jahren erfolgen.

Der Bericht warnt an verschiedenen Stellen vor den Folgen verspäteter Reaktionen und selektiver Berichterstattung. Ein reger Informationsaustausch zwischen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft und die Berücksichtigung der Kenntnisse ortsansässiger Partner sind bei der Entwicklung neuer Strategien besonders wichtig.

Die Debatte um die Schutzverantwortung gibt dem Sicherheitsrat die Gelegenheit, seine Unterstützung nochmals zu beteuern. Des Weiteren können Aspekte geklärt werden, die derzeit noch zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen. Zivilgesellschaftliche Akteure weltweit werden noch bis Ende März an einer Strategie arbeiten, um die Erfolgsaussichten bei der Diskussion und Abstimmung dieser Angelegenheit in der kommenden Sitzung der UNO-Generalversammlung zu erhöhen.

Katharina Zechner