Syrische Staatsfolter vor deutschen Gerichten – das Weltrechtsprinzip und seine Bedeutung für die Verfolgung schwerster Verbrechen

In zwei kürzlich eröffneten Gerichtsverfahren müssen sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker wegen Völkermordes verantworten – und das vor deutschen Gerichten in Frankfurt und in Koblenz. Erstmals weltweit werden damit die Gräueltaten des Assad-Regimes und der Völkermord an den Jesiden vor Gericht verhandelt. Wie ist das möglich? Das Weltrechtsprinzip gibt die Antwort: Ihm zufolge hat jeder Staat das Recht, schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen.
Weiterlesen

Von Nürnberg bis Den Haag – Völkerstrafgerichtsbarkeit im Wandel der Zeit

Mai 16, 2020 / von Paul Stewens Verbrechen werden je nach Schwere bestraft, so ist der Gang der Dinge im Rechtsstaat. Allerdings herrschte im Laufe der Geschichte in den meisten Fällen Straffreiheit für die schwersten aller Verbrechen: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seit dem 20. Jahrhundert werden jedoch mehr und mehr Täter und Täterinnen […]

World together Symbolfoto (Pixabay | free to use)

Offener Brief an die Regierungen der Welt zur Unterstützung der Arbeit zur Prävention von Gräueltaten während der COVID-19-Pandemie

Die Corona-Pandemie droht diejenigen mit am härtesten zu treffen, die ohnehin kaum Schutz genießen und die bereits anderen Bedrohungen ausgesetzt sind. Genocide Alert hat daher gemeinsam mit dem Auschwitz Institute for the Prevention of Genocide and Mass Atrocities (USA) und Protection Approaches (Großbritannien) einen offenen Brief an die Regierungen der Welt verfasst. Über 50 weitere Nichtregierungsorganisation haben unterzeichnet.

Trotz der drängenden Krisenlage einer globalen Pandemie dürfen staatliche Akteure ihre Aufmerksamkeit und Finanzierung jetzt nicht von der Prävention von Gräueltaten abwenden. Vielmehr ist es gerade jetzt an der Zeit, dieser Arbeit Priorität einzuräumen und sie mit an die Spitze der politischen Agenda zu setzen. Die Pandemie kann wie ein Katalysator auf bereits existierende Risiken und Spannungen wirken und etwa die Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen und identitätsbasierte Gewalttaten weiter anheizen. Umso dringender ist es, der Prävention von Gräueltaten auch während der Pandemie oberste Priorität einzuräumen und Risikfaktoren entsprechend zu adressieren.

Hier der Brief im englischen Wortlaut:

 

Open Letter to the Governments of the World to Support the Work of Atrocity Prevention during the COVID-19 Pandemic

 

Dear Governmental Partners in Prevention,

As we remember the victims of past genocides and other mass atrocities over the course of Genocide Awareness Month this April, the non-governmental organizations (NGOs) around the world that are dedicated to the prevention of such crimes are urging you to continue supporting our shared mission during the global COVID-19 Pandemic.

This global emergency will hit the world’s vulnerable and most marginalized hardest. The crisis also threatens the future of many of the very organizations that serve to prevent and protect those people from persecution and mass atrocities. As experts in the prevention of these terrible crimes we urge governments around the world to show foresight in recognizing these risks, and leadership by supporting their domestic and international NGOs to meet this unprecedented challenge together.

Our organizations are acutely aware of the destabilization and uncertainty brought about by global crises. They can have a devastating effect on societies, placing extraordinary pressure on the institutions that prevent social upheaval while exacerbating the risk factors that make atrocities and the targeting of identity groups more likely. As the virus spreads, vulnerable groups are put in greater jeopardy in all regions of the world underlining that the prevention of identity-based violence is needed everywhere and at all times. However, these processes have increasingly worse impacts in societies that are already otherwise fragile or vulnerable. In these scenarios, society-wide crises like this pandemic can serve as a trigger or as justification for mass violence.

Furthermore, these are not dynamics that function independently of one another. Just as the instability of this global pandemic elevates risk for mass violence, so too would an outbreak of mass violence have a confounding effect on our collective capacity to counter COVID-19. Likewise, integrating conflict-sensitive approaches into responses to the pandemic and its consequences will help mitigate COVID-19-related hate and identity-based violence.

Our shared responsibility of preventing genocide and other mass atrocities continues to be as essential as it has ever been.

The critical nature of government support for and participation in the work of atrocity prevention by NGOs cannot be understated. It is only with your continued funding and engagement that we may remain effective in protecting those most vulnerable in our societies from mass atrocities during this time of heightened risk.

Governments of the world can take the following actions to ensure atrocity prevention efforts not only remain robust, but may also be expanded in this period of great need:

  1. Provide emergency general operating support to atrocity prevention NGOs to allow us to continue our essential work;
  2. Fund programming to address risk factors for mass atrocities that are accelerated by the pandemic and its consequences;
  3. Provide easy to access, quick release funds for smaller NGOs and community-led responses to elevated risk factors of identity-based violence and mass atrocities;
  4. Support the types of programming that we are able to implement in the midst of the pandemic, including, but not limited to, establishing new means of communication, network building, and delivery; online education courses, research projects and technical assistance programs; innovative cross-sector programming that sees the integration of atrocity prevention into COVID-19 responses; and
  5. Make flexible provision within all grants to enable atrocity prevention NGOs to accommodate the new reality of working in a period of restricted movement, high levels of staff absence, and amid a period of collective as well as individual grief.

Even with the pressing concern of a global pandemic, now is not the time for state actors to turn their attention and funding away from atrocity prevention. In fact, now is the moment to prioritize this work, placing it at the top of the policy agenda. The pandemic, with its potential to serve as a trigger for mass violence, makes atrocity prevention more urgent than ever.

We thank you for your partnership in this shared mission.

 

Signatories

Auschwitz Institute for the Prevention of Genocide and Mass Atrocities

New York, Oświęcim, Buenos Aires, and Kampala

Genocide Alert

Berlin

Protection Approaches

London

  • Asia-Pacific Centre for the Responsibility to Protect Brisbane
  • Atrocity Forecasting Project Canberra
  • Aware Girls Pakistan
  • Beni Peace Forum Democratic Republic of Congo
  • Bureau de Soutien pour la Consolidation de la Paix en RDC (BS-RDC) Democratic Republic of Congo
  • Burma Campaign UK London
  • Canadian Centre for the Responsibility to Protect Toronto
  • Cardozo Law Institute in Holocaust and Human Rights (CLIHHR) New York
  • Center for Peacebuilding Sanski Most, Bosnia and Herzegovina
  • Center for the Study of Democracy Cluj-Napoca, Romania
  • Center for the Study of Jewish History in Romania Bucharest, Romania
  • Centre Résolution Conflits (CRC) Democratic Republic of Congo
  • Citizens for Global Solutions Washington, D.C.
  • Coordinadora Regional de Investigaciones Económicas y Sociales (CRIES) Buenos Aires and Panamá
  • Department of Holocaust and Genocide Studies, Keene State College Keene, New Hampshire
  • The Educators’ Institute for Human Rights (EIHR) Washington, D.C.
  • European Centre for the Responsibility to Protect Leeds
  • Fondation Chirezi (FOCHI) Democratic Republic of Congo
  • Fundación Luisa Hairabedian Buenos Aires, Argentina
  • Fundația Danis Cluj-Napoca, Romania
  • Fundația Noi Orizonturi Lupeni Romania
  • Free Yezidi Foundation Amsterdam, New York, Duhok
  • Genocide Studies Program, Yale University, New Haven, United States
  • Global Centre for the Responsibility to Protect New York
  • Holocaust Memorial Day Trust United Kingdom
  • “Impreuna” Agency for Community Development Bucharest, Romania
  • Institute for the Study of Genocide, New York City
  • Institute for Genocide and Mass Atrocity Prevention, Binghamton University (I-GMAP) Binghamton, New York
  • International Coalition for the Responsibility to Protect (ICRtoP) New York
  • Invisible Children Washington, D.C.
  • The Jo Cox Foundation London
  • Justice Access Point Uganda
  • Local Initiative for Peace and Protection Beni North Kivu Province, Democratic Republic of Congo
  • MARUAH, Singapore
  • Montreal Institute for Genocide and Human Rights Studies (MIGS) Montreal
  • National Partnership of Children and Youth in Peacebuilding (NPCYP) Democratic Republic of Congo
  • Nobody’s Listening London
  • Peace Direct London
  • Peace Forum Africa Kampala
  • Peace Initiative Network Kano, Nigeria
  • Rights for Peace London
  • Roma National Council (RNV) Croatia
  • Search for Common Ground
  • Society for Threatened Peoples Göttingen, Germany
  • Sri Lanka Campaign for Peace and Justice London
  • Stanley Center for Peace and Security London
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)Pakistan
  • Syria Solidarity UK
  • Tattaaunawa Roundtable Initiative (TRICentre) Jos, Nigeria
  • Tolerance Project Inc, New York City
  • Union des Juristes Engagés pour les Opprimés, la Paix et le Développement (UJEOPAD RDC) Democratic Republic of Congo
  • Waging Peace London
  • World Federalist Movement – Institute for Global Policy (WFM-IGP) New York and The Hague
  • Yazda Lincoln, Houston, Duhok, Baghdad, et al.

 

If you would like to add the support of your organization to this open letter, please contact the Auschwitz Institute (inquiries@auschwitzinstitute.org), Genocide Alert (sekretariat@genocide-alert.de), or Protection Approaches.

» Media and Communications Guidance document that contains useful information and links for disseminating this open letter (pdf)

Header - Gemeinsame NGO-Erklärung: Humanitäre und sicherheitspolitische Auswirkungen der COVID-19-Krise im Nordirak

Gemeinsame NGO-Erklärung: Humanitäre und sicherheitspolitische Auswirkungen der COVID-19-Krise im Nordirak

Entwicklungszusammenarbeit und strukturelle Prävention von Massenverbrechen – ein Debattenprojekt

In Deutschland hat das Prinzip der Schutzverantwortung immer wieder öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen, insbesondere durch die humanitäre Intervention von Frankreich, Großbritannien, den USA und ihren Verbündeten in Libyen im Jahr 2011. Viel zu oft steht jedoch die Frage der internationalen Reaktion auf Massenverbrechen mit Hilfe militärischer Gewalt im Mittelpunkt der Diskussion. Die frühzeitige Prävention von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Gräueltaten durch proaktives, ziviles Handeln, die im Mittelpunkt der Diskussion stehen sollten, wird dagegen oft vernachlässigt.

Die Prävention der schwerwiegendsten Gräueltaten darf sich nicht nur auf bewaffnete Konflikte konzentrieren. Um Gräueltaten vorzubeugen, ist es wichtig, zugrundeliegende Konfliktursachen anzugehen. In diesem Zusammenhang spielt die Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der lokalen Widerstandsfähigkeit und der niedrigschwelligen Präventionskapazitäten eine zentrale Rolle.

Über alle Politikfelder hinweg gilt es eine sogennante atrocity prevention lens einzurichten, gewissermaßen einen Filter, der über die bisher etablierten diplomatischen, entwicklungsunterstützenden, humanitären und auch militärischen Instrumente der Konfliktprävention und -bearbeitung gelegt wird, um Risiken und Anzeichen für mögliche Massenverbrechen bereits bei der politischen Planung zu berücksichtigen.

Debatte anstoßen, wie mit Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit zur strukturellen Prävention von Massenverbrechen beigetragen werden kann

In Deutschland wird jedoch meist nur auf das Auswärtige Amt verwiesen, wenn die Prävention von Massenverbrechen Thema ist. Die internationale Debatte über die Prävention von Gräueltaten wird in Deutschland kaum rezipiert. Dies liegt unter anderem daran, diese internationale Debatte eng mit dem Prinzip der Schutzverantwortung verbunden ist, dem viele aufgrund der Nähe zur Debatte über humanitäre militärische Interventionen skeptisch gegenüberstehen. Eine Debatte über zivile Möglichkeiten zur Prävention von Massenverbrechen ist aber dringend notwendig. Nicht zuletzt auch, um die Erklärung der Bundesregierung in ihren Leitlinien zur Krisenprävention, dass die Prävention von Völkermord und schwersten Menschenrechtsverletzungen Teil der deutschen Staatsräson sei, Wirklichkeit werden zu lassen.

Wie kann mit Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit zur strukturellen Prävention von Massenverbrechen beigetragen werden? Wir haben Expertinnen und Experten in diesem Bereich befragt, um mehr darüber zu erfahren, wie Prävention von Gräueltaten in Programmen der Ent­wicklungs­­zusammen­arbeit gestärkt werden kann. Die Interviews wurden 2019 geführt und werden in den kommenden Wochen in loser Reihenfolge auf unserer Website veröffentlicht.


» Projektseite Prävention von Massenverbrechen und Entwicklungszusammenarbeit


Schutzzone in Nordsyrien? Für Zivilisten hätte es mehr gebraucht

Annegret Kramp-Karrenbauers Vorschlag für eine Schutzzone in Syrien ist umstritten. Aber die Debatte unterstreicht: Die Politik muss sich dringend mit möglichen deutschen Reaktionen auf Massenverbrechen befassen. Im starken Kontrast zur türkischen sogenannten “Sicherheitszone” müssen Schutzzonen immer den Schutz von Zivilisten in den Mittelpunkt stellen. 

Weiterlesen

Hoffnungszeichen und Risiken im Sudan nach Monaten des zivilen Aufstandes und dem Sturz Omar al-Bashirs

Der Sudan befindet sich nach der Absetzung von Omar al-Bashir am 11. April 2019 in einem grundlegenden Umbruch. Al-Bashir, der vom International Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur gesucht wird, war einer der am längsten herrschenden Führer Afrikas. Sein Sturz wurde durch eine anhaltende und vor allem friedliche Kampagne einer vielfältigen und überraschen d gut organisierten Protestbewegung ausgelöst. Ein friedlicher Übergang zu einer inklusiveren, zivil geführten und mittelfristig auch demokratisch legitimierten Führung schien gelingen zu können. Doch im Juni wurde dieser Übergangsprozess zunächst gewaltsam gestoppt – über 100 Menschen wurden von einer Regierungsmiliz getötet, dutzende vergewaltigt, hunderte verletzt. Die Anfang Juli erzielte Einigung zwischen der Militärjunta und der Oppositionsbewegung schafft neue Hoffnung, ist aber auch mit Risiken behaftet. Teile des zersplitterten Sicherheitsapparats scheinen wenig Interesse an wirklichen Veränderungen zu haben und viele Oppositionelle misstrauen den Militärs.

Beitrag von Gregor Hofmann

Die Proteste und der Sturz Omar al-Bashirs

Im Dezember 2018 gingen hunderte Menschen im Zentrum von Atbara auf die Straße. Sie protestierten gegen die Verdreifachung der Brotpreise durch die Regierung und gegen die schlechte wirtschaftliche Lage: Im Land herrscht schon seit langem eine Wirtschaftskrise, die Inflation ist hoch. Die Proteste breiteten sich auf Khartum und andere Städte aus, Demonstrantinnen und Demonstranten forderten Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit.

Im Laufe der Proteste kam es immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei, Verhaftungen und die Verhängung martialischer Strafen durch Sondergerichte. Die Demonstrationen gingen jedoch weiter. Im Januar 2019 schlossen sich verschiedene Oppositions-, Protest- und auch Rebellen-Gruppen zur Alliance for Freedom and Change zusammen und veröffentlichten die Declaration of Freedom and Change, in der der Rücktritt Bashirs und des Regimes und eine Demokratisierung des Landes unter einer zivilen Regierung gefordert wurde.

Letztendlich führten die anhaltenden Proteste zum Sturz von Omar al-Bashir: Einige Tage nachdem in Algerien der langjährige Präsident Abdelaziz Bouteflika von Demonstranten zum Abtritt gezwungen wurde, rief die Sudanese Professionals Association, ein Dachverband verschiedener inoffizieller Berufsverbände und Gewerkschaften, zu einem Marsch auf das Militärhauptquartier in Khartum auf. Am 6. April 2019 demonstrierten dann Hundertausende in der Hauptstadt und forderten die Militärangehörigen auf, sich ihnen anzuschließen. An den Protesten waren Vertreter nahezu aller Volksgruppen, jeden Alters, aller Klassen und Geschlechter beteiligt. Daraus entwickelt sich ein ausgedehntes Sit-In: Ein Lager wurde vor dem Militärhauptquartier errichtet. Die Menschen suchten immer kreativere Ausdruckformen für ihren Protest und versorgten sich gegenseitig mit dem Notwendigsten.

Die Polizei versuchte, die Demonstrierenden mit Tränengas und Schüssen aufzuhalten. Teile des Militärs, vor allem niedrigere Ränge, stellten sich jedoch auf Seiten der Protestbewegung und verteidigten sie. Am 11. April schließlich, am sechsten Tag des Protestamps, wurde al-Bashir gestürzt und vom Militär unter Hausarrest gestellt. Staatliche Medien kündigen an, dass alle verhafteten Protestierenden freigelassen werden. Ein Übergangs-Militärrat, der Transitional Military Council, verkündet eine zweijährige Übergangsphase unter Führung des Militärs, nahm auf öffentlichem Druck hin jedoch kurz darauf auch Verhandlungen mit der Protestbewegung auf. Diese wurden allerdings immer wieder unterbrochen.

Mitte Mai 2019 schienen sich der Übergangsmilitärrat und die oppositionelle Alliance for Freedom and Change auf einen Übergangsplan geeinigt zu haben: Nach einer dreijährigen Übergangsphase unter einem mit Militärs und Zivilisten besetzten Rat, sollten freie Wahlen abgehalten werden.

Das Massaker vom 3. Juni

Was danach geschah, ist nicht ganz klar. Nach verschiedenen Berichten waren Teile des Militärrates mit dem vorläufigen Deal unzufrieden, da sie befürchteten, zu viel Macht abtreten zu müssen. Dies galt insbesondere für die sogenannten Rapid Support Forces (RSF) und ihren Anführer, Mohamed Hamdan Dagalo („Hemedti „).

Hemedti ist offiziell der stellvertretende Vorsitzende des Übergangsmilitär-Rates, dem Abdel Fattah al-Burhan, der Inspektor der Streitkräfte, vorsteht. Für viele gilt Hemedti aber de facto als der eigentliche starke Mann. Hemedtis Rapid Support Forces sind eine paramilitärische Einheit, die hauptsächlich gegen Aufständische eingesetzt wird und vor allem aus ehemaligen Mitgliedern der Janjaweed-Miliz besteht, denen bereits während des Darfur-Konflikts schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. In den letzten Jahren hatte Bashir die RSF stark unterstützt, um andere Elemente des Sicherheitsapparates auszubalancieren. Die RSF gewann auch an Einfluss, da sie die Goldproduktion im Norden der sudanesischen Region Darfur kontrollieren. Außerdem sind sie in die Grenzsicherung eingebunden und haben Kämpfer in den Jemen entsandt, die dort für Saudi Arabien kämpfen.

Spannungen zwischen Sicherheitskräften – insbesondere der RSF – und den Protestierenden waren immer präsent. Am 3. Juni aber verübte die RSF ein Massaker bei der Räumung des seit nunmehr zwei Monaten existierenden Protestcamps vor dem Militärhauptquartier: Über hundert Menschen wurden getötet, mindestens 70 vergewaltigt und Hunderte verletzt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Auch Zelte, in denen Protestierende schliefen, wurden angezündet. Die Sicherheitskräfte schossen sogar in medizinischen Einrichtungen auf Protestierende. Leichen wurden anschließend im Nil entsorgt, um das Ausmaß zu verdecken. Das Vorgehen erinnerte an das frühere Vorgehen der Janjaweed gegen vermeintliche Rebellendörfer in Darfur.

Ziviler Ungehorsam als Reaktion auf die Gewalt

Das brutale Vorgehen hatte nicht die gewünschte Wirkung: Die Protestbewegung fühlte sich an die Niederschlagung der Proteste in Ägypten nach dem Sturz Mursis im Jahr 2013 erinnert und wollte verhindern, dass dem Sudan ähnliches wiederfährt. So kam es statt zu einem Abflammen der Proteste zu einem mehrtägigen Generalstreik ab dem 9. Juni und einer landesweiten Kampagne zivilen Ungehorsams.

Dieser Druck und anhaltende Proteste zeigten Wirkung: Nach verschiedenen Mediationsversuchen durch Äthiopien und die Afrikanische Union im Laufe des Junis, zeigte sich der Militär-Übergangsrat verhandlungsbereit und begann damit, festgenommene Protestierende freizulassen.

Am Donnerstag, dem 4. Juli 2019, einigten sich das Militär und die Alliance for Freedom and Change schließlich auf eine von der Afrikanischen Union und Äthiopien vermittelte Übergangslösung: Nach eine dreijährigen Übergangszeit sollen Wahlen abgehalten werden. Bis dahin soll ein „Oberster Rat“ das Land führen. Er soll auf jeweils fünf Zivilisten und fünf Militärs sowie einem Vorsitzenden bestehen. Der Vorsitz wechselt zwischen beiden Seiten. Mitte Juli wurde ein erster Teil eines Abkommens unterzeichnet: In den ersten 21 Monaten soll dem Obersten Rat ein Militärvertreter vorstehen, in den folgenden 18 Monaten dann ein Mitglied der Alliance for Freedom and Change. Außerdem soll eine Expertenregierung gebildet werden. Das Militär versprach zudem umfangreiche und unabhängige Untersuchungen der Gewalt gegen Zivilisten – wogegen es sich bislang gesträubt hatte.

Aber viele umstrittene Punkte sind noch nicht geklärt, darunter die Frage, wieviel gesetzgeberischer Einfluss und Exekutivgewalt dem Militär zukommen soll sowie ob Militärangehörigen Immunität von der Strafverfolgung wegen der Ermordung von Demonstranten gewährt werden soll. Rebellengruppen aus Darfur, Blue Nile und Südk-Kordofan sind skeptisch gegenüber dem Übereinkommen, da sie seit Jahren mit dem Militär und insbesondere den RSF in bewaffnetem Konflikt stehen und die sudanesischen Sicherheitskräfte bislang wenig Rücksicht auf die Bevölkerung genommen haben. Auch andere Teile der Oppositionsbewegung beklagen zu viele Zugeständnisse an die Militärs.

Weiterer Übergang mit großen Risiken behaftet

Doch Kommentatoren argwöhnen unter Verweis auf die im Mai erzielte Einigung und das darauf folgende gewaltsame Vorgehen der RSF gegen die Protestierenden Anfang Juni, dass Stabilität und ein sicherer Weg in Richtung Demokratie und einer zivilen Regierung keineswegs  garantiert seien. Da der Führer der RSF, Hemedti, weiterhin als die wahre Machtperson im Militärrat gesehen wird, sind Zweifel angebracht, ob es letztendlich wirklich zu einer Aufklärung der Gewalt und einer demokratischen Transition kommt. Ähnlich wie al-Bashir zuvor, hat Hemedti hat sicher kein Interesse daran, sich einer zivilen Regierung zu unterwerfen, sein Vorgehen zum Gegenstand von Ermittlungen zu machen und seine Miliz in die Armee zu integrieren.

Es besteht weiterhin die Gefahr, dass ein Teil der Sicherheitskräfte, insbesondere Hemedtis RSF, den friedlichen Übergang blockieren. Der Sicherheitssektor im Sudan ist schließlich kein einheitlicher Akteur: Bashir hatte die sudanesische Armee gezielt geschwächt und Sicherheitsaufgaben allmählich an eine dysfunktionale Gruppe von staatlich unterstützten Milizen und Paramilitärs ausgelagert, um einem koordinierten Putsch gegen sich auszuschließen. Es gibt acht konkurrierende Sicherheitsdienste: Das Militär, die Polizei und-Geheimdienstbehörde, sowie sechs Milizen; eine davon sind die Rapid Support Forces.

Experten wie Alex de Waal sehen in Hemedti und den RSF weiterhin die wirklichen Machthaber im Sudan, trotz der Einigung zwischen Militär und Protestbewegung: Die RSF als Hybrid aus ethnischer Miliz, Wirtschaftsunternehmen und transnationaler Söldnertruppe, scheine nun den Staat erobert zu haben. Die RSF kontrolliert seit Ende 2017 die Goldproduktion im Norden Darfurs. Als Bashir im April gestürzt wurde, sei Hemedti einer der reichsten Männer im Sudan gewesen, mit einem engen Netz an Beziehungen. Er habe daher beste Voraussetzungen, um nach der Macht zu greifen.

Laut der International Crisis Group, würden zwar inzwischen viele im sudanesischen Offizierskorps ihr Schicksal eher der Oppositionselite Khartums anvertrauen als Hemedti, den sie als räuberischen Provinzkriegsherrn betrachten und dem es nicht nur an Legitimität, sondern offenbar auch an einer politischen Unterstützerbasis fehlt, um allein zu regieren. Auch hat sich Hemedti nach Einschätzung von Journalisten vor Ort als offizieller Führer der Junta verbrannt, da er spätestens seit dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten Anfang Juni international wohl kaum als akzeptabler Gesprächspartner gelten würde. Trotzdem besteht die Gefahr, dass Hemedti den Weg der Gewalt einschlägt, um seine Pfründe zu schützen.

Das instabile Umfeld der aktuellen Geschehnisse im Sudan

Der Sudan liegt schließlich nicht nur an einem zentralen geostrategischen Ort auf dem afrikanischen Kontinent: Er bildet die zentrale Brücke zwischen dem Horn von Afrika und Nordafrika sowie zwischen Nord- und Subsahara-Afrika. Sudan ist auch ein sehr fragiler Staat, in einer instabilen Region. Im benachbarten, seit 2011 unabhängigen, Südsudan schwelt weiterhin der seit 2013 andauernde Bürgerkrieg. Mit Tschad befindet sich der Sudan in einem Rivalitätsverhältnis. Im Jemen, an der Sudan gegenüberliegenden Seite des Roten Meers, herrscht Krieg, in welchem auch sudanesische Soldaten – insbesondere die Rapid Support Forces – als Söldner für Saudi-Arabien kämpfen. In der zentralafrikanischen Republik existiert allenfalls schwache Staatlichkeit. In Libyen kämpfen verschiedene Parteien um die Vorherrschaft im Land – auch dort sollen Hemedtis RSF aktiv sein.

Karte Sudan (Quelle: Open Street Maps)

Karte Sudan (Quelle: Open Street Maps)

Auch der Sudan ist ein instabiler Staat: Während seiner 30-jährigen Regierungszeit haben Bashir und andere Regierungsbeamte  zunächst im bis zum Jahr 2005 andauernden Bürgerkrieg Kriegsverbrechen und anschließend dann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bis hin zum Völkermord an Zivilisten in den Regionen Süd-Kordofan, Blue Nile und Darfur begangen. Diese Konflikte sind nach einer Vermittlung durch die Afrikanische Union seit 2016 zwar ein wenig beruhigt, zu einer endgültigen Einstellung der Feindseligkeiten ist es insbesondere in Süd-Kordofan und Blue Nile jedoch nicht gekommen.

Seit 2007 ist in Darfur außerdem die gemeinsame Mission der UN und der Afrikanischen Union UNAMID in Darfur stationiert, um die Lage zu beruhigen. Die Truppen sollen in erster Linie für den Schutz von Zivilisten sorgen, was ihnen aber kaum gelingt. Im Juli 2018 hatte der Sicherheitsrat ursprünglich beschlossen, UNAMID im Juni 2020 zu beenden und das internationale Engagement in eine zivile Stabilisierungsmission umzuwandeln, während sudanesische Sicherheitskräfte die Ordnungsmacht übernehmen sollen. Menschenrechtsorganisationen und auch der stellvertretende UN-Generalsekretär für Menschenrechte, Andrew Gilmour, berichteten jedoch im Juni 2019, dass es auch in Darfur eine Zunahme der Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf Protestierende gegeben habe. Ende Juni 2019 beschloss der UN Sicherheitsrat daher, den Einsatz von Blauhelmen der Vereinten Nationen in der Region Darfur vorerst fortzusetzen und die Truppenstärke nicht weiter zu reduzieren.

Die Bedeutung externer Akteure

Die mächtigsten Unterstützer der derzeitigen Militär-Junta in Sudan finden sich außerhalb des Sudans – in Kairo, Riyadh und Abu Dhabi. Die Saudis und Emiratis heißen insbesondere Hemedti gut, da seine Rapid Support Forces im Jemen-Krieg als Söldner für Saudi-Arabien kämpfen. Nach dem Sturz Bashirs sagten Ägypten, Saudi Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) dem Militärübergangsrat drei Milliarden Euro an Hilfe zu, um sich ihren Einfluss zu sichern. Besonders Saudi Arabien und die VAE scheinen zudem nicht allzu unglücklich über den Sturz ihres alten Verbündeten Omar al-Bashir zu sein, da dieser sich in deren Streit mit Katar im vergangenen Jahr nicht entschieden auf ihre Seite stellte. Die Golfstaaten und Ägypten vertrauen darauf, dass die Generäle den Sudan in einem geordneten Übergang  zu einem, ihnen wohlgesonnenen, Regime führen. Für sie gilt es, ein unangenehmes Zwischenspiel wie in Ägypten zu vermeiden. Also Wahlen, die eine ihnen skeptisch gegenüber eingestellte Regierung hervorbringen könnten.

Und das wäre in der Tat nicht ausgeschlossen: Bei den Demonstrationen wurde schon der Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Saudi Arabien gefordert. Auch die Tatsache, dass das Durchgreifen gegen das Protestcamp in Karthum Anfang Juni kurz nach den ersten Staatsbesuchen der sudanesischen Militär-Führer am 23. Mai in Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geschah, nährte den Verdacht der Demonstrierenden, dass diese den sudanesischen Militärs signalisiert hätten, dass sie auch den Weg der Gewalt statt den des Kompromisses mittragen würden.

Laut der International Crisis Group gibt es aber inzwischen Anzeichen dafür, dass Saudi Arabien und die anderen Unterstützer aus dem Golf ihre Position angesichts der internationalen Verurteilung der Angriffe auf unbewaffnete Demonstranten abgeschwächt haben. Am 5. Juni äußerte Saudi-Arabien öffentlich „große Besorgnis“ über den Verlust von Menschenleben im Sudan und forderte eine Wiederaufnahme des Dialogs. Dieser Kritik durch Saudi Arabien scheint auch auf Druck der USA zurückzuführen sein, die drauf drängen, dem Willen der Protestierenden zu folgen und einen Übergang zu einer zivil geführten Regierung einzuleiten. Saudi Arabien scheint aber offensichtlich auch zu versuchen, es sich mit einer möglichen zivilen Regierung nicht vollkommen zu verscherzen.

Zweifelsohne haben diese Staaten den größten Einfluss auf das ansonsten international und auch in Afrika – die Afrikanische Union hat die Mitgliedschaft Sudans in der Regionalorganisation nach dem Massaker Anfang Juni ausgesetzt – weitgehend isolierte Militär in Sudan.

Doch auch die Europäische Union hat einen gewissen Einfluss und auch eine Verantwortung durch ihre Kontakte zu den sudanesischen Sicherheitskräften: Die EU arbeitet mit Sudan im Rahmen des sogenannten Khartum-Prozesses zusammen. Der Khartum-Prozess ist eine Dialogplattform zwischen der EU und den Ländern am Horn von Afrika. Sie existiert seit 2014 und wurde beim EU-Gipfel in Malta 2015 mit dem Migrationsmanagement in der Region beauftragt. Der Khartum-Prozess umfasst eine Vielzahl von Initiativen. Alle sollen die Zahl der Menschen, die das Mittelmeer überqueren, reduzieren. Im Rahmen der Koordinierung dieser Maßnahmen arbeiten europäische Sicherheitsbehörden mit sudanesischen Sicherheitskräften in Khartum zusammen und damit – zumindest indirekt – auch mit den Rapid Support Forces Hemedtis, denn die RSF sind auch in die Grenzsicherung in Sudan eingebunden.

Was kann nun getan werden?

Die Afrikanische Union, die EU und andere Staaten müssen ihren Druck aufrechterhalten, damit die Militärs in Sudan nicht wieder zu ihrem Plan zurückkehren, innerhalb relativ kurzer Zeit Wahlen abzuhalten. Es braucht eine Übergangsphase, um die notwendigen Strukturen für faire Wahlen zu schaffen. Die AU, die USA und die EU sollten den Mitglieder der sudanesischen Sicherheitskräfte, die einem politischen Abkommen im Wege stehen oder gar mit Gewalt drohen, weiterhin deutlich machen, dass sie mit gezielten Sanktionen, Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverboten belegt werden könnten. Dies gilt insbesondere für Hemedti. Im Falle eines Abbruchs des Übergangsprozesses oder neuer Gewalttaten sollte diese Sanktionen schnell umgesetzt werden.

Die EU und die USA sollten weiterhin bekräftigen, dass keine Gespräche mit Khartum über die Normalisierung der Beziehungen möglich sind, solange es keinen stabilen, friedlichen und für die Protestbewegung akzeptablen Übergang gibt, der auf eine zivile Führung hinausläuft. Dies könnte dann die Aufhebung von Sanktionen, seitens der USA die offizielle Aufhebung des Labels „staatlicher Sponsor des Terrorismus“, oder auch einen Schuldenerlass bedeuten. Die Zusammenarbeit mit sudanesischen Behörden im Migrationsmanagement sollte erst dann wieder aufgenommen werden, wenn zuverlässige und überprüfbare Garantien im Bereich Menschenrechtsschutz vorliegen.

Akteure mit Einfluss auf Kairo, Riad und Abu Dhabi, insbesondere die USA, aber auch die EU und Deutschland, sollten die Golfstaaten und Ägypten auffordern, Druck auf die Generäle in Khartum auszuüben. Sie sollten die sudanesische Junta drängen, sich an die geschlossene Übereinkunft zu halten und eine zivil geführte Übergangsregierung zu stützen, die die Stabilität wiederherstellen kann. Gerade Ägypten, ein wichtiger regionaler Akteur und derzeit auch Vorsitzender der AU, sollte jedes Interesse daran haben, ein Chaos wie in Libyen in einem weiteren Nachbarstaat zu vermeiden.

Saudi-Arabien und die VAE sollten außerdem Hemedti und die RSF versuchen zu zügeln und sie auffordern, sich zurückzuziehen, um den Abstieg ins Chaos zu verhindern. Stattdessen sollte denen Raum gegeben werden, die in der Lage sind, einen friedlichen Übergang zu gestalten und ein Abgleiten in einen Bürgerkrieg zu verhindern.

Nach dem nun verschobenen Abzug von UNAMID und den jüngsten Entwicklungen im Land muss der UN-Sicherheitsrat die prekäre Sicherheitslage in Darfur weiterhin genau beobachten. Mit Blick auf die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft gilt dies insbesondere im Hinblick auf die Gefahr weiterer Massaker und schwerster Menschenrechtsverletzungen. Es sollte außerdem deutlich gemacht werden, dass der Sicherheitsrat und die internationale Gemeinschaft vom Übergangsmilitärrat und der nun hoffentlich folgenden Übergangsregierung erwarten, dass die für die Gewalt Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und Omar al-Bashir und andere Mitglieder des alten Regimes, die vom Internationalen Strafgerichtshof gesucht werden, endlich nach Den Haag ausgeliefert werden.

 

Autor: Gregor Hofmann, Vorsitzender Genocide Alert

Dieser Text ist eine aktualisierte Fassung eines Vortrags des Autors zur Lage in Sudan bei der Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Frieden von Bündnis 90/Die Grünen RLP am 6. Juli 2019 in Mainz.

25 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Ist solches Versagen heute immer noch möglich?

Der Völkermord in Ruanda jährt sich in diesen Tagen zum 25. Mal. Vor einem Vierteljahrhundert ermordeten radikale Hutu in nur etwa 100 Tagen über 800.000 Tutsi, moderate Hutu und Twa. Dieser im April 1994 begonnene Völkermord war keine spontane Gewalteskalation. Er folgte einer detaillierten Vorbereitung. Ihm gingen jahrelange Warnsignale und zahlreiche Eskalationen und Angriffe voraus. Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland im Speziellen haben versagt, Risiken richtig zu analysieren, Warnungen zu berücksichtigen und Schritte zur Prävention zu ergreifen. Selbst als das massenhafte Morden begann, stand die Welt lange tatenlos daneben. Trotz ausgiebiger Diskussion des damaligen Versagens bleibt es fraglich, ob die Weltgemeinschaft und Deutschland heute ein “erneutes Ruanda” präventiv verhindern würden.

Beitrag von Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck

Der Ausbruch des Völkermordes

Am Abend des 06. April 1994 wurde die Maschine des ruandischen Präsidenten Habyarimana im Landeanflug auf Kigali abgeschossen. Innerhalb von Minuten nach dem Abschuss griffen radikale Hutus systematisch und gezielt Tutsis und weitere Zivilisten an, die als gemäßigt oder Tutsi-Unterstützer betrachtet wurden. Die Interahamwe Miliz, unterstützt u.a. durch das ruandische Militär, den Propaganda-Radiosender RTLM, aber auch durch einfache Bürger, machte gezielt Jagd. Die Täter gingen koordiniert vor. Sie nutzten vorbereitete Namens- und Adresslisten, zogen von Haus zu Haus und errichteten Straßensperren, an denen die Opfer auf brutale Weise und in aller Öffentlichkeit getötet wurden. Im ganzen Land wurden mit einfachen Waffen und Macheten in nur etwa drei Monaten über 800.000 Menschen ermordet.

Versagen bei der Früherkennung und Prävention des Völkermordes

Trotz des vermeintlichen klaren Auslösers – dem Abschuss der Präsidentenmaschine -, war der Völkermord kein spontanes Ereignis. Aus heutiger Sicht gab es im Vorfeld zahlreiche Hinweise, an denen eine effektive Früherkennung und Prävention hätte ansetzen können. Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen reichten bereits Jahrzehnte zurück. Zum Teil hatten sie bereits ihren Ursprung in der deutsch-belgischen Kolonialherrschaft. In den Jahren vor 1994 war eine zunehmende Polarisierung erkennbar und es gab bereits Pogrome und Massaker. Die detaillierte Vorbereitung des Massenmordes belegen die Erstellung von Tutsi-Namens bzw. Tötungslisten, die Existenz von Ausbildungslagern für radikale Hutu-Milizen oder eine Verdopplung der Machetenimporte nach Ruanda. Auch öffentliche Hassreden und zahlreiche ignorierte Hinweise von lokalen Politikern und Militärs an die UN-Mission vor Ort unterstreichen die genaue Planung. Spätestens ab Herbst 1993 erreichten die Warnungen auch das vor Ort engagierte Deutschland, fanden allerdings kein Gehör.

Die International Gemeinschaft war u.a. durch die in Ruanda stationierte UN-Mission UNAMIR vor Ort. Die Mission sollte ein in 1993 geschlossenes Friedensabkommen zwischen der Hutu-dominierten Regierung und der oppositionellen Tutsi-geprägten Ruandischen Patriotischen Front (RPF) überwachen. Das Mandat der Blauhelme erlaubte jedoch kein militärisches Eingreifen. Im Vorfeld des Völkermords berichtete UNAMIR-Kommandant Roméo Dallaire, basierend auf zahlreichen Meldungen und einem hochrangigen lokalen Informanten, über Vorbereitungen für einen möglichen Völkermord an die UN-Zentrale in New York. Der UN-Sicherheitsrat beschäftigte sich jedoch nicht mit diesen Hinweisen. Der dringende Appell Dallaires, vom Informanten genannte Waffenlager sofort zu untersuchen und die Waffen zu konfiszieren bevor sie von den Hutu-Milizen eingesetzt werden würden, wurde abgelehnt.

Die Rolle Deutschlands

Auch die Bundesregierung ignorierte die Warnsignale. Dabei war die die Bundesrepublik in Ruanda sehr präsent und pflegte diverse Kontakte: Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ; heute GIZ) war im Land aktiv, Rheinland-Pfalz pflegte eine Länderpartnerschaft und auch deutsche politische Stiftungen waren präsent. Deutschland war so aktiv, dass es in 1993 – dem Jahr vor dem Völkermord – zum größten Geber des Landes für Entwicklungshilfe aufstieg. Seit 1978 beriet die Bundeswehr bei der Ausbildung des ruandischen Militärs und bildete einige spätere génocidaires an der Hamburger Führungsakademie aus. Angesichts dieser langjährigen Beziehungen zwischen Deutschland und Ruanda, hätte die Bundesregierung über das sich anbahnende Grauen informiert sein können.

Deutsche Berater berichteten bereits im Sommer 1993 über die sich abzeichnenden Ereignisse und die Mobilisierung der Interahamwe. Die Berichte verschwanden jedoch in den bürokratischen Abläufen des Verteidigungs- und des Entwicklungsministeriums in Bonn. Die deutsche Botschaft tat den Bericht eines Oberst der Bundeswehr-Beratergruppe über Trainingslager für Hutu-Milizen und drohende Massaker als Panikmache ab und leitete diese nicht an die Berliner Zentrale weiter. Im Vorfeld des Völkermords nutzten ruandische Soldaten den Fuhrpark eines GTZ-Projektes, um Waffen zu verteilen und die Interahamwe-Milizen auszurüsten. Ein GTZ-Mitarbeiter ließ sich versetzen, da er die Situation nicht verantworten könne. Noch im September 1993 vertrat die deutsche Botschaft die Ansicht, die Habyarimana-Regierung arbeite daran, die Menschenrechtslage zu verbessern.

Versagen bei der Reaktion auf den Völkermord

Im Angesicht des Völkermordes hätte der UN-Sicherheitsrat den Forderungen Romeo Daillaires nach mehr Truppen und einem aktiven Mandat folgen können, um die öffentlichen massiven Gewalttaten und Massaker zu unterbinden. Stattdessen reduzierte der UN-Sicherheitsrat nach Ausbruch des Völkermordes die Truppenstärke von UNAMIR von 2.500 auf 270 Mann. Freiwillig blieben 450 Blauhelme in der Hauptstadt Kigali, um wenigstens einige Menschen zu retten. Ein robustes Mandat, mit welchem Sie Waffengewalt zum Schutz von Zivilisten hätten einsetzen können, blieb ihnen allerdings verwehrt.

Während der Völkermord bereits stattfand, wurde in Deutschland und auch in anderen Staaten lange nicht von einem Genozid gesprochen. Medien und Politik beschrieben die Situation als einen Bürgerkrieg, den man von außen nicht beeinflussen könne. Auch ein Staatsminister im Auswärtigen Amt erklärte, “dass Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar sind.” Praktische Hilfe wurde versagt: Eine konkrete Anfrage der Vereinten Nationen nach 100 Sanitätssoldaten und einem Transportflugzeug lehnte die Regierung Kohl mit Verweis auf die Sicherheitslage vor Ort ab. Im Bundestag gab es während der drei Monate des Völkermordes keine eigene Debatte dazu. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte sich nur ein einziges Mal: Als er begrüßte, dass alle Deutschen erfolgreich aus dem Land evakuiert wurden.

Erst am 17. Mai 1994 beschloss der UN-Sicherheitsrat, UNAMIR wieder auf 5.500 Mann aufzustocken und das Mandat zu erweitern. Er erlaubte jedoch weiterhin keinen Gewalteinsatz zum Schutz von Zivilisten. Die Truppen, die einige afrikanische Staaten zugesagt hatten, besaßen zudem keine ausreichende Ausrüstung. Staaten im Westen wollten selbst kaum Ausrüstung und Soldaten stellen, auch deren Finanzierung sagten sie nicht zu. Die Bundesregierung stellte damals klar, „deutsche Soldaten [würden] auf keinen Fall nach Ruanda geschickt.“ Lediglich deutsche Staatsbürger wurden ausgeflogen. Ende Juni errichtete Frankreich eine sogenannte “humanitäre Sicherheitszone” im Südwesten Ruandas. Zu diesem Zeitpunkt war der Völkermord allerdings bereits durch die Machtübernahme der RPF so gut wie beendet.

Aufarbeitung und Lehren aus dem Völkermord

Rückblickend beschrieben zahlreiche Überlebende, Zeugen und Wissenschaftler das Versagen der Internationalen Gemeinschaft. Doch welche Lehren wurden auf politischer Ebene aus dem damaligen Scheitern gezogen? In der Tat wurden in den vergangenen 25 Jahren zahlreiche Dinge verändert. Aufbauend auf dem sogenannten “Brahimi-Report” ist beispielsweise der Schutz von Zivilisten mittlerweile fundamentaler Bestandteil von UN-Blauhelmmandaten. Während es zur juristischen Aufarbeitung des ruandischen Völkermords noch eines internationalen ad-hoc Gericht bedurfte, nahm 2002 der permanente Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Auch rückte die Früherkennung von Massenverbrechen wie Völkermorden stärker in den Fokus. Unter anderem als Reaktion auf Ruanda und den ein Jahr später verübten Völkermord in Srebrenica, wurde außerdem das Konzept der Schutzverantwortung (englisch: Responsibility to Protect, R2P) entwickelt. Auf dem UN-Weltgipfel 2005 wurde das Konzept von sämtlichen Staaten angenommen. Damit bekannten sich alle Staaten zur Verantwortung, ihre eigene Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Außerdem vereinbarten sie, sich gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Für den Fall, dass ein Staat nicht fähig oder willens ist seiner Schutzverantwortung nachzukommen, erklärten sie,  dass die Staatengemeinschaft eine Verantwortung zur Reaktion habe. Besonders der UN-Sicherheitsrat steht dann in der Pflicht und kann hierfür auch Zwangsmaßnahmen beschließen.

Trotz dieser Veränderungen ist es fragwürdig, ob Deutschland und die internationale Gemeinschaft heute ein “erneutes Ruanda” verhindern oder unterbinden würden. In der Praxis fehlt es in konkreten Fällen oftmals am Willen und politischer Einigkeit. Es fehlt aber auch insbesondere in Deutschland an einer Institutionalisierung der Krisenfrüherkennung, die schon in Ruanda hätte effektiver funktionieren können und müssen. Eine konkrete Aufarbeitung des deutschen Versagens bei der Prävention des Völkermordes in Ruanda wurde jüngst erneut im Bundestag vorgeschlagen, aber nie durchgeführt.

Der UN-Sicherheitsrat ist unterdessen in vielen aktuellen Situationen von Massenverbrechen blockiert oder unwillig zu handeln. In Syrien werden seit acht Jahren durch die Regierung und andere Kriegsparteien schwerste Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen begangen. In Myanmar führte das Militär kürzlich ethnische Säuberungen gegen bis zu einer Millionen muslimischer Rohingya durch. Im Südsudan und im Jemen kosten blutige Bürgerkriege Hunderttausenden das Leben. In all diesen Fällen hat es die internationale Gemeinschaft nicht vermocht, Massenverbrechen zu verhindern.

Strategie notwendig

Der UN-Untergeneralsekretär und Sonderberater für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, unterstützt daher die Etablierung von nationalen Mechanismen zur Früherkennung und Prävention von Massenverbrechen. Im Januar 2019 riefen Adama Dieng und der Geschäftsführer von Genocide Alert, Jens Stappenbeck, im Bundestag-Unterausschuss “Zivile Krisenprävention, Konfliktprävention und Vernetztes Handeln” zur Erstellung eines ressortübergreifenden Bestandsberichts auf. Dieser sollte in allen relevanten Ministerien die Kapazitäten zur Prävention von Massenverbrechen sowie Optimierungspotenziale erfassen und zu einem nationalen Präventionsmechanismus führen. Eine solche Bestandsaufnahme ist wichtig, um in Zukunft im Angesicht drohender Massenverbrechen die verfügbaren außenpolitischen Instrumente, eingebettet in eine fundierte Strategie, zielgerichtet zur Anwendung bringen zu können.

Deutschland und die Welt dürfen nie wieder so hilflos daneben stehen wie damals in Ruanda. Es liegt an der Politik und dem Regierungsapparat die notwendigen Schritte zu ergreifen und eine Strategie zu entwickeln, damit auf Frühwarnung auch eine frühzeitige Reaktion folgt. Doch auch die Medien, die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit müssen diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit schenken und immer wieder fragen: Tun wir genug, damit sich solch schreckliche Verbrechen nie mehr wiederholen?

Autoren: Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck (Genocide Alert)


Genocide Alert hat 2014 im Rahmen des Projektes “20 Jahre nach Ruanda” zahlreiche Interviews und Podiumsdiskussionen sowie einen Essaywettbewerb durchgeführt, um an den Völkermord 1994 zu erinnern und Lehren für die heutige Politik zu ziehen. Das Projekt wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Ergebnisse sind auf einer Projektseite dokumentiert:

» 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?

 


Als Teil des Projektes erstellte Genocide Alert e.V. zudem einen Twitter-Account namens @Ruanda1994, der die Geschehnisse vor und während des Völkermordes “live” 20 Jahre später wiedergab.

» Ruanda-Timeline ’94 (Twitter)

 

Ruanda-Veranstaltungsankündigung: GA bei Fachgespräch der Grünen, 01.04.2019 15-19 Uhr (Bundestag)

Unter dem Titel „25 Jahre seit dem Völkermord in Ruanda – Genozidprävention damals und heute“ wird die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen am 1. April 2019 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr ein Fachgespräch zu Lücken und Lehren der Aufarbeitung in Deutschland und in der Weltgemeinschaft abhalten. Als Geschäftsführer von Genocide Alert e.V. wird Jens Stappenbeck am Panel zu „Internationale und Europäische Genozidprävention – wie geht es weiter?“ teilnehmen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist für den Zugang zum Bundestag erforderlich.

Weiterlesen

Parlamentarisches Frühstück „Prävention von Massenverbrechen – lessons learned from Myanmar?“

Am 15. Januar 2019 fand auf Einladung von Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, sowie Frank Schwabe, Menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, ein parlamentarisches Frühstück statt. Dort hat unser Vorsitzender Gregor Hofmann gemeinsam mit Adama Dieng, dem UN Sonderberater für die Prävention von Völkermord und Alexey Yusupov, Leiter der Friedrich Ebert Stiftung in Myanmar, die Bedeutung der Prävention von Massenverbrechen am Beispiel von Myanmar mit Abgeordneten, deren Mitarbeitenden und Außenpolitikexpertinnen und -experten diskutiert.

Säuberungsaktionen in Rakhine State ab 2017

Polizei und Militär in Myanmar haben ab Ende August 2017 in sogenannten Säuberungsaktionen in Rakhine State in Reaktion auf Angriffe der Arakan Rohingya Salvation Army auf Polizeistationen Massenverbrechen gegen die muslimische Minderheit der Rohingya begangen. Es kam zu Tötungen, Vergewaltigungen und Brandschatzungen, die zur Vertreibung von über 700.000 Menschen führten. In Folge der Gewalt ist die Zahl der in Bangladesch schutzsuchenden Rohingya-Flüchtlinge auf über 900.000 Menschen angestiegen. Im August 2018 kam die Unabhängige internationale Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates zu dem Schluss, dass bei den ethnisch-basierten Vertreibungen eine genozidäre Absicht vorlag, die auf eine Zerstörung der Rohingya-Gemeinschaft und die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung in Rakhine ausgerichtet gewesen sei.

Adama Dieng: die Wurzeln solcher Probleme angehen!

Beim Parlamentarischen Frühstück präsentierte Adama Dieng den Frühwarnanalyserahmen des UN Büros für Völkermordprävention und die Schutzverantwortung. Dabei betonte er, dass es wichtig sei, die Wurzeln solcher Probleme anzugehen: Diskriminierung, Hassrede und Exklusion bestimmter Bevölkerungsgruppen. Zudem sei es wichtig Gerechtigkeit für die Opfer solcher Verbrechen zu suchen. Es sei daher von zentraler Bedeutung, dass die Rohingya in Myanmar Schutz und Unterstützung durch den Staat erhielten. Auch die vielen Gemeinschaften, die Flüchtlinge aufgenommen haben, insbesondere in Bangladesch, benötigten mehr Unterstützung.

Alexey Yusupov von der Friedrich Ebert Stiftung sprach über die komplexe Gemengelage in Myanmar. Das Land habe sich in den vergangenen Jahren demokratisch geöffnet. Trotzdem bestünden große Probleme im Minderheitenschutz. Gleichzeitig gebe es mehrere bewaffnete Konflikte im Land. Viele in der Bevölkerung stellten sich angesichts internationaler Kritik hinter die Regierung und sähen das Land zu Unrecht an den Pranger gestellt. Zivilgesellschaftliche Kritik am Umgang mit den Rohingya gebe es zwar vereinzelt, sie sei jedoch kaum zu hören. Er warnte davor, dass zu harte Sanktionen gegen die Wirtschaft Myanmars großen Schaden anrichten könnten, was letztendlich wieder das Militär gegenüber der zivilen Regierung unter der Führung von Staatsrätin Aung San Suu Kyi stärken könnte.

Genocide Alert: internationale Gemeinschaft hat in Myanmar versagt!

Gregor Hofmann betonte in seinem Beitrag, dass die internationale Gemeinschaft darin versagt habe, die Verantwortlichen für die Gräueltaten gegen die Rohingya zur Rechenschaft zu ziehen. Die zivile Regierung Myanmars unter der Führung von Staatsrätin Aung San Suu Kyi seit ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung nicht nur nicht nachgekommen, sondern habe die Geschehnisse geleugnet. Das habe das Militär ermutigt, seine Kampagne in Rakhine immer weiter fortzusetzen. Sanktionen seien zu spät verhängt worden, um Wirkung zu zeigen. Mit Blick auf Deutschland zeige der Fall Myanmar daher aufs Neue, dass ein spezifischer Ansatz zur Prävention von Massenverbrechen fehle. Zivile Krisenprävention – im Sinne von Peacebuilding und langfristiger Entwicklungszusammenarbeut – werde in Deutschland oft in Abgrenzung zur Debatte über die Responsibility to Protect diskutiert, da diese immer noch oft als vermeintlicher Ausdruck einer militärischen Interventionspolitik gesehen werde. Das habe dazu geführt, dass die Frage, was „Prävention von Massenverbrechen“ bedeute, in Deutschland kaum diskutiert werde.

Dass es eines Tages zu massiver Gewalt gegen die Rohingya kommen könnte, sei angesichts umfassender Diskriminierung und Ausgrenzung bereits seit langem absehbar gewesen. International sei jedoch nur verhalten reagiert worden, um die sich ab 2010 abzeichnende demokratische Öffnung Myanmars nicht zu schädigen. Die Gefahren für die Rohingya seien aus dem Blick geraten. Deutschland alleine hätte die Geschehnisse ab August 2017 zwar nicht verhindern können. Würde die Prävention von Massenverbrechen aber konsistent und ressortübergreifend bei der außenpolitischen Prioritätensetzung berücksichtigt hätte die Gefahr früher berücksichtigt werden können, betonte Gregor Hofmann.