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Dossier Internationale Strafgerichtsbarkeit – Ad-hoc Tribunale im Vergleich

Rechtswidrig begangene Taten haben eine Bestrafung zu Folge, wenn alle übrigen Voraussetzungen einer strafbaren Handlung gegeben sind. Diese Logik wohnt seit jeher allen Rechtssystemen inne und ist umfassend akzeptiert. Die schwersten Verbrechen, die die Menschheit kennt, namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, werden jedoch oft nur unzureichend verfolgt. Viele Verantwortliche für solche Massenverbrechen kommen straffrei davon.

Trotz allem gibt es aber auch positive Entwicklungen. Seit Ende des zweiten Weltkrieges wurden immer wieder Kriegsverbrecher*innen und Völkermörder*innen einer rechtmäßigen Bestrafung zugeführt. Vor rund 20 Jahren wurde dann der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) geschaffen. Er wird als die bislang größte Errungenschaft der internationalen Staatengemeinschaft auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts gesehen.

Doch bereits vor dem IStGH gab es verschiedene Ad-Hoc Gerichtshöfe und Kriegsverbrechertribunale. Diese haben entscheidend zur Entwicklung des Völkerstrafrechts beigetragen, indem sie Verantwortliche für Kriegsverbrechen und Völkermorde einer rechtmäßigen Bestrafung zugeführt haben. Genocide Alert zeichnet in einem neuen Dossier diesen Prozess hin zur Herausbildung einer individuellen Strafbarkeit für schwerste Verbrechen nach. Hierfür werden die Tribunale anhand eines Analyserasters verglichen.

Das Dossier bietet einen Überblick über die wichtigsten Stationen hin zu einer individuellen Strafbarkeit vor dem Völkerrecht für schwerste Verbrechen.

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Die Vertreibung der Jesiden – ein Völkermord?

Das Vorgehen des „Islamischen Staates“ gegenüber den Jesiden weist deutlich auf eine Vernichtungsabsicht hin. Soweit IS – Kämpfer nach Deutschland zurückkehren, werden die Gerichte sich damit auseinandersetzen müssen, wie die Handlungen juristisch einzuordnen sind. Das vorliegende Policy Brief erläutert die Vorgänge im Nordirak und deren Relevanz für das deutsche Strafrecht.

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