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Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht

Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27. Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion auf die Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen.

Dessen ungeachtet wird mit der, durch die UN-Resolution 2188 beschlossenen, Vernichtung der Chemiewaffen eine gefährliche Komponente des Bürgerkrieges in Syrien entschärft. Das war vor Kurzem noch undenkbar. Angesichts der Interventionsvorbereitungen der USA kam es zur ersten bindenden Sicherheitsratsresolution seit zweieinhalb Jahren Bürgerkrieg. Es ist fraglich, ob dies ohne Androhung militärischer Gewalt geschehen wäre. In der UN-Resolution aber einen Durchbruch der UN-Diplomatie zu sehen, ist verfrüht. Zumindest hinsichtlich einer politischen Lösung des Konflikts und der Wahrnehmung der Schutzverantwortung, nach der Zivilisten vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen sind. Dazu zählen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen. Menschenrechtsverletzungen werden in Syrien vor allem mit konventionellen Waffen verübt. Wenn die UN-Resolution keine Ablenkung davon, sondern einen Schritt zur Lösung darstellen soll, gilt es, den Moment zu nutzen und Verhandlungen zu initiieren. Ansonsten hat dies mit einer Lösung des Konflikts und der gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk bisher wenig zu tun. Was genau bedeutet also die Arbeit der OPCW, als auch der Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention für den syrischen Bürgerkrieg?

Die UN-OPCW-Mission in Syrien

Bis zum 1. November 2013 sollen zunächst alle Produktions- und Anreicherungsstätten und bis Mitte 2014 das gesamte chemische Waffenarsenal abgerüstet werden. Die OPCW hat nach eigenen Angaben 5.000 Inspektionen in 86 Staaten abgeschlossen und etwa 58.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe vernichtet. Rund 100 ihrer Mitarbeiter sollen in Syrien die Abrüstung des Chemiewaffenarsenals überwachen. Ein viel zitierter französischer Geheimdienstbericht schätzte das Arsenal auf etwa 1.000 Tonnen VX und mehrere hundert Tonnen Sarin. Ihre Zerstörung wäre ein historisches Novum, sowohl bezüglich ihres Umfangs als auch ihrer Durchführung inmitten eines Bürgerkrieges. Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die OPCW ist konsequent, aber eher Versprechung als Belohnung für die Arbeit in Syrien. Der Generalsekretär der OPCW, Ahmet Üzümcü, erklärte auf einer Pressekonferenz zu Syrien, der Zeitplan sei eng, bei Kooperation aller Parteien aber erreichbar.

Ob tatsächlich alle Akteure im syrischen Bürgerkrieg an einer Vernichtung des gesamten Chemiewaffenarsenals interessiert sind, ist schon hinsichtlich Assad und mindestens dschihadistisch-salafistischer Terrororganisationen wie der ‚al-Nusra-Front‘ und der ‚Islamischer Staat im Irak und der Levante‘ (ISIS) fraglich. Dies bedeutet nicht, dass gezögert werden sollte. Im Gegenteil: Eine der Hauptsorgen der internationalen Gemeinschaft war das Szenario, dass derartige Terrororganisationen im syrischen Bürgerkrieg chemische Massenvernichtungswaffen erobern könnten. Es bedeutet aber, dass die gemeinsame Mission der OPCW und der UN logistisch abgesichert werden muss. Diese Aufgabe wird die UN übernehmen.

Syriens Beitritt zur Chemiewaffenkonvention

Die 1997 in Kraft getretene Chemiewaffenkonvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen ist mit dem Beitritt Syriens einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Assad wird durch die Zusammenarbeit bei der Zerstörung seines Chemiewaffenarsenals zu einem Partner. Politisch schwächt dies die Opposition, deren Exilregierung der Nationalen Koalition von über 100 Staaten als die legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt wurde. Diese Legitimitätsaufwertung Assads ist aber schlicht alternativlos, da Assad die Kontrolle über das Chemiewaffenarsenal besitzt.

Das Angebot zu ignorieren hätte dem Grundsatz der Schutzverantwortung widersprochen, demzufolge der Einsatz von Gewalt ein proportionales Mittel zum Erreichen des Zieles darstellen müssen. Auch hinsichtlich begrenzter Luftschläge zu Abschreckung weiterer Chemieangriffe war dies nicht unumstritten. Letztlich vernichtet worden wären die Bestände und deren Einsatzmöglichkeiten zudem nicht. Die Frage steht im Raum, ob die Androhung von Gewalt damit das erreicht hat, was zuvor nicht erreicht wurde: Eine friedliche Einigung und die Verabschiedung einer UN-Sicherheitsratsresolution. Der deutsche Außenminister Westerwelle kommentierte, der UN-Sicherheitsrat habe seine „jahrelange Lähmung überwunden und Handlungsfähigkeit im Umgang mit der Krise in Syrien gezeigt“, UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach von einer „historischen“, der britische Außenminister Hague von einer „bahnbrechenden“ Resolution. Der amerikanische Außenminister Kerry sagte: „Wir haben zu unserer Verantwortung zurückgefunden, die Wehrlosen zu verteidigen“.

Die UN-Resolution kommt der Schutzverantwortung nicht nach

Doch die Verabschiedung der UN-Resolution täuscht. Der Stillstand der internationalen Gemeinschaft bezüglich des syrischen Bürgerkrieges wurde nicht durchbrochen. Denn zum einen kam sie nur zu Stande, da niemand ein ernsthaftes Interesse an einer erneuten Intervention im Nahen Osten hatte, selbst Obama nicht. Zum anderen zeigt eine Analyse der Resolution, dass für die Einigung nicht die Norm der Schutzverantwortung maßgeblich war, sondern vielmehr, dass kein UN-Sicherheitsratsmitglied ein Interesse an einer Schwächung der Chemiewaffenkonvention oder gar der Verbreitung von Chemiewaffen an Terroristen hat. Mit einer gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk hat dies nur indirekt zu tun. Mit einer Einigung auf eine gemeinsame Position bezüglich des syrischen Bürgerkrieges gar nichts.

Chemische Waffen haben in diesem Bürgerkrieg bisher keine entscheidende Rolle gespielt. Die Giftgaseinsätze waren zweifellos schrecklich. Dennoch wurden über 100.000 Menschen nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen getötet. Strategisch dürfte Assad der Verzicht also kaum treffen. Die überwältigende Mehrheit der Massaker wurde mit konventionellen Waffen verübt. Die Zerstörung der Chemiewaffen allein wird den jetzigen Stand des Bürgerkrieges insgesamt weder beeinflussen, noch zukünftige Massaker und Kriegsverbrechen verhindern. Sie wird jedoch einen drohenden künftigen Gebrauch solcher Waffen verhindern.

Die UN-Resolution bedeutet auch, dass eine Intervention zumindest so lange nicht wieder zur Debatte steht, wie sich die Mitarbeiter der OPCW in Syrien aufhalten. Wenn dies für Assad im Umkehrschluss aber nicht bedeuten soll, dass er bis zum Ende des Einsatzes Mitte 2014 den Krieg wie bisher mit konventionellen Mitteln und Kriegsverbrechen weiter fortführen kann, dann müssen die Sicherheitsratsmitglieder eine gemeinsame Position hinsichtlich des syrischen Bürgerkrieges und der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk entwickeln. Dass dies bisher nicht geschehen und das Verhältnis der Sicherheitsratsmitglieder weiterhin von Misstrauen und Eigeninteressen geprägt ist, zeigt auch die Abschwächung der Resolution durch Russland, durch die Assad bei Nichtbefolgung keine automatischen Sanktionen drohen. Bezüglich einer politischen Lösung verweist zudem lediglich Artikel 16 auf das Genfer Kommuniqué, das bereits im Juni 2012 ausgearbeitet wurde und nie in Kraft getreten ist. Artikel 17 fordert daran anknüpfend eine neue Syrien-Konferenz in Genf einzuberufen. Zwar muss man sich hierfür noch auf die Teilnehmer geeinigt werden. Sollte dies aber gelingen, rückt zumindest die Chance auf eine politische Lösung näher. Für einen Erfolg von Genf II muss sich die internationale Gemeinschaft aber bis zum geplanten Termin Mitte November 2013 den veränderten Realitäten in Syrien und den Anforderungen der Schutzverantwortung stellen.

Die Schutzverantwortung ernst nehmen

Wenn weitere schwere Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen, müssen Eigeninteressen der Sicherheitsratsmitglieder und auch ihr Misstrauen untereinander überwunden werden. Dazu gehört auch, sich mit der Zersplitterung und dem Extremismus weiter Teile der syrischen Opposition auseinander zu setzen, die sich zunehmend entlang von ethnisch-konfessionellen Konfliktlinien sowie Exil- und Lokalorganisationen aufspaltet. Die bisherige Praxis zwischen Parteilichkeit und Tatenlosigkeit führte dementgegen zu einer Radikalisierung, durch die in der Opposition gut vernetzte und finanziell sowie waffentechnisch hochgerüstete islamistische Verbände die Oberhand gewinnen. Terrorangriffe, Massaker und andere Menschenrechtsverbrechen derartiger Gruppen erfüllen inzwischen das Narrativ Assads, mit dem er die gesamte gemäßigte Opposition zu Beginn des Konfliktes diffamierte, als diese demokratische Reformen und ein Ende der Korruption forderte.

Zur Linderung der humanitären Tragödie sind zudem die sofortige Intensivierung humanitärer Hilfe sowie die Etablierung sicherer Hilfskorridore in Syrien dringend erforderlich. Zu den Hilfsbedürftigen innerhalb Syriens zählen inzwischen über 6,8 Millionen Syrer, darunter 4,25 Millionen Binnenflüchtlinge. Das Programm der UN zur Hilfe der Bevölkerung innerhalb Syriens (SHARP) ist mit veranschlagten 1,14 Milliarden US-Dollar bisher erst zu etwa 56% finanziert. Hinzu kommen über zwei Millionen Flüchtlinge, die vor allem von Syriens Nachbarstaaten Jordanien, dem Libanon, der Türkei, dem Irak und von Ägypten aufgenommen wurden. Dies zu ignorieren wäre nicht nur menschenrechtlich unverantwortlich, sondern würde auch die gesamte Region weiter destabilisieren. Hier gilt es, auch für Deutschland und die Europäische Union, der Verantwortung zur Aufnahme von Flüchtlingen intensiver nachzukommen und Aufnahmeprozesse zu erleichtern.

Letztlich gilt es zu verhindern, dass die zweite syrische Tragödie – neben dem Bürgerkrieg selbst – darin liegt, dass die internationale Gemeinschaft wieder dahin zurückfällt, bei schweren Menschenrechtsverletzungen tatenlos zuzusehen.

Jens Stappenbeck

„Ein syrisches Srebrenica“ – Zur aktuellen Diskussion um Syrien

Wenn die syrische Regierung tatsächlich Giftgas gegen ihre eigene Bevölkerung eingesetzt hat, wird der Westen eine militärische Intervention erwägen müssen. Sollte die internationale Gemeinschaft erneut nicht auf den Gebrauch von Giftgas durch Assad reagieren, wird dies höchstwahrscheinlich von Damaskus als Freifahrtschein für künftige Chemiewaffen-Angriffe gewertet werden. Es droht ein Bürgerkrieg, in dem die syrische Regierung ungestraft systematischen Gebrauch von Massenvernichtungswaffen gegen zivil-bewohnte Stadtviertel machen könnte. Nachdem der Bürgerkrieg bereits 100.000 Menschen das Leben gekostet hat, ist in diesem Fall mit einem rasanten Anstieg der Opferzahlen zu rechnen. Die internationale Gemeinschaft muss jetzt entschlossen handeln, wenn sie einen weiteren Einsatz von Giftgas gegen unschuldige Zivilisten verhindern will.

Seit zwei Jahren blockiert Russland Sanktionen gegen Damaskus

Außenminister Westerwelle hat zu Recht gefordert, dass die Vorwürfe gegen das Assad-Regime umgehend aufgeklärt werden müssen. Spezialisten der Vereinten Nationen sind bereits im Land und müssen sofort an den Ort des Geschehens gelassen werden, um eine unabhängige Untersuchung durchführen zu können. Man sollte sich jedoch keinen Illusionen hingeben: Schon jetzt ist klar, dass Assad jegliche Schuld verneinen und Russland an den Ergebnissen zweifeln wird. Wie vollständig kann Aufklärung in einem Bürgerkriegsgebiet schon sein, in dem die Wahrheit bekanntlich als erstes stirbt? Wenn selbst im friedlichen Deutschland ein NSU-Untersuchungsausschuss nach Anhörung von mehr als 100 Zeugen und Auswertung von über 12.000 Aktenordnern keine vollständige Aufklärung über die begangenen Verbrechen schaffen kann, wie soll dies in Syrien unter den Augen der mutmaßlichen Täter funktionieren?

Es ist auf die Blockade des Sicherheitsrates zurückzuführen, dass eine friedliche Lösung in unerreichbare Ferne gerückt ist und die verbleibenden politischen Alternativen allesamt mit großen Risiken behaftet sind. Selbstverständlich wäre ein gemeinsames Vorgehen der Vereinten Nationen sinnvoll, das den Druck auf Damaskus spürbar erhöht und fortgesetzte Gas-Angriffe abschreckt. Leider haben Russland und China in den vergangenen zwei Jahren jedes schärfere Vorgehen blockiert und selbst leichteste Sanktionen gegen das Assad-Regime verhindert. Anstatt sich für eine politische Lösung einzusetzen, haben Moskau und Peking die Vereinten Nationen zur Untätigkeit verdammt. So sehr man es sich auch wünschen mag: Es ist leider nicht damit zu rechnen, dass Präsident Putin trotz des Chemiewaffen-Einsatzes seine Blockade des Sicherheitsrates aufgeben wird. Die Zustimmung der UNO zur politischen Voraussetzung einer Reaktion zu machen wäre deshalb nicht nur unklug sondern auch im Sinne derjenigen, die gerade hunderte Frauen und Kinder mit Giftgas ermordet haben.

Eine Intervention wäre nicht legal, aber legitim

Ein militärisches Vorgehen gegen Assad ist zwar machbar, jedoch mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Sollte sich der Westen zu einer Militärintervention entschließen, so wäre diese nicht von einem UN-Mandat gedeckt und somit völkerrechtswidrig. Dies ist ein schwerwiegendes Argument gegen eine Reaktion, auch wenn das Assad-Regime selbst so ziemlich jede menschen- und kriegsvölkerrechtliche Norm gebrochen hat, die man nur brechen kann. Richtig ist aber auch, dass das Ausbleiben einer Reaktion ein Signal an Assad wäre, bei künftigen Giftgaseinsätzen trotz abertausender ziviler Ofer keine Konsequenzen fürchten zu müssen. Dies widerspricht allem, wofür das Völkerrecht und die Vereinten Nationen stehen und wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft für die bedrohte syrische Zivilbevölkerung. Wenn die Vergasung einer Bevölkerung mit Verweis auf das Völkerrecht ungestraft bleibt, dann führt das den Sinn des Völkerrechts ad absurdum.

Wenn sich Russland und China weiterhin schützend vor das Assad-Regime stellen, sollte die NATO handeln und die syrische Luftwaffe sowie militärische Flughäfen zerstören. Ein zeitlich begrenztes militärisches Eingreifen wäre die unter den gegebenen Umständen am wenigsten schlechte Handlungsoption. Eine begrenzte Intervention hätte das Ziel Assad klarzumachen, dass weitere Giftgas-Angriffe nicht geduldet werden. Da der fortgesetzte Einsatz der syrischen Luftwaffe zur Bombardierung zivil-bewohnter Stadtviertel bereits zehntausende Unbeteiligte das Leben gekostet hat, wäre dem Regime zudem ein Instrument zur Terrorisierung der eigenen Bevölkerung aus der Hand genommen. Ähnlich wie die Reaktion der NATO auf den Völkermord in Srebrenica im Jahr 1995 sollte nun in Syrien eine klare Botschaft an die politischen und militärischen Verantwortlichen gehen: Bei weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden wir nicht länger tatenlos zusehen.

Dr. Robert Schütte ist Vorsitzender der deutschen Menschenrechtsorganisation Genocide Alert e.V.

(Dieser Beitrag wurde am 27. August auf dem Portal TheEuropean veröffentlicht.)